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Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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== "Praktische Theologie und Pädagogik" ==
== "Praktische Theologie und Pädagogik" ==
=== Vorbemerkungen ===
Eine enge thematische Verzahnung bei Camerarius bewirkt, dass sich Pädagogik, Philologie und Theologie nicht immer strikt trennen lassen: So betont er wiederholt, das oberste Ziel des Unterrichts sei die religiöse Ausbildung, den Weg dorthin bilde aber die Philologie.<ref>Dazu Baier, Thomas, in: Helleno(ger)mania (in Vorbereitung), S. 17: "Sprache hat als Verständigungsmittel eine dienende Funktion, ist die ''ancilla'' des Inhalts. Erasmus und Camerarius haben jedoch auch ihre gestaltende Fertigkeit zur vollen Wirkung entfaltet, ihr mithin eine königliche Funktion zugewiesen im Sinne einer ''philologia regina''." Vgl. auch [[Kunkler 2000]], S. 203-206. Auch schreibt Camerarius im [[Erwähntes Werk::OCEp 1473|Widmungsbrief]] seiner [[Plautus, Comoediae sex, 1549|Plautus-Edition]]: ''Manemus in sententia studia utriusque linguae excolenda esse, et esse hanc viam ad scientiam & veritatem, quibus & cultus Dei & hominum communitas continetur ac durat'' (A7v).</ref> Insofern haben wir die pädagogischen und die katechetischen Schriften zusammengefasst. Diese Konstruktion erscheint uns deshalb berechtigt, weil man von systematischer Pädagogik im Sinne einer Wissenschaft erst mit Comenius zu sprechen pflegt<ref>So [[Kunkler 2003]], S. 162.</ref> – bei Camerarius findet man allerdings erste Vorläufer.<ref>Einen Versuch, die Pädagogik des Camerarius als eigenes System zu etablieren, hat Stephan Kunkler unternommen, wobei der Begriff der ''doctrina'' (Lehre) eine zentrale Stellung einnimmt: Vgl. [[Kunkler 2000]], S. 143-146 und [[Kunkler 2003]], S. 263-267. Ein Manko seiner Arbeiten ist allerdings, dass er die Theologie des Camerarius unter Aussparung von dessen katechetischem Hauptwerk, der Katechesis, betrachtet: [[Kunkler 1998]], S. 262f. Zu anderen Schwächen von Kunklers Arbeiten vgl. [[Mundt 2002]].</ref> So haben wir dieses Teilgebiet als "Praktische Theologie und Pädagogik" bezeichnet – im Wissen, dass der Begriff anachronistisch ist: Erst seit dem 19. Jahrhundert gilt Praktische Theologie als wissenschaftliche Disziplin. Daher ist unser Titel nicht als Fachbegriff zu verstehen, sondern als Umschreibung.<br>
Obwohl die Theologie und die Gotteserkenntnis bei Camerarius das oberste Ziel der Bildung ist, bildet die Philologie das Mittel seiner Wahl, um zum Ziel zu gelangen. So finden sich schon in seinen frühesten philologischen Schriften pädagogische Gedanken auch ohne theologische Bezugnahme, wie im [[Erwähntes Werk::OC 0001|Lukian-Prooem]]. Solche Werke erscheinen nicht bei der Theologie, sondern auf der Lexikonseite "Philologie".
=== Katechismen ===
Zu den wichtigsten pädagogischen Texten bei Camerarius gehören die Katechismen, die zur Anwendung in Schulen, teilweise vielleicht auch in Universitäten bestimmt waren.<ref>Zur Geschichte der Katechismen in Sachsen vgl. [[Reu 1911]] I/2,1. Abdruck mitteldeutscher Katechismen in [[Reu 1911]] I/2. Katechismen des Spätmittelalters hat [[Leppin 2023]] untersucht.</ref> Üblicherweise behandeln sie die Zehn Gebote (Dekalog), das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis.<ref>Vgl. [[Schultz 1890]], S. 5, unter Berufung auf ein Visitationsprotokoll von 1528.</ref> Wir legen den Begriff etwas weiter aus und behandeln die katechetischen Schriften des Camerarius in chronologischer Reihenfolge. Ein intertextueller Vergleich steht noch aus, wäre aber notwendig, um den je eigenen Zweck zu bestimmen.
Camerarius hat einige Katechismen verfasst; der erste erschien unter dem Titel [[Erwähntes Werk::OC 0007|„Capita sacrosanctae fidei“]], gedruckt in Melanchthons [[Melanchthon, Institutio puerilis literarum Graecarum, 1525|„Institutio puerilis“]], und wurde früher dem „Präzeptor Germaniae“ zugeschrieben. [[Walter 2017|Jochen Walter]] hat aufgezeigt, dass dieses Werk höchstwahrscheinlich von Camerarius stammt, und begründet dies durch Übereinstimmungen mit den [[Erwähntes Werk::OC 0455|Κεφάλαια Χριστιανισμοῦ]] von 1545.<ref>In einem [https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10989034-1 Exemplar der BSB] sind auf dem Frontispiz alle Namen getilgt (Camerarius, Melanchthon, Nicolaus Gerbel und der Drucker Johannes Setzer). Gustav Kawerau (vgl. [[Schultz 1890]], S. 7) zählt dieses Werk nicht zu den Katechismen, sondern zu den Schullesebüchern.</ref>
Während Luthers kleiner Katechismus einfache Anweisungen an (weniger gebildete) Pädagogen/Hausväter gibt, bietet die Katechesis des Camerarius längere (wissenschaftliche) Traktate für den gebildeteren Lehrer bzw. Schüler.<ref>So auch [[Kunkler 1998]], S. 262; vgl. Th. Baier, Gräzist (noch nicht veröffentlicht).</ref> Das zeigt sich schon an der Wahl von Griechisch als Sprache gegenüber der Wahl des Deutschen bzw. Lateinischen bei Luther und anderen Autoren. Möglicherweise handelt es sich um den ersten aus der Reformation hervorgegangenen griechischen Katechismus: Die Texte dienen so neben der theologischen Bildung durch den Inhalt auch der besseren Erlernung der Sprache.<ref>Die Bedeutung des Griechischen zeigt Cam. auch in seiner [[Erwähntes Werk:: OC 0580|Einleitung zur Katechesis]] auf.</ref> Die CPERC (Capita pietatis) sind direkt an die Schüler gerichtet. Die Wahl einer dichterischen Sprache, die sich teils an [[Erwähnte Person::Homer]], teils auch an andere dichterische Formen anlehnt, ist sicher bewusst getroffen worden.<ref>So [[Walter 2017]], S. 34-36.</ref>
Die Zahl evangelischer Katechismen der Reformationszeit ist kaum zu überschauen.<ref>Neben Martin Luthers Kleinem und Großem Katechismus sei hier auf verwiesen auf Ferdinand Cohrs (Hrsg.): Die evangelischen Katechismusversuche vor Luthers Enchiridion. 5 Bde., Berlin 1900-1907, Nachdruck Hildesheim/New York 1978[https://archive.org/details/dieevangelische00cohrgoog/page/n66/mode/2up?view=theater][https://archive.org/details/dieevangelische02cohrgoog/page/54/mode/2up?view=theater] und [[Reu 1911]].</ref> Sie miteinander zu vergleichen kann hier nicht geleistet werden. Doch ein Blick in einige evangelische Schulordnungen soll zeigen, wo die Benutzung von Katechismen ausdrücklich gefordert wird: Bereits in [[Luther, An die Ratherren aller Städte deutsches Lands, 1524|Luthers Ratsherrenschrift]] finden sich Anforderungen an die religiöse Erziehung und schulische Bildung der Jugend. Hierbei wird die Verantwortung für (religiöse) Bildung den Städten auferlegt. So begannen diese schon vor den Landesfürsten mit eigenständigen Bildungsreformen und Neugründungen von Schulen. Die unter Melanchthons Mitwirkung entstandene Ordnung der [[Erwähnter Ort::Eisleben]]er Schule des [[Erwähnte Person::Johannes Agricola]]<ref>Die [[Erwähnter Ort::Magdeburg]]er Stadtschule (seit 1524) ist die möglicherweise "erste protestantische Schulgründung"; die Eislebener, im Frühjahr 1525 begründet, hat "die älteste gedruckte Schulordnung des neuen Kirchenwesens ([[Paulsen 1919]], S. 276f.).</ref> von 1525 sieht die Behandlung der Pädologie des [[Erwähnte Person::Petrus Mosellanus]][http://data.onb.ac.at/rep/1097F195] für das erste Lehrjahr vor. Ob man diese als Katechismus bezeichnen kann, darüber lässt sich streiten: So erscheinen in den Dialogen nur vereinzelt religiöse Themen. Christliche Schriften sieht die Ordnung erst fürs dritte Lehrjahr vor: Dann sind das Vaterunser, das Apostolische Glaubensbekenntnis, die Zehn Gebote, einige Psalmen und verschiedene Schriftstellen zu lernen.<ref>''Et universae scholae interpretabitur praeceptor aut unum ex Euangelistis aut aliquam Pauli epistolam aut Solomonis gnomas. Id fiet simplicissime, ne adsuefiant ad rixandum adulescentes, sed ut religionem quam purissimam addiscant et a simulatione pietatis possint discernere, ut ad timorem dei, ad fidem, postremo ad bonos mores inuitentur. Et ut acuatur cura discendorum sacrorum in pueris, non sufficiet his multa praelegisse. Sed cogentur ediscere orationem dominicam, Symbolum Apostolorum, Decalogum, lectissimos Psalmos et certos alios locos scripturae, que ne e memoria excidant, exiget tanquam pensum diei Dominici praeceptor, ut recenseantur ordine memoriter.'' Vgl. [[Hartfelder 1892]], S. 3 und 5f.</ref>
Die Ordnung der [[Erwähnte Körperschaft::Egidiengymnasium (Nürnberg)|Höheren Schule zu Nürnberg]], der Camerarius von 1526 bis 1535 vorstand, enthielt auch Vorgaben zur katechetischen Unterweisung: So sollten die einzelnen Schüler bereits in den Grammatikschulen einmal am Tag den Dekalog, das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis aufsagen. Auch eine Auslegung dieser Texte sollte ihnen gegeben werden, und sie sollten einige Psalmen rezitieren lernen.<ref>''Unus dies singulis hebdomadis est in tractationem elementorum religionis collocandus, ubi praeceptor audiat ordine singulos discipulos recitantes Decalogum, orationem dominicam, symbolum Apostolorum, nam haec pueris effluunt ex animis, nisi saepe recitare cogas. Est et enarratio puerilis addenda, quam praeceptores saepe reposcant a pueris. Subinde etiam Psalmi planiores, et qui summam religionis continent, proponantur ediscendi, ut una cum literarum elementis doctrina Christiana teneris animis inseratur.'' [[Hartfelder 1892]], S. 9f.; deutsche Übersetzung in [[Heerwagen 1860]], S. 28f.</ref> Lateinische Lehrbücher dieses Inhalts existierten bereits. Für höhere Klassen ist an die Verwendung der "Capita sacrosanctae fidei" zu denken, die aufgrund der anspruchsvollen griechischen Sprache zur Wiederholung des Inhalts und zum Erlernen der griechischen Dichtersprache geeignet war.<ref>Ähnlich wie die "Capita pietatis" von 1545: Vgl. [[Walter 2017]], S. 40-42.</ref> Auch in späteren Schulordnungen von Nürnberg und Altdorf nahm die religiöse Unterweisung einen wichtigen Platz ein.<ref>Vgl. [[Saubert 1673]], Bl. C4v-D1v und [[Saubert 1633]], Bl. F3r-G1r: Hier wird auch Luthers Katechismus in deutscher und lateinischer Sprache erwähnt.</ref>Die Nürnberger Schulordnung weckte bald auch das Interesse des [[Erwähnter Ort::Breslau]]er Lehrers [[Erwähnte Person::Johannes Metzler]], der Camerarius [[Erwähntes Werk::OCEp 0302|in einem Brief]] um deren Zusendung bat. Es ist aber nicht klar, ob sie Einfluss auf die Schulordnung des Breslauer Gymnasiums hatte.<ref>Vgl. [[Bauch 1898]], S. 72.</ref><br>
Die Bedeutung der Schulen für die Erlernung christlicher Werte und der biblischen Sprachen betont auch Luther in seiner [[Erwähntes Werk::Luther, An die Ratherren aller Städte deutsches Lands, 1524|Ratsherrenschrift]], Bl. D3r/v: Man brauche die Bibel nicht nur in Deutsch, sondern auch in Latein, Griechisch und Hebräisch. Das Vorhandensein gut ausgebildeter Lehrer und guter Bücher hebt er als Desiderat hervor. Luther betonte auch die Bedeutung des Musikunterrichts. Entsprechend war auch im Lehrplan des Egidiengymnasiums täglich eine Stunde Musik vorgesehen. Dieses Fach füllte wohl der Komponist [[Erwähnte Person::Wilhelm Breitengraser]] aus.<ref>Vgl. [[Krause 1879]], Bd. II, S. 50f., neben [[Burkard 2003]], S. 158, Anm. 88.</ref> Von Camerarius selbst sind allerding kaum musikalische Aktivitäten oder Kompetenzen bekannt.<ref>Vgl. McDonald 2013, S. 629, und McDonald 2012, S. 100, Anm. 82. In [[Erwähntes Werk::OCEp 1426]] sagt Camerarius, dass er selbst gesungen hat.</ref> Ein erst kürzlich entdeckter musikhistorischer Traktat ([[Erwähntes Werk::OC 1037|"In musicae laudem"]]) berichtet von der Bedeutung der Musik in der Kulturgeschichte seit dem mythischen Griechenland. Ähnliche Gedanken schreibt Camerarius auch in der [[Erwähntes Werk::OC 0828|Rede zum 7. Todestag]] des [[Erwähnte Person::Moritz (Sachsen)|Kurfürsten Moritz]], wonach Achill das Harfenspiel von Chiron gelernt habe, um seine Emotionen zu kontrollieren.<ref>Vgl. [[Camerarius, Oratio funebris anniversariae memoriae causa de principe Mauricio (1560), 1569]], S. 135.</ref> Besondere Bedeutung erlangte schließlich Camerarius' Gebet [[Erwähntes Werk::OC 0597|"In tenebris"]], das oft vertont wurde und möglicherweise die Vorlage für [[Erwähnte Person::Paul Eber]]s deutsche Dichtung "Wenn wir in höchsten Nöten sein" bildet, die ins Evangelische Kirchengesangbuch aufgenommen wurde.
==== Die Capita sacrosanctae fidei von 1524 und die Capita pietatis von 1545 ====
Die [[Erwähntes Werk::OC 0007|Capita sacrosanctae fidei]] (CSF) sind Teil eines von Melanchthon herausgegebenen Lehrwerks, der [[Erwähntes Werk::Melanchthon, Institutio puerilis literarum Graecarum, 1525|Institutio puerilis]], das schon fünf Jahre vor [[Martin Luther]]s Großem und Kleinem Katechismus (ab 1529) entstand und sich von diesen sich auch in der Wahl der Sprache unterscheidet: Während Luther seine Katechismen in Deutsch abfasste und auch lateinische Versionen drucken ließ, existiert die "Institutio puerilis" nur als Werk in teils lateinischer, teils griechischer Sprache mit deutschen Einsprengseln (und einem hebräischen Teil). All diese Schriften sind als Leitfaden für Lehrkräfte konzipiert<ref>Kleiner Katechismus: ''für die gemeine Pfarrherrn und Prediger/pro parochis et concionatoribus''; im Großen Katechismus werden gelegentlich Hausväter erwähnt.</ref> und zum Selbstlernen eher ungeeignet.
Im Anhang befindet sich eine hebräische Grammatik des Wittenberger Hebraisten [[Erwähnte Person::Matthäus Aurogallus]], die weitgehend wörtlich mit dessen „Compendium hebreae chaldeaeque grammatices“[http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10184079-3] aus dem selben Jahr übereinstimmt. Das Compendium enthält zusätzlich einen Abschnitt über hebräische Zahlen, ein Kapitel über Unterschiede der hebräischen und chaldäischen/aramäischen Sprache sowie Briefe und hebräische Texte. Durch dieses Buch hatte auch Camerarius Gelegenheit, mit der hebräischen Sprache in Kontakt zu kommen. Über seine Kenntnisse dieser Sprache ist kaum etwas bekannt; allerdings zeigt er sie in der [[Camerarius, Sententiae Jesu Siracidae, 1551|Jesus-Sirach-Ausgabe 1551]].<ref>Dort S. 13f., 136f. 146, 160, 172,179, 198 und 203.</ref>
[[Walter 2017|Jochen Walter]] hat überzeugend dargelegt, dass die CSF von Camerarius verfasst und 1545 in den [[Erwähntes Werk::OC 0455|Κεφάλαια Χριστιανισμοῦ]] in erweiterter Form erneut herausgegeben wurden: So gibt es versweise wörtliche Übereinstimmungen, aber der Umfang der Κεφάλαια ist mit 222 gegenüber 131 Versen erheblich größer. Das Griechisch der Capita weist sprachliche Besonderheiten auf, die teils der homerischen Dichtersprache, teils der Bukolik und anderen Gattungen entstammen.<ref>Vgl. [[Walter 2017]], S. 26ff. und 34ff.</ref> Auch hier kommt das Prinzip des Camerarius zum Tragen, sprachliche und inhaltliche Lernziele miteinander zu verbinden. Der sprachliche Aspekt erweist sich auch an anderen Werken des Drucks: So ist ein Gedicht Martin Luthers über das Buch Salomo (wohl die Weisheit Salomons) enthalten, das Cam. in lateinischer und griechischer Übersetzung (versifiziert) präsentiert. Einen Hinweis auf die Zielgruppe gibt das Gedicht des [[Erwähnte Person::Johann Stigel]] (C5r-C8v) mit einer Widmung an [[Erwähnte Person::Philipp Camerarius]]: Dieser war damals ca. 8 Jahre alt und wurde noch privat unterrichtet.<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 1475|Brief an Joh. Malleolus von 1544]].</ref> Man wird an eine Verwendung in den 1543 gegründeten Fürstenschulen [[Schulpforta]] und [[Meißen]] denken. Dafür spricht, dass die 1. Auflage schnell ausverkauft war und Cam. im Folgejahr [[Camerarius, Capita pietatis, 1546|eine 2. drucken ließ]], ergänzt um eine [[Erwähntes Werk::OC 0481|lateinische Übersetzung]] der "Capita".<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 1445]].</ref> Die  Ansicht ist synoptisch (griechischer Text auf dem Verso, lateinischer Text auf dem gegenüberliegenden Recto, mit versgenauer Entsprechung); Übersetzung ist "ausgangssprachenorientiert und versucht, bis in die Wortstellung hinein den griechischen Text abzubilden."<ref>[[Walter 2017]], S. 30.</ref> Das Missverhältnis zwischen einem eher trivialen Inhalt und der anspruchsvollen Dichtersprache lässt darauf schließen, dass Camerarius hier einen Primat der philologischen gegenüber der theologischen Bildung verfolgt hat: Die sprachlichen Kenntnisse sollten von den bereits bekannten Inhalten profitieren.<ref>Vgl. [[Walter 2017]], S. 41f.</ref> Eine weitere lateinische Übersetzung nahm [[Erwähnte Person::Johannes Fux]] vor, der die Κεφάλαια in elegische Distichen übersetzte. Er fügte sie ein in [[Fux, Ioel propheta, 1553|ein eigenes Lehrbuch]], das auch Versifikationen von einigen der kleinen Propheten sowie einen weiteren Katechismus enthält. Von Fux' Übersetzung existiert [[Camerarius, Capita pietatis, 1555a|ein Nachdruck]] in Kombination mit anderen Versifikationen des Übersetzers. Damit hielten die "Capita" auch in ein katholisches Lehrbuch Einzug.
Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zur 1550 entstandenen griechischen Κατήχησις des Siebenbürger Sachsen [[Erwähnte Person::Valentin Wagner]], mit dem Cam. in Freundschaft verbunden war.<ref>Vgl. [[Groß 1929]], 2. Stück: Valentin Wagners Katechesis, S. 3-5.</ref>
==== Praecepta vitae puerilis 1536 ====
Ein [[Camerarius, Praecepta vitae puerilis (Druck), 1536|1536 in Tübingen entstandener Druck]] vereint mehrere Erziehungsratgeber: In den [[Erwähntes Werk::OC 0188|"Praecepta vitae puerilis"]] gibt C. ganz praktische Ratschläge zur Erziehung. Im Mittelpunkt steht dabei die sittliche Unterweisung. Camerarius beschreibt und begründet zunächst verschiedene Erziehungsziele, um anschließend den Heranwachsenden konkrete Handlungsmaximen an die Hand zu geben. Die gleichen Inhalte transportiert das beigefügte Gedicht [[Erwähntes Werk::OC 0187|"Praecepta honestatis atque decoris puerilis"]]. Auf spielerisches Lernen zielt der Dialog [[Erwähntes Werk::OC 0185|"De gymnasiis"]]. Darin wird die Bedeutung von Sport und Spiel dargelegt. Als Widmungsbrief ist ein Schreiben des jungen Studenten [[Christoph Coler (Sohn)]] an seinen Bruder beigegeben, in dem der Lehrer gelobt wird, also Camerarius.<ref>[[Schultheiß 2017]], S. 205 sieht diese fiktive Urheberschaft "als Teil einer Publikationsstrategie", um "Camerarius durch die lobenden Äußerungen eines eigenen Studenten als Pädagogen zu profilieren": Der eigentliche Autor ist natürlich Camerarius selbst.</ref> Der Bezug zu seinem Tätigkeitsfeld [[Erwähnter Ort::Tübingen]] wird deutlich. Die Einbeziehung der [[Erwähnter Ort::Nürnberg]]er Patrizierfamilie Coler zielt vielleicht auch darauf ab, weitere Söhne der Stadt an die einzige protestantische Universität Süddeutschlands locken.<ref>Zum Anstieg der Zahl fränkischer Studenten in [[Erwähnte Körperschaft::Universität (Tübingen)|Tübingen]] siehe das Kapitel "Tätigkeit in Tübingen (1535-1541)".</ref><br>
