Camerarius an Förtsch, 01.10.1555
Briefe mit demselben Datum | ||||||
kein passender Brief gefunden |
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0453 |
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Zitation | Camerarius an Förtsch, 01.10.1555, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Alexander Hubert (24.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0453 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. T6v-T7v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 059-061 |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jörg Förtsch zu Peesten |
Datum | 1555/10/01 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Im Druck: cal. Septemb. Anno Christi MDLV; in der Ausgabe von 1595 o.D. (s. Anm.) |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Significatum mihi est iam accincto ad iter Lipsiae et profecturo in patriam |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:HIWI |
Gegengelesen von | Benutzer:VG; Benutzer:US |
Datumsstempel | 24.11.2023 |
Werksigle | OCEp 0453 |
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Zitation | Camerarius an Förtsch, 01.10.1555, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Alexander Hubert (24.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0453 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. T6v-T7v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 059-061 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jörg Förtsch zu Peesten |
Datum | 1555/10/01 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Im Druck: cal. Septemb. Anno Christi MDLV; in der Ausgabe von 1595 o.D. (s. Anm.) |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Significatum mihi est iam accincto ad iter Lipsiae et profecturo in patriam |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 24.11.2023 |
Regest
Camerarius habe bereits von Leipzig aus in die Heimat aufbrechen wollen, als ihm zu Ohren gekommen sei, dass Förtsch über einige Äußerungen von Camerarius geklagt habe, als sei der von der Sache abgefallen, dass er sich aber dennoch liebenswert über ihn geäußert und gewünscht habe, dass man Camerarius die Nachricht über den Tod von Förtschs Sohn überbringe. Camerarius verstehe, dass Förtsch sehr um seinen Sohn trauere, auf den er, auch veranlasst durch Camerarius, große Hoffnungen gesetzt habe; gleichwohl sei Camerarius sich sicher, dass Förtsch zu denen gehöre, die in ihrer Trauer Maß hielten und wüssten, wo Trost zu finden sei. Camerarius aber verstehe Förtschs Benachrichtigung als Zeichen seiner Freundschaft.
Dass es aber offenbar Leute gebe, die Förtsch von ihm abzuwenden suchten, erkenne er als Zeichen der Schlechtigkeit seiner Zeit oder seines eigenen Unglücks. Denn in Bezug auf das, was man Förtsch über Camerarius' Meinungsumschwung berichtet habe, hoffe er, dass Förtsch selbst besser von ihm denke und zu lange kenne, um dem Glauben zu schenken. Denn wenn ihm auch kaum jemand schwächer erscheine als er selbst, hoffe er dennoch, so viel Konsequenz bewahrt zu haben, dass ihn kein guter Mensch zurechtweisen könne.
Doch er verurteile Gewalt und Wahn mancher Leute, und wenn er die nützlichen Studien mehr schätze als die unnötigen Kämpfe anderer, so müsse man ihm verzeihen, der er ja auch immer die Religion am höchsten geschätzt habe. Dagegen könnten andere sagen, was sie wollten, Camerarius habe ein reines Gewissen. Es sei eine unglaubliche Frechheit, menschliche und göttliche Angelegenheiten zu vermischen, wie manche das täten, um die aufgescheuchten Massen nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Sie lögen dabei dem Volk etwas von Freiheit vor und verleumdeten die Reden der anderen. (Einfügung in Ausgabe von 1595: Solche Leute nenne Camerarius nicht seine Freunde.) Der Rest sei Gottes Urteil zu überlassen.
Camerarius' Aufgabenbereich sei klar, um den kümmere er sich und lasse andere in Ruhe (Meum munus quale sit, non est obscurum. Eo fungor sedulo, neque alienas tractationes invado.) Dennoch dürfe er wohl aus seiner Sicht für oder wider andere argumentieren, was er freilich wenig oder gar nicht tue.
Habe er aber jemals schlecht von Förtsch gesprochen, dessen Frömmigkeit und Tugendhaftigkeit er doch vielmehr oft gelobt habe? Warum hätte er das tun sollen? Denn gewiss sei Förtsch noch der, als den er ihn vor dreißig Jahren kennengelernt habe, und wenn Camerarius auch viele Fehler habe, spreche er doch nicht schlecht über Abwesende. Was hätte er davon, oder wie würde es Förtsch schaden? Eine solche Tat erreiche nichts, außer von einem verwirrten Geist zu zeugen, den Förtsch Camerarius doch gewiss nicht zuschreibe.
Mehr Worte wolle Camerarius zu seiner Verteidigung nicht sagen, zumal er sicher sei, dass Förtsch auf solche Verleumdungen nicht höre. So solle er es auch weiterhin halten und Camerarius gewogen bleiben. Er stehe Förtsch zu Diensten.
C. habe diesen Brief an Förtschs Bruder nach Bamberg geschickt, als er mit Philipp Melanchthon nach Nürnberg gekommen sei wegen einiger Disputationen über die Lehre Osianders. Er schätze, er werde selbst in acht Tagen wieder in der Heimat sein.
(Alexander Hubert)
Anmerkungen
- Die letzten beiden Sätze fehlen in der Edition von 1595.
- Das Briefdatum ist vermutlich auf den 1. Oktober zu korrigieren: Camerarius hielt sich vom 24. September bis 4. Oktober 1555 mit Melanchthon in Nürnberg auf (vgl. MBW, Nr. 7590). (frdl. Hinweis von Torsten Woitkowitz). Zum Itinerar von Melanchthons Reise vgl. Anmerkung zu MBW Nr. 7603: Es ist anzunehmen, dass Camerarius mit ihm gemeinsam reiste. Der Aufenthalt in Bamberg am 6.10. spricht dafür.
- "vor dreißig Jahren": Dies würde bedeuten, daß C. ihn bereits kennenlernte, als F. ein kleines Kind war. Da seine Mutter aus der mit Camerarius befreundeten Familie der Stiebar von Buttenheim stammte, erscheint dies als durchaus möglich.
- Der erwähnte verstorbene Sohn des Empf. ist, ebenso wie dessen zuletzt genannter Bruder, auch aus der umfangreichen Genealogie bei Biedermann 1747 nicht namentlich zu ermitteln.