Theologie (CamLex)
CamLex | |
---|---|
Zitation | Vinzenz Gottlieb und Alexander Hubert, Art. "Theologie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Theologie_(CamLex) (10.04.2024). |
Bearbeiter | Benutzer:VG; Benutzer:HIWI |
Druckversion - nach Update nicht mehr funktional | Zur Druckversion |
CamLex | |
---|---|
Zitation | Vinzenz Gottlieb und Alexander Hubert, Art. "Theologie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Theologie_(CamLex) (10.04.2024). |
Diese Seite ist "work in progress" und wird ständig erweitert.
Forschungsstand
Die Rolle des Camerarius in der Theologie ist bisher nur in Einzelaspekten erforscht. Wenn er in kirchengeschichtlichen Abhandlungen erscheint, dann meist als Autor der Melanchthon-Biographie. In neuerer Forschung findet man ihn zunehmend auch als Adressat von Melanchthon-Briefen.[1] Die Schwierigkeit liegt zum einen darin, dass wesentlich mehr Briefe von Melanchthon an Camerarius erhalten sind als umgekehrt: Ca. 600 gegen 69. Daher wird Melanchthons Position zu behandelten Themen deutlicher als die des Camerarius. Zum anderen ist der Charakter der Humanistenbriefe nur sehr bedingt geeignet, theologische Positionen zu erkennen, da heikle Stellen für die Druckversionen oft überarbeitet wurden.[2] Die handschriftlichen Briefe, deren Erfassung und Analyse im Rahmen dieses Projekts nicht zu leisten war und noch der Bearbeitung harrt, sind zwar aussagekräftiger, aber auch dort wird viel mit Anspielungen und Gräzisierungen gearbeitet, was das Verständnis erschwert.
Eine Gesamtdarstellung seiner theologischen Werke ist ein Desiderat. Geschuldet ist dies sicher auch der Tatsache, dass die Gesamtschau seiner Drucke erst durch Baron/Shaw 1978 annähernd vollständig erfasst wurde. Eine der gründlichsten Untersuchungen zu ihm, Stählin 1936,[3] beklagt die zu schmale Basis der Untersuchung. Dadurch könnte man darauf schließen, dass C. zuviel geschrieben habe, um ihn bewerten zu können. Aber diese Argumentation ist nicht überzeugend, schließlich wurden auch Luthers und Melanchthons religiöse Positionen immer wieder untersucht. Eher scheint es daran zu liegen, dass C.‘ Wirken in der Kirchengeschichte lange Zeit nur durch die Folie Melanchthons betrachtet wurde.[4] Erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts ist man wieder darauf aufmerksam geworden, dass er insbesondere in der sächsischen Kirchenpolitik ein eigenständiger Akteur war.[5] Durch handschriftliche Quellen[6] und die erst kürzlich im Rahmen dieses WIKIs vollständig erfassten Werke des Camerarius wird man allmählich ein differenzierteres Bild gewinnen können: Sicher ist es seinem irenischen Stil und seinem Bemühen um Einbeziehung der Mitmenschen geschuldet, dass seine eigenen Leistungen weniger stark hervortreten als die von manchen Zeitgenossen.[7] Auch war es ihm gar nicht genehm, im Mittelpunkt zu stehen und an theologischen Konferenzen zu partizipieren.[8] So ist der einzige Reichstag, an dem er in offizieller Funktion teilnimmt (und daher in den Akten auftaucht, als Gesandter der Stadt Nürnberg), der zu Augsburg im Jahre 1530.[9]
Im Bereich der Kontroverstheologie hielt er sich bedeckt; lediglich die Werke Querela Lutheri und Onar Hypar treten hier hervor, wenngleich anonym publiziert.[10] Zu beachten ist auch, dass er kein eigentlicher Theologe war, sondern sich zeitlebens als Philologen betrachtete.[11] In seinen Werken sind aber Ansätze von fächerverbindender Pädagogik zu erkennen, wobei in humanistischer Manier Philologie, Erziehung und Theologie Hand in Hand gehen.[12] Von seinen theologischen Schriften sind einzelne bereits untersucht worden, insbesondere Katechismus-Schriften und Gebetssammlungen: Walter 2017: Capita pietatis (OC 0544); Schultheiß 2024: Catechesis (OC 0579), Disputatio de precibus (OC 0646) sowie Gebete allgemein; Weng 2003: Paraphrase von Psalm 133 (OC 0441); Mundt 2004 und Schäfer 2003: das „Reformationseklogenpaar“ Dirae seu Lupus (OC 0376) und Querela sive Agelaus (OC 0377), die Querela Lutheri; Seckt 1888: Capita pietatis, Libellus de invocatione sanctorum (OC 0459), Catechesis, Historia Iesu Christi (OC 0762); Kunkler 1998, S. 232-278: Historia Iesu Christi, Capita pietatis.
Ein zentrales Augenmerk dieses Artikels liegt auf der historischen Einordnung des Wirkens von Camerarius. Sowohl seine lange Tätigkeit in Leipzig als auch die vergleichsweise gute Quellenlage bewirken eine Schwerpunktsetzung auf albertinisch-sächsischer Kirchengeschichte.[13] Vor diesem Hintergrund lassen sich manche seiner theologischen Werke verstehen.
Dieser Lexikonartikel ist bestrebt, bisherige Forschungserkenntnisse zu bündeln und durch tiefergehende eigene Forschungen zu ergänzen. Ein Teil davon hat bereits Eingang gefunden in die Einführung von Gindhart/Hamm 2024, wo sich die S. 18-30 intensiv mit theologischer und reformationsgeschichtlicher Thematik auseinandersetzen.
(Vinzenz Gottlieb)
Die theologische Position des Camerarius
Das lange Leben des Camerarius weist in theologischer Hinsicht sicherlich einige Brüche auf. Die Hinwendung zur Reformation ist dabei der offensichtlichste. Weitere Veränderungen aufzuzeigen kann gelingen, indem man seine Positionen zu verschiedenen Zeitpunkten vergleicht, sofern er sie klar äußert. Vorsicht ist dagegen geboten bei Aussagen Außenstehender, die ihn (oft polemisch) in Schubladen einordnen, so wie Jakob Andreae ihn als Haupt der Leipziger Calvinisten bezeichnet.[14] Man geht sicher nicht fehl, wenn man ihn einen Philippisten nennt;[15] jedoch ist dieser Begriff mangels klarer Definition[16] genauso uneindeutig wie müßig, um den wohl besten Freund Melanchthons zu charakterisieren.
In einem Gutachten vom 15.2.1559 nimmt Camerarius im Auftrag von Kurfürst August Stellung zum Weimarer Konfutationsbuch 1559, an dessen Aufbau (Einteilung in neun Kapitel) er sich orientiert. Eine Edition seiner Schrift befindet sich hier: Camerarius, Bedencken den Wimmarischen buchs halbenn, 1559. Er bekennt sich unter anderem zur Gewissensfreiheit und zur Trinität (1. Abschnitt), nimmt Stellung zur Abendmahlsfrage (5. Abschnitt) sowie zur Rechtfertigungslehre (6. Abschnitt).[17] und verteidigt adiaphoristische Positionen (9. Abschnitt), die er seit 1545 zusammen mit Georg III. (Anhalt-Plötzkau) und Philipp Melanchthon vertreten habe.[18] Anklänge der vier protestantischen Prinzipien sola scriptura, sola gratio, sola fide, solus Christus finden sich ebenso. Camerarius führt die theologische Autorität eines Georg von Anhalt (9. Abschnitt) und eines Melanchthon ins Feld, dessen Schriften sogar Martin Luther gelobt habe (6. Abschnitt).[19]
Deutlich verworfen werden u.a. die Lehren Servets und Schwenckfelds (1. Abschnitt), der Antinomismus, die Lehre der Wiedertäufer (4. Abschnitt) sowie weitere Lehrmeinungen. Die Lehren von Osiander und Stancari teilt C. zwar nicht, verwirft sie aber auch nicht. Hierbei verweist er auf die Schrift Philipp Melanchthons aus Nürnberg von 1555.[20] Auffällig ist, dass Camerarius im Jahr 1559 den osiandrischen Positionen gleichgültiger gegenübersteht als noch im Nürnberger Gutachten, das Osianders Lehre klar verwirft und das Camerarius unterschrieben hat. Er nimmt aber Stellung gegen das Papsttum (9. Abschnitt). Starke Kritik übt er an Matthias Flacius Illyricus und Nikolaus Gallus (jeweils 9. Abschnitt). Zum Majorismus vermeidet er eine klare Stellungnahme (8. Abschnitt).
Es liegt in der Natur des Gutachtens, dass andere Themen ausgespart bleiben. So kann zwar in manchen Punkten C.' Übereinstimmung mit Melanchthon und Georg von Anhalt festgestellt werden. Fragen der Kirchenorganisation, in denen Georg sich zu Lebzeiten im Sinne eines Episkopalismus positioniert hatte, werden aber nicht angerissen.[21] Somit kann C.' Haltung dazu nicht durch diesen Text geklärt werden.
Ansonsten finden sich theologische Positionen vereinzelt in Werken und Briefen, z.B. die Capita pietatis, Catechesis, De invocatione sanctorum und die Theodoret-Einleitung.[22] Auch eine Universitätsrede von 1544 und die posthume Schrift De dissidio in religione offenbaren seine Standpunkte.[23] Scheinbar konträr zu Camerarius' vielgerühmter Irenik steht die Aussage in einem Brief an Karlowitz, lieber zu sterben als die (evangelische) Wahrheit zu verraten. Einige Gutachten verfasste er gemeinsam mit anderen Theologen. Hier ist es schwieriger, seine eigene Position zu erkennen. Schließlich gilt es noch, die Position aus der Historia Iesu Christi herauszuarbeiten: Hier zeigt sich eine starke, aber reflektierte Affinität zu einzelnen Kirchenschriftstellern: Nur auf Schriften zu Jesus dürfe kirchliche Lehrmeinung aufbauen.[24] Hierin verdeutlicht sich die bereits 1559 ausgesprochene Ablehnung des Papsttums ebenso wie die (dort ausgesparte) Verwerfung der Heiligenverehrung: Verehrung dürfe nur der Trinitität erwiesen werden, aber nicht den Heiligen und auch nicht der Jungfrau Maria. So argumentiert C. bereits 1545 in De invocatione sanctorum. Dagegen lobt er die Taten der Apostel: Vgl. OC 0634 und OC 0635 sowie die Apostelviten.