Die "praecepta" wurden im 16. Jahrhundert noch häufiger aufgelegt, vor allem ab 1544 in [[Leipzig]]. Als Grund dafür gesteht Camerarius den von ihm wahrgenommenen Sittenverfall ein, der ihn in Angst um die Zukunft versetze.<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::Camerarius an Megel, 23.05.1544]]: ''Nam tanta dissolutio vitae ac morum nunc passim existit, ut saepe quid denique futurum sit, vehementer metuam''.</ref> Er wolle durch die Ausbildung des Verstandes dagegenhalten und die Urteilsfähigkeit stärken: Dies sei auch für Erwachsene noch möglich, wenn man es in der Kindheit vernachlässigt habe. Hierzu bedient er sich auch antiker Weisheitslehren: Das lateinische [[Erwähntes Werk::OC 0439|Spiel der sieben Weisen]] ist vielen Ausgaben beigefügt. Statt konkreter Handlungsanweisungen werden hier sentenzenhaft Maximen der Lebensführung vermittelt. Das Werk hatte großen Erfolg und wurde mehrmals in die Volkssprache übertragen.<ref>Vgl. [[Hubrath 2003]].</ref>
==== Capita Christianismi (Puerilis doctrina) 1538 ====
Ein [[Camerarius, Capita Christianismi, 1538|weiterer Katechismus]] erschien im Jahr 1538 im Druck: [[Johannes Brenz]] schreibt aber im Vorwort, dass [[Erwähntes Werk::OC 0216|dieser Katechismus]] bereits in [[Tübingen]] vorher in Verwendung gewesen ist. Er sorge nun dafür, dass er auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe. Enthalten sind Ausführungen zum Dekalog, zu Sakramenten und Gebeten. Der Katechismus ist lange Zeit der Autorschaft des Theologen [[Erwähnte Person::Thomas Lindner]] zugeschrieben worden, weil von diesem ein einleitendes Gedicht enthalten ist. Inzwischen ist die überwiegende Forschungsmeinung, dass Camerarius die Schrift verfasst hat.<ref>Vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2018 MBW Nr. 2018.3]. Camerarius war in Tübingen auch für das Pädagogium zuständig (vgl. [[Schultheiß 2017]], S. 205 und [[Hofmann 1982]], S. 15).</ref>
Der damalige Freiberger Lehrer [[Erwähnte Person::Adam Siber]] berichtete im Mai 1541, dass er bei [[Erwähnte Person::Wolfgang Meurer]] ein Buch mit dem Titel "Institutio doctrinae puerilis" gesehen habe, und bittet um dessen Zusendung.<ref>Vgl. [https://www.aerztebriefe.de/id/00006831 www.aerztebriefe.de/id/00006831] und [https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/62101/449].</ref> Möglicherweise handelt es sich um die Schrift des Camerarius.
==== Die Confessio Augustana graece ====
Camerarius hatte bereits beim Augsburger Reichstag 1530 seinen Freund Melanchthon unterstützt, indem er eine Mitschrift von der Verlesung der Confessio Augustana anfertigte.<ref>Vgl. [[Peters 2014a]], S. 230–236 und [[Gindhart/Hamm 2024]], S. 20 m. Anm. 59.</ref> Auch später noch beschäftigte er sich mit der Bekenntnisschrift: In einem Brief von 1547<ref>[https://melanchthon.hadw-bw.de/regesten.html?reg_nr=4870 MBW - Regesten online], Nr. 4870.4.</ref> äußert Melanchthon seine Freude darüber, dass C. die Confessio Augustana ins Griechische übersetzte. Von diesem Werk hat sich aber außer diesem Brief keine Spur mehr gefunden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sie mit der Schrift identisch ist, die der [[Erwähnter Ort::Halle (Saale)|hallische]] Schulrektor [[Erwähnte Person::Paul Dolscius]] (mit Melanchthons Mitwirkung)<ref>Vgl. [[Benz 1971]], [[Wenz 2010]], S. 199-219. Zu den griechischen Katechismen der Reformatoren vgl. [[Flogaus 2015]].</ref> 1559 herausgegeben hat. Gegen Mitwirkung des Camerarius spricht, dass es sich offensichtlich um eine Übersetzung der Confessio Augustana Invariata handelte, während C. und Melanchthon die Variata bevorzugten.<br> Aufgrund dieser Anhaltspunkte wurde gemutmaßt, dass die Übersetzung ins Griechische nur geplant war, aber nie durchgeführt wurde.<ref>Vgl. Kretschmar, Georg: Die Confessio Augustana graeca. In: Kirche im Osten 20 (1977), S. 11-39, hier S. 16.</ref>
==== Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ 1552====
Nach den [[Erwähntes Werk::OC 0455|Κεφάλαια Χριστιανισμοῦ]] erstellte Camerarius 1552 mit der [[Erwähntes Werk::OC 0579|Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ]] einen kompletten Katechismus in griechischer Sprache, den man als sein pädagogisches Hauptwerk bezeichnen kann. Hier ist sein Ziel nicht die sprachliche Bildung seiner Schüler, sondern die Verbreitung der Glaubenslehre.<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::OC 0582]].</ref> Man hat daraus gefolgert, dass er eine Wiederherstellung der Kircheneinheit mit den griechischen Christen im Sinn hatte.<ref>Vgl. [[Reu 1911]], Bd. 2.1, S. 96; vgl. Baier, Helleno(ger)mania (in Vorbereitung), S. 5.</ref> Die [[Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1562|2. Auflage von 1562]] unterscheidet sich nur unmerklich von der ersten. 1563 publizierte Camerarius zudem eine [[Erwähntes Werk::Camerarius, Catechesis, 1563|lateinische Ausgabe]]. Während die griechische mit originalen Formulierungen der Kirchenväter arbeitete und deren Stil nachahmte, hatte die lateinische das Ziel, in Deutschland verstanden zu werden.<ref>Bl. §8v. Allerdings unterlässt Camerarius in der lateinischen Ausgabe den Hinweis auf seinen Zweifel an Alter und Autorschaft des Athanasianischen Glaubensbekenntnisses, der ihm Kritik eingetragen hatte. In der 2. griechischen Auflage dagegen wird der Zweifel aufrechterhalten.</ref>
Vom Aufbau und Inhalt her gibt es kaum Unterschiede der verschiedenen Ausgaben: Der 1. Teil enthält die Definition des christlichen Katechismus und einen Abschnitt über Sünden und Gesetz (mit ausführlicher Behandlung des Dekalogs); im 2. Teil werden das Glaubensbekenntnis, das Evangelium, die christliche Kirche (''catholica Ecclesia'') und die Sakramente besprochen. Der 3. Teil behandelt das Gebet;<ref>Vgl. [[Schultheiß 2024]], S. 201-201.</ref> den 4. Teil bildet ein erneuter Abdruck der [[Erwähntes Werk::OC 0455|"Capita pietatis"/"Κεφάλαια Χριστιανισμοῦ"]].
Beeinflusst wurde das Werk möglicherweise durch [[Erwähnte Person::Valentin Wagner]]s 1550 erschienenen griechischen Katechismus.<ref>Vgl. [[Müller 2000]], S. 36f. und 206 sowie [[Groß 1929]], Teil II, S. 5.</ref> Mit diesem siebenbürgischen Theologen stand er in engem Kontakt.<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 0898]] und [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=7084 MBW Nr. 7084].</ref> Allerdings erfolgten die persönlichen Zusammentreffen erst im Jahr 1554 und beide Werke zeigen eigenständigen Charakter. Andreas Müller hat beide miteinander verglichen und weist auf deutliche Unterschiede in inhaltlicher wie formaler Hinsicht hin.<ref>[[Müller 2000]], S. 204-210.</ref>
Die Katechesis des Camerarius gehörte zu den wirkmächtigsten griechischen Schriften dieser Art und gilt wegen seiner Verbreitung im griechischen Kulturraum vielleicht als der "bedeutendste griechisch geschriebene Text der Reformationszeit".<ref>[[Müller 2000]], S. 204. Vgl. auch Müller, Andreas: Protestantische Drucke des 16. Jahrhunderts auf dem Berg Athos, in: Ostkirchliche Studien 47 (1998), S. 124-138. Druckexemplare gibt es u.a. im Katharinenkloster auf dem Sinai, in Vatopedi, 2. Stock der Bibliothek Nr. 2998 (unter falschem Namen und Titel); Iviron, Sig. A 276 (unvollständig und schlecht erhalten); Athen, Gennadius-Bibliothek. Alle Angaben (nicht überprüft) laut [[Müller 2000]], S. 204.</ref> Auch in Sachsen wurde der Katechismus (in beiden Sprachen) noch 1571 in Universitäten,<ref>Vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=6307 MBW Nr. 6307.3].</ref> Kirchen und Schulen verwendet.<ref>So schreibt [[Erwähnte Person::Nikolaus Selnecker]]  in seiner  "Commonefactio" (1571): ''Nobis catechismi verba, quae in ecclesiis et scholis Misnicarum regionum et aliis multis in locis adhuc Dei beneficio sonant, loco confeßionis esse debent'' und zitiert anschließend aus der griechischen (S. 379f. und 384) sowie der lateinischen (S. 325f. und 327) Catechesis: Vgl. [[Dingel 2008]], S. 316. Dies geht einher mit Kritik an Camerarius: Dieser hatte eine Bibelstelle (Apostelgeschichte 3,21) passivisch übersetzt und somit zu Selneckers Missfallen Anklänge an Melanchthons späte Abendmahlslehre erkennbar werden lassen.</ref>
'''Inhalte der Katechesis sind auch im Kapitel Systematische Theologie bei den jeweiligen Themen aufgeführt.'''
==== Der Wittenberger Katechismus ====
In Kursachsen war aber auch der Katechismus des Melanchthonschülers [[Erwähnte Person::David Chyträus]] in zahlreichen Auflagen verbreitet. Die Auflagen von [[Erwähntes Werk::Chyträus, Catechesis, 1568|1568 (Leipzig)]] und [[Erwähntes Werk::Chyträus, Catechesis, 1569|1569 (Wittenberg)]] stießen wegen einiger "flacianischer" Stellen auf Ablehnung: Die Schulvisitatoren, darunter auch Camerarius, beschlossen die Ersetzung durch ein eigenes Werk.<ref>Vgl. [[Hasse 2000]], S. 87: Chyträus sei in den Punkten der "Communicatio idiomatum" und des freien Willens von Melanchthon abgewichen.</ref> Der Katechismus wurde ersetzt durch den von [[Erwähnte Person::Christoph Pezel]] anonym erstellten [[Erwähntes Werk::Pezel, Wittenberger Katechismus, 1571|Wittenberger Katechismus]]. Zwar unterzeichneten die Vertreter der Theologischen Fakultät Wittenberg dessen "Praefatio", doch durch das Verschweigen des Verfassers kam der Verdacht auf, es handle sich um eine calvinistische Schrift. Es ist nicht klar, welchen Anteil Camerarius an Erstellung und Verbreitung dieser Schrift hatte. Durch ein Schreiben bestätigte er aber dem Hofprediger [[Erwähnte Person::Christian Schütz]], dass Leipziger und Wittenberger Theologen den Wittenberger Katechismus einmütig unterstützten. Der Theologieprofessor [[Erwähnte Person::Johann Pfeffinger]] schloss sich dem Brief an.<ref>Vgl. [[Dresden, HStA]], 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10312/01: Wittenberger Katechismus und andere Religionshändel; Innentitel: "Schriften über den von der Theologischen Fakultät zu Wittenberg begriffenen und im Druck gefertigten lateinischen und deutschen Katechismus, was durch denselben, wie auch andere Schriften, für Religionsstreit erregt", Bl. 19f.: Schreiben vom 27.8.1571; [[Calinich 1866]], S. 71f.; [[Hasse 2000]], S. 94 m. Anm. 112.</ref> Dieser sollte jedoch im Jahr 1574 zu bedeutenden religionspolitischen Veränderungen in Sachsen führen, die zum Sturz, zur Verhaftung oder Ausweisung vieler Melanchthon-Schüler führten. Camerarius entging diesem Schicksal durch seinen Tod im April desselben Jahres.<br>
(Vinzenz Gottlieb)
=== Homiletisches ===
Einige von Camerarius gehaltene Reden haben beinahe Predigtcharakter, so die [[Erwähntes Werk::OC 0829|Weihnachtsansprache]] zum Tod des Kurprinzen [[Erwähnte Person::Alexander (Sachsen)]] 1565, die an der [[Erwähnte Körperschaft::Universität (Leipzig)]] gehalten wurde. Auch die [[Erwähntes Werk::OC 0615|Rede zum Tod]] des Leipziger Theologen und Hebraisten [[Nachruf auf::Bernhard Ziegler]] enthält Elemente einer Predigt, wie zahlreiche Zitate aus den Paulinischen Briefen. Camerarius gab sie zusammen mit [[Erwähntes Werk::OC 0613|den Predigten]] seines Freundes [[Erwähnte Person::Georg III. (Anhalt-Plötzkau)]] bald nach dessen Tod heraus. Aus ihnen zieht Camerarius verschiedene Lehren und skizziert eine Art Theorie der Predigt. Von Bedeutung ist die richtige Wahl des Stoffes, der auf die Betroffenen und ihre Lebenswelt abgestimmt sein sollte. Bei anderen Gelegenheiten sprach Camerarius selbst in Kirchen, doch sind seine Leichenreden auf [[Nachruf auf::Eberhard I. (Württemberg)|Eberhard im Bart]]<ref>[[Erwähntes Werk::OC 0202]].</ref> und [[Nachruf auf::Moritz (Sachsen)|Kurfürst Moritz]]<ref>[[Erwähntes Werk::OC 0587]].</ref> in Humanistenmanier verfasst, so dass sie eher dem Bereich der Rhetorik als der Homiletik zuzurechnen sind. Sie laden zur Nachahmung der Vorbilder ein und bedienen einige christliche Topoi: Im Zentrum steht das christliche Sterben, das an die Tradition der ''ars moriendi'' angelehnt ist. Unter den gerühmten Tugenden spielt die ''pietas'' eine wichtige Rolle. Neun weitere Reden zu Jahresfeiern von Moritzens Tod verfasste Camerarius bis 1569, die von anderen Rednern vorgetragen wurden.<ref>[[Camerarius, Orationes funebres, 1569]].</ref> In ihnen liegt der Schwerpunkt mehr auf dem Ruhm des Herrschers und seiner Memoria. Nicht immer ist es möglich, eine scharfe Trennungslinie zwischen Predigt und humanistischer Rede zu ziehen. Einem ganz anderen Zweck, nämlich der sprachlichen Übung und der religiösen Unterweisung für die (bereits erwachsenen) Camerarius-Söhne, diente [[Erwähntes Werk::OC 0900|eine Predigtsammlung]]<ref>Vgl. Vorwort des [[Erwähnte Person::Ludwig Camerarius]], ebda. S. 2: ''quasi homiliae compositae fuere, simul ad linguae graecae, simul ad simplicis ac purae veritatis celestis cognitionem conciliandam fratribus meis natu maioribus''.</ref> zu Evangelientexten. Da sie in griechischer Sprache (mit lateinischer Übersetzung) verfasst sind, ist kein Gebrauch im Gottesdienst vorgesehen gewesen. Die Publikation erfolgte erst 1573 durch [[Ludwig Camerarius]].<br>
(Vinzenz Gottlieb)
=== Polemisches ===
Camerarius war normalerweise ein sehr konstruktiver und irenischer Mensch. Bei einigen wenigen Gelegenheiten aber zeigte er durchaus seine Zähne. Den Hintergrund bilden, abgesehen von persönlichen Angriffen auf ihn<ref>Dazu zählen vor allem [[Erwähnte Person::Erasmus von Rotterdam]] (vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 0111]] [[Heerwagen 1868]], S. 18-20) und der Bamberger Bischof [[Erwähnte Person::Weigand von Redwitz]], der den Kammermeistern seit dem [[Bamberger Bürgeraufstand (1525)]] feindlich gesinnt war: Seit der Inhaftierung von C.' Bruder [[Erwähnte Person::Hieronymus Camerarius]] stellte er eine solche Bedrohung für die Familie dar, dass Camerarius sich sogar einen kaiserlichen Schutzbrief für seine bedrohten bambergischen Lehen ausstellen ließ (vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 0512]] und [[Woitkowitz 2003]], S. 89f., 142,148).</ref>, vor allem theologisch motivierte Kontroversen. Konkret involviert war er in den Adiaphoristischen Streit und die Auseinandersetzungen um Andreas Osiander. In den Antitrinitarischen Streit rutschte er eher unfreiwillig hinein: So bekennt er, dass eine seiner Aussagen in antitrinitarischem Sinne missverstanden worden sei.<ref>Vgl. [[OC 0878]]. Er hatte sich kritisch zur Autorschaft des Athanasianischen Glaubensbekenntnisses geäußert, was ihm als Infragestellung des Inhalts ausgelegt wurde.</ref> Gegen solche Auslegung verwahrt er sich und macht  seine Position wiederholt deutlich durch Positionierung gegen Antitrinitarier, Wiedertäufer und Schwenckfeldianer.<ref>Vgl. [[Erwähntes Werk::OC 1036]].</ref> In der Abendmahlsfrage bekennt er sich zwar klar zum Laienkelch, vermeidet aber in der Regel Aussagen, die ihn im Abendmahlsstreit zwischen lutherischem und calvinistischem Lager zu deutlich festlegen würden.
Als Kind seiner Zeit thematisiert Camerarius oft die Gefahr durch äußere Feinde. Insbesondere die Bedrohung durch türkische Heere in Ungarn erscheint in zahlreichen Briefen (vgl. Schlagwort "Türkenkriege/Türkengefahr") und auch einige Werke beschäftigen sich mit diesem Thema. In einer suasorischen Rede ([[Erwähntes Werk::OC 0412|Oratio senatoria de bello Turcico]]) fordert Camerarius ein einiges Zusammenstehen der Fürsten gegen die Gefahr, auch über Konfessionsgrenzen hinweg. Diese Denkschrift widmete er [[Widmungsempfänger::Eberhard von der Tann]], einem sächsisch-ernestinischen Rat, der im Schmalkaldischen Bund eine bedeutende Stellung einnahm. Somit war Camerarius daran gelegen, gerade auf protestantischer Seite die (religiöse) Verständigungsbereitschaft zu fördern. Die Rede erschien im Frühjahr 1542, bevor Herzog [[Erwähnte Person::Moritz (Sachsen)]] auf den Kriegszug nach Ungarn aufbrach.
Die Reaktionen des Camerarius auf polemische Schriften konnten durchaus konziliant ausfallen. Ein Beispiel dafür bildet "De invocatione sanctorum". Dieses Werk gehört in den Kontext der Reformation des Kölner Erzbistums unter Hermann von Wied, bei der Melanchthon involviert war (Frühjahr und Sommer 1543). Im Druck bezieht sich C. neben einer [[Erwähntes Werk::OCEp 1476|Warnung vor Heiligenverehrung]] auch auf die Polemik des orthodoxen Christen [[Erwähnte Person::Antonios Eparchos]], der den Protestanten vorwirft, sie leisteten der türkischen Expansion Vorschub durch die Uneinigkeit. Das bezieht sich aber nicht auf innerprotestantische Streitigkeiten, sondern auf die Abspaltung von der römischen Kirche. Camerarius [[Erwähntes Werk::OCEp 1459|schreibt an Irenäus]], dass man die Position der Orthodoxen verstehen müsse, auch wenn man sie nicht teile. Gleichzeitig fährt er aber eine scharfe Attacke auf die Papstkirche. Dies ist für den Camerarius der 1540er Jahre nicht ungewöhnlich; kennzeichnend ist auch, dass nicht der Briefpartner angegriffen wird, sondern eine dritte, nicht explizit genannte Partei.<ref>Vgl. [[Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Druck), 1545]], Bl. C8v-Dr: Dort werden die Gegner nur allgemein οἱ δὲ ἐναντίοι bzw. οἱ δ'ἕτεροι bezeichnet.</ref>
Deutlich wird Camerarius wiederholt mit Seitenhieben gegen die Papstkirche. Dieses Konfliktfeld bedient er vor allem in den Jahren 1540 bis 1543, wobei er nur selten einzelne Personen direkt attackiert.<ref>Eine Ausnahme ist ein schon älteres [[Erwähntes Werk::OC 0081|Satirisches Epicedion]] auf [[Erwähnte Person::Julius II. (Papst)]], das er möglicherweise im Rahmen des Erfurter Humanistenkreises verfasste. Für den Hinweis darauf danke ich meinem Kollegen Alexander Hubert. Bei der Ekloge [[Erwähntes Werk::OC 0808|Moeris]] ist die Entstehungszeit umstritten, wird aber von einigen Forschern auf 1521 angesetzt, womit der Kontroverstheologe und Drucker [[Erwähnte Person::Hieronymus Emser]] die Zielscheibe des Spottes ist.</ref> Meist stört er sich am Amt bzw. dem jeweiligen Amtsverständnis des Papstes. Heftig ist sein Angriff auf die Papstkirche in den [[Erwähntes Werk::OC 0431|Synodica]], die er in Erwartung des (mehrmals vertagten) Trienter Konzils verfasste. Camerarius übersetzt dabei [[Erwähntes Werk::Melanchthon, Die fürnemisten Unterscheid, 1539|Vorarbeiten Melanchthons]], und stellt Positionen des Evangeliums und der Papstkirche kontrastiv gegenüber. Gleichzeitig beklagt er aber die Streitsucht und empfiehlt Bildung als Mittel dagegen.<ref>Gedanken zum Konzil und Klagen über päpstliche Allmachtsansprüche äußert Camerarius auch in der [[Erwähntes Werk::OC 0827|Rede zum 5. Todestag]] des Kurfürsten [[Erwähnte Person::Moritz (Sachsen)]]: Vgl. [[Camerarius, Orationes funebres, 1569]], S. 103-105 sowie [[OC 0573]], S. 4f.</ref>
