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Helius Eobanus Hessus: Allgemein zum Briefwechsel
Hochgeladen bis auf einen Teil zur Theokrit-Edition
Theokritedition und gemeinsame literarische Projekte
Das Verhältnis zwischen H. und C. in dieser Zeit schildert C. rückblickend in seiner Narratio de Helio Eobano Hesso[1]: Der eine hätte ohne den anderen keine wissenschaftliche Arbeit begonnen. In diese Zeit fallen daher einige wichtige literarische Kooperationen, wobei der Übersetzung des Theokrit besonders große Aufmerksamkeit zukommt.[2] Sie nimmt einen weiten Raum in der Korrespondenz der Nürnberger Zeit ein. Hessus pflegte einzelne Idylle in lateinische Verse zu übertragen und dann an C. zur Korrektur zu senden. So beschreibt H. im Widmungsbrief seinen Freund mit den Worten, er sei sein Studiengefährte und ihm an Begabung ebenbürtig.[3] Die Widmung richtete sich an den Ratsherrn Hieronymus Ebner. Dieser war von 1524 bis zu seinem Tod 1532 Erster Losunger der Stadt Nürnberg.[4] Seine klassische Bildung ist nicht zu bezweifeln, denn er studierte in Ingolstadt und verfasste selbst ein lateinisches Epigramm für die Edition.[5] Auch der Förderer Hieronymus Baumgartner d.Ä. bekommt von Hessus ein Gedicht gewidmet, das sich um die Theokrit-Übersetzung dreht.[6] In der Theokrit-Ausgabe wird auch die Zusammenarbeit von H. und C. beschrieben, auch rechtfertigt H. sich für die Verzögerung der Fertigstellung. Der Druck erfolgte erst im November 1530: Sicher spielten die zeitgeschichtlichen Ereignisse dabei eine Rolle. So waren Hessus und Camerarius beide (allerdings nicht gleichzeitig) auf dem Reichstag in Augsburg, wobei C. für Melanchthon wichtige Dienste leistete.[7] Eine Art Protreptikon bildet OCEp 0056, worin H. die Unterstützung seines Freundes erbittet.
C. erledigte die Aufgabe des Korrekturlesens allerdings nicht immer im von Hessus gewünschten Tempo, was letzteren häufiger (OCEp 0075, OCEp 1380) zur Eile mahnen ließ. Entsprechend seiner genialischen und ungeduldigen Natur scheint es Hessus schwergefallen zu sein, längere Zeit konzentriert an einem Werk zu arbeiten, was C. zu mancherlei List greifen ließ, wie er in der Biographie selbst zugibt.[8]
Mehr als 20 Briefe befassen sich mit dieser Thematik, was deren Bedeutung für die Freundschaft der beiden Briefpartner aufzeigt. Diese weitgehend undatierten Briefe in eine relative Reihenfolge zu bringen, stellt ein Desiderat der Forschung dar. Die behandelten Idylle verteilen sich folgendermaßen auf die Briefe, wobei eine Zuordnung nicht immer möglich ist. Das liegt auch daran, dass zwar häufig Titel von konkreten Idyllen genannt werden, es sich aber auch um Partes pro toto für die Dichtungen allgemein handeln kann. OCEp 0056 und OCEp 0017 scheinen den Beginn der Editions- bzw. Übersetzungstätigkeit zu bilden;
Unfertig, daher nicht hochgeladen: OCEp 0062 behandelt die Pharmaceutia (Idyll 2); die Syracusiae (15) sind Thema in OCEp 0071, OCEp 0072 und OCEp 0171; OCEp 0076: Syrinx (29/separat), Piscatores (25/21), Dioscuri (27/22), Heracliscus (31/24); OCEp 0073: Thalysia (7) und Epitaphium Bionis (19/##) oder eine Schrift des Bion; OCEp 0169: Cupido Mellilegus (21 bei Hessus/19 bei Farrar Gow); OCEp 0170, OCEp 0074 und OCEp 0075: Piscatores (Idyll 21 bei Hessus/25 bei Farrar Gow); OCEp 1380: Rücksendung der Fischer (21/25) und Übersendung der Megara (26); OCEp 0035: Dioscuri (27/22), Erastes (28/23) und Syrinx (29: Das ist ein Hinweis darauf, dass Hessus in der Reihenfolge der Edition übersetzt hat); OCEp 1381: möglicherweise Hodoepori (5) und Fistula (29/Syrinx); OCEp 1382: evtl. Thalysia (7) oder verallgemeinernd; OCEp 1083: ungenannte Idylle sollen zurück an H. geschickt werden;
OCEp 1384 Bitte um Korrektur. OCEp 0059: Widmungsfragen, also wahrscheinlich kurz vor Drucklegung. In OCEp 0305 schickt Hessus einen unfertigen (investem) Theokrit an C.: Die Arbeit ist also weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Allgemein zu Theokrit, aber nicht bestimmten Gedichten oder Phasen des Entstehungsprozesses zuzuordnen sind OCEp 0021 und OCEp 0061. Bei OCEp 0060 und OCEp 0052 geht es auch um Fragen der Widmung, wobei nicht eindeutig ist, ob es um Theokrit oder Hessus‘ eigene Idylle geht. Diese Entscheidung fällt auch in OCEp 0064 schwer. OCEp 0063 scheint sich auf beide Werke zu beziehen, wobei die Hessus-Idylle wohl schon fertig sind, da C. das Widmungsgedicht bereits gelesen hat, und das dritte Theokrit-Idyll (Comastes) ebenfalls.
Eine gemeinsame Epicedien-Ausgabe, wohl von H. verantwortet, wirft ein Licht auf den gemeinsamen Freundeskreis: Von beiden Dichtern besungene Verstorbene[9] sind u.a. Albrecht Dürer, Caspar Nützel I.,[10] Wilhelm Nesen, Willibald Pirckheimer, Mutian und Reuchlin. Relevant war auch der Ratsschreiber Lazarus Spengler,[11] der sie – zusammen mit Hieronymus Baumgartner – auch politisch unterstützte. C. war für H. ein Ratgeber in vielen Fragen, so bei der Auswahl von Widmungsempfängern.[12] In OCEp 1411 kommt diese Ehre Camerarius gar selbst zu: Hessus widmet ihm ein ganzes Buch seiner Sylvae.
"Praktische Theologie und Pädagogik"
Hochgeladen in den Theologie-Artikel noch überarbeiten und einbauen:
Polemisches
Camerarius wirkt normalerweise wie ein sehr konstruktiver und irenischer Mensch. Bei einigen wenigen Gelegenheiten aber zeigte er durchaus seine Zähne. Den Hintergrund bilden, abgesehen von persönlichen Angriffen auf ihn,[13] vor allem theologisch motivierte Kontroversen. Konkret involviert war er in den Adiaphoristischen Streit und die Auseinandersetzungen um Andreas Osiander. In den Antitrinitarischen Streit rutschte er eher unfreiwillig hinein: So bekennt er, dass eine seiner Aussagen in antitrinitarischem Sinne missverstanden worden sei.[14] Gegen solche Auslegung verwahrt er sich und macht seine Position wiederholt deutlich durch Positionierung gegen Antitrinitarier, Wiedertäufer und Schwenckfeldianer.[15] In der Abendmahlsfrage bekennt er sich zwar klar zum Laienkelch, vermeidet aber in der Regel Aussagen, die ihn im Abendmahlsstreit zwischen lutherischem und calvinistischem Lager zu deutlich auf eine bestimmte Parteinahme festlegen würden.