Zur Methodik des Camerarius bei theologischen Themen siehe den Abschnitt ↓ Bibelexegese.
(Vinzenz Gottlieb)
Kirchengeschichtlich relevante Taten und Bedeutung
Die frühen Jahre bis 1526
Die ersten Lebensjahre des Camerarius fielen in die Zeit vor der Reformation. Die ersten Einflüsse erreichten den Heranwachsenden bereits in Leipzig, wo er gemeinsam mit seinem Lehrer Georg Helt die Predigten des Ablasspredigers Johann Tetzel hörte. Sie beide sollen vorzeitig wieder gegangen gegangen sein, weil der Inhalt unerträglich gewesen sei.[25]
Die Motivation für seinen Umzug nach Erfurt 1518 ist nicht sicher. Jedenfalls war das Klima dort gegenüber der Reformation günstiger als im albertinischen Herzogtum Sachsen: Mit Helius Eobanus Hessus und Adam Krafft[26] fand er Unterstützer, die seine Hinwendung zur Reformation gefördert haben. Hier erfolgten auch erste Kontakte zu Melanchthon. Seinen Wechsel nach Wittenberg 1521 kann man sicher als Bekenntnis zum neuen Glauben deuten.[27] Seit September 1521 studierte und lehrte er dort, wohnhaft im Hause Melanchthons, und begründete dabei die lebenslange Freundschaft, die für die Neuordnung des Bildungswesens in Deutschland so bedeutsam werden sollte.[28]
Die Wittenberger Zeit sah C. jedoch viel auf Reisen: So reiste er 1524 gemeinsam mit Melanchthon in dessen Heimat Bretten und (allein) weiter nach Basel zu Erasmus von Rotterdam. Kurz nach der Rückkehr im Herbst 1524[29] zogen ihn familiäre Angelegenheiten in seine Heimatstadt Bamberg, die durch stürmische Ereignisse von Reformation und Bauernkrieg erfasst worden war: In mehreren fränkischen Klöstern empörten sich die Nonnen, teilweise flohen sie auch, nach dem Vorbild der Katharina von Bora. Auch eine Camerarius-Schwester[30] entschied sich für diesen Weg und floh unter tätiger Mithilfe ihrer Brüder.[31]
C. spielte eine Rolle im Streit zwischen Luther und Erasmus um den freien Willen,[32] indem er Luther durch dessen Frau Katharina beredete, eine Antwort auf Erasmus' "De libero arbitrio" zu verfassen.[33] Zeugnis von C.' Eingreifen in den Streit bildet eine Notiz des Johannes Mathesius in den Tischreden: Erasmus credidit, neminem posse respondere ad suam diatriben, et ego volui tacere, sed Joachimus persuasit meae Cathenae, ut instaret.[34] Das Ergebnis war Luthers "De servo arbitrio",[14] wodurch allerdings die Kluft zwischen Erasmus und dem Reformator vertieft wurde. Das war nicht im Sinne des Camerarius gewesen.
In Bamberg spitzte sich im Frühjahr 1525 der Konflikt zwischen der Geistlichkeit um den Fürstbischof Weigand von Redwitz und der Bürgerschaft zu. Hier wurde C. Mitglied eines 18-köpfigen Vermittlungsausschusses.[35] Für den älteren der beiden Brüder, Hieronymus Camerarius, sollte sein Engagement noch schlimme Folgen haben. Obgleich er zunächst noch unbehelligt blieb, wurde er am 12.5.1527 im Auftrag des Bischofs verhaftet. In dessen Dienst stand Hieronymus als Kanzleiverwalter. Anlass waren wohl seine Versuche, die bischöflichen Dienste zu verlassen und eine Anstellung in Nürnberg zu finden. Ob aber seine Mitwirkung bei der Befreiung der Schwester und die Rolle des Bruders beim Aufstand mitentscheidend waren, ist nicht ganz sicher.[36] Interessanterweise schreibt Melanchthon in einem Memorandum an Herzog Georg (Sachsen), den er zur Fürsprache bewegen will, Hieronymus C. habe keinen Kontakt zu Lutheranern.[37] Ist dies nun eine Notlüge, oder verstand Melanchthon seinen Freund Camerarius damals noch nicht als Lutheraner? Zunächst war Melanchthon jedenfalls erfolgreich, denn er erhielt gleich drei Fürbittbriefe des Herzogs an Weigand.[38]
(Vinzenz Gottlieb)
Schulleiter in Nürnberg (1526-1535)
Die Jahre 1526 bis 1535 wirkte Camerarius als Schulleiter der neu gegründeten Oberen Schule in Nürnberg.[39] Die klar evangelische Prägung dieser Schule vergrößerte seine Einflussmöglichkeiten auch im theologischen Bereich: Das Glaubensleben seiner Schüler prägte er durch theologische Schriften und praktische Tätigkeiten.[40] Schleierhaft ist die Frage, warum C. sich nur ein halbes Jahr nach Amtsantritt schon wieder auf Reisen begeben wollte. So war geplant, dass er als (Latein-)Dolmetscher des Grafen Albrecht VII. von Mansfeld einer Gesandtschaft von Reichsfürsten nach Spanien zu Kaiser Karl V. (HRR) angehören sollte. Eine längere Abwesenheit war also abzusehen, bei der Helius Eobanus Hessus vertretungsweise die Schulleitung übernahm.[41] Auf dem Esslinger Fürstentag wurde jedoch beschlossen, die Reise abzubrechen und die Angelegenheit auf die nächste Versammlung in Regensburg zu verschieben.[42] Vielleicht um C.' Reiselust zu bremsen, wurde ihm sehr bald nach seiner Rückkehr seine Braut Anna Truchseß von Grünsberg zugespielt.[43] Die genauen Hintergründe sind noch immer unbekannt, selbst das Hochzeitsdatum ist umstritten.[44]
Ein Höhepunkt der Nürnberger Zeit war für C. sicher der Reichstag zu Augsburg 1530. Dort war er offizieller Delegierter der Reichsstadt Nürnberg. Seine Zusammenarbeit mit Melanchthon sollte sich hier wieder einmal bewähren. Dieser hatte die Confessio Augustana (CA) erstellt. Darauf verfassten altgläubige Theologen eine Confutatio gegen die CA. Sie wurde nicht ausgehändigt, sondern nur verlesen. Da Melanchthon an diesem Vorgang nicht teilnehmen konnte, griff er auf Mitschriften des Camerarius und anderer Gelehrter zurück.[45] Mit den übrigen Vertretern der Stadt Nürnberg scheint Melanchthon ein schwierigeres Verhältnis gehabt zu haben: In MBW Nr. 1071 und 1079 wirft er ihnen vor, schweizerische Politik zu treiben. Nur aus Rücksicht auf C. halte er sich zurück.[46]
Neben der engen Freundschaft mit dem obersten Nürnberger Kirchpfleger, Hieronymus Baumgartner d.Ä.,[47] hatte C. zweifellos auch zu den Pfarrern der Reichsstadt Kontakt, den er über das Ende seiner dortigen Tätigkeit hinaus aufrecht erhielt. Dabei täuscht das Schweigen des edierten Briefwechsels darüber hinweg, dass er auch den Prediger an St. Lorenz, Andreas Osiander, kannte.[48] Dieser wird im Camerarius-Briefwechsel eher negativ dargestellt; daher muss eine systematische Untersuchung der handschriftlichen Befunde genauere Auskunft geben die Entwicklung des Verhältnisses. Besser waren die Beziehungen zum Melanchthon-Schüler Veit Dietrich,[49] der im Dezember 1535 Prediger an St. Sebald wurde, aber auch für eine Tübinger Professur vorgeschlagen worden war.[50] Von Nürnberg aus diente Dietrich dann als Relaisstation für Briefe zwischen Tübingen und Wittenberg.[51] Nicht zu vernachlässigen ist auch Lazarus Spengler, der als Ratsschreiber und persönlicher Freund des Camerarius die Einführung der Reformation in der Stadt förderte. Auch nahm er über C. Einfluss auf Melanchthon, um dessen Visitationsschrift in den Druck zu bringen.[52]
(Vinzenz Gottlieb)
Tätigkeit in Tübingen (1535-1541)
C. erwog auch einen Wechsel in die Politik durch Annahme der Nürnberger Ratsschreiberstelle, die mit dem Tod Georg Hoppels vakant war.[53] Das mag auch ein Indiz für seine Unzufriedenheit mit der Situation an der Oberen Schule gewesen sein. Da kam ihm die neue Situation in Württemberg nicht ungelegen: Der 1519 vertriebene Ulrich (Württemberg) eroberte sein Herzogtum 1534 mit Hilfe des Landgrafen Philipp I. (Hessen) von den Habsburgern zurück und führte anschließend die Reformation ein.[54] Um den Widerstand der Universität (Tübingen), insbesondere der Theologischen Fakultät, zu brechen, benötigte er Hilfe von außen. Die (erfolglose) Berufung Philipp Melanchthons[55] erfolgte in der Hoffnung, dass dieser den Sakramentenstreit zwischen oberdeutschen und lutheranischen Protestanten beilegen könnte.[56] Dieses Thema sollte die württembergische Politik noch längere Zeit beschäftigen. Als Visitatoren in universitären Angelegenheiten wurde neben der Bestellung des Ambrosius Blarer, der zudem als Superintendent die Einführung der Reformation in Württemberg ob der Steig visitieren sollte, auch der Basler Gräzist Simon Grynäus ausgeliehen (von Oktober 1534 bis Juli 1535).[57] Grynäus musste im Juli 1535 nach Basel zurückkehren, von wo er aber die Berufung des Camerarius in die Wege leitete. Zu dessen Aufgabenbeschreibung gehörten von Anfang an organisatorische Tätigkeiten; politische Belange wurden zunächst nicht erwähnt.[58] Gleichwohl hatte Grynäus aber im Sinn, ihn für die Universitätsreform und als Gesandten verwenden zu lassen.[59]
Die theologische Fakultät setzte der Reformation von Land und Universität einigen Widerstand entgegen, worunter sie sehr zu leiden hatte. So wurden drei der vier Professoren im Frühjahr 1535 vom Herzog beurlaubt bzw. entlassen, nur der (theologisch indifferente) Balthasar Käuffelin durfte bleiben. Als Ersatz wurde Paul Phrygio aus Basel berufen. Sein schweizerisches Verständnis von der Reformation brachte allerdings einige Schwierigkeiten mit sich.[60] Melanchthon gelang es, Johannes Brenz für ein Jahr nach Tübingen zu holen, wo er für ein Jahr den (1536 eingerichteten) dritten Lehrstuhl besetzte und als herzoglicher Commissarius mit Camerarius die neuen Universitätsstatuten ausarbeitete.[61] Brenz folgte dem Ruf aber nur widerwillig: In einem Brief an C. beschwert er sich über die Last und fragt, ob sie nullum ineptiorem asinum als ihn hätten finden können.[62]
1535 bis 1541 lehrte C. in Tübingen Griechisch, später Latein, und wirkte in zentraler Position an der Reform der Universität mit.[63] Im Herbst 1536 kam auch Melanchthon für drei Wochen nach Württemberg, wo er den Herzog auch in Universitätsfragen beriet, so auch über Stellenbesetzungen und Satzungsfragen, die auch in der zweiten herzoglichen Ordnung vom 3.11.1536 mündeten.[64] Allerdings stand Camerarius als herzoglicher Kommissar und Superattendent[65] zwischen allen Fronten und erlebte zahlreiche Konflikte mit anderen Fakultäten, vor allem der Theologischen, wo einige Altgläubige die Reformversuche blockierten: Der (päpstlich bestellte) Kanzler Ambrosius Widmann war am 12.7.1535 nach Rottenburg ausgewandert, was die Promotionen an der Universität fast völlig zum Erliegen brachte.[66] Nach der Rückkehr des anderen Kommissars, Johannes Brenz, nach Schwäbisch Hall[67] war C. allein verantwortlich für die Universitätsreform und damit auch für die Problematik um Widmann zuständig. Brenz und Camerarius waren permanente Kommissare, die auch an der Universität unterrichteten. Dagegen gab es auch temporäre Kommissare, die nur von Fall zu Fall eingesetzt wurden und größere Vollmachten hatten.[68] Der Beginn von Camerarius' Tätigkeit als Professor in Tübingen schlägt sich auch nieder in den Studentenzahlen: So nahm die Zahl Nürnberger und fränkischer Studenten ab Sommer 1535 stark zu. Darunter finden sich auch Namen Nürnberger Patrizierfamilien.[69] Es ist sicher nicht abwegig, hier eine Sogwirkung des Camerarius zu ziehen, der den Familien als Schulleiter vertraut war. Gleichzeitig widerlegt es auch die These von der Bildungsferne der Patrizierfamilien.