In seinem "Reformationseklogenpaar" ([[Erwähntes Werk::OC 0376|Dirae seu Lupus]] und [[Erwähntes Werk::OC 0377|Querela sive Agelaeus]]) von 1540 teilt er gegen altgläubige Theologen aus und beklagt den "Diebstahl" eines Kelches, der mit dem Laienkelch identifiziert werden kann.<ref>Vgl. [[Mundt 2004]], S. XXXII.</ref> Warum diese ungewöhnlich harschen Töne? Damals wirkte Camerarius noch in [[Erwähnter Ort::Tübingen]], aber sichtlich unzufrieden mit seiner Situation. Die Verhandlungen Melanchthons über die Berufung seines Freundes nach Leipzig hatten noch nicht begonnen.<ref>Vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2782 MBW Nr. 2782] vom 4.8.1541.</ref> '''Die Wirksamkeit der Eklogen und eventuelle Reaktionen darauf müssten noch untersucht werden.''' Zum Hintergrund ist festzustellen, dass die Protestanten, trotz der Schwierigkeiten Philipps von Hessen wegen seiner Doppelehe (symbolisiert durch den verstümmelten Hirtenhund) damals eine starke Position hatten, wie sie erst durch den Fürstenaufstand 1552 wieder errungen werden konnte: Der Schmalkaldische Bund hatte großen Zulauf und wurde von [[Erwähnte Person::Ferdinand I. (HRR)| König Ferdinand]] für die Türkenhilfe umworben.<ref>Vgl. [[Wolgast 2003]], S. 20-23.</ref> Seine Unzufriedenheit mit dem Vorankommen der Religionsgespräche und mit falscher Einflussnahme (u.a. auf den Kaiser) drückt Camerarius auch in [[Erwähntes Werk::OC 0429|Peri Iolla]] aus, indem er vor "falschen Hirten" warnt. Nach 1543 werden die Polemiken seltener und verändern ihre Gestalt: So argumentiert Camerarius zunehmend aus der Kirchengeschichte heraus<ref>Eines der frühesten Beispiele dafür ist [[Erwähntes Werk::OC 0573]] eine Schrift über Konzilien, die er im Rahmen der Wiederaufnahme des Trienter Konzils 1551/52 verfasste.</ref> und zeigt Fehlentwicklungen auf, besonders in der Antike: In der [[Erwähntes Werk::OC 0618|"Narratio de autore"]] (1555) zeigt er an der Figur des Synesius und dessen Zeitgenossen auf, wohin Machtstreben der Kirche führen könne. Die Gründe dieses Stilwandels liegen im Dunklen; aber es ist auffällig, dass im albertinischen Sachsen unter Herzog [[Moritz (Sachsen)]] sehr wenige polemische Schriften entstanden sind, im Unterschied zum ernestinischen Sachsen und der Stadt [[Erwähnter Ort::Magdeburg]]. Dazu passt, dass Moritz selbst keine offensive Publizistik betrieb; ob er Eigeninitiative seiner Professoren direkt verbot, ist nicht bekannt. Seine Parteinahme für den altgläubigen Kaiser [[Erwähnte Person::Karl V. (HRR)|Karl V.]], beginnend mit der Unterstützung im Türkenkrieg, in Nordfrankreich und schließlich im Schmalkaldischen Krieg<ref>Vgl. [[Winter 2022]], S. 273-275.</ref> kann aber erklären, warum seine Untertanen (darunter Camerarius) sich künftig antikatholischer Propaganda enthielten.<ref>Zu Moritzens Publikationsstrategien vgl. [[Haug-Moritz 2007]].</ref>
Nach dem Schlachtentod des Kurfürsten 1553 richtet Camerarius seine Aufmerksamkeit auf einen anderen Gegner: Aus Enttäuschung über den Hader innerhalb des protestantischen Lagers und zur Verteidigung des attackierten Freundes Melanchthon verfasste er gegen die "Gnesiolutheraner" Invektiven wie die [[Erwähntes Werk::OC 0596|"Querela Lutheri"]] von 1554. In das literarische Gewand eines Traumbildes nach Vorbild von Ciceros "Somnium Scipionis" kleidet er (in anonymer Form) seine eigenen Klagen über die Zerrissenheit des reformatorischen Lagers und spricht durch den Mund des verstorbenen [[Erwähnte Person::Martin Luther]]. Dass Camerarius mit dieser Schrift einen Streit vom Zaun brechen wollte, darf man wohl bezweifeln; allerdings hatte er wohl den Finger in die Wunde gelegt, denn die Gegenschriften von [[Erwähnte Person::Nikolaus Gallus]], [[Erwähnte Person::Johann Stoltz]] und anderen nahmen C. scharf aufs Korn und bestätigten so den von ihm erhobenen Vorwurf der Streitlust.<ref>Zu den Konfliktfeldern vgl. [[Schäfer 2003]], [[Döring/Schäfer 2013]] und [[Dall'Asta 2024]].</ref> Der Adiaphoristische Streit, der den Rahmen für diese Ereignisse bildet, war die "Initialzündung" für die weiteren innerprotestantischen Streitigkeiten.<ref>Vgl. [[Koch 2006]], S. 179.</ref> Insofern scheint es nachvollziehbar, dass Camerarius nach diesen Erfahrungen weitere kontroverse Stellungnahmen in der Öffentlichkeit scheute. Er ruderte zurück in der Schrift [[Erwähntes Werk::OC 0616|"Onar hypar"]] und rechtfertigte sich: Griechisch und Latein sei besser für logische Argumentation geeignet als das Deutsche, und Bildung sei sehr wichtig. Ein härterer Tonfall sei dann angebracht, wenn er durch das Aufzeigen von Fehlern zu Verbesserungen beitragen könne. Angriffe gegen Menschen seien aber zu unterlassen, und statt ''maledicentia'' solle man sich der ''correctio'' bedienen. Ein Schlusswort zieht Camerarius im [[Erwähntes Werk::OC 0617|Epilogus zur Querela]]. Diese griechische Schrift ist einigen wenigen Querela-Ausgaben beigebunden. Wir sehen hier ein Rückzugsgefecht des verletzten Humanisten, der einsieht, gegen die Schärfe der theologischen Dogmatiker nicht anzukommen. Diese Resignation zeigt sich auch darin, dass Camerarius danach kaum noch Polemiken publizierte, mit Ausnahme des [[Erwähntes Werk::OC 0698|Trauergedichts]] auf [[Erwähnte Person::Johann Stigel]], in dem er noch einen Seitenhieb auf vergangene Streitigkeiten unternimmt. Statt einer neuen Attacke ist es aber eher ein "Abgesang auf die Reformationsfabel".<ref>[[Mundt 2004]], S. 281. Zwischen 1561 und 1567 entspannte sich das Verhältnis zwischen Ernestinern und Albertinern auch auf theologischer Ebene, nachdem Flacius in [[Erwähnter Ort::Jena]] entlassen worden war. Somit war es für Camerarius weniger gefährlich, polemisch zu werden. Ein neuer Konflikt scheint sich hier nicht mehr zu entfalten, wozu sicher auch die Wahl der griechischen Sprache beitrug. Somit diente das Gedicht vielleicht weniger einer öffentlichen Polemik, sondern "eher der Identitätsbildung und Stärkung des Zusammenhalts innerhalb einer kleineren Gruppe von gebildeten Anhängern des Melanchthon" ([[Orth 2020]], S. 113).</ref> Kritik an kirchlichen Missständen äußerte er nur noch, oft verklausuliert, im Kontext der Kirchengeschichtsschreibung (siehe Kapitel → [[Theologie (CamLex)#Historische Theologie|Historische Theologie]]).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Camerarius dann polemisch wird, wenn er eine Verfälschung echter Glaubenswahrheiten wahrnimmt.<ref>In einem [[Erwähntes Werk::OCEp 0512|Brief an Karlowitz]] macht er die Grenzen seiner Toleranz deutlich: Lieber sterbe er, als die Lehren der Wahrheit zu verraten (''Sed vitam etiam amittere oportet nos potius, quam veritatis δόγματα prodere'').</ref> Objekte seiner Attacken sind 1. die Papstkirche und deren Allmachtsanspruch, 2. Dogmatische Abweichler wie Antitrinitarier, Schwenkfelder etc. und 3. eristische Protestanten (im Wesentlichen "Gnesiolutheraner"), die er eher wegen ihrer Streitsucht als wegen der Inhalte bekämpft. Auch in diesen Kämpfen ist er mehr Humanist als Theologe, denn er bedient sich überwiegend dichterischer Schriften anstelle von Predigten und Streitschriften.
(Vinzenz Gottlieb)
=== Liturgisches ===
Liturgische Aussagen findet man bei Camerarius eher versteckt. Entsprechend der von ihm mit Melanchthon entwickelten Lehre der "Adiaphora" sind sie nicht heilsnotwendig und Zugeständnisse sind möglich. So äußert Camerarius sich zur Liturgie vor allem dort, wo er den Missbrauch religiöser Riten befürchtet: In der [[Erwähntes Werk::OC 0761|Expositio de Apostolis]] bezweifelt er, dass das vierzigtägige Fastengebot vom Apostel Petrus eingeführt worden sei.<ref>Vgl. [[Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566]], S. 114, und [[Kunkler 2000]], S. 217, Anm. 63 (dortige Quellenangabe fälschlich S. 106).</ref> Das Fasten ist für ihn ein typisches Beispiel für Lippenbekenntnisse: In der [[Erwähntes Werk::OC 0444|Disputatio de cultu vero Dei]] diskutiert er dessen Vor- und Nachteile. So würden manche Menschen das Fasten als Ersatz für den Glauben betrachten, was Camerarius im Sinne von Luthers Rechtfertigungslehre ablehnt. Abseits vom Missbrauch des Fastengedankens kann er ihm jedoch auch Positives abgewinnen: So zählt er auch positive Aspekte der Nüchternheit auf.
Wichtiger für Camerarius sind auf diesem Feld die Gebete. Ihnen widmet er sich theoretisch im Traktat [[Erwähntes Werk::OC 0646|"Disputatio de precibus"]] und in den katechetischen Schriften ([[Erwähntes Werk::OC 0579]] und [[Erwähntes Werk::OC 0727]]), aber auch praktisch durch eigene Gebetsdichtungen.
'''Dieser Abschnitt kann noch Ergänzungen vertragen, z.B. zu den Bereichen Gebet, Kirchenmusik etc. Oder sollten die Positionen einfach in die Systematische Theologie eingebaut werden?'''
=== Anwendung von Pädagogik bei Camerarius ===
Neben den zahlreichen Schriften zu pädagogischen Themen ist Camerarius auch in seiner Funktion als Lehrer und Erzieher zu betrachten. Wenig ist bisher bekannt zur häuslichen Erziehung seiner Kinder.<ref>Fest steht, dass er zumindest den Söhnen eine gute Ausbildung angedeihen ließ: Alle fünf absolvierten erfolgreich ein Studium und hatten beruflichen Erfolg. Drei der Töchter heirateten bedeutende Akademiker. Über die Führung einer eigenen Burse ist nichts bekannt, doch hat er zumindest [[Erwähnte Person::Hieronymus Baumgartner d.J.|den Sohn seines Freundes Baumgartner]] als Studenten in seinem Haus beherbergt (das lässt sich aus [[Erwähntes Werk::OCEp 0677]] und [[Erwähntes Werk::OCEp 0679]] schließen).</ref> Er förderte aber ihre Bildung auch außerhalb des Schul- und Universitätsbesuchs und band sie auch in seine schriftstellerischen Tätigkeiten ein: Er unterstützte den ungefähr 18-Jährigen [[Erwähnte Person::Joachim Camerarius II.]] bei der [[Erwähntes Werk::OC 0556|Übersetzung einer arithmetischen Schrift]], indem er sie korrigierte. Vor allem aber war es der Sohn [[Ludwig Camerarius]], der mehrere ältere Schriften seines Vaters sammelte und (teilweise erneut, teilweise erstmalig) edierte.<ref>Er begann bereits im Alter von 20 Jahren damit, durch die pädagogische Schrift [[Camerarius, Dialogus de vita decente aetatem puerilem et al., 1563]].</ref>
Erste Unterrichtserfahrungen sammelte Camerarius bereits früh: Als junger Bakkalar hielt er in [[Erwähnter Ort::Leipzig]] im Auftrag des [[Lehrer::Richard Croke]] griechische Übersetzungsübungen ab.<ref>Vgl. [[Woitkowitz 2003]], S. 34.</ref> In [[Erwähnter Ort::Erfurt]] hielt er ab 1519 offizielle Lehrveranstaltungen im Fach Griechisch.<ref>Vgl. [[Woitkowitz 2003]], S. 35.</ref> In [[Erwähnter Ort::Wittenberg]] erhielt er, inzwischen zum Magister promoviert, 1522 die Quintilian-Lektur, die er krankheitsbedingt jedoch nur zeitweise ausüben konnte, sowie 1523 die Leitung über die Deklamationsübungen.<ref>Vgl. [[Woitkowitz 2003]], S. 36, und [[Kunkler 2000]], S. 50-53.</ref> Als einen seiner frühesten Schüler bezeichnet er [[Schüler::Wilhelm Megel]], allerdings ist die Datierung dieses Unterrichts schwierig.<ref>So spricht C. in einem [[Erwähntes Werk::OCEp 1478|Brief von 1544]] von gemeinsamen Lehr-Lern-Erfahrungen. Dies spräche für Camerarius' Jahre in Wittenberg (1521-1524), jedoch widersprechen sich die Quellen zu Megels Studienverlauf: Laut der Matrikel wurde er dort erst im Mai 1532 immatrikuliert (vgl. [[Förstemann 1841]], S. 143), aber eine Abschlussurkunde aus dem August 1532 spricht von einem dreijährigen Studium (CR 2, Sp. 606f.). Es ist nicht auszuschließen, dass er außerhalb der Universität Unterricht bei Camerarius genossen hatte. In Leipzig wird das nicht gewesen sein, wenn Megel wirklich erst um 1510 geboren wurde, denn Camerarius verließ die Stadt bereits 1518.</ref> Als Rektor der Nürnberger Schule hatte Camerarius zweifelsohne pädagogische Aufgaben zu erfüllen, doch auch später als Hochschullehrer in Tübingen und Leipzig wirkte er in diesem Bereich, über die Erstellung von Bildungsprogrammen und Universitätsstatuten hinaus. Nicht nur als dreimaliger Rektor und mehrfacher Dekan der Leipziger Artistenfakultät hatte er Verantwortung für seine Studenten, sondern er bekleidete auch im sächsischen Schulwesen eine wichtige Funktion als Visitator der Fürstenschulen.<ref>Vgl. [[Meyer 1897]].</ref> Wichtig sind zudem seine Briefwechsel: Er beriet und unterstützte die Bildungsreise des [[Erwähnte Person::Petrus Lotichius Secundus]] mit den Neffen [[Erwähnte Person::Daniel Stiebar von Rabeneck|Daniel Stiebars]] nach Frankreich.<ref>Vgl. [[Briefwechsel-Petrus Lotichius Secundus]] und [[Briefwechsel-Daniel Stiebar von Rabeneck]]</ref> Eine besondere Situation bildet der [[Briefwechsel-Hieronymus Baumgartner d.Ä.|Baumgartner-Briefwechsel]]: Camerarius scheint dessen gleichnamigen Sohn eine Zeitlang in seinem Leipziger Haus beherbergt zu haben. Er gibt häufig Berichte über die Lernfortschritte. Weniger Lernerfolg hatte allerdings ein anderer Verwandter der Baumgartners, [[Erwähnte Person::Augustin Dichtel II.]] Bei ihm stießen Camerarius und danach auch Melanchthon an die Grenzen ihrer Fähigkeiten und schickten ihn ohne Abschluss, jedoch nicht in Ungnade zurück. Ein weiteres Zeugnis pädagogischen Handelns ist ein [[Erwähntes Werk::OCEp 0884|Brief an die Brüder Ossa (1565)]], die in Padua studierten, aber ihr Studium anscheinend nicht ernst nahmen und sich mit ihrem Präzeptor zerstritten. Camerarius wandte sich mit verständnisvollen, doch auch mahnenden Worten an sie, um sie zur Einsicht und Besserung zu bewegen. Ob dies Erfolg hatte, ist nicht sicher: Der älteste der Brüder, Balthasar Friedrich, wurde im Folgejahr zwar Rektor, doch war er während seiner Amtszeit in Straßenkämpfe mit der Stadtbevölkerung verwickelt und wurde vom Stadtpräfekten inhaftiert. Die Akten der deutschen Nation stellen ihn als Helden und unschuldig Verfolgten dar. Sie erwähnen aber auch seine hohen Ausgaben (über 10'000 Kronen während seiner  Amtszeit).<ref>[[Münnich 2020]], S. 867 und Acta Padua IV, 2, S. XXI, 47 (Nr. 87) sowie Biagio Brugio (Hg.), Atti della Nazione germanica dei legisti nello Studio di Padova I, S. 136-139.[https://archive.org/details/Brugi/page/136/mode/2up]</ref> Wenn die Mahnung des Camerarius zu einer ehrbaren Lebensführung sich auf Sparsamkeit bezieht, dann hat sie hier nichts gefruchtet. Sicher wurde dadurch seine schon [[Erwähntes Werk::OCEp 0616|1542 gegenüber Baumgartner]] geäußerte Meinung bestätigt: Das Studium in Frankreich und Italien würde die Schüler verderben, weil sie noch nicht innerlich gefestigt seien und dortige Unsitten übernähmen. Sie kämen dann eitel und besserwisserisch zurück. Auch in Krisensituationen bemühte sich Camerarius um Deeskalation, wie im Fall der [[Erwähntes Werk::OCEp 0728|Ermordung eines Studenten]] (Oktober 1563) und [[Erwähntes Werk::OCEp 1276|eines Hausfriedensbruchs]].
Camerarius versuchte auch, auf die Erziehung einiger junger Prinzen einzuwirken, indem er ihnen theologisch und pädagogisch geprägte Traktate widmete. Stets handelt es sich um Angehörige von Adelshäusern, die der Reformation nahestehen: Das bezieht sich auf [[Erwähnte Person::Bernhard VII. (Anhalt)|Neffen]] seines Freundes Georg von Anhalt, aber auch auf Mgf. [[Erwähnte Person::Albrecht II. Alcibiades (Brandenburg-Kulmbach)|Albrecht Alcibiades]], [[Erwähnte Person::Johann Albrecht I. (Mecklenburg)]] ([[Erwähntes Werk::OCEp 1464]]) oder die Lüneburger Prinzen [[Erwähnte Person::Franz Otto (Braunschweig-Lüneburg)|Franz Otto]] und [[Erwähnte Person::Friedrich (Braunschweig-Lüneburg)|Friedrich]] ([[OCEp 1444]]). Den letzteren beiden, Söhnen [[Erwähnte Person::Ernst I. (Braunschweig-Lüneburg)|Ernst des Bekenners]], diente der Camerarius-Schüler [[Erwähnte Person::Wilhelm Megel]] als Präzeptor. Durch die [[Erwähntes Werk::OC 0555|Widmung einer Plautus-Ausgabe]] (1552) an den 13-jährigen [[Georg Friedrich I. (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)]] erstrebt Camerarius, ein Bewusstsein für die Bedeutung der wissenschaftlichen Studien zu schaffen. Schließlich wird er auch nicht müde, durch Vorbilder (mittels Biographien) auf die Prägung der jungen Menschen einzuwirken:<ref>Vgl. [[Stählin 1936]], S. 73f. </ref> Das sind Fürsten wie Eberhard im Bart, [[Erwähnte Person::Moritz (Sachsen)]] und [[Erwähnte Person::Georg III. (Anhalt-Plötzkau)]], aber auch Gelehrte wie Melanchthon und [[Helius Eobanus Hessus]].<ref>Bei Hessus gilt die Einschränkung, dass der Lebenswandel nur bedingt als Vorbild taugt.</ref><br>
Noch der sächsische Kurprinz [[Erwähnte Person::Christian I. (Sachsen)]] erhielt ein Buch mit Gebeten Luthers, Melanchthons und Camerarius', das ihm der Chemnitzer Superintendent [[Erwähnte Person::Georg Langevoit]] zusammenstellte.<ref>Von einer direkten Mitwirkung des Camerarius ist nichts bekannt. Die Handschrift "Libellus Precationum" vom 12.8.1571 [https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/53225/1/1] enthält auf Bl. 80v-102r unter dem Titel "Formulae precationum ex Catechesi D. Ioachimi Camerarii" Gebete des Camerarius aus der Katechesis und aus der [[Erwähntes Werk::OC 0646|Disputatio de Precibus]] in griechischer und lateinischer Synopse.</ref>
Camerarius verfasste diese Werke nicht aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaft, sondern immer auch aus der Perspektive des Praktikers. Der Umgang mit Prinzen und Fürsten war ihm nicht fremd, da einige von ihnen in Wittenberg oder Leipzig studiert hatten. Mit einigen der prominentesten Fürstenerzieher war Camerarius befreundet: So stand er mit [[Erwähnte Person::Georg Spalatin]], vormaligem kursächsischem Prinzenerzieher, in Briefwechsel, und sein enger Freund Fürst [[Georg III. (Anhalt-Plötzkau)]] ging bei Camerarius' Lehrer [[Georg Helt]] in die Schule und holte diesen später als Geistlichen an seinen Hof.<ref>Camerarius lobt gleichermaßen den gemeinsamen Lehrer als auch seinen ''condiscipulus'': Vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 1419]], [[Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (nativ.; Steph.), 1564]], Bl. D7r. Zu Helt als Fürstenerzieher vgl. [[Deutschländer 2014]], S. 206-209, sowie [[Georg III. (Anhalt-Plötzkau), Conciones synodicae, 1555]], Bl. BBr und [[Camerarius, De Philippi Melanchthonis ortu, 1566]], S. 216-218.</ref>
Schließlich initiierte Camerarius gegen Ende seines Lebens noch ein pädagogisches Prestigeprojekt: Die Reichsstadt [[Nürnberg]] richtete in den 1570er Jahren die [[Erwähnte Körperschaft::Universität (Altdorf)|Hohe Schule Altdorf]] ein, welche 1622 zur Universität erhoben wurde; sein Sohn [[Erwähnte Person::Philipp Camerarius]] wurde dort 1581 Prokanzler. Besonders involviert waren die Ratsherren [[Erwähnte Person::Hieronymus Baumgartner d.J.]] und [[Erwähnte Person::Thomas Löffelholz von Colberg]].<ref>[[Mährle 2000]], S. 59-70 und [[Bezzel 1793]]. Anstöße zur Gründung gab Camerarius bereits 1565: Vgl. [[Erwähntes Werk::OCEp 0736|Brief an Baumgartner, 14.5.1565]].</ref> Langfristig gesehen war dieser Einrichtung mehr Erfolg beschieden als ihrer Vorgängerin, der [[Erwähnte Körperschaft::Egidiengymnasium (Nürnberg)|Hohen Schule Nürnberg]], welcher Camerarius von 1526 bis 1535 vorgestanden hatte.
(Vinzenz Gottlieb)