Als Kind seiner Zeit thematisiert Camerarius oft die Gefahr durch äußere Feinde. Insbesondere die Bedrohung durch türkische Heere in Ungarn erscheint in zahlreichen Briefen (vgl. Schlagwort Türkenkriege/Türkengefahr) und auch einige Werke beschäftigen sich mit diesem Thema. In einer suasorischen Rede (Oratio senatoria de bello Turcico) fordert Camerarius ein einiges Zusammenstehen der Fürsten gegen die Gefahr, auch über Konfessionsgrenzen hinweg. Diese Denkschrift widmete er Eberhard von der Tann, einem sächsisch-ernestinischen Rat, der im Schmalkaldischen Bund eine bedeutende Stellung einnahm. Somit war Camerarius daran gelegen, gerade auf protestantischer Seite die (religiöse) Verständigungsbereitschaft zu fördern. Die Rede erschien im Frühjahr 1542, bevor Herzog Moritz auf den Kriegszug nach Ungarn aufbrach.
Die Reaktionen des Camerarius auf polemische Schriften konnten durchaus konziliant ausfallen. Ein Beispiel dafür bildet "De invocatione sanctorum". Dieses Werk gehört in den Kontext der Reformation des Kölner Erzbistums unter Hermann von Wied, bei der Melanchthon involviert war (Frühjahr und Sommer 1543). Im Druck bezieht sich C. neben einer Warnung vor Heiligenverehrung auch auf die Polemik des orthodoxen Christen Antonios Eparchos, der den Protestanten vorwirft, sie leisteten der türkischen Expansion Vorschub durch die Uneinigkeit. Das zielt aber nicht auf innerprotestantische Streitigkeiten, sondern auf die Abspaltung von der römischen Kirche. Camerarius schreibt an Irenäus, dass man die Position der Orthodoxen verstehen müsse, auch wenn man sie nicht teile. Gleichzeitig fährt er aber eine scharfe Attacke auf die Papstkirche. Dies ist für den Camerarius der 1540er Jahre nicht ungewöhnlich; kennzeichnend ist auch, dass nicht der Briefpartner angegriffen wird, sondern eine dritte, nicht explizit genannte Partei.[16]
Deutlich wird Camerarius wiederholt mit Seitenhieben gegen die Papstkirche. Dieses Konfliktfeld bedient er vor allem in den Jahren 1540 bis 1543, wobei er nur selten einzelne Personen direkt attackiert.[17] Meist stört er sich am Amt bzw. dem jeweiligen Amtsverständnis des Papstes. Heftig ist sein Angriff auf die Papstkirche in den "Synodica", die er in Erwartung des (mehrmals vertagten) Trienter Konzils verfasste. Camerarius übersetzt dabei Vorarbeiten Melanchthons, und stellt Positionen des Evangeliums und der Päpste kontrastiv gegenüber. Gleichzeitig beklagt er aber die Streitsucht vieler Theologen (z.B. Johannes Eck, den er sogar namentlich benennt) und empfiehlt Bildung als Mittel dagegen.[18]
In seinem "Reformationseklogenpaar" ("Dirae seu Lupus" und "Querela sive Agelaeus") von 1540 teilt er gegen altgläubige Theologen aus und beklagt den "Diebstahl" eines Kelches, der mit dem Laienkelch identifiziert werden kann.[19] Warum diese ungewöhnlich harschen Töne? Damals wirkte Camerarius noch in Tübingen, aber sichtlich unzufrieden mit seiner Situation. Die Verhandlungen Melanchthons über die Berufung seines Freundes nach Leipzig hatten noch nicht begonnen.[20] Zum Hintergrund ist festzustellen, dass die Protestanten, trotz der Schwierigkeiten Philipps von Hessen wegen seiner Doppelehe (symbolisiert durch den verstümmelten Hirtenhund) damals eine starke Position hatten, wie sie erst durch den Fürstenaufstand 1552 wieder errungen werden konnte: Der Schmalkaldische Bund hatte großen Zulauf und wurde von König Ferdinand für die Türkenhilfe umworben.[21] Seine Unzufriedenheit mit dem Vorankommen der Religionsgespräche und mit falscher Einflussnahme (u.a. auf den Kaiser) drückt Camerarius auch in "Peri Iolla" aus, indem er vor "falschen Hirten" warnt. Nach 1543 werden die Polemiken seltener und verändern ihre Gestalt: So argumentiert Camerarius zunehmend aus der Kirchengeschichte heraus[22] und zeigt Fehlentwicklungen auf, besonders in der Antike: In der "Narratio de autore" (1555) zeigt er an der Figur des Synesius und dessen Zeitgenossen auf, wohin Machtstreben der Kirche führen könne. Die Gründe dieses Stilwandels liegen im Dunklen; aber es ist auffällig, dass im albertinischen Sachsen unter Herzog Moritz (Sachsen) sehr wenige polemische Schriften entstanden sind, im Unterschied zum ernestinischen Sachsen und der Stadt Magdeburg. Dazu passt, dass Moritz selbst keine offensive Publizistik betrieb; ob er Eigeninitiative seiner Professoren direkt verbot, ist nicht bekannt. Seine Parteinahme für den altgläubigen Kaiser Karl V., beginnend mit der Unterstützung im Türkenkrieg, in Nordfrankreich und schließlich im Schmalkaldischen Krieg[23] kann aber erklären, warum seine Untertanen (darunter Camerarius) sich künftig antikatholischer Propaganda enthielten.[24]
Nach dem Schlachtentod des Kurfürsten 1553 richtet Camerarius seine Aufmerksamkeit auf einen anderen Gegner: Aus Enttäuschung über den Hader innerhalb des protestantischen Lagers und zur Verteidigung des attackierten Freundes Melanchthon verfasste er gegen die "Gnesiolutheraner" Invektiven wie die "Querela Lutheri" von 1554. In das literarische Gewand eines Traumbildes nach Vorbild von Ciceros "Somnium Scipionis" kleidet er (in anonymer Form) seine eigenen Klagen über die Zerrissenheit des reformatorischen Lagers und spricht durch den Mund des verstorbenen Martin Luther. Dass Camerarius mit dieser Schrift einen Streit vom Zaun brechen wollte, darf man wohl bezweifeln; allerdings hatte er wohl den Finger in die Wunde gelegt, denn die Gegenschriften von Nikolaus Gallus, Johann Stoltz und anderen nahmen C. scharf aufs Korn und bestätigten so den von ihm erhobenen Vorwurf der Streitlust.[25] Der Adiaphoristische Streit, der den Rahmen für diese Ereignisse bildet, war die "Initialzündung" für die weiteren innerprotestantischen Streitigkeiten.[26] Insofern scheint es nachvollziehbar, dass Camerarius nach diesen Erfahrungen weitere kontroverse Stellungnahmen in der Öffentlichkeit scheute. Er ruderte zurück in der Schrift "Onar hypar" und rechtfertigte sich: Griechisch und Latein sei besser für logische Argumentation geeignet als das Deutsche, und Bildung sei sehr wichtig. Ein härterer Tonfall sei dann angebracht, wenn er durch das Aufzeigen von Fehlern zu Verbesserungen beitragen könne. Angriffe gegen Menschen seien aber zu unterlassen, und statt maledicentia solle man sich der correctio bedienen. Ein Schlusswort zieht Camerarius im Epilogus zur Querela. Diese griechische Schrift ist einigen wenigen Querela-Ausgaben beigebunden. Wir sehen hier ein Rückzugsgefecht des verletzten Humanisten, der einsieht, gegen die Schärfe der theologischen Dogmatiker nicht anzukommen. Diese Resignation zeigt sich auch darin, dass Camerarius danach kaum noch Polemiken publizierte, mit Ausnahme des Trauergedichts auf Johann Stigel, in dem er noch einen Seitenhieb auf vergangene Streitigkeiten unternimmt. Statt einer neuen Attacke ist es aber eher ein "Abgesang auf die Reformationsfabel".[27] Kritik an kirchlichen Missständen äußerte er nur noch, oft verklausuliert, im Kontext der Kirchengeschichtsschreibung (siehe Kapitel → Historische Theologie).