C. und Melanchthon machten in Tübingen ausgiebigen Gebrauch ihres Akademikernetzwerks, indem sie die Berufung von Freunden und Studenten dorthin betrieben, so Matthias Garbitius.[70] Im Fall von Jakob Micyllus[71] und Veit Dietrich hatten sie damit offensichtlich keinen Erfolg.[72]
Probleme bereitete auch die Berufung des Johann Forster als Theologie-Professor nach Tübingen: C. fragte im Herbst 1538 (im Auftrag des Senats) Martin Luther um seine Meinung dazu, aber nicht Melanchthon, der von Forster abgeraten hatte.[73] Forster begann tatsächlich eine Lehrtätigkeit in Tübingen, hatte dort aber als Lutheraner konfessionelle Schwierigkeiten mit den Oberdeutschen und wurde 1541 wieder entlassen, was vielleicht auch als Angriff auf C. verstanden wurde und diesen zum Weggang bewogen haben kann.[74] Jedenfalls scheint er ohne persönliche Verabschiedung abgereist zu sein, wie sein Abschiedsbrief belegt.[75]
In Tübingen förderte Camerarius das Pädagogium, das der Artistenfakultät unterstellt war, indem er unter anderem Katechismen dafür verfasste. Er korrespondierte in dieser Zeit viel mit Theologen und Schulmännern in Straßburg, besonders Jakob Bedrott, Nikolaus Gerbel und Johannes Sturm.
Ein öffentlichkeitswirksames Ereignis war die Überführung der Gebeine des Eberhard im Bart in die Stiftskirche Tübingen am 26.5.1537. Camerarius hielt dabei eine Leichenrede, in der er Eberhards Leben und Frömmigkeit charakterisiert.[76]
Während des Religionsgesprächs in Worms war C. im Dezember 1540 anwesend, aber wahrscheinlich nur zum Besuch bei Melanchthon, ca. vom 13. bis 16.12.[77] Die Reiseroute ergibt sich aus OCEp 1484.
Seine Teilnahme am Regensburger Reichstag 1541 ist durch mehrere Zeugnisse belegt. So hat er ein Gutachten zur Aufrichtung einer christlichen Schule eingereicht, das Christoph von Kreytzen Ende April oder Anfang Mai an Herzog Albrecht (Preußen) schickte.[78] Freilich ist C. zu dieser Zeit noch in Tübingen. Auch in MBW Nr. 2760, 2761 Anm. und 2763 (entspricht OCEp 1479) sieht man, dass C. in Regensburg war; freilich besuchte er zwischendurch (Mitte Juli) seinen Bruder Hieronymus Camerarius in Burglengenfeld. Am 17.7. war er wieder in Regensburg, von wo er vor dem 25.7. (MBW Nr. 2775) wieder nach Tübingen aufbrach.[79] Somit erlebte er den Reichsabschied am 29.7. nicht mehr vor Ort mit.[80] Auf diesem Reichstag muss es gewesen sein, dass Melanchthon seinen "Hyänentraum" hatte, der sich auf das "Regensburger Buch" bezog: Dieses bezeichnet C. später in der Melanchthon-Vita als ",Interim' in seiner Knabenzeit ... allen verhasst und heimlich erzogen".[81]
(Vinzenz Gottlieb)
Die Leipziger Zeit (1541-1574)
Das Jahr 1541 bildet eine Zäsur nicht nur im Leben des Camerarius, sondern auch Sachsens: Der neue albertinische Herzog Moritz (Sachsen) sollte das Machtgefüge im Territorium, unter den protestantischen Reichsständen und im gesamten Reich erheblich durcheinanderwirbeln. Es gibt eine ganze Reihe von Ereignissen, die dabei eine Rolle spielen: Die Einführung der Reformation durch Hz. Heinrich (Sachsen) im albertinischen Herzogtum 1539, der Schmalkaldische Krieg 1546/47, der „geharnischte Reichstag“ 1547/48, die Belagerung Magdeburgs 1550/51 oder der Fürstenaufstand 1552. Ein Ereignis wie die Berufung des Camerarius an die Universität (Leipzig) nimmt sich dagegen eher unbedeutend aus. Für das Ergehen der Institution hatte sie aber Konsequenzen, die keineswegs gering zu achten sind.[82] Seine Rolle in der Universitätspolitik wird von der bisherigen Forschung als sehr bedeutend angesehen,[83] während die Reformationsgeschichtsforschung ihm früher nur eine kleine Nebenrolle zugebilligt hat – zumeist an der Seite Melanchthons. Doch Günther Wartenberg zählte ihn "zu den Geburtshelfern eines sächsischen Konfessionsluthertums".[84] Wir werden hier sein vielfältiges Engagement im Bereich der Theologie und Kirchenpolitik skizzieren.
Seine Wirkenszeit in Leipzig wird hier in vier Phasen eingeteilt: 1541 bis 1546, 1547 bis 1553, 1553 bis 1560 und 1560 bis 1574. Dies ist überwiegend politikgeschichtlich motiviert:[85] In den ersten Regierungsjahren[86] wurde Herzog Moritz von seinen Amtskollegen noch nicht ernstgenommen und strebte danach, sich aus der Abhängigkeit von Kursachsen und Hessen zu befreien, was zunächst nur durch die Parteinahme für das Haus Habsburg und damit ein neues Abhängigkeitsverhältnis gelang.[87] Camerarius bekam in dieser Zeit erste kirchenpolitische Aufgaben, die er jedoch eher unwillig übernahm.
Der Schmalkaldische Krieg bildet die erste Zäsur: 1547 erfolgte Moritzens Erhebung zum Kurfürsten und die Eingliederung der Kurlande um Wittenberg ins albertinische Herrschaftsgebiet. Dadurch und auch durch den Tod Luthers 1546 wurde das „neue“ Kurfürstentum zu einem der wichtigsten Zentren der Reformation, da so bedeutende Wittenberger Reformatoren wie Melanchthon und Johannes Bugenhagen nun in diesem Land wirkten.[88] Überdies konnte Moritz sich trotz des „Augsburger Interims“ allmählich aus der kaiserlichen Vormacht emanzipieren. Die Mittel dafür waren die Belagerung Magdeburgs 1550/51 und der Fürstenaufstand 1552.