==Systematische Theologie==
==Systematische Theologie==

Version vom 28. November 2024, 11:49 Uhr

Vinzenz Gottlieb (Namen bitte nicht von dieser Seite löschen)

Helius Eobanus Hessus: Allgemein zum Briefwechsel

Hochgeladen bis auf einen Teil zur Theokrit-Edition

Theokritedition und gemeinsame literarische Projekte

Das Verhältnis zwischen H. und C. in dieser Zeit schildert C. rückblickend in seiner Narratio de Helio Eobano Hesso[1]: Der eine hätte ohne den anderen keine wissenschaftliche Arbeit begonnen. In diese Zeit fallen daher einige wichtige literarische Kooperationen, wobei der Übersetzung des Theokrit besonders große Aufmerksamkeit zukommt.[2] Sie nimmt einen weiten Raum in der Korrespondenz der Nürnberger Zeit ein. Hessus pflegte einzelne Idylle in lateinische Verse zu übertragen und dann an C. zur Korrektur zu senden. So beschreibt H. im Widmungsbrief seinen Freund mit den Worten, er sei sein Studiengefährte und ihm an Begabung ebenbürtig.[3] Die Widmung richtete sich an den Ratsherrn Hieronymus Ebner. Dieser war von 1524 bis zu seinem Tod 1532 Erster Losunger der Stadt Nürnberg.[4] Seine klassische Bildung ist nicht zu bezweifeln, denn er studierte in Ingolstadt und verfasste selbst ein lateinisches Epigramm für die Edition.[5] Auch der Förderer Hieronymus Baumgartner d.Ä. bekommt von Hessus ein Gedicht gewidmet, das sich um die Theokrit-Übersetzung dreht.[6] In der Theokrit-Ausgabe wird auch die Zusammenarbeit von H. und C. beschrieben, auch rechtfertigt H. sich für die Verzögerung der Fertigstellung. Der Druck erfolgte erst im November 1530: Sicher spielten die zeitgeschichtlichen Ereignisse dabei eine Rolle. So waren Hessus und Camerarius beide (allerdings nicht gleichzeitig) auf dem Reichstag in Augsburg, wobei C. für Melanchthon wichtige Dienste leistete.[7] Eine Art Protreptikon bildet OCEp 0056, worin H. die Unterstützung seines Freundes erbittet.

C. erledigte die Aufgabe des Korrekturlesens allerdings nicht immer im von Hessus gewünschten Tempo, was letzteren häufiger (OCEp 0075, OCEp 1380) zur Eile mahnen ließ. Entsprechend seiner genialischen und ungeduldigen Natur scheint es Hessus schwergefallen zu sein, längere Zeit konzentriert an einem Werk zu arbeiten, was C. zu mancherlei List greifen ließ, wie er in der Biographie selbst zugibt.[8]

Mehr als 20 Briefe befassen sich mit dieser Thematik, was deren Bedeutung für die Freundschaft der beiden Briefpartner aufzeigt. Diese weitgehend undatierten Briefe in eine relative Reihenfolge zu bringen, stellt ein Desiderat der Forschung dar. Die behandelten Idylle verteilen sich folgendermaßen auf die Briefe, wobei eine Zuordnung nicht immer möglich ist. Das liegt auch daran, dass zwar häufig Titel von konkreten Idyllen genannt werden, es sich aber auch um Partes pro toto für die Dichtungen allgemein handeln kann. OCEp 0056 und OCEp 0017 scheinen den Beginn der Editions- bzw. Übersetzungstätigkeit zu bilden;

Unfertig, daher nicht hochgeladen: OCEp 0062 behandelt die Pharmaceutia (Idyll 2); die Syracusiae (15) sind Thema in OCEp 0071, OCEp 0072 und OCEp 0171; OCEp 0076: Syrinx (29/separat), Piscatores (25/21), Dioscuri (27/22), Heracliscus (31/24); OCEp 0073: Thalysia (7) und Epitaphium Bionis (19/##) oder eine Schrift des Bion; OCEp 0169: Cupido Mellilegus (21 bei Hessus/19 bei Farrar Gow); OCEp 0170, OCEp 0074 und OCEp 0075: Piscatores (Idyll 21 bei Hessus/25 bei Farrar Gow); OCEp 1380: Rücksendung der Fischer (21/25) und Übersendung der Megara (26); OCEp 0035: Dioscuri (27/22), Erastes (28/23) und Syrinx (29: Das ist ein Hinweis darauf, dass Hessus in der Reihenfolge der Edition übersetzt hat); OCEp 1381: möglicherweise Hodoepori (5) und Fistula (29/Syrinx); OCEp 1382: evtl. Thalysia (7) oder verallgemeinernd; OCEp 1083: ungenannte Idylle sollen zurück an H. geschickt werden;

OCEp 1384 Bitte um Korrektur. OCEp 0059: Widmungsfragen, also wahrscheinlich kurz vor Drucklegung. In OCEp 0305 schickt Hessus einen unfertigen (investem) Theokrit an C.: Die Arbeit ist also weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Allgemein zu Theokrit, aber nicht bestimmten Gedichten oder Phasen des Entstehungsprozesses zuzuordnen sind OCEp 0021 und OCEp 0061. Bei OCEp 0060 und OCEp 0052 geht es auch um Fragen der Widmung, wobei nicht eindeutig ist, ob es um Theokrit oder Hessus‘ eigene Idylle geht. Diese Entscheidung fällt auch in OCEp 0064 schwer. OCEp 0063 scheint sich auf beide Werke zu beziehen, wobei die Hessus-Idylle wohl schon fertig sind, da C. das Widmungsgedicht bereits gelesen hat, und das dritte Theokrit-Idyll (Comastes) ebenfalls.

Eine gemeinsame Epicedien-Ausgabe, wohl von H. verantwortet, wirft ein Licht auf den gemeinsamen Freundeskreis: Von beiden Dichtern besungene Verstorbene[9] sind u.a. Albrecht Dürer, Caspar Nützel I.,[10] Wilhelm Nesen, Willibald Pirckheimer, Mutian und Reuchlin. Relevant war auch der Ratsschreiber Lazarus Spengler,[11] der sie – zusammen mit Hieronymus Baumgartner – auch politisch unterstützte. C. war für H. ein Ratgeber in vielen Fragen, so bei der Auswahl von Widmungsempfängern.[12] In OCEp 1411 kommt diese Ehre Camerarius gar selbst zu: Hessus widmet ihm ein ganzes Buch seiner Sylvae.

"Praktische Theologie und Pädagogik"

Systematische Theologie

Dieses Kapitel ist noch in Bearbeitung und soll noch nicht korrigiert werden. Reihenfolge: Orientiert an CA? Zuerst Punkte mit wenig Streit, wie Trinität, Christologie, Pneumatologie; dann protestantische Kernthemen wie Rechtfertigung und Ekklesiologie; dann im protestantischen Lager umstrittene Themen wie Abendmahlslehre; schließlich übriges wie Eschatologie? Präambel zu den Adiaphora, evtl. mit Verweis auf hist. Einleitung?
Prüfen, wie dieser Abschnitt mit den Positionen aus dem Gutachten OC 1036 verknüpft werden kann.
Messlatte für reformatorische Systematik und Dogmatik sind die "Loci communes" Melanchthons (Erstausgabe 1521, zwei Überarbeitungen), die als erste evangelische Systematik viele Nachahmer fand (Köpf 2011, S. 130). Es ist zu prüfen, ob Camerarius ihnen zumindest teilweise folgt; die "Catechesis" ist ja auch systematisch aufgebaut.
Camerarius war, wie die Verfasser dieses Artikels, kein Theologe und kein theologischer Systematiker. Er wirkte vor allem als Kompilator von Aussagen der Kirchenväter. Seine Glaubenssätze orientieren sich überwiegend an Luther und Melanchthon. Mit letzterem verbindet ihn die Bereitschaft, bei Streitigkeiten der Gegenseite entgegenzukommen. Eine bestimmte Linie wurde dabei aber nicht überschritten. Auffällig sind aber Bekenntnisse zur Wahrheit des Evangeliums: veritatis δόγματα (OCEp 0512), veritas evangelii (Moritz-Reden) etc. Beim Inhalt seiner katechetischen Schriften ist zu beachten, dass es sich um Lehrwerke handelt, die also eher allgemeines Wissen enthalten und keine theologischen Zuspitzungen. In den Streitfragen ist also Zurückhaltung zu erwarten.
Camerarius wird nicht müde zu betonen, dass er Philologe statt Theologe ist (siehe ↑ Abschnitt zur Kirchengeschichtsschreibung). So stützt er sich auf Schriften der Bibel und der Kirchenschriftsteller. Selbst auf heidnische Philosophen wie Platon greift er zurück, wenn sie seinen Zielen dienen.[13]

Die klarsten Aussagen zu Camerarius' Theologieverständnis erhalten wir durch das Gutachten, die Katechesis und die Synodica (kontrastive Darstellung kath. und ev. Positionen). Letztere enthalten aber auch viele Gedanken Melanchthons. Es ist nicht möglich, hier alle Aussagen zu den Teilgebieten Systematischer Theologie zu sammeln. Daher liegt der Schwerpunkt auf überraschenden Positionen.

Trinitätslehre

Fertig und hochgeladen
An verschiedenen Stellen äußert Camerarius sich zur Trinität, so in einer Übepredigt zum Trinitatissonntag.[14] Zahlreiche Aussagen macht er auch in der Historia Iesu Christi, darunter zur gottmenschlichen Natur Jesu: Vgl. ↓ Theologie (CamLex)#Christologie.
Camerarius gibt im Gutachten an Kurfürst August zu, sich nicht mit den Schriften des (Antitrinitariers) Miguel Servetus beschäftigt zu haben. Er bekennt sich aber eindeutig zur Trinität, nämlich einem göttlichen Wesen bzw. einer göttlichen Natur in drei Eigenschaften oder Personen, nämlich dem Vater als Schöpfer des Himmels und der Erd, dem eingeborenen Sohn, der Mensch geworden ist, und dem Heiligen Geist: "Es seie ein Einigs, Ewigs, Vnzerteiltes Gottlichs wesen, oder Götliche Natur, in drey vnterschiedenen eigenschafften oder personen, deß Vatters schopfers himels vnd erden, Deß Eingebornen suns, welcher mensch ist worden, Vnd hat Gottes Zorn versunet, Vnnd deß Hailigen geists, der Christlichen Kirchen tröster vnd beystand".[15]

In der griechischen Katechesis bekennt Camerarius sich zum Apostolischen und zum Nicäno-Konstantinopolitanischen Credo sowie zum Athanasischen Glaubensbekenntnis. Bei letzterem bezweifelt er allerdings die Identität des Verfassers.[16] Diese Zweifel, historisch und sprachgeschichtlich durchaus fundiert, genügten schon, um ihm als Untergrabung der kanonischen Autorität des "Quicumque" ausgelegt zu werden.[17] An anderen Stellen sind solche Vorwürfe gegen ihn bisher nicht belegt. Mit diesen Aussagen hatte er sich auf gefährliches Terrain begeben, denn auch die damals umstrittene Bewegungen der Antitrinitarier und der Tritheisten lehnte das Athanasische Credo ab. Seine Zweifel hätten ihnen dabei Argumente liefern können. Unter den Lutheranern seiner Zeit stand Camerarius in Deutschland mit dieser Meinung wohl allein: Sein Leipziger Kollege Alexander Alesius sah es als erwiesen an, dass Athanasius auch der Urheber dieses Glaubensbekenntnisses war.[18] Auch Andreas Hyperius, Jakob Schegk und Jakob Andreae stritten vehement für das Athanasianische Glaubensbekenntnis und gegen antitrinitarische Positionen.[19] In England allerdings äußerte John Jewel einige Jahre später ähnliche Zweifel.[20] An ihn knüpft auch Gerhard Johann Voss[21] in einer weitaus tiefgründigeren Untersuchung an, ohne jedoch Camerarius zu erwähnen. Auf der anderen Seite, so berichtet Gilbert Génébrard 1569,[22] hatte Valentino Gentile Zweifel am "Quiqumque" gehegt: Athanasius habe das Symbolum Niceni verfälscht.[23] Gentile wurde 1566 wegen seiner tritheistischen Anschauungen in Bern hingerichtet.[24] Ist hier Camerarius zwischen die Fronten eines handfesten theologischen Streit geraten? Nach bisheriger Kenntnis ist Camerarius der erste, der die Autorschaft aus philologischen Gründen anzweifelt, ohne aber den Inhalt zu beanstanden. Wegen der starken Kritik entfernte bzw. entschärfte er aber den entsprechenden Abschnitt in der lateinischen Version von 1563.[25] Der heutige Forschungsstand steht aber auf derselben Seite wie Camerarius: Das "Quicumque" gilt als jünger und die Entstehung im Westen hält man für erwiesen.[26]

Es war nicht zu ermitteln, wann und von welcher Seite die Vorwürfe gegen den Philologen entstanden: Möglicherweise war es erst die 2. Auflage, die Camerarius den Vorwurf mangelnder Rechtgläubigkeit einbrachte, denn darin ist der besagte Abschnitt in gekürzter Fassung noch enthalten: Camerarius strich lediglich den Hinweis darauf, dass Athanasius den Text an Liberius geschickt habe. Dadurch könnten die Zweifel an der Autorschaft noch größer erscheinen. Das Erscheinen des zweiten Ausgabe fiel in die Zeit, als der Streit zwischen Trinitarismus und Tritheismus besonders heftig tobte. Daher kann sie den Konflikt zusätzlich angeheizt haben. Um sich gegen jeden Vorwurf der Irrlehre zu verteidigen, betonte Camerarius im Jahr 1572 seinen Glauben: Nullam scio ego spem salutis concipi firmam posse, extra Catholicam et Orthodoxam Christi Iesu Ecclesiam. In qua sola est vera Dei aeterni veneratio, et cognitio veritatis, et consensus in hac est sancti Spiritus Magistri ducis ad omnem veritatem, maximum et summum beneficium atque donum.[27] Eine Schwierigkeit ist dabei noch gar nicht betrachtet worden: Im Athanasianum wird die processio des Heiligen Geistes aus Vater und Sohn festgehalten.[28] Camerarius äußert sich nicht gesondert dazu. Seine andernorts beschriebene Ablehnung des "Filioque" (↓ Theologie (CamLex)#Pneumatologie) würde allerdings auch inhaltliche Bedenken rechtfertigen.

Zur Beschreibung der Trinität greift Camerarius auf verschiedene gebräuchliche griechische und lateinische Termini zurück. Zu den Begriffen οὐσία und ὑπόστασις und deren Übersetzung durch essentia sowie substantia hat Camerarius im Rahmen der die Theodoret-Ausgabe einen Traktat verfasst.[29] Der Traktat lehnt sich eng an den dahinter (in Camerarius' Übersetzung) abgedruckten Brief des Basilius über den Unterschied der Begriffe Essenz und Substanz an. Dies entspricht auch der Botschaft des Gutachtens (siehe oben).