Gelegentlich spielte Camerarius die Irenik auch als Waffe aus: So veröffentlichte er 1572 einen Lutherbrief, in dem dieser zu Toleranz und christlicher Liebe aufgerufen hatte. Die beigefügte Appendix liest sich wie eine Generalabrechnung mit den "Gnesiolutheranern". Sie werden zwar nicht namentlich genannt, doch sind sie an Details erkennbar: Die Streitsucht mit der Vorrangstellung der Wahrheit gegenüber der Liebe, ebenso ihr junges Alter, da sie Luther nicht persönlich kannten und ihn daher falsch verstanden oder gar bewusst verzerrt darstellten.[28] Letztendlich muss man sich fragen, ob Camerarius tatsächlich so friedliebend war oder ob er nicht einfach mit anderen Mitteln stritt, sozusagen mit dem sprachlichen Florett statt mit der Mistgabel. So unterstellt ihm nämlich Friedrich Stählin in Bezug auf die Melanchthon-Vita: "die Gegner mögen sachlich in manchem sogar recht haben: moralisch sind sie im Unrecht, weil sie bei ihren menschlichen Mängeln nicht befugt sind Melanchthon zu kritisieren. – So meidet er auch sonst die sachliche Auseinandersetzung und begibt sich auf die moralische Ebene, auf der er sich zuhause fühlt."[29]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Camerarius dann polemisch wird, wenn er eine Verfälschung echter Glaubenswahrheiten wahrnimmt.[30] Objekte seiner Attacken sind 1. die Papstkirche und deren Allmachtsanspruch, 2. Dogmatische Abweichler wie Antitrinitarier, Schwenkfelder etc. und 3. eristische Protestanten (im Wesentlichen "Gnesiolutheraner"), die er eher wegen ihrer Streitsucht als wegen der Inhalte bekämpft. Auch in diesen Kämpfen ist er mehr Humanist als Theologe, denn er bedient sich überwiegend dichterischer Schriften anstelle von Predigten und Streitschriften.
(Vinzenz Gottlieb)
Systematische Theologie
Dieses Kapitel ist noch in Bearbeitung und soll noch nicht korrigiert werden. Reihenfolge: Orientiert an CA? Zuerst Punkte mit wenig Streit, wie Trinität, Christologie, Pneumatologie; dann protestantische Kernthemen wie Rechtfertigung und Ekklesiologie; dann im protestantischen Lager umstrittene Themen wie Abendmahlslehre; schließlich übriges wie Eschatologie? Präambel zu den Adiaphora, evtl. mit Verweis auf hist. Einleitung?
Prüfen, wie dieser Abschnitt mit den Positionen aus dem Gutachten OC 1036 verknüpft werden kann.
Messlatte für reformatorische Systematik und Dogmatik sind die "Loci communes" Melanchthons (Erstausgabe 1521, zwei Überarbeitungen), die als erste evangelische Systematik viele Nachahmer fand (Köpf 2011, S. 130). Es ist zu prüfen, ob Camerarius ihnen zumindest teilweise folgt; die "Catechesis" ist ja auch systematisch aufgebaut.
Die klarsten Aussagen zu Camerarius' Theologieverständnis erhalten wir durch das Gutachten, die Katechesis und die Synodica (kontrastive Darstellung kath. und ev. Positionen). Letztere enthalten aber auch viele Gedanken Melanchthons. Es ist nicht möglich, hier alle Aussagen zu den Teilgebieten Systematischer Theologie zu sammeln. Daher liegt der Schwerpunkt auf überraschenden Positionen.
Trinitätslehre
Fertig und hochgeladen
Pneumatologie
Fertig; Prüfen, ob der Abschnitt wegen der Brisanz vorher woanders publiziert werden sollte
Camerarius bewegt sich hier wie in anderen Bereichen auf der Grundlage des Apostolischen, des Nicäno-Konstantinopolitanischen und des Athanasischen Glaubensbekenntnisses.[31] In der "Katechesis" lässt er die Protagonisten behaupten, dass der Heilige Geist allein aus dem Vater hervorgehe; das "Filioque" fehlt dort.[32]
Diese Position entspricht dem ostkirchlichen (orthodoxen) Glaubensbekenntnis. Es wäre zwar bei der griechischen "Katechesis" denkbar, dass Camerarius, das "Filioque" im Sinne der Ökumene für die griechischsprachigen Christen, die ja auch eine Zielgruppe der Katechesis waren, weggelassen hat; allerdings enthält auch die lateinische Ausgabe kein "Filioque".[33] Sinngemäß sagt Camerarius, dass der Heilige Geist aus dem Vater hervorgeht, aber die Hypostasis/persona vom Vater und vom Sohn bzw. nur vom Sohn hat.[34]
Eine solche Positionierung ist auffällig, denn die Kirchen der Reformation pflegten das "Filioque" im Credo beizubehalten. Nicht nur Philipp Melanchthon verwendet es ganz selbstverständlich in den "Loci communes",[35] sondern auch in anderen protestantischen Bekenntnisschriften ist es enthalten.[36] So verwundert es, dass Camerarius es unwidersprochen weglassen konnte: Anders als in der Debatte um das Athanasische Glaubensbekenntnis ist hier nämlich nichts davon bekannt, dass man ihm dafür Vorwürfe gemacht hätte.[37]
Als Begründung für Camerarius' Verzicht auf die Formel kann die Bemerkung dienen, dass der Streit um die egressio ein exitiosum schisma der Griechen und Lateiner verursacht habe.[38] Aufgrund seiner irenischen Haltung versucht er wohl, eine klare Stellungnahme zu vermeiden. Denkbar wäre auch, dass er auf Bibelstellen und Kirchenväter zurückgreift und spätere Elemente der (römischen) Tradition ablehnt: Es ist aber offensichtlich, dass das nicht mit der Position der anderen Reformatoren zusammenpasst.
Seine Haltung findet sich in mehreren Schriften, auch in einem griechischen Epigramm wird der Ausgang vom Vater betont: πνεύμα θεοῦ ... πατρόθεν ἐρχόμενον.[39] Dieser Text aus dem Jahr 1538 ist der zeitlich früheste Beleg für diese Aussage bei Camerarius.
Auch in seinen Übungspredigten finden sich vergleichbare Formulierungen: De Spiritu autem sancto Theologia (quae est rerum diuinarum doctrina) plane prodit: Egredi illum ex patre & mitti a patre ac filio. Ut absque controversia sit hic utriusque Spiritus, et errent quicunque verentur confiteri: Spiritum sanctum advenire quasique procedere a patre ac filio.[40]
An anderer Stelle heißt es: Constituit autem notionem sancti Spiritus (sive indicium hoc est personae eius) quod ex patre egreditur, sicut personae filii, quod gignitur a patre. Mittit illum vero etiam filius, cuius ipsius esse spiritum eundem scimus, et dicitur hoc sine ambiguitate in quarto capite epistolae ad Galatas. Est igitur Spiritus sanctus essentia aeterna cum filio et patre, cum sit spiritus utriusque, et proprietate ac consistentia sive hypostasi, tertia persona Deitatis unius, et opus ipsius secunda consolatio et alterum patrocinium Ecclesiae, donec in terris haec peregrinabitur.[41]
Und schließlich: Pater expers principii, filius unigenitus, sanctus spiritus ex patre, secundum scripturam, egrediens, & quem filius suppeditat, ut sine ambiguitate sit utriusque spiritus.[42]
Auch an folgender Stelle ist kein Filioque enthalten: Pater igitur ante omne temporis aut originis, quam humana intelligentia conpraehendat, initium gignit filium, & ex eodem egreditur utriusque Spiritus, quem sanctum singulari nomine vocamus. Et sunt haec tria, vel in his tribus est unum.[43] Dabei bezieht sich ex eodem auf das Subjekt, also auf den Vater.
Aufschlussreich ist auch ein Hymnus auf den Heiligen Geist: Spiritus ingeniti egrediens e pectore Patris, Deque simul nato procedens spiritus alme, Sancte, potens: Geist, der hervorgeht aus der Brust des ungeborenen Vaters, und zugleich herausgeht aus dem Sohn, Heiliger, Mächtiger.[44] Hier unterscheidet Camerarius zwischen den Verben egredi, womit er stets das griechische ἐκπορεύομαι widergibt, und procedere: Es gibt eine egressio des Geistes aus dem Vater, aber zugleich eine processio aus Vater und Sohn.