Moritzens Tod im Jahr 1553 bildet die nächste Zäsur, da sein Bruder August (Sachsen) von den kühnen Entwürfen seines Vorgängers Abstand nahm und sich stärker Landesausbau und Reichspolitik verschrieb.[89] Nur wenige Monate später verstarb Georg von Anhalt, der sich zu einem der führenden Theologen des Kurfürstentums entwickelt und gerade in der Religionspolitik großen Einfluss erworben hatte. Er prägte als „Bischof“ von Merseburg die Ausgestaltung der albertinisch-sächsischen Kirchenordnungen in bedeutendem Maße, wirkte an der Ausarbeitung der Leipziger Landtagsvorlage 1548 mit (dem sog. Leipziger Interim), des weiteren an der Confessio Saxonica 1551, und nahm an mehreren Religionsgesprächen teil.[90] Für Camerarius stellte sich in dieser Zeit auch die Frage, ob er überhaupt nach Leipzig zurückkehren sollte.[91]
Das Jahr 1560 schließlich bringt den Tod Melanchthons. Diesem kommt in der Rückschau eine größere theologische Bedeutung zu als seinem Leipziger Freund und Kollegen. Wir können aber oft nicht ermessen, wieviel „Camerarius“ in jedem Werk steckt, auf dem „Melanchthon“ draufsteht. Mit dessen Tod war Camerarius nun der letzte Überlebende der ersten Reformatorengeneration. Diese Rolle zeigt sich deutlich in seiner Ladung durch Kaiser Maximilian II. (HRR) nach Wien, um bei der Erstellung einer Kirchenordnung mitzuarbeiten (vgl. Schlagwort Biographisches (Wienreise).) Ob nun Camerarius den Drang verspürte, das Erbe Melanchthons weiterzuführen, oder aus anderen Gründen: Jedenfalls verfasste er in den folgenden 14 Jahren mehr theologische Werke als zuvor. Den nächsten Einschnitt bildet im Jahr 1574 nicht nur sein Tod, sondern auch die religionspolitische Wende Augusts, der viele „Philippisten“ wegen des Verdachts auf Kryptocalvinismus aus ihren Ämtern entfernte; Georg Cracow und Caspar Peucer wurden sogar eingekerkert.[92] Auch Camerarius-Schüler wie Gregor Bersman,[93] Ernst Vögelin und Andreas Freyhub konnten sich nicht mehr lange auf ihren Posten halten.[94]
(Vinzenz Gottlieb)
Voraussetzungen in Leipzig
Bis 1539 war die Universität Leipzig wie das gesamte albertinische Herzogtum Sachsen ein Hort des alten Glaubens, an dem Herzog Georg (Sachsen) den Einflüssen der Reformation (trotz anfänglicher Sympathie in einigen Punkten) durch eine eigenständige Reformpolitik trotzte.[95] Dabei zeigt die Arbeit von Christoph Volkmar eindrucksvoll, dass dieses Vorgehen keineswegs automatisch zum Scheitern verurteilt war, sondern dass erst durch den Tod von Georgs Söhnen (Johann und Friedrich) die "Fürstenreformation von oben"[96] durch Heinrich (Sachsen) ermöglicht worden ist. Durchaus nicht unwidersprochen[97] predigte der Ablassprediger Johann Tetzel 1516, 1517 und 1518 in der Stadt.[98] Auch Camerarius soll im Jahr 1517 zusammen mit seinem Lehrer Georg Helt eine dieser Predigten gehört und entrüstet die Kirche verlassen haben.[99] Die Leipziger Disputation 1519 zwischen Martin Luther, Andreas Bodenstein und Johannes Eck verfolgte er aus der Ferne, während er in Erfurt studierte. Sein Freund Adam Krafft war in Leipzig zugegen und bewog dort Philipp Melanchthon, einige Verse für Camerarius zu verfassen, was den Beginn von deren langer Freundschaft bildete.[100]
Mit der Einführung der Reformation im albertinischen Sachsen[101] ergab sich auch die Notwendigkeit, den Lehrkörper der Universität an die geänderte konfessionelle Situation anzupassen. Besonders wichtig war die Ausbildung zuverlässiger Staatsbeamter und Pfarrer.[102] Nachdem am 13.8.1539 die Visitatoren im Auftrag Herzogs Heinrich (Sachsen) alle Universitätsangehörigen auf die Augsburgische Konfession und deren Apologie verpflichtet hatten,[103] bestanden aber gerade an der Theologischen Fakultät noch einige Schwierigkeiten, wie Camerarius sie schon in Tübingen angetroffen hatte. Besonders der Franke Hieronymus Dungersheim verweigerte sich der neuen Lehre. Er war seit Anfang 1538 Dekan und der einzige promovierte Theologe vor Ort. Auf besagte Visitation des Herzogs reagierte die Fakultät, sicher auf Dungersheims Betreiben hin, mit der Zusage „sie wolten der Augspurgischen Confeßion und derselben Apologie nicht widerstehen, in so ferne sie weder dem Evangelio noch der Wahrheit widersprächen“.[104] Dies wird allgemein als nur äußerliche Zustimmung gesehen, die im Widerspruch zum Standpunkt der übrigen Fakultäten stand und dem Herzog auch nicht genügte.
Die häufige Abwesenheit von Professoren, die meist auswärtige Kanonikate bekleideten und ihren Lebensmittelpunkt nicht in Leipzig hatten,[105] bereitete schon zu Regierungszeiten Herzog Georg (Sachsen) Schwierigkeiten: Bei der Promotion von Melchior Rudel und Matthäus Metz am 3. April 1538 hatten sich die anderen zuständigen Professoren aus Krankheitsgründen entschuldigen lassen. Da ein Professor allein nicht promovieren durfte, musste Dungersheim seinen Kollegen Johann Sauer aus Halle heranziehen.[106] Dungersheim starb nach Krankheit am 2.3.1540. In seine Fußstapfen trat der aus Halle (Saale) herbeigeeilte Johann Sauer, der die Reformation auch bestenfalls halbherzig unterstütze und Leipzig schon 1544 in Richtung Wien verließ. Nur kurz (1539-1541) währte die Professorenkarriere des ersten evangelischen Theologieprofessors Nicolaus Scheubleyn, die durch seinen unglücklichen Tod ein jähes Ende fand.[107] Der systematische Neuaufbau der Fakultät erfolgte unter Heinrichs Sohn und Nachfolger Moritz (Sachsen), der nach der Berufung des Camerarius den Reformkurs fortsetzte, indem er am 26.5.1542 fünf theologische Lehrstühle stiftete (je zwei für das Alte und das Neue Testament sowie einen für Hebräisch) und für deren Finanzierung durch die Erträge des vormaligen Paulinerklosters sorgte. Es dauerte allerding bis zum Wintersemester 1544, bis durch die Aufnahme des Schotten Alexander Alesius in die Fakultät alle theologischen Lehrstühle besetzt werden konnten.[108] Jakob Schenck lehrte vom Wintersemester 1541/42 bis Oktober 1542, wurde dann aber entlassen und im August 1543 des Landes verwiesen.[109]
(Vinzenz Gottlieb)
1541 bis 1546
Am 10.10.1543 erfolgte in Leipzig die theologische Doktorpromotion von Caspar Borner, Johann Pfeffinger, Andreas Samuel[110], Wolfgang Schirmeister und Bernhard Ziegler – die erste nach dem neuen Bekenntnis. Fast alle der Promovenden waren Absolventen der Universität (Wittenberg), die somit ihren Einfluss in Leipzig intensivierte. Zu besagter Promotion wurden auch die Wittenberger Theologen eingeladen, um das gute Verhältnis zu demonstrieren (MBW Nr. 3333). Martin Luther, Johannes Bugenhagen und Philipp Melanchthon mussten zwar wegen der gleichzeitigen Promotion des Erasmus Alberus absagen, schickten aber Caspar Cruciger und Paul Eber als Vertreter (MBW Nr. 3338).[111] Die von den Kandidaten disputierten quaestiones wurden von Camerarius ediert, zusammen mit Zieglers Promotionsrede, einem lateinischen Bericht über die Vereidigung, dem Einladungsschreiben an die Wittenberger Fakultät, dem Wittenberger Antwortschreiben und einer Psalmenparaphrase in lateinischer (Melanchthon) und griechischer (Camerarius) Sprache: Div., Quaestiones quinque, 1544.[112]
Schon bald nach Camerarius‘ Ankunft in Leipzig wurde er von Hz. Moritz in theologische Belange einbezogen. So widmete er sich mit Borner zusammen der Universitätsreform; dann bat Moritz ihn und die Theologische Fakultät um ein „Gutachten für die weitere Gestaltung der Landeskirche“,[113] wobei Camerarius auch an der Vorbereitung des Konsistoriums mitwirken sollte. Melanchthon unterstützte ihn durch Zusendung der Wittenberger Konsistorialordnung von 1542.[114] Streitpunkt dabei war die Kirchenstruktur: Während eine Gruppe um Georg von Karlowitz die alten Strukturen beibehalten wollte,[115] strebten die Superintendenten ein Konsistorium an, wie es im ernestinischen Kurfürstentum bereits bestand.[116] Zur Entscheidungsfindung wurden die Leipziger Theologen einbezogen und auch Camerarius. Die Ideen von Georg III. (Anhalt-Plötzkau) sind hier auch zu beachten.[117]
Im Zuge der Universitätsreform richtete Herzog Moritz 100 Stipendien ein, die in erster Linie Theologiestudenten zugute kommen sollten. So wollte er dem Mangel an evangelischen Theologen abhelfen. Dies war nötig geworden, um die wegfallenden Einkommen aus kirchlichen Pfründen zu kompensieren. Camerarius gehörte zu den Prüfern der Stipendiaten; außerdem arbeitete er 1556 an einer neuen Stipendienordnung mit.[118] Ob die Ähnlichkeiten im Stipendienwesen der Universitäten Leipzig und Tübingen[119] Camerarius zu verdanken sind, ist noch zu prüfen.
Die Visitation der neugegründeten Fürstenschulen wurde der Universität (Leipzig) übertragen, wobei Camerarius ausdrücklich persönlich genannt wird.[120]
Aber auch fremde Landesfürsten bemühten sich außerordentlich um die Dienste des Camerarius. Dabei ist vor allem Herzog Albrecht (Preußen) zu nennen: Während C. im Oktober 1543 eine Stelle als Rektor der Königsberger Universität ablehnen musste, konsultierte der Herzog ihn (und Melanchthon) am 30.6.1545 bei der Problematik des Promotionsrechts. Dieses konnte nur vom Papst oder Kaiser erteilt werden. Von beiden war keine Zustimmung zu erwarten. Albrecht wandte sich weder an Juristen noch an prominente Theologen wie Martin Luther, sondern an die beiden Humanisten, die ihm nahe standen.[121] Das deutet auf den Willen hin, die Angelegenheit relativ diskret und geschickt zu lösen.[122]. Eine entsprechende Lösung präsentierten sie in MBW Nr. 3970 unter Verweis auf die Kirchengeschichte, insbesondere die Zeit unter Kaiser Julian (Apostata). Die Situation ähnelte der Tübinger Problematik so sehr, dass die beiden Gutachten sogar in der Forschung verwechselt worden sind: Vgl. Volz 1977, S. 90-93 und 3970 Anm..[123] Das gute Verhältnis, das Camerarius und die Wittenberger Theologen zu Albrecht hatten, zeigt sich auch in einem Brief vom 8.10.1543, worin sie ihn (letztendlich vergeblich) bitten, auf das Studium seines Leibarztes Andreas Aurifaber in Italien zu verzichten.[124]
(Vinzenz Gottlieb)
1547 bis 1553
Während des Schmalkaldischen Krieges fand C. zunächst in Merseburg bei Fürst Georg Unterschlupf, dann zog er über Erfurt weiter nach Franken.[125] Der Rat der Stadt Nürnberg bot ihm und Melanchthon Asyl an. Damit verbunden war möglicherweise die Hoffnung, dass beide Lehrtätigkeiten an der behelfsmäßigen Hochschule übernehmen würden, die dort eingerichtet worden war, vor allem für geflüchtete Wittenberger und Leipziger Studenten.[126] Melanchthon verblieb aber in Sachsen, und für eine Lehrtätigkeit des Camerarius in Nürnberg gibt es keine Belege. Allenfalls die Erwähnung, er werde zahlreiche Schüler nach Leipzig mitbringen,[127] kann ein Hinweis darauf sein. Die Wiederaufnahme seines Amtes in Leipzig war keineswegs sicher; so erwog er sogar, eine Theologieprofessur in Königsberg anzunehmen, wo sein Sohn Johannes Camerarius II. bereits studierte.[128] Auch Alesius interessierte sich dafür, und Melanchthon wurde sogar von Albrecht (Preußen) dorthin berufen.[129] Ebenso gab es Angebote des Kurfürsten Joachim II. (Brandenburg), dass C. an der Universität (Frankfurt an der Oder) unterkommen könne.[130] Camerarius wurde durch (den neuen Kf.) Moritz im Sommer 1547 nach Leipzig zurückberufen, wobei auch einige Theologen dies forderten.[131] Nachdem Camerarius und Melanchthon nach Kriegsende wieder in Sachsen weilten, wurden sie wie zuvor mit einigen Aufgaben betraut; Georg von Anhalt wirkte weiterhin mit, obwohl er in Merseburg seine Leitungsfunktionen nach dem Schmalkaldischen Krieg an den altgläubigen Bischof Michael Helding abtreten musste.