Leicht anders wählt er die Begriffe in der "Katechesis" und gibt οὐσία mit substantia und ὑπόστασις mit persona wieder.[30] Gott sei eins, ungeteilt in Natur und Essenz, aber in einer Dreiheit der Hypostasen oder Personen, die gewisse Unterschiede haben.[31]

Auch zu Gott Vater äußert sich Camerarius gelegentlich. So sieht er ihn als principium aller Dinge, selbst ohne Anfang, nicht geboren, Erschaffer des Himmels und der Erde und Schöpfer aller Dinge, die erschaffen wurden.[32] Auch in Gebeten finden sich einige Beschreibungen Gottes: So erscheint er als mächtiger Herrscher und Schöpfer, aber auch als gütig und mitfühlend.[33] Gott Vater erscheint oft in Bezug auf den Sohn, indem er als "Vater unseres Herrn Jesus Christus" bezeichnet wird.[34]

Zum Stellenwert der Trinität bei Camerarius ist festzuhalten, dass ihm die Dreieinigkeit aus Vater, Sohn und Heiligem Geist verehrungswürdig war, nicht aber die Heiligen und auch nicht die Jungfrau Maria. So argumentiert bereits 1545 in seiner griechischen Schrift "De invocatione sanctorum".[35]

Pneumatologie

Fertig; Prüfen, ob der Abschnitt wegen der Brisanz vorher woanders publiziert werden sollte
Camerarius bewegt sich hier wie in anderen Bereichen auf der Grundlage des Apostolischen, des Nicäno-Konstantinopolitanischen und des Athanasischen Glaubensbekenntnisses.[36] In der "Katechesis" lässt er die Protagonisten behaupten, dass der Heilige Geist allein aus dem Vater hervorgehe; das "Filioque" fehlt dort.[37]

Diese Position entspricht dem ostkirchlichen (orthodoxen) Glaubensbekenntnis. Es wäre zwar bei der griechischen "Katechesis" denkbar, dass Camerarius, das "Filioque" im Sinne der Ökumene für die griechischsprachigen Christen, die ja auch eine Zielgruppe der Katechesis waren, weggelassen hat; allerdings enthält auch die lateinische Ausgabe kein "Filioque".[38] Sinngemäß sagt Camerarius, dass der Heilige Geist aus dem Vater hervorgeht, aber die Hypostasis/persona vom Vater und vom Sohn bzw. nur vom Sohn hat.[39]

Eine solche Positionierung ist auffällig, denn die Kirchen der Reformation pflegten das "Filioque" im Credo beizubehalten. Nicht nur Philipp Melanchthon verwendet es ganz selbstverständlich in den "Loci communes",[40] sondern auch in anderen protestantischen Bekenntnisschriften ist es enthalten.[41] So verwundert es, dass Camerarius es unwidersprochen weglassen konnte: Anders als in der Debatte um das Athanasische Glaubensbekenntnis ist hier nämlich nichts davon bekannt, dass man ihm dafür Vorwürfe gemacht hätte.[42]

Als Begründung für Camerarius' Verzicht auf die Formel kann die Bemerkung dienen, dass der Streit um die egressio ein exitiosum schisma der Griechen und Lateiner verursacht habe.[43] Aufgrund seiner irenischen Haltung versucht er wohl, eine klare Stellungnahme zu vermeiden. Denkbar wäre auch, dass er auf Bibelstellen und Kirchenväter zurückgreift und spätere Elemente der (römischen) Tradition ablehnt: Es ist aber offensichtlich, dass das nicht mit der Position der anderen Reformatoren zusammenpasst.

Seine Haltung findet sich in mehreren Schriften, auch in einem griechischen Epigramm wird der Ausgang vom Vater betont: πνεύμα θεοῦ ... πατρόθεν ἐρχόμενον.[44] Dieser Text aus dem Jahr 1538 ist der zeitlich früheste Beleg für diese Aussage bei Camerarius.
Auch in seinen Übungspredigten finden sich vergleichbare Formulierungen: De Spiritu autem sancto Theologia (quae est rerum diuinarum doctrina) plane prodit: Egredi illum ex patre & mitti a patre ac filio. Ut absque controversia sit hic utriusque Spiritus, et errent quicunque verentur confiteri: Spiritum sanctum advenire quasique procedere a patre ac filio.[45]

An anderer Stelle heißt es: Constituit autem notionem sancti Spiritus (sive indicium hoc est personae eius) quod ex patre egreditur, sicut personae filii, quod gignitur a patre. Mittit illum vero etiam filius, cuius ipsius esse spiritum eundem scimus, et dicitur hoc sine ambiguitate in quarto capite epistolae ad Galatas. Est igitur Spiritus sanctus essentia aeterna cum filio et patre, cum sit spiritus utriusque, et proprietate ac consistentia sive hypostasi, tertia persona Deitatis unius, et opus ipsius secunda consolatio et alterum patrocinium Ecclesiae, donec in terris haec peregrinabitur.[46]
Und schließlich: Pater expers principii, filius unigenitus, sanctus spiritus ex patre, secundum scripturam, egrediens, & quem filius suppeditat, ut sine ambiguitate sit utriusque spiritus.[47]

Auch an folgender Stelle ist kein Filioque enthalten: Pater igitur ante omne temporis aut originis, quam humana intelligentia conpraehendat, initium gignit filium, & ex eodem egreditur utriusque Spiritus, quem sanctum singulari nomine vocamus. Et sunt haec tria, vel in his tribus est unum.[48] Dabei bezieht sich ex eodem auf das Subjekt, also auf den Vater.
Aufschlussreich ist auch ein Hymnus auf den Heiligen Geist: Spiritus ingeniti egrediens e pectore Patris, Deque simul nato procedens spiritus alme, Sancte, potens: Geist, der hervorgeht aus der Brust des ungeborenen Vaters, und zugleich herausgeht aus dem Sohn, Heiliger, Mächtiger.[49] Hier unterscheidet Camerarius zwischen den Verben egredi, womit er stets das griechische ἐκπορεύομαι widergibt, und procedere: Es gibt eine egressio des Geistes aus dem Vater, aber zugleich eine processio aus Vater und Sohn.

Noch auszudeuten ist folgende Stelle:Qui cum nato pater, & cum Egrediente simul sancti unus numine flatus Regnum, Magne, tenes: Vater, der du zugleich als Einheit mit dem Sohn und mit der hervorgehenden Gottheit des heiligen Hauches die Herrschaft innehast.[50]

Woher kommt die Position des Camerarius, die völlig anders geartet ist als in seinem theologischen Umfeld üblich? Er betont ständig, dass er Philologe und nicht Theologe ist. So hat er die Kirchenväter rezipiert, unter anderem Basilius den Großen. Bei diesem ist durchaus nicht klar, wie er zum Filioque steht. Auf dem Konzil zu Florenz wurde er als Gegner der Formel in Anspruch genommen.[51] Dort wurde besonders intensiv um diese Frage gerungen. Kardinal Bessarion hatte in seiner "Dogmatischen Rede" einen Königsweg aufgezeigt, um östliche und westliche Perspektive miteinander zu vereinen, indem er die Wendungen διὰ τοῦ υἱοῦ und ἐκ τοῦ υἱοῦ als gleichwertig identifizierte.[52] Es ist aber nicht erwiesen, dass Camerarius sich auf das Konzil von Florenz bezieht.

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem "Filioque" findet man allerdings bei Erasmus von Rotterdam in der "Explicatio in Symbolum apostolorum et Decalogum" 1646, S. 144f. sowie in den Anmerkungen zum 1. Korintherbrief.[53] Er unterscheidet eine "missio temporaria" und eine "aeterna processio". Eine Beeinflussung des Camerarius durch Erasmus ist durchaus möglich. Während Erasmus aber stets das Verb procedere nutzt, wie es auch bei den meisten anderen lateinischen Autoren der Fall ist,[54] verwendet Camerarius in der Regel egredi und beschreibt damit die Ursprungsbeziehung des Geistes aus dem Vater. Dann ist procedere in einem Sinn zu verstehen, der das Mitwirken des Sohnes, aber nicht den Ursprung angibt.[55]

In Bezug auf Joh 15,26 kommentiert Camerarius: παρὰ τοῦ πατρός: illustre est testimonium, Spiritum sanctum procedere a patre et filio, cum egrediatur ille a patre, ut unum principium sit et adoretur. Theophylactus ita: ὡς ἰσότιμος τῷ πατρὶ, πέμψω μὲν αὐτός φησι, ἀλλὰ παρὰ τοῦ πατρός. τουτέστιν, οὐκ ἀντανιστάμενος ἐκείνῳ, ἀλλ' εὐδοκοῦντος τοῦ πατρὸς καὶ συναποστέλλοντος. Ut aequalis honoris et dignitatis cum patre, Mittam quidem, inquit, verum ab patre. Hoc est: non adversans illi, sed comprobante, benignitate sententiae suae, patre et una illum ablegante. Idem Theophylactus monet: τὴν ἐκπόρευσιν non esse ἀποστολὴν, sed φυσικὴν ὕπαρξιν. Id est non ablegationem, sed id, quod naturaliter extat atque consistit.[56] Hier wird deutlich, dass Camerarius in der Tat zwischen egredi und procedere unterscheidet. Der Verweis auf Theophylactus[57] ist dabei bedeutsam, weil dieser zu einer Zeit wirkte, als das Schisma zwischen Ost- und Westkirche voll entbrannt war und die Frage des "Filioque" bereits als Unterscheidungsmerkmal und Problem galt. Die Ansicht Theophylakts war den Zeitgenossen des Camerarius auch nicht unbekannt, denn bereits in Johannes Ökolampads lateinischer Übersetzung wird in margine kommentiert: Spiritum sanctum a filio procedere negat Theophylactus cum grecis antiquis. Nunc autem omnes confitemur. Qui a patre filioque procedit.[58]

Die semantische Unterscheidung der beiden Begriffe lässt sich auch das Problem lösen, dass im Athanasianum die processio aus Vater und Sohn erfolgt: Für Camerarius ist das kein Problem, wenn er egressio als Übersetzung von ἐκπόρευσις definiert. Camerarius hält hier also unter Umständen den Schlüssel für die Lösung eines jahrhundertealten Konflikts in der Hand. Doch weder erläutert er dieses philologische Vorgehen, noch scheint dies von seinen Zeitgenossen wahrgenommen worden zu sein.

Camerarius befasst sich aber nicht nur mit dem Ursprung des Heiligen Geistes, sondern auch mit seiner Wirkung: In einem Gedicht wird gefragt, welchen Ort der Heilige Geist sich ausgesucht hat und wo er sich gern niederlässt. Die Antwort folgt auf den Fuß: Nicht an einem hochgelegenen Ort, sondern in einem gebeugten und gottesfürchtigen Herzen.[59]

Christologie

Camerarius folgt im Grunde den christologischen Inhalten des Apostolischen und des Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses. An einigen Stellen gibt er sie mit anderen Worten wieder: Der Sohn wurde von Gott geboren, nicht geschaffen oder gemacht. Er ist Mittler zwischen Gott und den Menschen, ist Mensch geworden, nahm Fleisch an ohne Sünde aus der Gottesgebärerin (θεότοκος/Deipara) Maria, hat gelitten und für die Menschen den Tod auf sich genommen, ist auferstanden und wurde in den Himmel aufgenommen und wird wiederkommen, um Lebende und Tote zu richten. Er ist der Retter und Erlöser.[60]

Camerarius bekennt, dass Gottes Sohn "das ewig personlich Wort" sei, und die Heilige Schrift "sey das wort so Gott geredet".[61] Somit bestehe also ein Unterschied zwischen ewigen Wort und dem geoffenbarten Wort, ein Teil des Wortes bleibe den Menschen verborgen. Vgl. OC 0724, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 48-52 zu filius und Verbum

Aussagen zur gottmenschlichen Natur Jesu tätigt Camerarius auch in der Historia Iesu Christi.[62] Christus und Gott seien wesensgleich (ὁμοούσιος); Jesus sei von der Jungfrau Maria geboren, jedoch von Gott vor Anbeginn der Zeit gezeugt worden.[63] Somit ist Christus zeitlos (ἄχρονος) und ohne Anfang (ἄναρχος) in der Zeit, hat jedoch seinen Anfang im Vater (ἀρχὴν, id est, αἰτίαν γενέσεως habens) und ist zugleich ewig (ἀειγενής)[64]
Catechesis 325f. hat auch einige Aussagen zur Christologie: (entsprechend Nikänokonst.: dort weiter bohren!)
Katechesis S. 307-310/Cat. S. 267 zur Menschwerdung Christi: Er sei vollständig Mensch geworden, mit Verstand, Seele und Leib, aber ohne Sünde.

Die Mutter Jesu, Maria, bezeichnet Camerarius als Gottesgebärerin: Vgl. Katechesis S. 404: ἐκ τοῦ θεοτόκου παρθένου μαρίας (im Rahmen eines Glaubensbekenntnisses); dagegen wird Jesus in den "Capita pietatis" (V. 93) als θειότοκος bezeichnet, also als gottgeboren. Das soll zeigen, dass Maria selbst nicht verehrt werden soll, und verdeutlicht eine Diskrepanz zu altkirchlichen Positionen.[65] Camerarius verweist auf Epiphanios von Salamis und dessen Schrift gegen die Antidikomarianiten, ohne aber dessen Position vollständig zu übernehmen.[66] Maria sei aber casta et pura permanens semper. (Catechesis S. 268/Katechesis S. 308: ἁγνὴ καὶ καθαρὰ διαμείνασα ἀεὶ). Die Jungfräulichkeit Mariens wird aber nicht in Frage gestellt.
Enhypostasie (Verhältnis der beiden Naturen zueinander) klären, z.B. Gutachten Abschn. 2.

Auch in seinem Geschichtswerk zum Konzil von Nizäa thematisiert er alte Streitigkeiten um christologische Inhalte. Die arianische Lehre wird verworfen und die Wesensgleichheit von Vater und Sohn betont, vor dem Hintergrund antiker Konzilien.[67]

Eng verbunden ist die Christologie mit der Lehre von der Rechtfertigung: Camerarius glaubt, lutherischer Lehre entsprechend, dass durch das Verdienst Christi die Menschen erlöst werden, entsprechend dem "Solus Christus"-Prinzip.[68] Weitere Aussagen zu Christus in heilsgeschichtlicher Hinsicht finden sich auch in zahlreichen Hymnen: [69] So wird Christus als Sieger über den Tod und als Erlöser (salvator) dargestellt.[70]

Communicatio idiomatum: Austausch der Eigenschaften zwischen göttlicher und menschlicher Natur?

Das Menschsein Jesu betont Camerarius derart, dass er sogar seine äußerliche Beschreibung angibt, unter Berufung auf Nikephoros: Größe ca. 1,60 m, Haar leicht blond mit Ansätzen zur Lockenbildung, dunkle Augenbrauen. Augen hell mit einem Stich ins Gelbe. Gerade Nase. Barthaare nicht sehr dicht und blond, langes Haupthaar, da nie geschoren. Den Hals etwas zurückgebeugt, so dass seine Statur nicht ganz aufrecht war. Hautfarbe dunkelgelb, das Gesicht nicht ganz rund, die Miene würdevoll und mild.[71] Vgl. auch ↑ Abschnitt zur Christologie in der "Historia Iesu Christi".

Heiligenverehrung

In diesem Bereich kommt besonders deutlich zum Ausdruck, dass Camerarius die Position der römischen Kirche ablehnt. Heilige dienen ihm nicht als Mittler vor Gott, sondern als Vorbilder. Dabei beschränkt er sich aber nicht auf den römischen Heiligenkanon: Ähnlich wie einen Heiligen präsentiert er seinen Freund, Fürst Georg III. (Anhalt-Plötzkau), in dessen Lebensbeschreibung.[72] Ähnliche Vorbildwirkung wird auch Philipp Melanchthon, dem Kurfürsten Moritz (Sachsen) und Herzog Eberhard I. (Württemberg) zuerkannt.[73] OC 0761 Expositio de Apostolis. Hier macht er deutlich, dass die Quellenlage oft unklar ist und es übersteigerte Legenden gebe.
Die Ablehnung der Heiligenverehrung kommt auch öfter zum Ausdruck (u.a. De invocatione; Disputatio de precibus S. 11; prüfen, wie es in den Synodica ist (D6r-v zu Anrufung und Verehrung der Heiligen: In Not Anrufung der Trinität, aber nicht von Kreaturen. Andenken an Menschen, die bei Christus sind, ist ok: Cultus autem est memoria fidei illorum qua deum glorificarunt).). Als Vorbilder werden Heilige nämlich durchaus gepriesen bzw. besungen, so die Apostel Petrus und Paulus sowie der Heilige Laurentius. Auch in der Predigtsammlung OC 0900 wird auf einige Heilige Bezug genommen (Thomas, Stephanus etc.)

Problematisiert werden auch die Bilderverehrung

Soteriologie und Rechtfertigungslehre

Zu diesem Kernbereich reformatorischer Theologie äußert sich Camerarius häufig: Niemand gefalle Gott durch seine sterblichen Werke.[74] Das könne man als Bekenntnis zu Luthers sola fide-Prinzip sehen. Vgl. auch OC 0906. Der Gedanke findet sich noch häufiger.[75] So stellt er fest, dass Menschen durch den Glauben gerechtfertigt werden: Diximus fide nos iustificari.[76] Kurz darauf wird er noch deutlicher und bringt auch die Formulierung sola fide: Sola fide nos iustificari. Non enim certe desolatam et desertam, in qua nihil honesti et boni sit fidem commendamus, sed constituimus veritatis aeternae salutare dogma: Quod sola fide et nullo alio habitu, nulla facultate, nullo conatu accipiatur donum Dei, iusticia in remissione peccatorum propter CHRISTVM IESVM.[77]
Camerarius bezeichnet auch gegenüber Kurfürst August (Sachsen) "allein den verdienst Iesu Christi" als Weg zur Seligkeit und Gerechtigkeit und bekennt sich so zum solus Christus-Prinzip.[78] Man findet bei Camerarius aber immer wieder Hinweise darauf, dass er gute Werke nicht völlig ablehnt: Gutachten, Abschnitt 6: Menschen können sich das Himmelreich durch gute Werke nicht verdienen, erhalten aber dort eine Belohnung für gute Werke.[79] In Bezug auf die Lehre Georg Maiors weicht C. vor einer klaren Stellungnahme aus, verteidigt ihn aber vor dem Vorwurf, er predige die Werkgerechtigkeit.
Allerdings tätigt C. gelegentlich Aussagen, die zu guten Werken aufrufen, und Anklänge an die Werkgerechtigkeit zeigen, zum Beispiel in der "Querela Luteri", wo er Luther in den Mund legt, dass gute Werke besser als schlechte seien.[80] Stählin 1936, S. 59, findet den Gedanken auch in der "Historia Jesu", S. 2: hoc enim non modo utilitatem nobis sed plane salutem allaturum, aliis qui legissent gratum acceptumque futurum esse. Hier ist aber zu hinterfragen, ob Stählins Deutung von salus als Seelenheil wirklich zutrifft. Besser scheint mir eine Interpretation als irdisches Glück. Die Voranstellung von plane verdeutlicht, dass man die Formulierung nicht wörtlich nehmen darf. Jedenfalls reichen die Argumente nicht aus, um Camerarius einen "Verstoß gegen die Rechtfertigungslehre" unterstellen zu dürfen. Deutlicher, aber auch hier nicht zu stark von Luther abweichend, wird Camerarius in der "Catechesis": Man dürfe sich nicht dem Müßiggang hingeben und die durch Christus geschaffene Freiheit missbrauchen.[81] Hier spricht der Praktiker, der ein geregeltes irdisches Zusammenleben im Sinn hat und befürchtet, eine völlige Absage an gute Werke könne in die Anarchie führen. Damit ist Camerarius nicht weit von der seinerzeit heftig angegriffenen Position Georg Maiors entfernt.[82] Ähnliche Gedanken und Bedenken finden sich auch bei dem reformkatholischen Herzog Georg von Sachsen, der "evangelische Freiheit und Rechtfertigung allein aus dem Glauben" für eine "Einladung zu Sittenlosigkeit und Laxheit, ja als Verführung zum Ausbruch aus der kirchlichen Ordnung" hielt.[83]

Rechtfertigung (δικαιωθῆναι, iustificari: Katechesis S. 265-267, Catechesis S. 231-232. Zur Gnade (χάρις/gratia) S. 267-269/233-235.[84] Zur Mitwirkung der Christen S. 270-274/235-238).
Vgl. auch Gindhart/Hamm 2024, S. 36: sola fide und sola gratia. Von den zahlreichen Fundstellen kann hier nicht jeder einzelne angegeben werden. Wir empfehlen allen Interessierten, unsere neue Volltextsuche zu bemühen und nach dem Text "iustif" zu suchen. Luthers Prinzip der "sola scriptura" gilt bei Camerarius mit Einschränkung: So beruft er sich auf die Heilige Schrift, wo das möglich ist, verwendet aber darüber hinaus auch Werke verschiedener Kirchenschriftsteller, um Zusammenhänge herzustellen und Lücken zu schließen. Der Inhalt der zitierten Schriften war ihm dabei wichtiger als der Name des Autors.[85] Auffällig ist jedoch, dass eine Volltextsuche der Camerarius mit der Kombination der Wörter "sola" und "scriptura" nur einen Treffer ergibt, bei dem beide Wörter in einem Zusammenhang stehen.[86]

Nicht unwichtig für die Rechtfertigung ist auch die Frage nach der Willensfreiheit, die für Camerarius nur sehr eingeschränkt gegeben ist und aus Gottes Gnade entsprießt. Dazu bekennt er im Gutachten: "der mensch seie in aignen naturlichen krefften verderbt verblentet vnd vnärtig zw aller gerechtigkeit so vor Gott gilt, Do aber das heil vnd licht in die welt kumbt, vnnd wirdet Reuhe buesse, vnd vergebung der sunden vmb Christi Iesu Verdienst wegen, gepredigt, Vnd ist in diessen predigten der heylig Geist thetig, do wirdett den menschen, irem verstand vnd willen, durch Gottes genade gewalt gegeben, dem licht zuuolgen, welche aus irer sundlichen art sunst in der finsternuß bleiben muesten, Vnd doch niemant zw der seligkeit wider seinen willen getrieben noch gedrungen".[87] Genauer ausgeführt wird dies in der Katechesis: Der erste Mensch habe einen freien Willen gehabt, doch seit dem Sündenfall entfernt er sich immer weiter von Gott.[88]

Diese Problematik wirkt auch in den Bereich der Philosophie hinein. So setzt Camerarius sich in einer Disputation und einem Kommentar mit Aristoteles' Nikomachischer Ethik auseinander,[89] und auch in den "Norica" steht die Frage im Mittelpunkt, wie sehr der Mensch einen freien Willen besitzt oder wie stark er determiniert wird.(Werk und MG-Aufsätze dazu). Hier tritt aber der Erlösungsgedanke zurück; prüfen, was hier die Relevanz ist. Geht es um eine Ethik des Handelns?