Noch auszudeuten ist folgende Stelle:Qui cum nato pater, & cum Egrediente simul sancti unus numine flatus Regnum, Magne, tenes: Vater, der du zugleich als Einheit mit dem Sohn und mit der hervorgehenden Gottheit des heiligen Hauches die Herrschaft innehast.[45]
Woher kommt die Position des Camerarius, die völlig anders geartet ist als in seinem theologischen Umfeld üblich? Er betont ständig, dass er Philologe und nicht Theologe ist. So hat er die Kirchenväter rezipiert, unter anderem Basilius den Großen. Bei diesem ist durchaus nicht klar, wie er zum Filioque steht. Auf dem Konzil zu Florenz wurde er als Gegner der Formel in Anspruch genommen.[46] Dort wurde besonders intensiv um diese Frage gerungen. Kardinal Bessarion hatte in seiner "Dogmatischen Rede" einen Königsweg aufgezeigt, um östliche und westliche Perspektive miteinander zu vereinen, indem er die Wendungen διὰ τοῦ υἱοῦ und ἐκ τοῦ υἱοῦ als gleichwertig identifizierte.[47] Es ist aber nicht erwiesen, dass Camerarius sich auf das Konzil von Florenz bezieht.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem "Filioque" findet man allerdings bei Erasmus von Rotterdam in der "Explicatio in Symbolum apostolorum et Decalogum" 1646, S. 144f. sowie in den Anmerkungen zum 1. Korintherbrief.[48] Er unterscheidet eine "missio temporaria" und eine "aeterna processio". Eine Beeinflussung des Camerarius durch Erasmus ist durchaus möglich. Während Erasmus aber stets das Verb procedere nutzt, wie es auch bei den meisten anderen lateinischen Autoren der Fall ist,[49] verwendet Camerarius in der Regel egredi und beschreibt damit die Ursprungsbeziehung des Geistes aus dem Vater. Dann ist procedere in einem Sinn zu verstehen, der das Mitwirken des Sohnes, aber nicht den Ursprung angibt.[50]
In Bezug auf Joh 15,26 kommentiert Camerarius: παρὰ τοῦ πατρός: illustre est testimonium, Spiritum sanctum procedere a patre et filio, cum egrediatur ille a patre, ut unum principium sit et adoretur. Theophylactus ita: ὡς ἰσότιμος τῷ πατρὶ, πέμψω μὲν αὐτός φησι, ἀλλὰ παρὰ τοῦ πατρός. τουτέστιν, οὐκ ἀντανιστάμενος ἐκείνῳ, ἀλλ' εὐδοκοῦντος τοῦ πατρὸς καὶ συναποστέλλοντος. Ut aequalis honoris et dignitatis cum patre, Mittam quidem, inquit, verum ab patre. Hoc est: non adversans illi, sed comprobante, benignitate sententiae suae, patre et una illum ablegante. Idem Theophylactus monet: τὴν ἐκπόρευσιν non esse ἀποστολὴν, sed φυσικὴν ὕπαρξιν. Id est non ablegationem, sed id, quod naturaliter extat atque consistit.[51] Hier wird deutlich, dass Camerarius in der Tat zwischen egredi und procedere unterscheidet. Der Verweis auf Theophylactus[52] ist dabei bedeutsam, weil dieser zu einer Zeit wirkte, als das Schisma zwischen Ost- und Westkirche voll entbrannt war und die Frage des "Filioque" bereits als Unterscheidungsmerkmal und Problem galt. Die Ansicht Theophylakts war den Zeitgenossen des Camerarius auch nicht unbekannt, denn bereits in Johannes Ökolampads lateinischer Übersetzung wird in margine kommentiert: Spiritum sanctum a filio procedere negat Theophylactus cum grecis antiquis. Nunc autem omnes confitemur. Qui a patre filioque procedit.[53]
Durch die semantische Unterscheidung der beiden Begriffe lässt sich auch das Problem lösen, dass im Athanasianum die processio aus Vater und Sohn erfolgt: Für Camerarius ist das kein Problem, wenn er egressio als Übersetzung von ἐκπόρευσις definiert. Camerarius hält hier also unter Umständen den Schlüssel für die Lösung eines jahrhundertealten Konflikts in der Hand. Doch weder erläutert er dieses philologische Vorgehen, noch scheint dies von seinen Zeitgenossen wahrgenommen worden zu sein.
Camerarius befasst sich aber nicht nur mit dem Ursprung des Heiligen Geistes, sondern auch mit seiner Wirkung: In einem Gedicht wird gefragt, welchen Ort der Heilige Geist sich ausgesucht hat und wo er sich gern niederlässt. Die Antwort folgt auf den Fuß: Nicht an einem hochgelegenen Ort, sondern in einem gebeugten und gottesfürchtigen Herzen.[54]
Christologie
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Heiligenverehrung
Nicht hochgeladen: klingt bereits in anderen Bereichen an.
In diesem Bereich kommt besonders deutlich zum Ausdruck, dass Camerarius die Position der römischen Kirche ablehnt. Heilige dienen ihm nicht als Mittler vor Gott, sondern als Vorbilder. Dabei beschränkt er sich aber nicht auf den römischen Heiligenkanon: Ähnlich wie einen Heiligen präsentiert er seinen Freund, Fürst Georg III. (Anhalt-Plötzkau), in dessen Lebensbeschreibung.[55] Ähnliche Vorbildwirkung wird auch Philipp Melanchthon, dem Kurfürsten Moritz (Sachsen) und Herzog Eberhard I. (Württemberg) zuerkannt.[56]
OC 0761 Expositio de Apostolis. Hier macht er deutlich, dass die Quellenlage oft unklar ist und es übersteigerte Legenden gebe.
Die Ablehnung der Heiligenverehrung kommt auch öfter zum Ausdruck (u.a. De invocatione; Disputatio de precibus S. 11; prüfen, wie es in den Synodica ist (D6r-v zu Anrufung und Verehrung der Heiligen: In Not Anrufung der Trinität, aber nicht von Kreaturen. Andenken an Menschen, die bei Christus sind, ist ok: Cultus autem est memoria fidei illorum qua deum glorificarunt).). Als Vorbilder werden Heilige nämlich durchaus gepriesen bzw. besungen, so die Apostel Petrus und Paulus sowie der Heilige Laurentius. Auch in der Predigtsammlung OC 0900 wird auf einige Heilige Bezug genommen (Thomas, Stephanus etc.)
Problematisiert werden auch die Bilderverehrung
Soteriologie und Rechtfertigungslehre
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Zu diesem Kernbereich reformatorischer Theologie äußert sich Camerarius häufig: Niemand gefalle Gott durch seine sterblichen Werke.[57] Im Sinne von Luthers sola fide-Prinzip stellt Camerarius in seinen katechetischen Schriften fest, dass Menschen durch den Glauben gerechtfertigt werden: Diximus fide nos iustificari.[58] und Sola fide nos iustificari. Non enim certe desolatam et desertam, in qua nihil honesti et boni sit fidem commendamus, sed constituimus veritatis aeternae salutare dogma: Quod sola fide et nullo alio habitu, nulla facultate, nullo conatu accipiatur donum Dei, iusticia in remissione peccatorum propter Christum Iesum.[59] Hiermit schließt er explizit alle anderen Wege zum Heil aus.
Camerarius bezeichnet auch gegenüber Kurfürst August (Sachsen) "allein den verdienst Iesu Christi" als Weg zur Seligkeit und Gerechtigkeit und bekennt sich so zum solus Christus-Prinzip.[60] Man findet bei Camerarius aber immer wieder Hinweise darauf, dass er gute Werke nicht völlig ablehnt: Menschen könnten sich das Himmelreich durch gute Werke nicht verdienen, erhielten aber dort eine Belohnung für gute Werke.[61] In Bezug auf die Lehre Georg Maiors übt sich C. in Zurückhaltung, da er den Sachverhalt zu wenig kenne und man Maior persönlich hören müsse; er verteidigt ihn aber vor dem Vorwurf, er setze Christi Verdienst und menschliche Werke gleich.