Eine wichtige Aufgabe war zunächst die Arbeit an der Umsetzung des "Augsburger Interims", das als Übergangslösung für das Zusammenleben der Konfessionen bis zur Lösung auf einem Konzil bilden sollte.[132] Jedoch verweigerten die altgläubigen Reichsstände die Annahme, so dass es nur noch für die evangelischen Reichsstände gelten sollte. Kurfürst Moritz zögerte mit der Annahme und verwies auf die Bedenken seiner Landstände und Theologen. Melanchthon und andere (Caspar Cruciger, Johann Pfeffinger und Georg Maior) forderten ausdrücklich, dass neben Georg von Anhalt auch Camerarius in die Theologenkommission berufen wurde.[133] Diese erarbeitete dann Vorschläge, wie man dem Kaiser in Äußerlichkeiten (Mitteldinge, Adiaphora) entgegenkommen könnte, ohne zentrale Glaubensinhalte aufzugeben.[134] Wichtige Stationen in der Entstehung dieser sog. Landtagsvorlage[135] waren die Konferenzen von Theologen und Räten, wobei die Treffen in Pegau (23.-25.8.) und Torgau (18.10.) ohne Beteiligung des Camerarius,[136] die von Altzella im November 1548 und der Theologentag zu Jüterbog am 16. und 17.12. in seiner Anwesenheit erfolgten.[137] Präsentiert wurden die Ergebnisse auf dem Landtag in Leipzig Ende Dezember.[138] Obwohl die Stände die Vorlage ganz überwiegend akzeptierten, gab es jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, da die altgläubigen Bischöfe nicht einverstanden waren. Veröffentlicht wurden nur Auszüge der neuen Kirchenordnung;[139] durch Moritzens Hinhaltepolitik und Bedenken von Seiten der Theologen verzögerte sich die Annahme der Interimsartikel in Sachsen und unterblieb schließlich ganz, abgesehen von Details wie dem Tragen des Chorrocks.[140] Das zögerliche, aber zunächst nicht klar ablehnende Verhalten des Landesherrn schützte so auch seine eigenen Theologen: So gab es in Sachsen kaum Verfolgungen oder Verbannungen von Theologen, die dem Interim widersprachen. Zwar forderte Karl V. (HRR) kurzzeitig Melanchthons Auslieferung, konnte aber schließlich davon abgebracht werden. Anders sah es bei kleineren, besonders süddeutschen, Reichsständen aus: Aus Schwäbisch Hall musste Johannes Brenz,[141] aus Braunschweig-Calenberg Joachim Mörlin, aus Nürnberg Andreas Osiander fliehen, während Veit Dietrich dort bereits 1547 suspendiert worden war und Anfang 1549 nach schwerer Krankheit starb.[142] In Leipzig dagegen konnte ein Interim-Gegner wie Alexander Alesius weiterhin seine Positionen lehren.[143] Für Camerarius und besonders für Melanchthon sollte die Mitwirkung an der Landtagsvorlage aber in zahlreichen Schmähungen innerhalb des protestantischen Lagers resultieren, hauptsächlich von Seiten der Gnesiolutheraner um Flacius.[144] Gleichzeitig entwickelten sich aus diesem sogenannten Adiaphoristischen Streit zahlreiche weitere Zerwürfnisse.[145] Zunächst scheint sich die Schmähkritik auf Melanchthon konzentriert zu haben; Camerarius geriet ins Visier, als er den Freund durch die Querela Lutheri unterstützte.[146]
Wie oben bereits erwähnt, war das Interim nur als Übergangslösung bis zu einem Konzil gedacht. Auf diesem sollte die Kirchenspaltung entgültig überwunden werden. So kam auf die sächsischen Theologen die Aufgabe zu, ihre Glaubenswahrheiten überzeugend darzustellen. Im Jahr 1551 erarbeiteten sie daher, wiederum unter Mitwirkung des C., die Confessio Saxonica zur Vorbereitung auf das Konzil von Trient.[147] Camerarius wurde im April 1551 nach Württemberg geschickt, um mit Johannes Brenz Vorbesprechungen abzuhalten.[148] Die Wahl seiner Person lag sicher an den guten Kontakten der beiden aus Tübinger Zeit. Camerarius traf sich auch mit süddeutschen Theologen am 19.8.1551 in Langensalza, um über die Confessio Saxonica und die Confessio Virtembergica zu sprechen.[149] Das Konzil kam nach einer Unterbrechung im Mai 1551 wieder in Trient zusammen. Melanchthons Teilnahme war vorgesehen, doch musste er in Nürnberg den angestrebten Geleitbrief erwarten.[150] Das Geleit wurde aber nie in der von Moritz (Sachsen) geforderten Form bewilligt.[151] Melanchthon kehrte schon im März 1552 wieder nach Sachsen zurück, als seine Teilnahme aufgrund des Fürstenaufstands obsolet wurde.[152]
Der Bedarf an (neugläubigen) Theologen in Leipzig blieb in diesen Jahren weiterhin groß, auch bedingt durch den Tod Borners (1547), Johannes Mentzels und Zieglers (beide 1552) sowie den Weggang Nikolaus Zipsers (1553).[153] Dies führte dazu, dass 1553 sogar der Mathematiker Johann Hommel gedrängt wurde, den Doktorgrad der Theologie zu erwerben. Diesem Ersuchen kam er aber nicht nach.[154]
(Vinzenz Gottlieb)
1553 bis 1560
Anders als in der Reichspolitik brachte der Tod des Kurfürsten Moritz (Sachsen) zunächst keinen Bruch in der kursächsischen Kirchenpolitik mit sich. Kurfürst August (Sachsen) führte hier die Politik seines Bruders fort und baute die evangelische Landeskirche weiter aus.[155] Sofort nach seiner Rückkehr aus Dänemark suchte er das Gespräch mit Philipp Melanchthon, der künftig die führende Rolle unter den sächsischen Theologen spielen sollte.[156] Für Camerarius änderte sich einiges dadurch, dass er sich theologisch stärker exponierte: Mit der Herausgabe der Querela Martini Lutheri geriet er plötzlich ins Visier von Kontroverstheologen.
Vom 20.-29.5.1554 nahm Camerarius am Naumburger Konvent teil, zusammen mit Theologen aus Kursachsen, Hessen und Straßburg, wie Melanchthon, Alexander Alesius, Johann Forster, Adam Krafft und anderen.[157] Ziel des Treffens war das Finden einer gemeinsamen Linie für den Augsburger Reichstag 1555,[158] der im Augsburger Religionsfrieden resultierte. Inhalte des Naumburger Konvents waren das Verwerfen der osiandrischen und schwenkfeldschen Lehre, des Interims und des Papsttums sowie die Behandlung von Zeremonien, Beichte, Konsistorien, Kirchenstrafen und kirchlicher Autorität. Das Treffen scheiterte letztendlich am Ausbleiben der württembergischen Vertreter. Im Abschlussdokument werden einige Positionen erkennbar, die Camerarius mitgetragen hat. Deutlich wird die klare Ablehnung der Schwenckfeld’schen Lehre, während Osianders Lehre differenziert betrachtet wird.[159] Während der theologische Schulterschluss nicht klappte, so war doch am selben Ort ein Treffen politischer Vertreter von Erfolg gekrönt, indem schon im Februar 1554 (zumindest vorübergehend) ein Ausgleich zwischen albertinischen und ernestinischen Interessen geschaffen wurde.[160]
Camerarius wurde weiterhin mit der Visitation der Fürstenschulen betraut;[161] für die Kirchenvisitation wurden nur die Wittenberger Theologen sowie aus Leipzig Superintendent Pfeffinger herangezogen.[162]
Der Reichstag 1555 brachte mit dem „Augsburger Religionsfrieden“ eine entscheidende Zäsur in der Reichs- und Religionspolitik des 16. Jahrhunderts mit sich. Die sächsischen Kurfürsten (Moritz und August) und deren Räte legten hierfür wichtige Grundlagen.[163] Während des Reichstags war Camerarius (zumindest im Juni 1555) in Augsburg: Vgl. OCEp 0680 und OCEp 0909. Ob er an den Verhandlungen teilnahm, ist unklar. So bittet er H. Wolf in OCEp 0820 vorsorglich um Berichte. Wolf schreibt ihm aber (am 29.9.1555) nichts darüber, unter Verweis auf die sächsischen Gesandten, die das berichten würden.[164]
Im September 1555 war C. Teil der kursächsischen Gesandtschaft in Nürnberg zur Beilegung des Osiandrischen Streits.[165] Nähere Informationen zur Reise unter MBW 7591 m. Anm.; siehe auch Siegmund-Schultze 2005, S. 304-307. Auch hier waren Melanchthon und Alesius zugegen. Wendorf 1957, S. 78 zeigt anhand dieser Reise sowie des Naumburger Konvents auf, dass die Meinung des Camerarius für Melanchthon sehr wichtig war.
Camerarius nahm 1556 am Regensburger Reichstag teil: Vgl. OCEp 0688 und MBW Nr. 8008 (28.10.56): Dort wird berichtet, dass C. mit Franz Kram in Regensburg war.
Die Teilnahme des Camerarius am Religionsgespräch Worms 1557 war nicht geplant. Da jedoch währenddessen Melanchthons Frau Katharina Melanchthon am 11.10. starb, reiste C. persönlich nach Worms, um dem Freund die Nachricht zu überbringen und ihn zu trösten. Er fand ihn schließlich Ende Oktober in Heidelberg, wohin er in einer längeren Verhandlungspause[166] gereist war und wo er Kurfürst Ottheinrich (Pfalz) bei der Reform der Universität (Heidelberg) beriet, während die Wormser Verhandlungen stagnierten.[167] C. scheint noch vor der (letztlich erfolglosen) Wiederaufnahme der Verhandlungen zurückgereist zu sein. Den Reiseweg hat er in einem Reisegedicht nachgezeichnet.