Nicht nur dem menschlichen Willen, auch der menschlichen Sinneswahrnehmung steht er sehr skeptisch gegenüber: OC 0580, S. 25f., Baier, Helleno(ger)mania, S. 11.

In der Kontroverse zwischen Martin Luther und Erasmus von Rotterdam um den freien Willen hatte Camerarius wohl geglaubt, die beiden lägen nahe beieinander. So motivierte er den Reformator, eine Erwiderung auf "De libero arbitrio" zu verfassen, was den Konflikt aber verschärfte und so zur gegenseitigen Entfremdung der beiden Konfliktparteien beitrug. Vgl. ↑ Theologie (CamLex)#Die frühen Jahre bis 1526.

Zur Abhängigkeit des Menschen von der göttlichen Gnade vgl. OC 0663. Zum Pflichtbewusstsein und zum gottgefälligen Leben (unter Berücksichtigung der antiken Philosophie) vgl. Camerarius, Responsio, 1564.

Sakramentenlehre und Abendmahl

Im Gutachten von 1559 (Abschnitt 5)) beruft sich Camerarius bezüglich des Abendmahls auf Melanchthon, Epiphanios von Salamis, Johannes Chrysostomos, Theodoret, Johannes von Damaskus und Theophylactus. Mit den Schriften der genannten Autoren hat er sich intensiv befasst. Da es sich hier, abgesehen vom Erstgenannten, sämtlich um griechische Schriftsteller handelt und man nicht davon ausgehen kann, dass der Empfänger der Schrift ihre Positionen kannte, dürfte es sich um "Namedropping" handeln. Er nutzt dies, um seiner Position Autorität zu verleihen. So formuliert er: "Es seie bey dem nachtmal deß Herrn, oder Sacrament des leibs vnd bluets Iesu Christi, Er der Herr selbst, des das nachtmal ist, gegenwertig, vnd werde aldo entpfangen, in austeilung des brots der leib Christi, vnd austeilung des Kelchs das blut Christi, warhafftig, vnd nitt erdichter weiße, dieweil geschrieben stehet ausdrucklich, Das ist mein leibe, das ist mein bluethe", und man empfange beim Abendmahl "nitt gemeine brothe vnd wein, sunder ein solche broth vnd wein, Welchs ist die gemeinschafft des leibs vnd bluets Christi, nitt fleischlicher, sinnlicher entpfindlicher weysse, oder das brott vnd wein verschwinde, sunder wie der Herr weisse vnd wille, der diesser geistlichen speisse niessung verordnet, vnd die geschaffet hathe". Das Betonen der Gemeinschaft ist ein Bekenntnis gegen die Transsubstantiation. Die Wichtigkeit des Laienkelchs für Camerarius wird herausgehoben, wie sich auch in einem früheren Text zeigt: In der Ekloge "Querela sive Agelaeus εἰς ποτηριοκλέπτην", OC 0377 wird der Diebstahl eines Bechers mit der Ablehnung des Laienkelchs durch die römische Kirche verglichen.

In einer Schrift zum Konzil von Trient übersetzt Camerarius Aussagen des Evangeliums aus einer Schrift Melanchthons, darunter auch zum Abendmahl.Literaturangabe zu Melanchthons Abendmahlsposition!
Sein Verständnis von Sakramenten (μυστήρια, sacramenta) legt Camerarius umfangreich in der Katechesis dar.[90] Dazu zählt er das Abendmahl und die Taufe, aber auch die Schlüsselgewalt (Beichte/Buße) könne man in Hinblick auf Handauflegung und Absolution ein Sakrament nennen.[91] Deren Durchführung sei allen Gläubigen zugesprochen, nicht nur einer Institution: [92]

Zum Abendmahl verschweigt bzw. verleugnet Camerarius die vorliegenden Lehrunterschiede: So seien Evangelium und Paulusbriefe eindeutig und es könne keinen Streit darüber geben:[93] Beiderlei Gestalten seien im Abendmahl notwendig. Brot und Wein betrachtet C. als wahren Leib und wahres Blut Christi, ohne dass sie aufhörten, Brot und Wein zu sein. Somit sind klare Elemente der reformatorischen Konsubstantiation erkennbar. Gleichzeitig bezeichnet er ihren Empfang auch als σύμβολον καὶ σημεῖον φανερόν (S. 383), und hier zeigen sich auch calvinische Züge. lat. ista nota et hoc signum manifestum per confessionem in fide Christianorum. Auch betont er die communicatio beim Abendmahl: Nam poculum quod benedicimus ... nunquid communicatio sanguinis Christi est? Panem quem frangimus nunquid communicatio corporis Christi est?[94] Hierbei beruft er sich auf den Apostel Paulus. Auf diese communicatio kommt er auch zu sprechen bei der Kommentierung der apostolischen Schriften (zu Apg 2,42). Er betont die Bedeutung der Gemeinschaft beim Brechen des Brotes.[95]

Zur "Manducatio indignorum" sagt Camerarius, dass auch Unwürdige das Abendmahl empfangen, allerdings zu ihrem eigenen Gericht.[96] Über die "Manducatio impiorum" (Abendmahlsempfang durch Nichtgläubige), einen zentralen Streitpunkt zwischen Wittenbergern und Oberdeutschen, erfahren wir nichts.

Kritisiert wurde auch Camerarius' passivische Übersetzung von Apostelgeschichte 3,21: Nikolaus Selnecker brachte sie in seiner Schrift "Commonefactio" von 1571 mit sakramentierischen Positionen in Verbindung, nach denen Christus im Himmel festgehalten werde, im Sinne einer "corporalis locatio".[97] Die problematische Stelle lautet ἀναληφθεὶς εἰς οὐρανόν bzw. assumptus in coelum.[98] Nach dieser Behauptung könne er aber leiblich nicht im Abendmahl sein, schließt Selnecker. Ähnliche passivische Formulierungen finden sich auch bei Théodore de Bèze, Melanchthon und im Wittenberger Katechismus.[99] Es ist möglich, dass Camerarius diese Kritik bedacht hat, als er 1572 die entsprechende Stelle (in einem sprachlichen Kommentar zur Apostelgeschichte) wortreich kommentierte.[100]


Auffällig ist, dass Camerarius in seinem Gutachten an Kf. August zwar Tod, Auferstehung und das Sitzen zur Rechten Gottes erwähnt, die Auffahrt in den Himmel jedoch nicht anspricht.[101]

Einige Testimonien des JC (aus beiden Notationes figurarum) zu den Sakramenten werden noch 1587 in einer gegen Théodore de Bèze argumentierenden Disputation zitiert. Es geht darum, die Realpräsenz von Christi Leib und Blut im Abendmahl nachzuweisen: Hofmann, Coena Domini, 1587, Bl. Gr/v: non debet ἀλληγορία ... quaeri, sed id intelligi simpliciter et religiosa fidei assensione comprehendi oportet, quod dicitur.[102]

Ablehnung der Wiedertaufe.[103]

Ekklesiologie

C. vertritt die Ansicht, dass die Reformatoren keine "Neugläubigen" sind, sondern die alte Kirche (Urkirche, oder spätantike Kirche? Genaue Bezeichnungen suchen!) wieder herstellen. So erklärt sich auch (neben direkten Schriftbezügen) der vielfältige Bezug auf Kirchenväter.
Für C. zeigt sich die Kirche als Gemeinschaft derer, die im Glauben an Christus übereinstimmen. Die Gläubigen seien die Glieder der Kirche, das Haupt aber sei Christus,[104] nicht der Papst.[105]

Die Päpste hätten durch List und Gewalt die weltliche Herrschaft erschlichen: So schreibt Camerarius in der Oratio quarta (Rosler 1558), S. 103f.
Kein Heil extra Catholicam et Orthodoxam Christi Iesu Ecclesiam OC 0878 Bl. a7r, womit aber nicht die kath. und orth. Konfession gemeint sind.
Deutlich erklärt C. seine Auffassung der Kirche im Brief an Veit Amerbach:[106] Es gebe nur eine christliche Gemeinschaft, in die er hineingeboren sei und in der er sich immer noch befinde.[107]
Dagegen sieht er die römische Kirche sehr kritisch: Sie sei auf einen falschen Weg geraten, was "entweder auf Irrtum oder bewußter Täuschung oder auf beidem beruhe".[108] Den Vorrang des Papstes unter Berufung auf den Apostel Petrus verwirft er in der Expositio de Apostolis;[109] im Gutachten an Kf. August wird er deutlicher und spricht von der "gottlosen läre deß Babstumbs"[110] Papstamt als Fischeramt, nicht für Kriegsherren.[111]

In seiner Konzilienschrift, die auch der Vorbereitung des Tridentinums diente (vgl. ↑ Nicäa und Trient), tritt die Bedeutung deutlich zutage, die er den Konzilien zumisst. Auch die Betonung der Rolle der römischen Kaiser dürfte seine Hoffnungen auf Kaiser Karl V. (HRR) widerspiegeln: So lobt er das Engagement Konstantins des Großen,[112] und zitiert (in Übersetzung) aus dessen Brief an die Konzilsväter. Nach Aussage Konstantins entspreche ein Beschluss von 300 Bischöfen dem Willen Gottes.[113] Darin kann man ein Bekenntnis zum Konziliarismus sehen.

Die Reformation betrachtet er als notwendig, auch wenn er die Kirchenspaltung bedauert. Verantwortlich dafür sei aber nicht Luther, sondern die vorreformatorische Kirche.[114] Zur Ablehnung der kirchlichen Hierarchie vgl. OC 0943. Generell wird das Papsttum häufiger kritisiert, bis hin zum Vorwurf, die weltliche Macht gestohlen zu haben.[115] Ein weiteres Beispiel scharfzüngiger Kritik an falschem Amtsverständnis bringt Camerarius in einem Epitaph auf Papst Julius II., der als Kriegstreiber und Wendehals charakterisiert wird, wofür er sehr lange vor dem Himmelstor warten müsse. Die antirömischen Polemiken häufen sich im Vorfeld des Konzils von Trient: Dahinter kann der Versuch stehen, alle Deutschen (Fürsten und Bischöfe) gegen den Papst zu vereinen. Auch Kaiser Karl V. (HRR) ist ein Hoffnungsträger, zumindest bis zum Schmalkaldischen Krieg. Nach diesem gibt es erstaunlicherweise kaum mehr polemische Auseinandersetzungen mit der Papstkirche bei Camerarius: Aus politischen Gründen (Interim) war es zunächst nicht opportun, und nach dem Fürstenaufstand, der mit dem Passauer Vertrag und dem folgenden Augsburger Religionsfrieden erstmals Religionsfreiheit für Protestanten ermöglichte, waren die Gräben klar genug abgesteckt.

Deutlich wird Camerarius in Bezug auf kirchliche Führungspositionen: Wer der Kirche Gottes vorstehen, aber nicht das Amt ausüben wolle, nämlich die Wahrheit zu lehren, versursache ein Schisma.[116]

Eschatologie

Individuell: Nach dem Tod wird derselbe Leib wiederhergestellt und die Menschen so zum Gericht geführt, um danach in ewiger Freude oder ewigem Schmerz zu leben.[117] Tod als Erlösung aus irdischer Mühsal (Moritz-Reden, einige Briefe, SWW Konsolationsliteratur und Briefe/Trostbrief): OCEp 1271, OCEp 1107.
Jenseits, Strafe und rechtzeitiger (von Gott geschickter) Tod: Stählin 1936, S. 53 und 59-60. Fegefeuer: Christus ist das Fegefeuer. Aussagen sammeln.

