Camerarius an Stiebar, 01.08.1527

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 07.05.15277 Mai 1527 JL
Camerarius an Stiebar, 30.06.152630 Juni 1526 JL
Camerarius an Stiebar, 10.04.152610 April 1526 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 01.08.15271 August 1527 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 25.09.152725 September 1527 JL
Camerarius an Stiebar, 20.02.152820 Februar 1528 JL
Camerarius an Stiebar, 09.12.15289 Dezember 1528 JL
Werksigle OCEp 0342
Zitation Camerarius an Stiebar, 01.08.1527, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0342
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T3r-T4r
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 112-113
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1527/08/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Cal. Sextil. (Jahr im Druck: 1527. Dafür, dass dieses Datum richtig ist, spricht die Tatsache, dass Camerarius vermutlich die Inhaftierung seines Bruders erwähnt)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Basel
Gedicht? nein
Incipit Nactus forte fortuna hunc tabellarium
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Redaktionelle Überarbeitung; Parallelüberlieferung (Briefe); Tiere; Biographisches (Familie); Theologie
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von Benutzer:US; Benutzer:JS; Benutzer:VG
Datumsstempel 17.01.2023
Werksigle OCEp 0342
Zitation Camerarius an Stiebar, 01.08.1527, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0342
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T3r-T4r
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 112-113
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1527/08/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Cal. Sextil. (Jahr im Druck: 1527. Dafür, dass dieses Datum richtig ist, spricht die Tatsache, dass Camerarius vermutlich die Inhaftierung seines Bruders erwähnt)
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Basel
Gedicht? nein
Incipit Nactus forte fortuna hunc tabellarium
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Redaktionelle Überarbeitung; Parallelüberlieferung (Briefe); Tiere; Biographisches (Familie); Theologie
Datumsstempel 17.01.2023


Entstehungs- und Zielort ermittelt. Der Brief wurde in den Ausgaben von 1561 und 1595 verschieden abgedruckt und unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten.

Regest (nach der Edition von 1561)

Da Camerarius zufällig einen Boten gefunden habe, habe er es nicht unterlassen können, Stiebar zu schreiben. Bei Camerarius stehe alles beim Alten. Empört und traurig wie Camerarius sei, würde es ihm nur Verdruss bereiten, mehr darüber zu schreibe (vermutlich bezieht er sich auf die Inhaftierung seines Bruders Hieronymus Camerarius).

Neulich habe Camerarius in größter Eile einen Antwortbrief auf den Brief Stiebars verfasst, in dem Stiebar zu unbedacht – und wohl der Ansicht eines anderen folgend – erörtert habe, wie der Nutzen (utilitas) mit dem Ehrenhaften (honestum) in Konflikt stehe. Camerarius verweise auf das dritte Buch von Ciceros De Officiis, dessen Behauptung Stiebar Glauben schenken solle. Camerarius wolle diese Passage nun systematisch und mit Verstand erörtern. Was sich nämlich auf die religiöse Frömmigkeit beziehe, ließe sich kurz, aber anders erklären. Wenn es aber Leute gebe, die den Gebrauch der von Gott gegebenen Vernunft (auch) in irdischen Dingen aufheben wollten, nähmen diese dem Menschen das, was den Menschen ausmache (Cicero, De officiis 3, 26, 2), und ließen ein Wesen ohne Vernunft zurück, d.h. ein Tier. Deshalb müsse man den Raub dieses Lichtes (sc. des Verstandes) mit Mord gleichsetzen. Dieses Leben nämlich, und dieses süße Lebenslicht, das sie sähen, hätten die Menschen gemeinsam mit dem übrigen Tieren, aber durch die Göttlichkeit des Verstandes, aus dem die Fähigkeit zu sprechen erwachse, unterschieden sich die Menschen erheblich von den Tieren. Da es aber ihre Absicht (sc. die Absicht von Camerarius und Stiebar) sei, diese Vernunft zu vervollkommnen, und dennoch der Lehre der religiösen Frömmigkeit zu folgen, wollten sie dieses Leben mit Tugend und Ehrenhaftigkeit schmücken, damit sie Menschen seien. Die Hoffnung auf ein seliges Leben nach dem Tod wollten sie woanders hernehmen, nämlich aus der Verkündigung des Reiches Gottes, damit sie etwas seien, was über das Menschliche hinausgehe. Camerarius habe eigentlich nur kurz auf die Erörterungen Stiebars eingehen wollen, sei aber irgendwie ausschweifender geworden, auch wenn vielleicht offenkundig sei, dass dies aus Ergebenheit für Stiebar geschehen sei, und aus dem Wunsch, gleichsam mit Stiebar zu reden.