Allerdings tätigt C. gelegentlich Aussagen, die zu guten Werken aufrufen, zum Beispiel in der "Querela Luteri", wo er Luther in den Mund legt, dass gute Werke besser als schlechte seien.[62] Der hier als Traumgestalt erscheinende Reformator hinterfragt den Sinn allee eigenen Schriften mit Ausname von "De servo arbitrio".[63] Somit verdeutlich Camerarius, dass Übereinstimmung mit Luther im Bereich der Willensfreiheit. Die literarische Inanspruchnahme des Wittenbergers blieb allerdings nicht unwidersprochen: Camerarius provozierte damit eine Fülle an Gegenschriften.[64] Ansätze einer Verteidigung der Werkgerechtigkeit glaubt Friedrich Stählin auch in der "Historia Iesu Christi" zu finden.[65] Hier ist aber zu hinterfragen, ob Stählins Interpretation des Wortes salus als Seelenheil wirklich zutrifft. Besser scheint mir eine Übersetzung als irdisches Glück. Die Voranstellung von plane verdeutlicht, dass man die Formulierung nicht wörtlich nehmen darf. Jedenfalls reichen die Argumente nicht aus, um Camerarius einen "Verstoß gegen die Rechtfertigungslehre" unterstellen zu dürfen. Deutlicher wird Camerarius in der "Catechesis", ohne aber allzu stark von Luther abzuweichen: Man dürfe sich nicht dem Müßiggang hingeben und die durch Christus geschaffene Freiheit missbrauchen.[66] Hier spricht auch der Praktiker, der ein geregeltes irdisches Zusammenleben im Sinn hat und befürchtet, eine völlige Absage an gute Werke könne in die Anarchie führen. Damit bewegt sich Camerarius in die Richtung der seinerzeit heftig angegriffenen Position Georg Maiors.[67] Ähnliche Gedanken und Bedenken finden sich auch bei dem reformkatholischen Herzog Georg von Sachsen, der "evangelische Freiheit und Rechtfertigung allein aus dem Glauben" für eine "Einladung zu Sittenlosigkeit und Laxheit, ja als Verführung zum Ausbruch aus der kirchlichen Ordnung" hielt.[68] Camerarius aber weist anhand zahlreicher neutestamentlicher Stellen nach, dass gläubige Christen sich aus freien Stücken für ein tugendhaftes Leben und gute Werke entscheiden.[69]
Rechtfertigung ist in der "Katechesis" ein wichtiges Thema.[70] Camerarius bezeichnet sie dort durch das Verb δικαιωθῆναι bzw. iustificari, also durch Passiv-Formen, die unterstreichen, dass die Gläubigen nicht selbst daran mitwirken. Er betont dabei, dass die Menschen allein durch Glauben und aufgrund der Gnade Gottes gerettet werden. Dabei argumentiert er nahe am Text des Neuen Testaments, vor allem der Paulusbriefe. Zentrale Stellen sind Röm 3,23f. und 28[71] und sowie Eph 2,8.[72] Hier wird deutlich, wie wichtig Glaube und Gnade für die Erlösung sind. In der griechischen Version der Catechesis sind die Zitate oft wörtlich aus griechischen Bibeltext entnommen. Zur "sola gratia"-Formel greift Camerarius auch auf Theophylactus zurück.[73]
Luthers Prinzip der "sola scriptura" gilt bei Camerarius mit Einschränkung: So beruft er sich auf die Heilige Schrift, wo das möglich ist, verwendet aber darüber hinaus auch Werke verschiedener Kirchenschriftsteller, um Zusammenhänge herzustellen und Lücken zu schließen. Der Inhalt der zitierten Schriften war ihm dabei wichtiger als der Name des Autors.[74] So zitiert er in seinen theologischen Schriften auffällig viele griechische Kirchenschriftsteller, auch weniger bekannte Namen wie Theophylactus. Wenn man eine Volltextsuche der Werke des Camerarius mit der Kombination der Wörter "sola" und "scriptura" unternimmt, dann erhält man nur einen Treffer, bei dem beide Wörter in einem Zusammenhang stehen.[75] Die Bedeutung der Schrift wird dadurch unterstrichen, dass Camerarius zum Thema der Rechtfertigung (anders als zu anderen Themen) sehr viele neutestamentliche Stellen heranzieht, jedoch kaum spätere Schriftsteller.
Nicht unwichtig für die Rechtfertigung ist auch die Frage nach der Willensfreiheit, die für Camerarius nur eingeschränkt gegeben ist und aus Gottes Gnade entsprießt. Dazu bekennt er im Gutachten: "der mensch seie in aignen naturlichen krefften verderbt verblentet vnd vnärtig zw aller gerechtigkeit so vor Gott gilt, Do aber das heil vnd licht in die welt kumbt, vnnd wirdet Reuhe buesse, vnd vergebung der sunden vmb Christi Iesu Verdienst wegen, gepredigt, Vnd ist in diessen predigten der heylig Geist thetig, do wirdett den menschen, irem verstand vnd willen, durch Gottes genade gewalt gegeben, dem licht zuuolgen, welche aus irer sundlichen art sunst in der finsternuß bleiben muesten, Vnd doch niemant zw der seligkeit wider seinen willen getrieben noch gedrungen".[76] Durch den Heiligen Geist und durch Christi Verdienst haben also die Menschen die Möglichkeit, sich für oder gegen die Seligkeit zu entscheiden. Etwas anders dargestellt wird dies in der Katechesis: Der erste Mensch habe einen freien Willen gehabt, doch seit dem Sündenfall entfernt er sich immer weiter von Gott.[77] Hier argumentiert Camerarius aber stark philosophisch und zitiert auch vorchristliche Schriftsteller wie Platon, Pindar und Sokrates. Ferner setzt sich in einer Disputation und einem Kommentar mit Aristoteles' Nikomachischer Ethik auseinander,[78] und auch in den "Norica" steht die Frage im Mittelpunkt, wie sehr der Mensch einen freien Willen besitzt und wie stark er determiniert wird.
Sakramentenlehre und Abendmahl
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Kritisiert wurde auch Camerarius' passivische Übersetzung von Apostelgeschichte 3,21: Nikolaus Selnecker brachte sie in seiner Schrift "Commonefactio" von 1571 mit sakramentierischen Positionen in Verbindung, nach denen Christus im Himmel festgehalten werde, im Sinne einer "corporalis locatio".[79] Die problematische Stelle lautet ἀναληφθεὶς εἰς οὐρανόν bzw. assumptus in coelum.[80] Nach dieser Behauptung könne er aber leiblich nicht im Abendmahl sein, schließt Selnecker. Ähnliche passivische Formulierungen finden sich auch bei Théodore de Bèze, Melanchthon und im Wittenberger Katechismus.[81] Es ist möglich, dass Camerarius diese Kritik bedacht hat, als er 1572 die entsprechende Stelle (in einem sprachlichen Kommentar zur Apostelgeschichte) wortreich kommentierte.[82] Auffällig ist, dass Camerarius in seinem Gutachten an Kf. August zwar Tod, Auferstehung und das Sitzen zur Rechten Gottes erwähnt, die Auffahrt in den Himmel jedoch nicht anspricht.[83]
Einige Testimonien des Camerarius (aus beiden Notationes figurarum) zu den Sakramenten werden noch 1587 in einer gegen Théodore de Bèze argumentierenden Disputation zitiert. Es geht darum, die Realpräsenz von Christi Leib und Blut im Abendmahl nachzuweisen: Hofmann, Coena Domini, 1587, Bl. Gr/v: non debet ἀλληγορία ... quaeri, sed id intelligi simpliciter et religiosa fidei assensione comprehendi oportet, quod dicitur.[84]
Ekklesiologie
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Eschatologie
Materialsammlung für evtl. Folgepublikationen, nicht eigens im Artikel aufgeführt.