Anmerkungen

  1. Cap. XXIII
  2. C. besorgte außerdem eine griechische Ausgabe, in der er Textlücken mit Supplementen füllte. Vgl. dazu Weise 2018. Zur Beschäftigung des Camerarius mit Theokrit vgl. auch Weise 2024, S. 184-186.
  3. Theokrit, Idyllia, 1530/31, Bl. A3r: Hic Ioachimus erat, Camerarius ille meorum Et studii consors, et comes ingenii.
  4. Vgl. Fleischmann 2008, S. 363.
  5. Zur Person vgl. Fleischmann 2008, S. 361–363. Zum Studium vgl. Hieronymus Ebner von Eschenbach (RAG-ID: ngBR9S274AJ07qxzvB4q5ZnE2AE), [1], 31.07.2023. Hessus schrieb auf ihn Epitaphien: Vredeveld 1990, S. 486 – 487 und 490 – 499. Sein Sohn Erasmus Ebner war Schüler Philipp Melanchthons.
  6. Hessus, Sylvae, 1535, Bl. PP3r-PP4r.
  7. Er erstellte das Protokoll bei der Verlesung der Confutatio zur Confessio Augustana: Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 19f., Peters 2014, Peters 2014a, 226-245 sowie Theologie (CamLex)#Schulleiter in Nürnberg (1526-1535).
  8. Vgl. Narratio de Helio Eobano Hesso, Cap. XXII.
  9. Zu beachten ist, dass es sich nicht nur um Freunde handelt: Nachrufe werden auch auf Hochstehende Persönlichkeiten verfasst, die man ehren möchte. Zu Eobans Nachrufen vgl. Krause 1879, Bd. II, S. 50.
  10. Epitaph auf ihn: OC 0049.
  11. OCEp 0111
  12. Vgl. OCEp 0052, OCEp 0063, OCEp 0059, OCEp 0060.
  13. Z.B. im Geleitbrief zur Homiliensammlung, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 17: Es sei schwierig, den Schöpfer der Welt zu finden, und wenn es gelinge, dann darüber zu sprechen. So sage Platon in den Exzerpten des Hermes Trismegistos.
  14. Vgl. OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 208-212.
  15. Vgl. OC 1036, Abschnitt 1. Ähnlich schreibt er auch in der Katechesis: OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 294.
  16. Seckt 1888, S. 17: Katechesis, S. 296f.: εἰ μὲν οὖν ἀθανάσιος περὶ οὗ πολὺς τοῖς ἐκκλησιαστικοῖς ξυγγραφεῦσι λόγος, συνέθηκέ τε καὶ ἐξέδωκε τὸ ἀμοιβαῖον σύμβολον, ὡς νῦν ᾄδεται, οὐκ ἔχω εἰπεῖν, ἀπὸ δὲ τεκμηρίων τινῶν ὑπονοήσειεν ἄντις νεώτερον εἶναι τοῦτο ἢ καθ'ἡλικίαν ἐκείνην, καἰ ἐκτεθῆναι παρὰ τοῖς δυτικοῖς μάλιστα. φανερὸν δὲ ἐξ ὧν ἐπέστειλε λιβερίῳ τω τῆς παλαιᾶς ῥώμης ἐπισκόπῳ ὁ ἀθανάσιος, καὶ ἐξ ἄλλων τινῶν ξυγγραμμάτων αὐτου, ὅτι ἐνίοτε ἀδιορίστως οὐσίας, καὶ οὐκ ἀγνοοῦμεν ὅτι ταῦτα τἀ ὀνόματα ὑπὸ γρηγορίου καὶ βασιλείου πρῶτον διεσαφηνίσθη ἐξερμηνευόμενα, διδασκόντων τὴν μὲν οὐσίαν τὸ κοινὸν τῆς θεότητος ἐμφαίνειν, τὴν δὲ ὑπόστασιν, ἤγουν πρόσωπον, ὡς ἐκάλεσαν οἱ δυτικοὶ, τὸ ἰδιάζον. Übersetzung: "Ob nun Athanasius ... das im Wechselgesang zu singende Glaubensbekenntnis zusammengestellt und verbreitet hat, kann ich nicht sagen; aufgrund verschiedener Merkmale kann man vermuten, dass es jünger ist als jene Zeit, und im Westen entstanden. Offensichtlich schickte Athanasius dem Liberius, dem Bischof des alten Roms, Auszüge daraus und aus einigen anderen seiner Schriften, weil die "Ousia" nicht bestimmt ist, und wir wissen sicher, dass diese Begriffe von Gregor und Basilius zuerst definiert wurden, die lehrten, dass die "Ousia" das Gemeinsame der Gottheit zeigt, die Hypostase dagegen, oder persona, wie die Westler sagen, das Eigentümliche ("idiazon")."
  17. Vgl. OC 0878, Camerarius, Notatio figurarum sermonis in libris quatuor evangeliorum (Druck), 1572, Bl. A7r/v.
  18. Dingel/Daugirdas 2013, S. 163, Anm. 126.
  19. Vgl. Dingel/Daugirdas 2013, S. 10-15.
  20. John Jewel, The Defense of the Apology of the Church of England The Parker Society...: Works of John Jewel, bp of Salisbury. (1848). Vereinigtes Königreich: Printed at the University Press., III,254: "the Creed called Quicunque vult, written, as some think, by Athanasius, as some others, by Eusebius Vercellensis".
  21. Vgl. Dissertationes tres De tribus Symbolis..., Amsterdam 1642, S. 55.
  22. Vgl. [2], S. 179.
  23. Vgl. [3] S. 31; Zu Gentile vgl. Trechsel 1844, S. 316-390 und 471-479.
  24. Génébrard ediert einen griechischen Text, der dem des Camerarius sehr ähnlich ist, aber in Details abweicht. Er verweist (S. 188) auf seine Quelle: einen Brief des Dionysius (Zannetinus), Episcopus Zienensis et Firmensis an Lazare de Baïf aus dem Jahr 1533. Es handelt sich offensichtlich um die Handschrift Paris, BNF, grec. 1305. Vgl. Rincel 2022, S. 365-367 sowie ähnliche Editionen: Von Nicolaus Brylling aus Basel und von Henri Estienne (1565: beide Editionen wurden nicht gefunden).
  25. Vgl. ebda. S. 258 und Kelly 1964, S. 3 und Drecoll 2007.
  26. Vgl. Kelly 1964, S. 109-114.
  27. OC 0878, Camerarius, Notatio figurarum sermonis in libris quatuor evangeliorum (Druck), 1572, Bl. A7r. Übersetzung: Ich weißt, dass man keine sichere Hoffnung auf Rettung außerhalb der katholischen und orthodoxen Kirche Jesu Christi setzen kann. In ihr allein ist die wahre Anbetung des ewigen Gottes und die Erkenntnis der Wahrheit und sie hat die Zustimmung des Heiligen Geistes, der unser Lehrer ist und uns zur gesamten Wahrheit, zur größten und höchstens Wohltat und Gabe führt.
  28. Vgl. Kelly 1964, S. 19, Vers 23: Spiritus sanctus a Patre et Filio, non factus nec creatus nec genitus sed procedens.
  29. Vgl. OC 0194, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 171-173: Sunt autem Graecae ὀυσία et ὑπόστασις, quas convertimus Essentia ac substantia, neutra quidem admodum Latina, sed quibus tamen Graecae, ne ipsae quidem admodum hac quidem significatione probatae, reddi viderent. Außerdem unterscheidet er die Begriffe Substantia, Persona, Character, Individuum und Proproium. Die Gottheit sei eine natura oder essentia, enthalte aber die drei substantiae (Vater, Sohn und Heiliger Geist) und drei personae bzw. characteres.
  30. OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 303 sowie OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 263f.
  31. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 347f.: Unum quidem illum natura ac essentia omnino indivisum, sed quem contemplamur in trinitate hypostaseon seu personarum, secundum harum differentias. ... Essentiam quidem vocamus naturae communitatem, quodque est in hac uniforme et indiscretum, secundum quod unum, solum, aeternum, principio carentem Deum agnoscimus et adorantes colimus, secundum verbum ipsius. Sed hypostaseos nomen, vult secernere differentias quasdam earum, quae dicuntur personae, in quibus est illud unum, vel, Quae sunt una Deitas, per quas ineffabili modo et incompraehenso ostenditur numen divinum quale sit: Unum nimirum secundum essentiam, quod nos tamen contemplemur in tribus differentiis: non ficte neque imaginatione cogitandi, sed reipsa et vere subsistentes. Vgl. OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 403.
  32. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 349: Deum patrem primum principium esse universorum, ipsum principio carentem, ingenitum, factorem celi et terrae, et creatorem universorum, quaecunque sane creata sunt.
  33. Vgl. OC 0728, Camerarius, Votum seu Preces (Druck), 1563, Bl. A7r: Sancte potens, aeterne Deus, Deus optime et idem Maxime, iuste, sed et mitis, miserisque benigne, invicte, omnipotens.
  34. Häufig erscheint dieses Motiv in den Gedenkreden auf Kurfürst Moritz, z.B. Camerarius, Orationes funebres, 1569, S. 57 und 155.
  35. OC 0459, Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Druck), 1545, Bl. Cr: ὁ δὲ πατὴρ καὶ ὑιὸς καὶ ἅγιον πνεῦμα προσκυνείσθω, τὴν μαρίαν μηδεὶς προσκυνείτω.
  36. Zur Problematik des Athanasianums vgl. ↑ Theologie (CamLex)#Trinitätslehre
  37. OC 0576, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 292f.: ἐκ τοῦ πατρὸς ἐκπορευόμενον, καὶ ἐκ τοῦ ὑιοῦ λαμβανόμενον. a.a. O., S. 404: τὸ δὲ ἅγιον πνεῦμα ἐκπορευόμενον ἐκ τοῦ πατρὸς. Zum "Filioque" vgl. Gemeinhardt, Peter: Die Filioque-Kontroverse zwischen Ost- und Westkirche im Frühmittelalter. Berlin u.a. 2002.
  38. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 349: Spiritum autem sanctum egredi ex patre, secundum scripturas, cum nihilo secus etiam filii ille spiritus sit, ut confessionis veritas hoc constituat: Quod spiritus sanctus personam suam habeat ex patre et a filio. Non genitus neque factus aut creatus, sed egrediens ex Deo, unde omnis sanctificatio pervenit ad Ecclesiam Christi. Ebenso a.a.O. S. 255:ex patre egrediens, et qui accipitur ex filio.
  39. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 271: Egredi autem ex patre secundum oracula divina, et consistere seu habere personam suam per filium sancti patres tradiderunt. Er bezieht sich dabei auf Basilius.
  40. So in der Ausgabe von 1543 auf S. 14, 17 und 560. Lediglich auf S. 43 schreibt Melanchthon mit Verweis auf Joh 15 (Vers 26), dass der Geist vom Sohn gesandt wird und vom Vater ausgeht. Cum venerit Paracletus, quem ego mittam vobis a Patre, spiritum veritatis, qui a Patre procedit. Kurz zuvor (S. 42) betont er aber das Hervorgehen des Geistes aus Vater und Sohn: Est igitur tertia persona Spiritus sanctus, ac discernitur a Patre et Filio, ut supra dixi, quia procedit a Patre et Filio, et mittitur in corda. Inhaltsgleich schreibt er dies auch in der Ausgabe von 1535, Bl. D3v-D4r.
  41. Schmalkaldische Artikel I.2; Konkordienformel VIII.73.
  42. Im lutherisch-ostkirchlichen Dialog ab den 1570er Jahren sollte das "Filioque" eines der größten Hindernisse darstellen, doch wurde seine entscheidende Relevanz für die Kircheneinheit von lutherischer Seite relativiert. Vgl. Wendebourg, Dorothea: Reformation und Orthodoxie. Der ökumenische Briefwechsel zwischen der Leitung der Württembergischen Kirche und Patriarch Jeremias II. von Konstantinopel in den Jahren 1573-1581. Göttingen 1986, S. 199f., 212f.
  43. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 272.
  44. OC 0306, Camerarius, Ἐπιγράμματα, 1538, S. 129.
  45. OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 180 (Predigt über Hl. Geist, nach Joh 16, am 4. Sonntag nach Ostern). An der griechischen Parallelstelle steht nichts anderes: περὶ δὲ τοῦ ἁγίου πνεύματος ἡ θεολογία σαφῶς παρίστησιν, ἐκπορευόμενον αὐτὸ ἐκ τοῦ πατρὸς, πεμφθῆναι ὑπό τε τοῦ πατρὸς καὶ τοῦ υἱοῦ, ὥστε ἀναμφιλόγως εἶναι ἑκατέρου ἐκεῖνο, καὶ ἁμαρτάνειν ὅσοιπερ ὀκνοῦσιν ὁμολογῆσαι, ὅτι τὸ πνεῦμα τὶ ἅγιον ἐπέρχεται καὶ οἷον προχωρεῖ ἀπότε πατρὸς καὶ υἱοῦ (ebda. S. 177).
  46. OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 200: Predigt für den Sonntag vor Pfingsten (Joh 15 und 16).
  47. OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 211, Predigt zu Trinitatis.
  48. OC 0646, Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560, S. 7.
  49. OC 0692, Bl. Cr-v.
  50. OC 0728, Camerarius, Votum seu Preces (Druck), 1563, Bl. A7r.
  51. Nager 1912, S. 104f.
  52. Migne, PG 161,543-612, u.a. 555: Ἐκ τοῦ Πατρός φασιν οἱ ἐξ Ἐῴας ἅγιοι Πατέρες τὸ ἅγιον ἐκπορεύεσθαι Πνεῦμα, καὶ ἐκ τοῦ Πατρὸς δι’ Υἱοῦ· ἐκ τοῦ Πατρὸς καὶ Υἱοῦ οἱ Δυτικοὶ φάσκουσι τὸ αὐτὸ ἐκπορεύεσθαι Πνεῦμα. Τί οὖν ἐροῦμεν; Ἐναντίον τοῦτο ἐκείνῳ; Μὴ γένοιτο· οὐδὲ γάρ ἐστι τὸ ἐκ Πατρὸς ἐκπορεύεσθαι τῷ ἐκ Πατρὸς καὶ Υἱοῦ οὔτ’ ἐναντίον, οὔτε μὴν ἀντιφατικόν. Vgl. auch Denzinger, Nr. 1300-1302 (Abschlussdokument des Konzils) und Mohler, Ludwig: Kardinal Bessarion als Theologe, Humanist und Staatsmann : Funde und Forschungen /1 : Darstellung. Paderborn 1967 (Bessarion-Biographie mit ausführlicher Würdigung der Argumentation in der Filioque-Frage).
  53. Vgl. Erasmus-Gesamtausgabe Vol. V.I, S. 269-271 sowie Vol. VI.VIII, S. 162f.
  54. Vgl. Aurelius Augustinus, De trinitate, XV.XXVII: Dort wird durchgängig procedere verwendet, und zwar bezogen auf Vater und Sohn zugleich.
  55. Erasmus variiert einmal die Bezeichnung: Während er in seiner Bibelübersetzung in Joh 15,26 (Erasmus, Opera omnia, VI.II) schreibt qui a patre procedit, ist im zugehörigen Kommentar zu lesen mittam vobis a Patre proficiscentem. Es deutet aber nichts darauf hin, dass er eine andere Bedeutung intendiert. Camerarius stellt lediglich in seinem Werk zur Konziliengeschichte processio und egressio als Übersetzung von ἐκπόρευσις nebeneinander. Er definiert aber nicht, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Vgl. OC 0573, Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552, S. 88: Tum et de sancti Spiritus processione, sive egressione, est enim haec ἐκπόρευσις, quaeri coeptum.
  56. OC 0879, Camerarius, Notatio figurarum sermonis in libris quatuor evangeliorum (Druck), 1572, S. 288.
  57. Vgl. Migne, PG 124,205,36-39. Der bei Camerarius zitierte Text entspricht dabei nicht wörtlich der Ausgabe von Migne und auch nicht der römischen Edition 1542, S. 537.
  58. VD16 B 4607, Bl. V2v. Dies bezieht sich auf Theophylacts Aussage Sane Latini male haec exponentes, et minus recte intelligentes, dicunt quod spiritus etiam ex filio procedat. Nos autem hoc quidem primum dicimus ad eos, quod aliud sit esse ex quopiam, et aliud esse cuiusdam, ut spiritus est quidem spiritus filii absque dubio, et ab omni scriptura approbatum: caeterum esse ex filio nulla scriptura testatur, ut ne duo principia spiritus introducamus patrem et filium. In der lateinischen Editio princeps von 1524 (GG 426), Bl. Q3v, fehlt die Annotation.
  59. Vgl. OC 0718, Camerarius, Dialogus de vita decente aetatem puerilem et al., 1563, Bl. K7v.
  60. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 549 (eigentlich 349): Sed filium nulla temporis origine ex patre nasci, non creatum neque factum, verbum seu sermonem in una persona, per quem omnia facta sunt, quaecunque dunt facta. Qui se medium interponit semper inter Deum et homines, qui homo est factus, assumta carne sine peccato vere ex Deipara virgine Maria, Qui passus est, et pro nobis mortem pertulit, resurrexit, asumtus est in celum, et sedet e dextris Dei patris, venturus ad iudicium de vivis et mortuis, salvator et redemtor noster Dominus Iesus Christus.
  61. OC 1036 (Gutachten für Kurfürst August), Abschnitt 2: "Vnnd bekenne das allein Gottes sune, das Ewig personlich Wort, vnnd das die hailig schrifft sey das wort so Gott geredet, vnd gesprochen vnd also geoffenbart alles so von seinem Gottlichem wesen, vnd willen den menschen zuwissen von nöthen, Welche läre auch diße vnterscheid vermischet oder felschett, die halt ich fur vnrecht vnd verfurisch."
  62. Siehe ↑ "Historia Iesu Christi".
  63. Vgl. OC 0762, Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566, S. 4.
  64. Vgl. ebda. S. 6.
  65. Vgl. Walter 2017, S. 39f. und Seckt 1888, S. 18.
  66. Vgl. OC 0762, Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566, 82f.: Atque haud scio an de toto hoc genere praeclarissime ille autor haec scripserit, in disputatione contra eos, quos Antidicomatitas(!) appellat, quasi disceptatores de sanctitate virginis Mariae'.'
  67. OC 0573, Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552, S. 112-125.
  68. Vgl. OC 1036, Abschnitte 6 und 8.
  69. → Schlagwort Hymnus
  70. OC 0574, Fabricius, De historia et meditatione mortis Christi, 1552, S. 67f.; OC 0310, Camerarius, Ἐπιγράμματα, 1538, S. 123f. sowie OC 0322, Camerarius, Ἐπιγράμματα, 1538, S. 124-127.
  71. OC 0762, Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566, S. 74. Offensichtlich vermengt Camerarius hier den Patriarchen Nikephoros I. (Patriarch) und den Geschichtsschreiber Nikephoros Kallistu Xanthopulos, bei dem diese Beschreibung steht: Migne, PG 145, col. 748f.
  72. Friedrich Stählin stellte fest, "wenn es überhaupt einen evangelischen Heiligen gab, so mußte man diesen fürstlichen Prediger dafür halten. Selbst Luther empfand davon etwas, und vollends Camerarius trieb schon bei Lebzeiten einen förmlichen Kult mit dem hohen Freunde." Stählin 1936, S. 49, unter Verweis auf OC 0388.
  73. Vgl. Stählin 1936, S. 84.
  74. Capita pietatis V. 119f., vgl. Walter 2017, S. 40.
  75. OC 0425, Bl. 4r-v: Propter merita non propria sed aliena domini nostri Iesu Christi, iustificatis fide non operibus suis. promittitur enim diuinitus omnibus credentibus in Christum remissio peccatorum, salus & uita sempiterna, quae accipi aliter quam fide non possunt. Dies ist zwar die Übersetzung eines Melanchthon-Texts, aber man kann davon ausgehen, dass Camerarius ihm zustimmt, da er sich nicht gegenteilig äußert.
  76. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 231.
  77. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 233.
  78. Gutachten, Abschnitt 8.
  79. So auch Katechesis S. 61ff. und 64ff. (schreibt Müller 2000, S. 207; ähnlich Melanchthon und Valentin Wagner; vgl. Seckt S. 17.
  80. OC 0596, Camerarius, Querela Martini Luteri (Druck), 1554, S. 32: Nescio sane ... si in Ecclesia Christi necessitas bonorum operum praedicari non debeat ... Ergo erunt aut bona, aut non bona: quorum utrum docendum sit, me autore obscurum non est.
  81. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 235: Unde iam accidit ut doctrinae huic maledicatur , quasi talis sit quae evertat et prohibeat utilitatem bonorum operum, et accommodetur populariter ad vulgus, quod omnes fere ad remissionem et desidiam declinent, et fugiant virtutum labores et exercitationes. Minime vero se res ad hunc modum habet.
  82. Vgl. Der Majoristische Streit in seinen historischen und theologischen Zusammenhängen. In: Politik und Bekenntnis. Die Reaktionen auf das Interim von 1548. Hg. v. Irene Dingel und Günther Wartenberg. Leipzig 2006, S. 231-247, hier S. 240.
  83. Volkmar 2008, S. 183.
  84. Zu "sola gratia" greif Camerarius auch auf Theophylactus zurück, OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 353f.: Nam, in conuiuium, inquit Theophylactus, ingressio sit absque discrimine: Sumus enim vocati sola gratia cuncti tam boni quam mali, sed ingressorum Postea vita non caret inquisitione.
  85. Vgl. Kunkler 1998, S. 243-245.
  86. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 263: Et sequimur in his demonstrationes scripturae solas, dicente beato Paulo: Esse diuisiones donorum fauoris diuini, & vnum tamen spiritum, & esse diuisiones ministeriorum, & vnum tamen Dominum, & diuisiones efficacitatum esse, sed num tamen Deum efficientem omnia in omnibus.
  87. OC 1036, Abschnitt 6.
  88. Seckt 1888, S. 14; OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 274-285 und OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 238-248.Weiter ausführen!
  89. Vgl. Kößling 2003a, S. 298f.
  90. OC 0579, S. 369-407; OC 0726, S. 317-353.
  91. τὸ βάπτισμα καὶ δεῖπνον κυριακόν. προσθείη δ' ἂν τούτοιτ τὶς ... καὶ τὴν κλειδουχίαν, ὅσον τὲ πρὸς τὴν χειρεπιθεισίαν καὶ τὴν ἀπόλυσιν ἀνήκει τῶν μετανοούντων: OC 0579, S. 406. Baptisma et Coena Dominica. Adiungere tamen his possit aliquis ... etiam clavium potestatem, quatenus illa quidem ad impositionem manuum et absolutionem pertinet paenitentem: OC 0726, S. 352f.
  92. Vgl. Kunkler 1998, S. 266f., Walter 2017, S. 40. Zum Begriff Schlüsselgewalt: Siehe Schmalkaldische Artikel. Die Beichte erscheint als Sakrament auch in der Apologie der CA, 13. Artikel. Der für sie von Camerarius benutzte griechische Begriff κλειδουχία ist sehr selten: Belegt ist er noch bei Euthymius Zigabenus (Migne, PG 129,468,25) und Nikolaus Muzalon.
  93. Vgl. Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 378 und Camerarius, Catechesis, 1563, S. 324f. Teilübersetzung: Seckt 1888, S. 20.
  94. OC 0726, S. 328f.
  95. καὶ τῇ κλάσει τοῦ ἄρτου. κοινωνία nihil aliud significat quam communicationem & societatem. In libris Latinis est: Et communicatione fractionis panis. Id esset: καὶ τῇ κοινωνίᾳ τῆς κλάσεως τοῦ ἄρτου. Acceperunt autem hoc aliqui de vsurpatione instituti a Christo sacramenti corporis & sanguinis ipsius: Cum Hebraica phrasi frangi panem, significet distributionem & vsum cibi.
  96. OC 0579, S. 384 (ὁ γὰρ ἐσθίων καὶ πίνων ἀναξίως, κρῖμα ἑαυτῷ ἐσθίει καὶ πίνει, μὴ διακρίνων τὸ σῶμα τοῦ κυρίου) und OC 0726, S. 329 (Nam comedens et bibens indigne, iudicium sibiipse comedit et bibit, non descernens corpus Domini). Dieser Gedanke findet sich sowohl in der Apologie zur Confessio Augustana 11,62 als auch in der Konkordienformel VII,7 sowie VII,16. Die Stellen berufen sich auf 1 Kor 11 u.ö. Ob diese Position klar lutherisch ist oder eher melanchthonisch, müssen Berufenere entscheiden.
  97. Vgl. Dingel 2008, S. 308f. und 316f.
  98. OC 0579, Camerarius, Κατήχησις τοῦ Χριστιανισμοῦ (Druck), 1552, S. 379f. OC 0726, Camerarius, Catechesis, 1563, S. 326.
  99. Vgl. Hasse 2000, S. 96-98.
  100. OC 0872, Camerarius, Notatio figurarum orationis in apostolicis scriptis (Druck), 1572, S. 227f.: ἀναληφθεὶς γὰρ ὁ χριστὸς εἰς οὐρανοὺς, μένει ἐκεῖ ἕως τῆς τοῦ κόσμου συντελείας, ἐλευσόμενος τότε μετὰ δυνάμεως, ἀποκαταστάντων πάντων λοιπὸν, ὧν προεθέσπισαν οἱ προφῆται, ἤτοι ὅταν τὸ τέλος ἐνστῇ, καὶ παύσηται τὰ αἰθητὰ, τότε ὁ χριστὸς ἔσται τῶν οὐρανῶν ὑψηλότερος. Id est: Assumtus enim Christus in coelum, manet illic, ad consummationem usque mundi huius, aduenturus tunc cum potentia, restitutis de caetero omnibus, quae Prophetarum oraculis praedicta sunt. Sive, ubi finis iam aderit, et cessaverint sensibus exposita, tunc ipse Christus coelis erit sublimior. Haec leguntur in Theophylacteis. ... Sed quomodo dicit? Quem oportet coelum capere siue accipere, siue, vt Latinus vetus interpres, suscipere. An nondum illud acceperat? Immo admodum. Cur igitur non dixit: Quem coelum accepit? Quae autem ibi sequuntur in libris editis, ἀδιανόητα sunt, vel mendosa vel mutila, quemadmodum suspicor. Itaque indicata sententia secundum alibi in sacris litteris dicta, & hoc etiam loco satis euidens, teneatur: Oportuisse ita fieri, vt Christus reciperetur siue acciperetur siue assumeretur in coelum, vbi maneret tanquam in propria sede, vsque ad finem huius Mundi, & rerum omnium instaurationem. Noch auswerten; prüfen, was von Theophylact ist und was von Cam. Camerarius exzerpiert hier Theophylactus, wobei das umstrittene Wort ἀναληφθείς aus dessen Evangelienkommentar entnommen ist, wo es zweimal vorkommt (Migne, PG 123,1177,23 und 123,1289,29).
  101. Vgl. OC 1036, Bl. 32v.
  102. OC 0625, Camerarius, Notatio figurarum orationis in apostolicis scriptis (Druck), 1572, S. 49f.: Stellenkommentar zu 1 Kor 11.
  103. Vgl. OC 1036, Bl. 29r.
  104. (griech.) Katechesis S. 405; Catechesis, S. 350f.: Quid appellatis Ecclesiam Christi? Coetum confidentium fidem in Christum. Qui evocati generali veritatis et Evangelii praeconio, cum remissione peccatorum et renovatione sanctificationeque spirituali concregantur in communione tam sanae doctrinae, quam status legitimi, et vitae pure degendae in hoc Mundo. ... Quia cum mansit Ecclesia Christi, quotquot vere sunt huius tanquam unius corporis membra, eos sanctos esse, et carentes culpa necesse est, in fide Iesu Christi, qui etiam caput est corporis illius.
  105. Vgl. auch OC 0431, Camerarius, Synodica, 1543, Bl. B7v.
  106. 12.4.1548, in Mieg 1702, II, S. 48-60, hier S. 49:
  107. Siehe auch Kunkler 1998, S. 270.
  108. Stählin 1936, S. 55.
  109. Vgl. Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio (Druck), 1566, S. 106: De instituto a Petro quadraginta dierum ieunio ... itemque collocata sede principatus in urve Roma, a nobis neque decet neque omnino fortasse debet disputari.
  110. OC 1036, Bl. 35r.
  111. OC 0431, Camerarius, Συνοδικά, 1543, C6r-v.
  112. Certe ut laudandum hac etiam in parte est studium Imperatoris Constantini, qui id quod et ante distraxisset rem Ecclesiasticam, et in posterum ansam separationis praebere posset, e medio tollendum esse statuerit: OC 0573, Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552, S. 129f.
  113. OC 0573, Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552, S. 128: Quod enim trecentis placuit Episcopis, nihil aliud est, quam Dei sententia, maxime cum Spiritus sanctus talium, et tantorum virorum animis incubans, lucem divinae voluntatis protulerit.
  114. Eine Zusammenfassung von C.' Ekklesiologie in den biographischen Schriften bietet Stählin 1936, S. 54-57. Hier zeichnet sich eine gewisse Diskrepanz zu den Inhalten des Amerbach-Briefes ab.
  115. Vgl. OC 0827, Camerarius, Orationes funebres, 1569, S. 103.
  116. OC 0900, Camerarius, Ὁμιλίαι (Druck), 1573, S. 60f.:... οἱ ἐν τῇ τοῦ χριστοῦ ἐκκλησίᾳ μεγαλαυχοῦντες ὡς υἱοὶ τῶν ἁγίων, ἐκλεκτόντε καὶ ἱερατικὸν γένος. πρόσωπον γὰρ ὁ θεὸς ...
  117. Katechesis S. 406, Catechesis S. 351.