Im Sommersemester 1558 war C. Rektor der Universität Leipzig. [168] Fast gleichzeitig mit seinem Amtsantritt wurden die neuen Statuten der Artistenfakultät durch den Kurfürsten bestätigt, an deren Erstellung Camerarius maßgeblich beteiligt war.[169] In diese Zeit fallen auch die Neubesetzungen von vakanten Posten der theologischen Fakultät: Nach dem Tod Wolfgang Schirmeisters 1555 waren nur Pfeffinger und Alesius als ordentliche Professoren verblieben. Mit der Berufung von Andreas Knauer als Tertius und Heinrich Salmuth als Quartus sowie Peter Helborn als Hebräischlektor konnte dem Mangel wiederum abgeholfen werden.[170]
Ob C. 1559 am Reichstag in Augsburg teilgenommen hat, ist nicht vollständig geklärt, die Quellen sind da nicht eindeutig.[171] Im Jahr 1559 soll C. auch in Kirchenbelangen in Göppingen bei Herzog Christoph (Württemberg) gewesen sein,[172] was jedoch noch mit dem Itinerar in Einklag gebracht werden muss.
(Vinzenz Gottlieb)
1560 bis 1574
Mit Melanchthons Tod[173] war eine wichtige theologische Autorität des kursächsischen Protestantismus weggefallen. Unter seinen Mitstreiter, will man sie nun als Philippisten, Kryptocalvinisten, Humanisten oder anders bezeichnen, zeichnet sich kein Nachfolger mit ähnlicher Autorität ab.[174] Über Nachfolgstreitigkeiten ist allerdings wenig bekannt: Die großen Konfliktlinien bestehen weiterhin eher gegenüber dem orthodoxen Luthertum. Die Fülle theologischer Schriften, die Camerarius in seinen letzten anderthalb Lebensjahrzehnten verfasste, könnte vermuten lassen, dass er in die Fußstapfen seines Freundes treten wollte.[175] Hierfür gibt es aber nur wenige Hinweise.[176] So ist er kaum an Kontroversschriften beteiligt und tut wenig zur Weiterentwicklung der Theologie. Er blickt eher zurück in die Geschichte und sucht nach historischen Grundlagen. Dazu gehört das Werk über das Leben Jesu und der Apostel.
Seit der Eskalation des innerprotestantischen Streit in Worms 1557 hatten sich die Spannungen zwischen Philippisten und Gnesiolutheranern verstärkt. Dazu trug auch die Berufung des Kontroverstheologen Matthias Flacius nach Jena bei. Die dort ansässigen ernestinischen Theologen versuchten sich als wahre Nachfolger Luthers zu inszenieren, zu Lasten der Wittenberger (und Leipziger) Theologen. Der Einigugnsversuch durch den Frankfurter Rezess 1558 fand energischen Widerstand aus Weimar und Jena. Neben dem Weimarer Konfutationsbuch ist auch die Entlassung von Victorinus Strigel und Andreas Hügel in Jena Ausdruck dieses Zwiespalts. Mit der Entlassung des Flacius 1561 und Strigels Wiedereinsetzung 1562 begann eine Entspannungspolitik, die bis 1567 dauerte. Hieran war der Wittenberger Professor Paul Eber entscheidend beteiligt.[177]
Im Juli 1564 wird C. als Ehrengast nach Jena eingeladen zur theologischen Doktorpromotion Johann Stössels unter Leitung des Paul Eber.[178] Das zeigt das hohe Ansehen, dass er damals in den sächsischen Landen genoss. Ob er schon an dieser Veranstaltung teilnahm, ist nicht ganz sicher (wegen der Datierung von OCEp 0748), doch war er am 15.7. zur Magisterpromotion anwesend. Er lieferte bei dieser Gelegenheit auch eine Responsion auf eine Frage des Disputanten (OC 0748).
Die Bedeutung des Camerarius zu Lebzeiten, auch auf internationalem Parkett, wird verdeutlicht durch eine wenig bekannte Episode: Der päpstliche Nuntius Zaccaria Delfino plante im Jahr 1564, über Gespräche mit Camerarius und mit dem Kurfürsten von Brandenburg die Protestanten zurück zur römischen Kirche zu führen. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit dem sächsischen Kanzler Ulrich von Mordeisen im August 1564 in Wien.[179] In diesem Kontext fallen über C. die Aussagen „che è il manco rigido Luterano di Saxonia“ und „[Camerario] in rebus religionis hoggidi può tutto col suo elettore“.[180] Tatsächlich hat Delfino seine Reise nach Leipzig nie angetreten, sondern seinen Auditor Dr. Antonius Cauchius damit beauftragt.[181] Die Verhandlungen standen aber unter keinem guten Stern: Wegen der Gefangennahme seines Sohns Philipp Camerarius durch die Inquisition in Rom war Camerarius empört und nicht zum Nachgeben bereit. So habe er gesagt: „Wenn die Papisten noch weiter so grausam gegen Unschuldige und Fremde vorgehen sollten, so könne es leicht geschehen, daß ihnen gleiches mit gleichem vergolten werde.“[182] Der Überfall durch Handlanger Wilhelm von Grumbachs auf Cauchius, bei dem dieser alle Briefschaften verlor, tat sein übriges, die Verhandlungen scheitern zu lassen, zumal die Hintergründe bis 1567 unklar blieben und ein religiös-politisches Motiv vermutet wurde.[183] Nachdem im selben Jahr 1565 sowohl Mordeisen in Sachsen als auch Delfino bei der Kurie in Ungnade fielen und ihre Posten verloren,[184] scheinen die Unionspläne, sofern sie überhaupt ernsthaft erwogen worden waren, vollends beerdigt worden zu sein.
Die Inhaftierung seines Sohnes aus Gründen des Glaubens, verbunden mit der Gefahr der Hinrichtung, hatte den Vater tief getroffen, wie in mehreren Briefen deutlich wird.[185] Gleichzeitig zeigt sich aber auch, wie belastbar dessen politisches Netzwerk war: Unmittelbar nach der Verhaftung setzte ein reger Austausch von Briefen ein, die um Freilassung der Inhaftierten baten. Neben Gelehrten und fürstlichen Räten verwendeten sich auch Kurfürst August (Sachsen), der katholische Herzog Albrecht V. (Bayern) und sogar Kaiser Maximilian II. (HRR) für die Gefangenen,[186] die nach zwei Monaten schließlich ihre Freiheit wiedererlangten.
Infolge der Grumbachschen Händel wurde 1567 der ernestinische Herzog Johann Friedrich der Mittlere bis ans Lebensende inhaftiert, woraufhin sein Bruder Johann Wilhelm (Sachsen-Weimar) die Regierungsgeschäft in die Hand nahm. Unter ihm wurde die Kluft zwischen beiden Sachsen auch theologisch vertieft, was durch das Scheitern des Altenburger Religionsgesprächs noch vertieft wurde.[187]
Von August bis Dezember 1568 war C. in Wien bei Kaiser Maximilian II. (HRR) und nahm dementsprechend nicht am gleichzeitigen Altenburger Religionsgespräch teil. Die Wienreise war überschattet von körperlichen Gebrechen, die C. große Pein bereiteten, und dem Gefühl der Vergeblichkeit, dass er schon vor Fahrtantritt hatte und das sich letztendlich bewahrheiten sollte.
Beim Consensus Dresdensis 1571,[188] an dem alle sächsischen Theologieprofessoren, Superintendenten sowie Vertreter der Konsistorien mitgewirkt haben, war C. nicht dabei. So kann man konstatieren, dass C. keineswegs in alle theologischen Angelegenheiten Sachsens involviert war. Bei der Durchsicht der Akten der Theologischen Fakultät im Universitätsarchiv Leipzig findet man seinen Namen nur sporadisch unter Gutachten und Briefen.
Das Jahr 1573 brachte mit dem Tod Herzog Johann Wilhelms die Situation, dass für dessen unmündige Erben offiziell ein Regentschaftsrat, tatsächlich aber Kurfürst August (Sachsen) die Geschäfte in den ernestinischen Gebieten führte. Dies führte zu zahlreichen Entlassungen gnesiolutheranischer Pfarrer sowie der Professoren Heshusius und Johannes Wiegand in Jena. Deren Stellen wurden mit den Philippisten David Voit und Balthasar Sartorius besetzt.[189]
Die Ereignisse des Jahres 1574 stellen eine Zäsur der religionspolitischen Entwicklung Kursachsens dar: Mit dem Sturz bedeutender Philippisten wie Georg Cracow, Caspar Peucer, Hieronymus Kiesewetter und Christian Schütz begann die Säuberung von vermeintlichen (oder echten) Kryptocalvinisten.[190]
Bereits im Januar begannen Visitationen kursächsischer Räte an den Universitäten Wittenberg und Leipzig sowie der Schule zu Pforta. Entsandt wurden die Räte Walter von Schönberg, Hans Löser, Erich Volkmar von Berlepsch, Hauboldt von Einsiedel, Laurentius Lindemann und David Pfeifer.[191] In der unter Mitwirkung des Camerarius verfassten Antwort vom 10.2.1574[192] verweist die Universität auf den Dresdner Konsens von 1571, den sie mitgetragen hat und von dem sie nicht abweiche, sowie auf den Katechismus Martin Luthers und Melanchthons "Corpus Doctrinae". Neben der Zusicherung des Gehorsams gibt sie aber auch zu bedenken, welche Auswirkungen die Zensur im Ausland haben könne, wie die dortige Zensur sächsischer Bücher und die Stärkung des Papsttums. Am 12.2. wurde die Antwort den Räten übergeben. Sie ist nach aktuellem Kenntnisstand die letzte öffentlichkeitswirksame Tätigkeit des Camerarius vor seinem Tod.