Individuell: Nach dem Tod wird derselbe Leib wiederhergestellt und die Menschen so zum Gericht geführt, um danach in ewiger Freude oder ewigem Schmerz zu leben.[85]
Tod als Erlösung aus irdischer Mühsal (Moritz-Reden, einige Briefe, SWW Konsolationsliteratur und Briefe/Trostbrief): OCEp 1271, OCEp 1107.
Jenseits, Strafe und rechtzeitiger (von Gott geschickter) Tod: Stählin 1936, S. 53 und 59-60.
Fegefeuer: Christus ist das Fegefeuer. Aussagen sammeln.
Anmerkungen
- ↑ Cap. XXIII
- ↑ C. besorgte außerdem eine griechische Ausgabe, in der er Textlücken mit Supplementen füllte. Vgl. dazu Weise 2018. Zur Beschäftigung des Camerarius mit Theokrit vgl. auch Weise 2024, S. 184-186.
- ↑ Theokrit, Idyllia, 1530/31, Bl. A3r: Hic Ioachimus erat, Camerarius ille meorum Et studii consors, et comes ingenii.
- ↑ Vgl. Fleischmann 2008, S. 363.
- ↑ Zur Person vgl. Fleischmann 2008, S. 361–363. Zum Studium vgl. Hieronymus Ebner von Eschenbach (RAG-ID: ngBR9S274AJ07qxzvB4q5ZnE2AE), [1], 31.07.2023. Hessus schrieb auf ihn Epitaphien: Vredeveld 1990, S. 486 – 487 und 490 – 499. Sein Sohn Erasmus Ebner war Schüler Philipp Melanchthons.
- ↑ Hessus, Sylvae, 1535, Bl. PP3r-PP4r.
- ↑ Er erstellte das Protokoll bei der Verlesung der Confutatio zur Confessio Augustana: Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 19f., Peters 2014, Peters 2014a, 226-245 sowie → Theologie (CamLex)#Schulleiter in Nürnberg (1526-1535).
- ↑ Vgl. Narratio de Helio Eobano Hesso, Cap. XXII.
- ↑ Zu beachten ist, dass es sich nicht nur um Freunde handelt: Nachrufe werden auch auf Hochstehende Persönlichkeiten verfasst, die man ehren möchte. Zu Eobans Nachrufen vgl. Krause 1879, Bd. II, S. 50.
- ↑ Epitaph auf ihn: OC 0049.
- ↑ OCEp 0111
- ↑ Vgl. OCEp 0052, OCEp 0063, OCEp 0059, OCEp 0060.
- ↑ Dazu zählen vor allem Erasmus von Rotterdam (vgl. OCEp 0111, Heerwagen 1868, S. 18-20) und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, der den Kammermeistern seit dem Bamberger Bürgeraufstand (1525) feindlich gesinnt war: Seit der Inhaftierung von C.' Bruder Hieronymus Camerarius stellte er eine solche Bedrohung für die Familie dar, dass Camerarius sich sogar einen kaiserlichen Schutzbrief für seine bedrohten bambergischen Lehen ausstellen ließ (vgl. OCEp 0512 und Woitkowitz 2003, S. 89f., 142,148).
- ↑ Vgl. OC 0878. Er hatte sich kritisch zur Autorschaft des Athanasianischen Glaubensbekenntnisses geäußert, was ihm als Infragestellung des Inhalts ausgelegt wurde. Vgl. ↑ Theologie (CamLex)#Trinitätslehre
- ↑ Vgl. OC 1036.
- ↑ Vgl. Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Druck), 1545, Bl. C8v-Dr: Dort werden die Gegner nur allgemein οἱ δὲ ἐναντίοι bzw. οἱ δ'ἕτεροι bezeichnet.
- ↑ Eine Ausnahme ist ein schon älteres Satirisches Epicedion auf Papst Julius II., das er möglicherweise im Rahmen des Erfurter Humanistenkreises verfasste. Für den Hinweis darauf danke ich meinem Kollegen Alexander Hubert. Bei der Ekloge "Moeris" ist die Entstehungszeit umstritten, wird aber von einigen Forschern auf 1521 angesetzt, womit der Kontroverstheologe und Drucker Hieronymus Emser die Zielscheibe des Spottes ist.
- ↑ Gedanken zum Konzil und Klagen über päpstliche Allmachtsansprüche äußert Camerarius auch in der Rede zum 5. Todestag des Kurfürsten Moritz (Sachsen): Vgl. Camerarius, Orationes funebres, 1569, S. 103-105 sowie OC 0573, S. 4f.
- ↑ Vgl. Mundt 2004, S. XXXII.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 2782 vom 4.8.1541.
- ↑ Vgl. Wolgast 2003, S. 20-23.
- ↑ Eines der frühesten Beispiele dafür ist OC 0573 eine Schrift über Konzilien, die er im Rahmen der Wiederaufnahme des Trienter Konzils 1551/52 verfasste.
- ↑ Vgl. Winter 2022, S. 273-275.
- ↑ Zu Moritzens Publikationsstrategien vgl. Haug-Moritz 2007.
- ↑ Zu den Konfliktfeldern vgl. Schäfer 2003, Döring/Schäfer 2013 und Dall'Asta 2024.
- ↑ Vgl. Koch 2006, S. 179.
- ↑ Mundt 2004, S. 281. Zwischen 1561 und 1567 entspannte sich das Verhältnis zwischen Ernestinern und Albertinern auch auf theologischer Ebene, nachdem Flacius in Jena entlassen worden war. Somit war es für Camerarius weniger gefährlich, polemisch zu werden. Ein neuer Konflikt scheint sich hier nicht mehr zu entfalten, wozu sicher auch die Wahl der griechischen Sprache beitrug. Somit diente das Gedicht vielleicht weniger einer öffentlichen Polemik, sondern "eher der Identitätsbildung und Stärkung des Zusammenhalts innerhalb einer kleineren Gruppe von gebildeten Anhängern des Melanchthon" (Orth 2020, S. 113).
- ↑ Vgl. Luther, Ad theologos Norimbergenses epistola, 1572, Bl. A8v-Br.
- ↑ Stählin 1936, S. 66, Anm. 3.
- ↑ In einem Brief an Karlowitz macht er die Grenzen seiner Toleranz deutlich: Lieber sterbe er, als die Lehren der Wahrheit zu verraten (Sed vitam etiam amittere oportet nos potius, quam veritatis δόγματα prodere).
- ↑ Zur Problematik des Athanasianums vgl. ↑ Theologie (CamLex)#Trinitätslehre
- ↑ OC 0576, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 292f.: ἐκ τοῦ πατρὸς ἐκπορευόμενον, καὶ ἐκ τοῦ ὑιοῦ λαμβανόμενον. a.a. O., S. 404: τὸ δὲ ἅγιον πνεῦμα ἐκπορευόμενον ἐκ τοῦ πατρὸς. Zum "Filioque" vgl. Gemeinhardt, Peter: Die Filioque-Kontroverse zwischen Ost- und Westkirche im Frühmittelalter. Berlin u.a. 2002.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 349: Spiritum autem sanctum egredi ex patre, secundum scripturas, cum nihilo secus etiam filii ille spiritus sit, ut confessionis veritas hoc constituat: Quod spiritus sanctus personam suam habeat ex patre et a filio. Non genitus neque factus aut creatus, sed egrediens ex Deo, unde omnis sanctificatio pervenit ad Ecclesiam Christi. Ebenso a.a.O. S. 255:ex patre egrediens, et qui accipitur ex filio.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 271: Egredi autem ex patre secundum oracula divina, et consistere seu habere personam suam per filium sancti patres tradiderunt. Er bezieht sich dabei auf Basilius.