Andere Notizen

Tabelle für Briefband (Beispiel "Camerarius, Epistolae doctorum, 1568")

Absender Empfänger Blatt/Seitenzahl im Druck
Camerarius an Schenk, 1568 Joachim Camerarius I. Reinhard Schenk Bl. A2r-A8r
Hessus an Camerarius, 09.09.1521 Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B1r-B2r
Mosellanus an Camerarius, 1520 Petrus Mosellanus Joachim Camerarius I. Bl. B2r/v
Hessus an Camerarius, 1521-1522 Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B2v-B3r
Hessus an Camerarius, 1521-1522(?) Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B3r-B5r
Hessus an Camerarius, Sommer/Herbst 1521? Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B5r-B6r
Hessus an Camerarius, September 1524? Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B6r-B7r
Hessus an Camerarius, 07.04.1524 Helius Eobanus Hessus Joachim Camerarius I. Bl. B7r-B8v
Hessus an "Jupiter Ammon", 1526-1533 Helius Eobanus Hessus Jupiter Ammon Bl. B8v-C1v
Camerarius an Sifridi, ca. 1521 Joachim Camerarius I. Valentin Sifridi Bl. D1v-D2r
Sifridi an Camerarius, ca. 1521 Valentin Sifridi Joachim Camerarius I. Bl. D2v-D3r
Niger an Camerarius, vor dem 05.06.1555 Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. D3r/v
Niger an Camerarius, nach dem 15.03.1530 Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. D3v-D4v
Niger an Camerarius, vor dem 05.06.1555 a Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. D4v-D5r
Francke an Camerarius, 01.08.1520 Andreas Francke Joachim Camerarius I. Bl. D5r/v
Mutianus an Camerarius, 23.07.1522 Conradus Mutianus Rufus Joachim Camerarius I. Bl. D5v-D6r
Sturtz an Camerarius, 20.03.1521 Georg Sturtz Joachim Camerarius I. Bl. D6r/v
Sturtz an Camerarius, 08.04.1521 Georg Sturtz Joachim Camerarius I. Bl. D6v-D7r
Sturtz an Camerarius, 07.07.1521 Georg Sturtz Joachim Camerarius I. Bl. D7v-D8r
Cordus an Camerarius, 04.1521 Euricius Cordus Joachim Camerarius I. Bl. D8v-E1r
Cordus an Camerarius, 24.05.1521 Euricius Cordus Joachim Camerarius I. Bl. E1r-E2v
Micyllus an Camerarius, vor dem 28.01.1558 Jakob Micyllus Joachim Camerarius I. Bl. E3r-E4r
Seidel an Camerarius, 01.05.1563 Bruno Seidel Joachim Camerarius I. Bl. E5v-E6r
Seidel an Camerarius, 30.09.1563 Bruno Seidel Joachim Camerarius I. Bl. E6r/v
Camerarius an Seidel, 01.03.1568 Joachim Camerarius I. Bruno Seidel Bl. E6v-F1v
Mutianus an Unbekannt, 1514 Conradus Mutianus Rufus Unbekannt Bl. G3r
Camerarius an Turnèbe, 13.03.1555 Joachim Camerarius I. Adrien Turnèbe Bl. K6r-K7r
Camerarius an Turnèbe, 1559 Joachim Camerarius I. Adrien Turnèbe Bl. K7v-L1r
Camerarius an Turnèbe, 1556 Joachim Camerarius I. Adrien Turnèbe Bl. L1r-L3v
Camerarius an Turnèbe, 31.08.1564 Joachim Camerarius I. Adrien Turnèbe Bl. L3v-L4v
Camerarius an Turnèbe, 15XX Joachim Camerarius I. Adrien Turnèbe Bl. L5r
Turnèbe an Camerarius, 15.05.1555 Adrien Turnèbe Joachim Camerarius I. Bl. L5v-L7r
Turnèbe an Camerarius, 10.07.1559 Adrien Turnèbe Joachim Camerarius I. Bl. L7r/v
Turnèbe an Camerarius, 15XX Adrien Turnèbe Joachim Camerarius I. Bl. L8r-M2r
Turnèbe an Camerarius, 23.05.1560 Adrien Turnèbe Joachim Camerarius I. Bl. M2r-M3r
Turnèbe an Camerarius, 01.06.1564 Adrien Turnèbe Joachim Camerarius I. Bl. M3v-M4r
Irenäus an Camerarius, 24.04.1547 oder 1548 Matthäus Irenäus Joachim Camerarius I. Bl. M4r/v
Niger an Camerarius, 21.12.1553 Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. M4v-M5r
Niger an Camerarius, 12.02.1554 Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. M5r/v
Micyllus an Camerarius, 10.09.1552 Jakob Micyllus Joachim Camerarius I. Bl. M6r/v
Bording an Camerarius, 01.02.1554 Jacob Bording Joachim Camerarius I. Bl. M6v-M7v
Krafft an Camerarius, 10.02.1554 Adam Krafft Joachim Camerarius I. Bl. M7v-M8r
Stigel an Camerarius, 14.01.1555 Johann Stigel Joachim Camerarius I. Bl. M8r/v
Collinus an Camerarius, 26.12.1553 Matthaeus Collinus Joachim Camerarius I. Bl. M8v-N1v
Stojus an Camerarius, spätestens 1568 Matthias Stojus Joachim Camerarius I. Bl. N1v-N2r
Lotichius an Camerarius, 27.05.1554 Petrus Lotichius Secundus Joachim Camerarius I. Bl. N2r/v
Lotichius an Camerarius, 02.01.1555 Petrus Lotichius Secundus Joachim Camerarius I. Bl. N2v-N3r
Lotichius an Camerarius, 25.12.1556 Petrus Lotichius Secundus Joachim Camerarius I. Bl. N3v-N4r
Sabinus an Camerarius, 1528/29 Georg Sabinus Joachim Camerarius I. Bl. N5r/v
Gelen an Camerarius, 11.01.1548? Sigmund Gelen Joachim Camerarius I. Bl. N5v-N6v
Gelen an Camerarius, 22.12.1550 Sigmund Gelen Joachim Camerarius I. Bl. N6v-N7r
Enzinas an Camerarius, 03.07.1550 Francisco de Enzinas Joachim Camerarius I. Bl. N7v
Enzinas an Camerarius, 15.01.1548 Francisco de Enzinas Joachim Camerarius I. Bl. N8r/v
Enzinas an Camerarius, 08.11.1547 Francisco de Enzinas Joachim Camerarius I. Bl. O1r/v
Burchart an Camerarius, 31.08.1536 Franz Burchart Joachim Camerarius I. Bl. O1v-O2r
Niger an Camerarius, 12.11.1547 Antonius Niger Joachim Camerarius I. Bl. O2r
Swawe an Camerarius, 25.10.1542 Peter Swawe Joachim Camerarius I. Bl. O2v-O3r
Schopper an Camerarius, 15XX Wolfgang Schopper Joachim Camerarius I. Bl. O3r/v
Cortona an Camerarius, 15XX Pietro Cortona Joachim Camerarius I. Bl. O3v
Megel an Camerarius, wohl nach dem 30.09.1563 Wilhelm Megel Joachim Camerarius I. Bl. O6r
Sittard an Camerarius, 01.1548 Cornelius Sittard Joachim Camerarius I. Bl. O7r/v
Garbitius an Camerarius, 02.02.1546 Matthias Garbitius Joachim Camerarius I. Bl. O7v-O8r
Jak. Ziegler an Camerarius, 20.12.1531 Jakob Ziegler Joachim Camerarius I. Bl. O8v-P1r
Lotichius an Camerarius, 21.06.1558 Petrus Lotichius Secundus Joachim Camerarius I. Bl. P r/v
Micyllus an Camerarius, 07.06.15XX Jakob Micyllus Joachim Camerarius I. Bl. P2r/v
Geßner an Camerarius, 05.08.1558 Konrad Geßner Joachim Camerarius I. Bl. P2v-P3r
Brassicanus an Camerarius, 15.03.15XX Johann Ludwig Brassicanus Joachim Camerarius I. Bl. P3r/v
Brassicanus an Camerarius, 13.09.15XX Johann Ludwig Brassicanus Joachim Camerarius I. Bl. P3v-P4r
Karl an Camerarius, 17.12.1543 Adam Karl Joachim Camerarius I. Bl. P4r/v
Rivius an Camerarius, 26.05.1543 Johann Rivius Joachim Camerarius I. Bl. P5r/v
Stigel an Camerarius, 08.1560 Johann Stigel Joachim Camerarius I. Bl. P5v-P6r
Stigel an Camerarius, 19.05.1558 Johann Stigel Joachim Camerarius I. Bl. P6r/v
Seld an Camerarius, 14.06.1560 Georg Sigismund Seld Joachim Camerarius I. Bl. P7r/v
Seld an Camerarius, 05.10.1564 Georg Sigismund Seld Joachim Camerarius I. Bl. P7v-P8r
Stiebar an Camerarius, 08.12.1547 Daniel Stiebar von Rabeneck Joachim Camerarius I. Bl. P8r/v
Stramburger an Camerarius, 15.11.1547 Johann Stramburger Joachim Camerarius I. Bl. Q1r/v
Camerarius an Opsopoeus, 05.01.1527 Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. Q2v-Q3v
Camerarius an Opsopoeus, 15XX Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. Q3v-Q4v
Camerarius an Opsopoeus, 25.01.15XX Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. Q4v-Q5r
Camerarius an Opsopoeus, 26/27.02.15XX Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. Q5r-Q6r
Camerarius an Opsopoeus, 30.04.1531 Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. Q6r-Q7r
Camerarius an Gelen, 02.11.1529 Joachim Camerarius I. Sigmund Gelen Bl. Q7r/v
Camerarius an Gelen, kurz nach 02.11.1529 Joachim Camerarius I. Sigmund Gelen Bl. Q7v-Q8r
Camerarius an Fries, vor dem 05.12.1550 Joachim Camerarius I. Lorenz Fries Bl. Q8r-R1r
Camerarius an Spengler, 1533 Joachim Camerarius I. Lazarus Spengler Bl. R1r/v
Camerarius an Spengler, Dezember 1533 Joachim Camerarius I. Lazarus Spengler Bl. R1v-R2r
Camerarius an Blarer, 15XX Joachim Camerarius I. Thomas Blarer Bl. R2v-R3r
Camerarius an Hessus, vor dem 14.09.1526 Joachim Camerarius I. Helius Eobanus Hessus Bl. R4v
Camerarius an Collinus, 15XX Joachim Camerarius I. Matthaeus Collinus Bl. R4v-R5v
Camerarius an Unbekannt, 15XX k Joachim Camerarius I. Unbekannt Bl. R5V-R8r bzw. R8v
Camerarius an Crato, mutmaßlich 1568 Joachim Camerarius I. Johannes Crato Bl. R8v-S2r
Camerarius an Karlowitz, ca. 23.05.1561 Joachim Camerarius I. Christoph von Karlowitz Bl. S3r/v
Camerarius an Karlowitz, spätestens 1568 Joachim Camerarius I. Christoph von Karlowitz Bl. S3v-S4r
Camerarius an Garbitius, 15XX Joachim Camerarius I. Matthias Garbitius Bl. S4v-S5r
Camerarius an Bigot, Herbst 1536? Joachim Camerarius I. Guillaume Bigot Bl. S5r/v
Camerarius an Grynäus, frühestens 10.1536 Joachim Camerarius I. Simon Grynäus Bl. S5v-S6v
Camerarius an Grynäus, 15XX b Joachim Camerarius I. Simon Grynäus Bl. S6v-S7r
Camerarius an Opsopoeus, 27.03.15XX Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. S7v-S8v
Camerarius an Opsopoeus, 1535 Joachim Camerarius I. Vincentius Opsopoeus Bl. S8v-T1v
Camerarius an Amantius, spätestens 1555 Joachim Camerarius I. Bartholomäus Amantius Bl. T2r/v
Camerarius an Micyllus, 04.01.1537 Joachim Camerarius I. Jakob Micyllus Bl. T2v-T3r
Camerarius an Micyllus, nach 09.08.1540 Joachim Camerarius I. Jakob Micyllus Bl. T3r-T4v
Camerarius an Micyllus, 25.10.1536 Joachim Camerarius I. Jakob Micyllus Bl. T4v-T5r
Camerarius an Niger, 01.06.1536 Joachim Camerarius I. Antonius Niger Bl. T5v-T6v
Camerarius an Förtsch, 01.10.1555 Joachim Camerarius I. Jörg Förtsch zu Peesten Bl. T6v-T7v
Camerarius an Stigel, 24.08.1558 Joachim Camerarius I. Johann Stigel Bl. T7v-T8v
Camerarius an Stigel, 18.05.1558 Joachim Camerarius I. Johann Stigel Bl. T8v-V1r
Camerarius an Stigel, 06.1559? Joachim Camerarius I. Johann Stigel Bl. V1r-V2r
Camerarius an Stigel, 23.03.1561 Joachim Camerarius I. Johann Stigel Bl. V2r/v
Camerarius an Seld, 06.05.1560 Joachim Camerarius I. Georg Sigismund Seld Bl. V2v-V3r
Camerarius an Crispus, 15XX Joachim Camerarius I. Leonhard Crispinus Bl. V3r-V4v
Camerarius an Joachim (Anhalt), 16.03.15XX Joachim Camerarius I. Joachim (Anhalt) Bl. V4v-V5v
Camerarius an Scheurl, 15XX Joachim Camerarius I. Christoph Scheurl Bl. V5v-X1r
Camerarius an Stiebar, 13.08.1536 Joachim Camerarius I. Daniel Stiebar von Rabeneck Bl. X1r-X2v
Camerarius an Stiebar, nach dem 24.09.1536 Joachim Camerarius I. Daniel Stiebar von Rabeneck Bl. X2v-X4r
Camerarius an Lotichius, 24.10.1553 Joachim Camerarius I. Petrus Lotichius Secundus Bl. X4r-X5r
Camerarius an Lotichius, 02.11.1552 Joachim Camerarius I. Petrus Lotichius Secundus Bl. X5r-X6v
Camerarius an Hessus, 15.05.1533 Joachim Camerarius I. Helius Eobanus Hessus Bl. R3r-R4r
Camerarius, Εἰς θεολογικοὺς τόπους Φιλίππου Μελάγχθονος, 1568 (1535) Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. S2r
Camerarius, Εἰς τὸ αὐτό (sc. libellum Vinc. Opsopoei), 1568 Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. T1v T2r
Camerarius, Περὶ τῆς ἐξομολογήσεως, 1568 Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. S2r/v
Camerarius, Τοῦ αὐτοῦ. Τόνδε ποθ' οἱ θεῖον συναθροισθέντες (Inc.), 1568 Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. S2v-S3r
Hessus, Aenigma Eobanicum, 1568 Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. O6r/v
Micyllus, Ad Ioachimum Camerarium abeuntem cum Philippo Elegia, 1568 Joachim Camerarius I. Joachim Camerarius I. Bl. E4r-E5v
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Alle Briefe mit Erstdruck und Erwähnten Personen

 Erstdruck inErwähnte Person
Camerarius an Lotichius, 11.04.1558Camerarius, Epistolae familiares, 1583Gregor von Nazianz
Martha Camerarius II.
Janus Cornarius
Michael Beuther
Unbekannt (Bagmanus)
Anna Truchseß von Grünsberg
Jakob Micyllus
Chyträus an Camerarius, 13.01.1571Chyträus, Epistolae, 1614Unbekannt
Gregor von Nazianz
Basilius der Große
Unbekannt (Bassewitz)
Joachim von Bassewitz
Philipp Melanchthon
Martin Luther
Camerarius an Chyträus, 14.02.1569Chyträus, Epistolae, 1614Euripides
Camerarius an Bording, 15.10.1555Camerarius, Epistolae familiares, 1583Georg III. (Anhalt-Plötzkau)
Jacopo Sadoleto
Matthias Marcus Dabercusius
Philipp Melanchthon
Mutianus an Unbekannt, 1514Camerarius, Epistolae doctorum, 1568Helius Eobanus Hessus
… weitere Ergebnisse

Werke

 
Camerarius, Alia (precatio). Christe Dei aeterni soboles (Inc.), 1560
Camerarius, Alia precatio. Prae cunctis aeterne Deus (Inc.), 1560
Camerarius, Aliae (scil. preces) matutinae, 1573
Camerarius, Aliud, 1570
Camerarius, Annotata ad libellum Iesu Siracidae, 1551
… weitere Ergebnisse

Briefe

 
Chyträus an Camerarius, 13.01.1571
Camerarius an Chyträus, 14.02.1569
Camerarius an Stiebar, 01.08.1527
Camerarius an Jonas, 13.08.1535
Camerarius an Vogler, 01.01.1542
… weitere Ergebnisse

Unkorrigierte Briefe

 Bearbeitungsstand
Hessus an Camerarius, 15XX awunkorrigiert
Hessus an Camerarius, 09.09.1521unkorrigiert
Hessus an Camerarius, 07.04.1524unkorrigiert
Hessus an Camerarius, September 1524?unkorrigiert
Hessus an Camerarius, 1526-1533 arunkorrigiert
Hessus an Camerarius, 1526-1533 zunkorrigiert
Camerarius an Mylius, 1526-1535unkorrigiert
Hessus an Camerarius, 1527unkorrigiert
Hessus an Camerarius, 15XX cqunkorrigiert
Hessus an Camerarius, 15XX brunkorrigiert
… weitere Ergebnisse

Briefe ohne Regest

 Regest jn
Reuchlin an Melanchthon, 24.07.1518falsch
Melanchthon an Camerarius, 01.01.1523falsch
Melanchthon an Camerarius, 04.01.1523falsch
Melanchthon an Camerarius, 23.08.1523falsch
Hessus an Melanchthon, 25.07.1524falsch
Melanchthon an Camerarius, 31.10.1524 afalsch
Melanchthon an Camerarius, 31.10.1524falsch
Melanchthon an Camerarius, 01.11.1524falsch
Melanchthon an Camerarius, 25.11.1524falsch
Melanchthon an Camerarius, 03.12.1524falsch
… weitere Ergebnisse

Beispielabfragen

{{#ask:[[Kategorie:Briefe]][[Bearbeitungsstand::korrigiert]]
|format=count
}}

{{#ask:[[Kategorie:Briefwechsel-Johannes Crato]]
|?Bearbeitungsstand
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|format=table
|limit=500
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Verlinkte Anleitungen

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Eingabe von Aufenthaltsorten

{{Itinerar
|ItinerarOrt=Ansbach
|AufenthaltBeginn=1529/04/04
|AufenthaltEnde=1529/04/15
|Grund des Aufenthalts=Durchreise nach (Nürnberg)
|AngabeGesichert‎=nein
|Anmerkungen=Auf der Reise traf Camerarius Georg Vogler. Genaues Datum unsicher (vor 07.05.1529)
}}
 


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