Es ist auffällig, dass erst nach dem Tod des Irenikers Camerarius eine Einigung der lutherischen Christen durch Konkordienformel und Konkordienbuch zustande kam.[193]
Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung
Camerarius und bedeutende Theologen
Hier sei verwiesen auf die Briefwechsel, die C. mit einigen Theologen führte: Georg von Anhalt[194], Philipp Melanchthon Referenzfehler: Für ein <ref>
-Tag fehlt ein schließendes </ref>
-Tag. Gesonderte Betrachtung verdienen Alexander Alesius[195] und Martin Luther. Letzterer muss einen ausgedehnten Briefwechsel mit Camerarius gepflegt haben; davon ist jedoch nicht viel erhalten. So ist in den Camerarius-Editionen nur der Brief an die Wittenberger Freunde (OCEp 1532) enthalten. Ferner schreibt Ludwig Camerarius II. an seinen Sohn, es hätte viele Briefwechsel gegeben zwischen Joachim C. und Luther, von denen er aber keinen erhalten habe.[196] Drei Briefe finden sich in Briefeditionen zu Luther. Daraus zeigt sich ein durchaus persönliches Verhältnis zwischen beiden. So erhielt C. durch Melanchthon eine Lesebrille von Luther und war davon sehr angetan; C. sendet Südfrüchte an Luther; und Luther schickt C. ein Empfehlungsschreiben für seinen Neffen.[197] Luther hielt hohe Stücke auf die Bildung des Camerarius. So ist der Ausspruch überliefert: Hodie plures vivunt, qui sunt eruditiores Erasmo: Noster Philippus, Joachimus et reliqui.[198] In einer undatierten Tischrede äußert er sich auch: Were ich so beredt vnd reich von Worten/ als Erasmus/ Vnd were im Griechischen so gelert als Joachimus Camerarius/ Vnd im Ebreischen also erfahren/ wie Forschemius/ Vnd were auch noch juenger/ ey/ wie wollte ich arbeiten.[199]
Gar nicht untersucht wurden hier bisher die Beziehungen zu Matthäus Alber[200] und Jakob Andreae (ThBW 1, S. 614), Justus Menius sowie zu den Leipziger Theologen. Auf katholischer Seite sind Erasmus von Rotterdam, Julius von Pflug[201], Moritz von Hutten und Daniel Stiebar von Rabeneck zu nennen. Reformierte Theologen wie Theodor Beza erfordern gründliche Untersuchung auch der handschriftlichen Briefe: Nach dem energischen Vorgehen des sächsischen Kurfürsten August gegen die "Kryptocalvinisten" im Jahr 1574 war es für Camerarius' Söhne nicht ratsam, Briefwechsel mit Calvinisten oder auch nur Philippisten zu unterhalten. Wenn solche Briefe überhaupt gedruckt wurden, so geschah dies entweder noch zu Camerarius' Lebzeiten (Melanchthon, Epistolae ad Camerarium, 1569), ohne Angabe des Empfängers (vgl. die meisten Briefe an Georg Cracow) oder nach Augusts Tod: Da dessen Sohn und Nachfolger Christian I. (Sachsen) eine Religionspolitik betrieb, die dem Calvinismus freundlicher gestimmt war, konnten in der Edition von 1595 auch Briefwechsel mit Georg Cracow und Hubert Languet erscheinen.
Das enge Verhältnis, das Camerarius zu den Theologischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Wittenberg sicherlich gepflegt hat, ist (außerhalb des Melanchthon-Briefwechsels) nur schwer nachzuweisen. Im offiziellen Schriftwechsel taucht er nur sporadisch auf. Umso bemerkenswerter ist ein Briefwechsel der Wittenberger und Leipziger Theologen zum Tod des Leipziger Superintendenten Johann Pfeffinger: Darin werden die besten Wünsche für die Gesundheit des praeceptor communis Ioachimus Camerarius übermittelt, der sich im Antwortschreiben dafür bedankt.[202]
Dieser Abschnitt wird noch bearbeitet.
Theologische Schriften des Camerarius
Kirchengeschichtsschreibung
Die Theodoret-Übersetzung - Philologie, nicht Theologie
Glaubt man Camerarius' Widmungsbrief an Justus Jonas, war es wie auch in anderen Fällen seine schlechte Gesundheit, die den Anstoß zu seiner Beschäftigung mit Theodoret gab.[203]
1535[204]
habe er wieder einmal krank im Bett gelegen, vermutlich aufgrund seines langjährigen offenen Geschwürs am Fuß, das ihm zu dieser Zeit zu schaffen machte (→ Medizin); bei dieser Gelegenheit habe er in einem Buch gelesen, das sowohl eine griechische Edition von Theodorets Kirchengeschichte als auch Teile einer lateinischen Übersetzung derselben durch Epiphanius Scholasticus enthalten habe (es muss sich um das Kompendium zur Kirchengeschichte gehandelt, das Beatus Rhenanus 1535 in Basel herausgab[205]).
Auf das Drängen von Freunden, die bei ihm auf Krankenbesuch waren, darunter Johann Mylius, habe er mit der Übersetzung des Werks ins Lateinische begonnen: Die Version des Epiphanius, dem Camerarius barbaries, inscitia und somnolentia zuschreibt (Bl. α2r), habe sowohl Mylius als auch er selbst als völlig nutzlos erkannt, da Epiphanius selbst vermutlich bereits eine spätere Sprachstufe des Griechischen gebrauchte und daher mit der älteren Form Theodorets weniger vertraut war als Camerarius, der das Griechische von den besten (d.h. von den klassischen) Autoren und dem hervorragenden Georg Helt gelernt habe. Camerarius habe sich beim Lesen gar die Frage gestellt, wie es sein könne, dass einem Griechen nicht nur die lateinische, sondern gar seine eigene Sprache so fremd sei![206]
Es handelt sich bei Camerarius' Übersetzung offenbar um ein recht kurzfristiges Unterfangen: Da er sie als Produkt langer Sommertage (opella aestivalium dierum longarum, Bl. A3v) bezeichnet, ist anzunehmen, dass sie tatsächlich in den Sommermonaten des Jahres 1535 entstand, mutmaßlich noch vor Verfassen des Widmungsbriefes, der auf den 13. August datiert ist. Die Übersetzung wurde schließlich 1536 gedruckt.[207]
Neben dem lateinischen Text enthält sie an einzelnen Stellen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zur griechischen Textgestalt in Form von Marginalien. Camerarius' Übertragung ist freier als die des Epiphanius; während letzterer sich stets bemüht, nah am griechischen Text zu bleiben und dafür häufig zu griechischen Fremdwörtern (scandalizare für σκανδαλίζειν, zelus für ζῆλος) und gräzisierender Syntax greift (Post quem Philogonius Pontificatum sumens ... für Φιλογόνιος δὲ μετὰ τοῦτον τὴν προεδρείαν λαβῶν),[208]
verwendet Camerarius lateinische Ausdrücke (offendiculo esse, fervor) und zielsprachenorientierte Syntax (quem excipiens Philogonius ...).[209]
Zugleich korrigiert Camerarius auch Verständnisfehler des Epiphanius (so übersetzt Epiphanius Genitiv und Partizip nach ἀκούειν mit einer Kombination von audire und Ablativus absolutus, wohingegen Camerarius korrekt ein Genitivobjekt erkennt, s.o. Anm.) und arbeitet semantisch genauer (für παντοδαποῖς κοσμούμενος ἀγαθοῖς hat Epiphanius omnibus bonis ornatus, Camerarius multiplicibus bonis ornatus[210]).
Camerarius bezeichnet seine Übersetzung ausdrücklich als philologische, nicht theologische Arbeit: Auf das Gebiet der Theologie habe er sich nicht begeben und er werde es auch nur unter Zwang tun. Jeder, nicht nur Theologen, sollten sich an seiner Arbeit erfreuen, gerade in einer Zeit, in der die von Theodoret beschriebenen Laster in allzu ähnlicher Form wieder aufträten; das Werk solle zu deren Heilung dienen.[211]
Außerdem betont er den Wert seiner Übersetzung als geschichtliche Quelle, da die bisherigen Übersetzungen und Parallelberichte die Ereignisse zeitlich durcheinandergebracht hätten.[212]
Eine Folge davon sei etwa, dass man allgemein annehme, der Häretiker Arius sei unter Kaiser Constantius gestorben; Theodoret schreibe aber klar und deutlich, dass sein Tod unter Kaiser Konstantin erfolgt sei.[213]
Entsprechend sei entweder Theodoret unglaubwürdig oder Rufinus (von Aquileia) sowie die Übersetzer Theodorets, von denen die verbreitete Interpretation stammte, hätten ungenau gearbeitet.[214]
Der Ireniker Camerarius bemüht sich also ganz bewusst, sich von den theologischen Inhalten des Werks zu distanzieren, um nicht in die Schusslinie zu geraten, falls mancher Theologe sich durch Theodorets Aussagen oder Camerarius' Übersetzung derselben angegriffen fühlen sollte. Auch die beiden Werbegedichte in drei griechischen und sieben lateinischen Distichen, die er im Anschluss an die Widmung dem Hauptwerk voranstellt, betonen vor allem den Quellenwert von Theodorets Werk, das die Geschichte von Gottes Volk erzähle:[215]
Es behandle eine Zeit, für die sonst wenige Quellen existieren; auch wenn es seine Mängel habe, sei es daher dennoch extrem wertvoll.[216]
Das eigentliche Werk enthält darüber hinaus neben einer lateinischen Übersetzung von Theodorets Kirchengeschichte Übertragungen weiter kleiner Werke aus Theodorets Korpus; auch diese unterstreichen die Interpretation des Bandes als Geschichtswerk, indem sie Verständnishilfen und Hintergrundinformationen zu diesem liefern. Darunter finden sich Kurzbiographien der Kaiser von Konstantin bis Theodosius II., der Bischöfe und weiterer Theologen, kurze Erläuterungen zu den in der "Historia Ecclesiastica" erwähnten Häresien sowie zwei kurze Traktate zum Unterschied zwischen den lateinischen Begriffen substantia und essentia.[217]
Camerarius' Übersetzung scheint recht beliebt gewesen zu sein. Philipp Melanchthon bedankt sich im Februar 1536 für die geleistete Arbeit und zeigt sich über die geplante Widmung an Justus Jonas erfreut.[218] Ebenso bestätigen die häufigen Neuauflagen die Beliebtheit des Textes: Während Beatus Rhenanus' Band zur Kirchengeschichte in der Auflage von 1535 noch den griechischen Theodoret abdruckte und als einzige Übersetzungsversatzstücke die des Epiphanius Scholasticus aus der "Historia Tripartita" bot, enthalten die sieben zwischen 1539 und 1570 publizierten Neuauflagen zunächst beide Texte und später dann nur noch die vollständige Übersetzung des Camerarius.[219]
(Alexander Hubert)
Bibelexegese
Gebete und Frömmigkeit
Polemisches
Anmerkungen
- ↑ Diese Tatsache verdankt sich vor allem der unermüdlichen Arbeit der Melanchthonforschungsstelle Heidelberg und ihres Gründers Heinz Scheible, auf dessen Werke hier nur summarisch verwiesen werden kann. Der Briefwechsel mit Melanchthon (mit über 600 Briefen) ist mit Abstand der umfangreichste des Camerarius: Vgl. Mundhenk 2020, S. 686.