- ↑ So in der Ausgabe von 1543 auf S. 14, 17 und 560. Lediglich auf S. 43 schreibt Melanchthon mit Verweis auf Joh 15 (Vers 26), dass der Geist vom Sohn gesandt wird und vom Vater ausgeht. Cum venerit Paracletus, quem ego mittam vobis a Patre, spiritum veritatis, qui a Patre procedit. Kurz zuvor (S. 42) betont er aber das Hervorgehen des Geistes aus Vater und Sohn: Est igitur tertia persona Spiritus sanctus, ac discernitur a Patre et Filio, ut supra dixi, quia procedit a Patre et Filio, et mittitur in corda. Inhaltsgleich schreibt er dies auch in der Ausgabe von 1535, Bl. D3v-D4r.
- ↑ Schmalkaldische Artikel I.2; Konkordienformel VIII.73.
- ↑ Im lutherisch-ostkirchlichen Dialog ab den 1570er Jahren sollte das "Filioque" eines der größten Hindernisse darstellen, doch wurde seine entscheidende Relevanz für die Kircheneinheit von lutherischer Seite relativiert. Vgl. Wendebourg, Dorothea: Reformation und Orthodoxie. Der ökumenische Briefwechsel zwischen der Leitung der Württembergischen Kirche und Patriarch Jeremias II. von Konstantinopel in den Jahren 1573-1581. Göttingen 1986, S. 199f., 212f.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 272.
- ↑ OC 0306, Camerarius, Ἐπιγράμματα, 1538, S. 129.
- ↑ OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 180 (Predigt über Hl. Geist, nach Joh 16, am 4. Sonntag nach Ostern). An der griechischen Parallelstelle steht nichts anderes: περὶ δὲ τοῦ ἁγίου πνεύματος ἡ θεολογία σαφῶς παρίστησιν, ἐκπορευόμενον αὐτὸ ἐκ τοῦ πατρὸς, πεμφθῆναι ὑπό τε τοῦ πατρὸς καὶ τοῦ υἱοῦ, ὥστε ἀναμφιλόγως εἶναι ἑκατέρου ἐκεῖνο, καὶ ἁμαρτάνειν ὅσοιπερ ὀκνοῦσιν ὁμολογῆσαι, ὅτι τὸ πνεῦμα τὶ ἅγιον ἐπέρχεται καὶ οἷον προχωρεῖ ἀπότε πατρὸς καὶ υἱοῦ (ebda. S. 177).
- ↑ OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 200: Predigt für den Sonntag vor Pfingsten (Joh 15 und 16).
- ↑ OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 211, Predigt zu Trinitatis.
- ↑ OC 0646, Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560, S. 7.
- ↑ OC 0692, Bl. Cr-v.
- ↑ OC 0728, Camerarius, Votum seu Preces (Druck), 1563, Bl. A7r.
- ↑ Nager 1912, S. 104f.
- ↑ Migne, PG 161,543-612, u.a. 555: Ἐκ τοῦ Πατρός φασιν οἱ ἐξ Ἐῴας ἅγιοι Πατέρες τὸ ἅγιον ἐκπορεύεσθαι Πνεῦμα, καὶ ἐκ τοῦ Πατρὸς δι’ Υἱοῦ· ἐκ τοῦ Πατρὸς καὶ Υἱοῦ οἱ Δυτικοὶ φάσκουσι τὸ αὐτὸ ἐκπορεύεσθαι Πνεῦμα. Τί οὖν ἐροῦμεν; Ἐναντίον τοῦτο ἐκείνῳ; Μὴ γένοιτο· οὐδὲ γάρ ἐστι τὸ ἐκ Πατρὸς ἐκπορεύεσθαι τῷ ἐκ Πατρὸς καὶ Υἱοῦ οὔτ’ ἐναντίον, οὔτε μὴν ἀντιφατικόν. Vgl. auch Denzinger, Nr. 1300-1302 (Abschlussdokument des Konzils) und Mohler, Ludwig: Kardinal Bessarion als Theologe, Humanist und Staatsmann: Funde und Forschungen /1 : Darstellung. Paderborn 1967 (Bessarion-Biographie mit ausführlicher Würdigung der Argumentation in der Filioque-Frage).
- ↑ Vgl. Erasmus-Gesamtausgabe Vol. V.I, S. 269-271 sowie Vol. VI.VIII, S. 162f.
- ↑ Vgl. Aurelius Augustinus, De trinitate, XV.XXVII: Dort wird durchgängig procedere verwendet, und zwar bezogen auf Vater und Sohn zugleich.
- ↑ Erasmus variiert einmal die Bezeichnung: Während er in seiner Bibelübersetzung in Joh 15,26 (Erasmus, Opera omnia, VI.II) schreibt qui a patre procedit, ist im zugehörigen Kommentar zu lesen mittam vobis a Patre proficiscentem. Es deutet aber nichts darauf hin, dass er eine andere Bedeutung intendiert. Camerarius stellt lediglich in seinem Werk zur Konziliengeschichte processio und egressio als Übersetzung von ἐκπόρευσις nebeneinander. Er definiert aber nicht, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Vgl. OC 0573, Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552, S. 88: Tum et de sancti Spiritus processione, sive egressione, est enim haec ἐκπόρευσις, quaeri coeptum.
- ↑ OC 0879, Camerarius, Notatio figurarum sermonis in libris quatuor evangeliorum (Druck), 1572, S. 288.
- ↑ Vgl. Migne, PG 124,205,36-39. Der bei Camerarius zitierte Text entspricht dabei nicht wörtlich der Ausgabe von Migne und auch nicht der römischen Edition 1542, S. 537.
- ↑ VD16 B 4607, Bl. V2v. Dies bezieht sich auf Theophylacts Aussage Sane Latini male haec exponentes, et minus recte intelligentes, dicunt quod spiritus etiam ex filio procedat. Nos autem hoc quidem primum dicimus ad eos, quod aliud sit esse ex quopiam, et aliud esse cuiusdam, ut spiritus est quidem spiritus filii absque dubio, et ab omni scriptura approbatum: caeterum esse ex filio nulla scriptura testatur, ut ne duo principia spiritus introducamus patrem et filium. In der lateinischen Editio princeps von 1524 (GG 426), Bl. Q3v, fehlt die Annotation.
- ↑ Vgl. OC 0718, Camerarius, Dialogus de vita decente aetatem puerilem et al., 1563, Bl. K7v.
- ↑ Friedrich Stählin stellte fest, "wenn es überhaupt einen evangelischen Heiligen gab, so mußte man diesen fürstlichen Prediger dafür halten. Selbst Luther empfand davon etwas, und vollends Camerarius trieb schon bei Lebzeiten einen förmlichen Kult mit dem hohen Freunde." Stählin 1936, S. 49, unter Verweis auf OC 0388.
- ↑ Vgl. Stählin 1936, S. 84.
- ↑ OC 0455, Camerarius, Capita pietatis, 1545, V. 119f., vgl. Walter 2017, S. 40. Vgl. auch OC 0425, Bl. 4r-v: Propter merita non propria sed aliena domini nostri Iesu Christi, iustificatis fide non operibus suis. promittitur enim diuinitus omnibus credentibus in Christum remissio peccatorum, salus & uita sempiterna, quae accipi aliter quam fide non possunt. Dies ist zwar die Übersetzung eines Melanchthon-Texts, aber man kann davon ausgehen, dass Camerarius ihm zustimmt, da er sich nicht gegenteilig äußert. Vgl. auch OC 0906.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 231.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 233.
- ↑ Gutachten, Abschnitt 8: "allein den verdienst Iesu Christi des einigen Suns Gottes, welcher vnser einiger mittler, erlöser vnd seligmacher ist, fur vnser sund gestorben, aufferstanden zw vnser gerechtigkeit, Vnnd sitzet zu der gerechten hand Gottes, verbietett, vertrietett, erlöset, bringt zwm ewigen heyle, immerdar vnd ohn vnterlaße, alle die ihenigen so an inen glauben, vnd sein wort annemen vnd halten nach Gottes bevelh".