Bezüglich der Dinge, die Stiebar ihm in seinem jüngsten Brief aufgetragen habe, könne Stiebar ganz beruhigt sein, denn was auch immer Camerarius für ihn tun könne, werde er eifrig tun. Camerarius wisse, dass sein Freund ihn schätze, und er schätze Stiebar ebenfalls sehr.

Man erzähle hier (in Nürnberg), dass einige mit dem Tod bestraft wurden, die sich nicht vom Bekenntnis der himmlischen Wahrheit abbringen ließen. Camerarius fürchte, dass Gott deswegen zürne und die Menschen bei Zeiten strafen werde. Daher sollten Camerarius und Stiebar ihren Geist für die schrecklichen künftigen Ereignisse wappnen (animos confirmare). Camerarius könne Stiebar nicht aufzeigen, aus welchem der Bücher Ciceros Stiebar diese Wappnung lernen könne. Hier werde etwas Übermenschliches verlangt. Daher wollten sie sich an ihren Schöpfer wenden, der allein ihnen helfen könne.

Lebewohl. Grüße an (Moritz) von Hutten. Erneutes Lebewohl.

(Manuel Huth)

Abweichungen in der Überlieferung

Die Ausgaben von 1561 und 1595 unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten:

  • 1561: "piget atque taedet"; 1595: "piget ac taedet"
  • 1561: "disserueras"; 1595: "disseruimus"
  • 1561: "affirmationi volo te credere"; 1595: "affirmationi nolo te credere"
  • 1561: "habent brevem illa quidem, sed aliam explicationem"; 1595: "habent brevem illam quidem, sed aliam explicationem"
  • 1561: "cum reliquis animantibus, at rationis divinitate"; 1595: "cum reliquis animantibus, et rationis divinitate"
  • 1561: "Narrarunt hic tristia admodum de suppliciis quorundam qui in confessione veritatis celestis perseverarint. Vereor ne"; 1595: "Narrata hic tristia plurima. Ego certe non parum metuo, ne"
  • 1561: "Quare, mi Daniele, ad atrociss(imos) eventus confirmemus animos nostros"; 1595: "Quare ad omnes eventus confirmemus animos nostros."
  • 1561: "Vale, et cum reverentia a nobis saluta Hutenum. Iterum vale"; 1595: "Vale."

In der Ausgabe von 1595 sind zentrale Aussagen ins genaue Gegenteil verkehrt:

  • So ist es dort nicht Stiebar, der etwas zu unbedacht geschrieben hat, sondern Camerarius.
  • Der Behauptung Ciceros soll gerade nicht geglaubt werden.

Ferner sind die politischen Anspielungen auf die Hinrichtungen der "Rechtgläubigen" unkenntlich gemacht und der Gruß an Hutten fehlt.

Anmerkungen

  • Bei den erwähnten Hingerichteten handelte es sich um Johannes Hüglin, Caspar Tauber und Heinrich von Zütphen. Das stützt auch die Datierung auf 1527. Die Hinrichtung von Leonhard Kaiser (16.8.1527) war noch nicht vollzogen, aber möglicherweise schon absehbar.
  • Moritz von Hutten wurde erst am 18.10.1527 in Basel immatrikuliert.