- ↑ Gutachten, Abschnitt 6; so auch Catechesis, S. 47-54 und 54-69 zum Lohn für gute Werke und Strafe für böse. Vgl. Müller 2000, S. 207; ähnlich Melanchthon und Valentin Wagner; vgl. Seckt 1888, S. 17.
- ↑ OC 0596, Camerarius, Querela Martini Luteri (Druck), 1554, S. 32: Nescio sane ... si in Ecclesia Christi necessitas bonorum operum praedicari non debeat ... Ergo erunt aut bona, aut non bona: quorum utrum docendum sit, me autore obscurum non est.
- ↑ Vgl. OC 0596, Camerarius, Querela Martini Luteri (Druck), 1554, S. 29f.: Optavi ego aliquando omnia mea scripta intercidere, et unum modo libellum durare, quo cum Erasmo Roterodamo de arbitrio voluntatis humanae disputavi. In der Kontroverse zwischen Martin Luther und Erasmus von Rotterdam um den freien Willen hatte Camerarius wohl geglaubt, die beiden lägen nahe beieinander. So motivierte er den Reformator, eine Erwiderung auf "De libero arbitrio" zu verfassen, was den Konflikt aber verschärfte und so zur gegenseitigen Entfremdung der beiden Konfliktparteien beitrug. Vgl. ↑ Theologie (CamLex)#Die frühen Jahre bis 1526.
- ↑ Vgl. Camerarius et al., Querela Martini Luteri et al., 1555.
- ↑ "Historia Jesu", Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566, S. 2: hoc enim non modo utilitatem nobis sed plane salutem allaturum, aliis qui legissent gratum acceptumque futurum esse. Vgl. Stählin 1936, S. 59.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 235: Unde iam accidit ut doctrinae huic maledicatur , quasi talis sit quae evertat et prohibeat utilitatem bonorum operum, et accommodetur populariter ad vulgus, quod omnes fere ad remissionem et desidiam declinent, et fugiant virtutum labores et exercitationes. Minime vero se res ad hunc modum habet.
- ↑ Vgl. Der Majoristische Streit in seinen historischen und theologischen Zusammenhängen. In: Politik und Bekenntnis. Die Reaktionen auf das Interim von 1548. Hg. v. Irene Dingel und Günther Wartenberg. Leipzig 2006, S. 231-247, hier S. 240.
- ↑ Volkmar 2008, S. 183.
- ↑ Vgl. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 235-238. Zitierte Stellen sind u.a. Eph 2,10 und 4,17, Joh 15,1f. und 2 Petr 1,8-10 sowie Gregor von Nazianz (Migne, PG 35,427,39-428,2). Zum gottgefälligen Handeln vgl. auch Camerarius, Responsio, 1564.
- ↑ OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 253-269; OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 221-235.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 223: Omnes peccaverunt et deficiuntur gloria Dei, iustificanturque gratis eiusdem gratia, per redemtionem quae fit in Christo Iesu. ... fide iustificari hominem sine operibus legis.
- ↑ Ebda.: Gratia estis salvati per fidem, idque non ex vobis, Dei donum est, non ex operibus. Die Abhängigkeit der Menschen von göttlicher Gnade verdeutlicht Camerarius auch in OC 0663.
- ↑ OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 353f.: Nam, in conuiuium, inquit Theophylactus, ingressio sit absque discrimine: Sumus enim vocati sola gratia cuncti tam boni quam mali, sed ingressorum Postea vita non caret inquisitione. Zu "sola fide" und "sola gratia" vgl. auch Gindhart/Hamm 2024, S. 36.
- ↑ Vgl. Kunkler 1998, S. 243-245.
- ↑ OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 263: Et sequimur in his demonstrationes scripturae solas, dicente beato Paulo: Esse diuisiones donorum fauoris diuini, & vnum tamen spiritum, & esse diuisiones ministeriorum, & vnum tamen Dominum, & diuisiones efficacitatum esse, sed num tamen Deum efficientem omnia in omnibus.
- ↑ OC 1036, Abschnitt 6.
- ↑ Seckt 1888, S. 14; OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 274-285 und OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 238-248.
- ↑ Vgl. Kößling 2003a, S. 298f.
- ↑ Vgl. Dingel 2008, S. 308f. und 316f.
- ↑ OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 379f. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 326.
- ↑ Vgl. Hasse 2000, S. 96-98.
- ↑ OC 0872, Camerarius, Notatio figurarum orationis in apostolicis scriptis (Druck), 1572, S. 227f.: ἀναληφθεὶς γὰρ ὁ χριστὸς εἰς οὐρανοὺς, μένει ἐκεῖ ἕως τῆς τοῦ κόσμου συντελείας, ἐλευσόμενος τότε μετὰ δυνάμεως, ἀποκαταστάντων πάντων λοιπὸν, ὧν προεθέσπισαν οἱ προφῆται, ἤτοι ὅταν τὸ τέλος ἐνστῇ, καὶ παύσηται τὰ αἰθητὰ, τότε ὁ χριστὸς ἔσται τῶν οὐρανῶν ὑψηλότερος. Id est: Assumtus enim Christus in coelum, manet illic, ad consummationem usque mundi huius, aduenturus tunc cum potentia, restitutis de caetero omnibus, quae Prophetarum oraculis praedicta sunt. Sive, ubi finis iam aderit, et cessaverint sensibus exposita, tunc ipse Christus coelis erit sublimior. Haec leguntur in Theophylacteis. ... Sed quomodo dicit? Quem oportet coelum capere siue accipere, siue, vt Latinus vetus interpres, suscipere. An nondum illud acceperat? Immo admodum. Cur igitur non dixit: Quem coelum accepit? Quae autem ibi sequuntur in libris editis, ἀδιανόητα sunt, vel mendosa vel mutila, quemadmodum suspicor. Itaque indicata sententia secundum alibi in sacris litteris dicta, & hoc etiam loco satis euidens, teneatur: Oportuisse ita fieri, vt Christus reciperetur siue acciperetur siue assumeretur in coelum, vbi maneret tanquam in propria sede, vsque ad finem huius Mundi, & rerum omnium instaurationem. Noch auswerten; prüfen, was von Theophylact ist und was von Cam. Camerarius exzerpiert hier Theophylactus, wobei das umstrittene Wort ἀναληφθείς aus dessen Evangelienkommentar entnommen ist, wo es zweimal vorkommt (Migne, PG 123,1177,23 und 123,1289,29).
- ↑ Vgl. OC 1036, Bl. 32v.
- ↑ OC 0625, Camerarius, Notatio figurarum orationis in apostolicis scriptis (Druck), 1572, S. 49f.: Stellenkommentar zu 1 Kor 11.
- ↑ Katechesis S. 406, Catechesis S. 351.
Andere Notizen
Tabelle für Briefband (Beispiel "Camerarius, Epistolae doctorum, 1568")
Alle Briefe mit Erstdruck und Erwähnten Personen
Werke
Briefe
Chyträus an Camerarius, 13.01.1571 |
Camerarius an Chyträus, 14.02.1569 |
Camerarius an Stiebar, 01.08.1527 |
Camerarius an Jonas, 13.08.1535 |
Camerarius an Vogler, 01.01.1542 |
… weitere Ergebnisse |
Unkorrigierte Briefe
Bearbeitungsstand | |
---|---|
Hessus an Camerarius, 15XX aw | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 09.09.1521 | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 07.04.1524 | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, September 1524? | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 1526-1533 ar | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 1526-1533 z | unkorrigiert |
Camerarius an Mylius, 1526-1535 | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 1527 | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 15XX cq | unkorrigiert |
Hessus an Camerarius, 15XX br | unkorrigiert |
… weitere Ergebnisse |
Briefe ohne Regest
Beispielabfragen
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{{Itinerar |ItinerarOrt=Ansbach |AufenthaltBeginn=1529/04/04 |AufenthaltEnde=1529/04/15 |Grund des Aufenthalts=Durchreise nach (Nürnberg) |AngabeGesichert=nein |Anmerkungen=Auf der Reise traf Camerarius Georg Vogler. Genaues Datum unsicher (vor 07.05.1529) }}
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