- ↑ Zu Redaktionen im Humanistenbrief vgl. Schlegelmilch 2017, S. 279-281.
- ↑ Stählin begnügt sich damit, „den Gehalt der biographischen Schriften an religiösen Anschauungen und Empfindungen herauszuarbeiten“ (a.a.O. S. 52). Dies erfolgt auf S. 52-61.
- ↑ Vgl. Dall'Asta 2024, S. 154.
- ↑ Deutlich wird dies zunächst bei Stählin, Wendorf 1957, Wartenberg 1988, Hasse 2000. Einen knappen, aber guten Überblick über Literatur zu Camerarius bietet Woitkowitz 2003, S. 19-27.
- ↑ Hier sind zunächst die Akten des Hauptstaatsarchivs Dresden zu nennen. Sehr gründlichen Gebrauch davon hat Günther Wartenberg gemacht, der die Erkenntnisse in zahlreichen Artikeln niedergeschrieben hat. Eine explizite Camerarius-Abhandlung konnte Wartenberg abgesehen von Wartenberg 2003 vor seinem Tod nicht mehr verfassen. Auch Wendorf 1957 hat diese Quellen genutzt, was jedoch durch seinen Verzicht auf exakte Quellenangaben die Nutzung erschwert.
- ↑ In der Vita Melanchthonis verschweigt er gelegentlich seine eigene Teilhabe an wichtigen Ereignissen, obwohl diese angesprochen werden: z.B. die Mitschrift der Confutatio zur Augsburgischen Konfession: Vgl. Werner 2010, §41, S. 117 (mit Anm. 121).
- ↑ So beschwert er sich z.B. in OCEp 0313: Bei den Berufungsverhandlungen für die Universität (Leipzig) hatte er sich ausgebeten, keine Verpflichtungen außerhalb der Lehre auferlegt zu bekommen: Vgl. auch Gindhart/Hamm 2024, S. 16-18.
- ↑ Vgl. Aulinger/Schweinzer 2011, S. 83 etc. Zu C.‘ Mitschrift der Confutatio zur Confessio Augustana vgl. Peters 2014a, S. 226-236. Bei mehreren Reichstagen war Camerarius aber als Besucher anwesend und nutzte diese Treffen zum „Networking“. Es steht zu vermuten, dass er dabei auch seinen Freund Melanchthon beraten hat; wegen des inoffiziellen Charakters solcher Ereignisse ist aber die Wirkung seiner Tätigkeit schwer nachzuweisen.
- ↑ Vgl. Schäfer 2003 und Mundt 2001 sowie Kunkler 1998, S. 269-278. Die Datenbank Controversia et Confessio ergibt heute (7.12.2023) zur Suchanfrage „Camerarius“ 8 Treffer, darunter als einziges seiner Werke die Querela Lutheri.
- ↑ Vgl. Wendorf 1957, S. 36-40.
- ↑ Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 17 sowie Schultheiß 2017, S. 204-206.
- ↑ Zur Einführung vgl. Kirn 1909, S. 40-65 und Wartenberg 1988.
- ↑ Brief-ID 20922, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/20922. Zugriff am 16.2.2024.
- ↑ So Schubert 2013, S. 49.
- ↑ Zur Problematik vgl. Koch 1986 und Ludwig 2009, S. 8-16.
- ↑ Zur Rechtfertigungslehre bezieht C. gelegentlich Positionen, die lutherischem Denken fern stehen, ja sogar Elemente der Werkgerechtigkeit enthalten: Vgl. Stählin 1936, S. 59. Das bezieht sich vor allem auf die Historia Jesu, S. 2, und die Querela Lutheri, Bl. Bv (die genaue Formulierung dort muss noch geprüft werden).
- ↑ Das bezieht sich, wie der Hinweis auf 1545 zeigt, auf die Leipziger Bartholomäuskonferenz, an der Camerarius teilgenommen hatte: Vgl. Wartenberg 1988, S. 207-209.
- ↑ Hier ist die Position zur Willensfreiheit angesprochen. Bereits in den diesbezüglichen Streit zwischen Luther und Erasmus von Rotterdam hatte Camerarius 1524/25 vermittelnd einzugreifen versucht.
- ↑ Vgl. MBW Regesten, Nr. 7591.
- ↑ Zu Georgs stark katholisch geprägtem Kirchenverständnis vgl. Sander 2008 sowie Wartenberg 1988 passim.
- ↑ In der Catechesis aus dem Jahr 1552 ist bemerkenswert, dass C. einige reformierte (zur Abendmahlslehre) und katholische Positionen (Heiligenverehrung, Zölibat) ablehnt, sich jedoch für die Einheit der Kirche einsetzt. Dies passt zu seinen Einigungsbemühungen in der Interimsfrage und der Confessio Saxonica. Siehe auch Schultheiß 2024, S. 198-200.
- ↑ "De dissidio in religione" wurde von Théodore de Bèze herausgegeben ohne Nennung des Verfassers, als der Camerarius vermutet wird. Ein Beweis dieser These könnte viele seiner Positionen unterstreichen.
- ↑ Vgl. OC 0762, S. 87.
- ↑ Vgl. Kunkler 1998, S. 44; Freyhub, Oratio in funere Camerarii (Werk), 1574, Bl. B1r und Adam 1615, S. 259.
- ↑ Krafft war für C.' theologisches Netzwerk von nicht zu unterschätzender Bedeutung: Er vermittelte ihm den Kontakt zu Hessus (vgl. Camerarius, Narratio de Helio Eobano Hesso, 1553, Kapitel 3 und 16), Melanchthon (vgl. Camerarius, Vita Philippi Melanchthonis, 1566, Kapitel 11) sowie zu Conradus Mutianus Rufus und Ulrich von Hutten (vgl. Woitkowitz 2003, S. 35).
- ↑ So auch Stählin 1936, S. 56. Vgl. dazu Asche 2003, S. 59 sowie ebda., S. 43-60, zur Studienzeit des Camerarius in Leipzig und Erfurt.
- ↑ Zur Studienzeit in Leipzig, Erfurt und Wittenberg vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 10-12.
- ↑ . Laut MBW 343.2 brach C. um den 25.9. von Wittenberg auf.
- ↑ Ihre Identität ist unsicher: So nennt Kunkler 1998, S. 72 sie in Berufung auf Schelhorn 1740, Stammtafel (hinter S. 8) Barbara. Schelhorns Angaben zu Barbara Camerarius sind aber nicht zuverlässig. Es kann sich auch um eine andere Schwester handeln.
- ↑ Beschreibung der Flucht in MBW 354 und Kunkler 1998, S. 73-78.
- ↑ Der Streit ist vielfach beschrieben worden, so in Schwanke 2012 und in Peters, Christian: Zwischen Erasmus und Luther. Justus Jonas und die Krise des Erfurter Humanistenkreises. In: Irene Dingel (Hrsg.): Justus Jonas (1493-1555) und seine Bedeutung für die Wittenberger Reformation. Leipzig 2009, S. 39-58. Die Rolle des Camerarius kommt dabei jedoch selten zur Sprache.
- ↑ Vgl. Kroker 1909, S. 51-54.
- ↑ Kroker, Ernst: Luthers Tischreden in der Mathesischen Sammlung: aus einer Handschrift der Leipziger Stadtbibliothek, Leipzig 1903, S. 146, Nr. 212[1]. Zur Datierung dieser Intervention: Zwischen dem Erscheinen von De libero arbitrio (September 1524) und De servo arbitrio (Dezember 1525) war C. um den 24. August 1525 (vgl. MBW Nr. 416) und Mitte Oktober in Wittenberg (vgl. MBW Nr. 426 und 428).
- ↑ Vgl. Kunkler 1998, S. 88-98.
- ↑ Vgl. Kolde 1911, S. 210-212. Hieronymus scheint aber zumindest offziell dem alten Glauben treu geblieben zu sein; jedenfalls schreibt Melanchthon in einem Fürbittbrief (MBW Nr. 554.2): "ne quidem Lutheranis ita favit unquam, ut reprehendi posset."
- ↑ MBW Nr. 555.2: Hoc scio nullam ei familiaritatem cum ullis Lutheranis unquam fuisse.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 557.
- ↑ Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 12-14; ausführlicher Heerwagen 1867 und Heerwagen 1868.
- ↑ Siehe die etwas später verfassten Praecepta. Aus seiner Nürnberger Zeit sind erstaunlicherweise kaum theologische oder pädagogische Schriften erhalten. Lediglich die Capita sacrosanctae fidei sind bekannt.
- ↑ Siehe den Brief Hessus an Groningen, 20.12.1526, in Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553, Q3v-Q4r.
- ↑ Vgl. Aulinger 2011, S. 100–101 und 955–956. Anscheinend mussten die Gesandten wegen der Türkengefahr (Schlacht von Mohács am 29.8.1526) am 18-Fürstentag (1.-21.12.1526) teilnehmen. Damit reichte die Zeit für die Sendung nicht mehr, da Frankreich nur für vier Monate freies Geleit gewährt hatte. Für den Reichstag zu Regensburg, einberufen für den 1.4.1527, ist keine Mansfelder Delegation belegt (vgl. Aulinger/Schweinzer 2011).
- ↑ Zur Hochzeit vgl. Walter 2024. Arrangiert wurde die Hochzeit möglicherweise von Christoph Führer I. (vgl. Woitkowitz 2003, S. 39, Anm 107).
- ↑ Dazu Taegert 2023, S. 200 m. Anm. 25.
- ↑ Die Nürnberger Gesandtschaft schreibt dazu in ihrem Bericht über die Verlesung an den Nürnberger Rat (CR II, S. 249–252, hier S. 250): Darauf ist dieselbe Schrift, die über 50 Blaetter lang, verlesen. Also haben wir, so viel wir dieß Mal deß behalten moegen, den Effect davon Joachim Cammermeister, so wir auch zu uns hinein genommen, verzeichnen lassen, der es also mit Fleiß auf alle Artikel mit kurz in sein Taefelein aufgezeichnet so viel ihm moeglich, und mehr denn wir alle verstehen und behalten können, wie E. W. aus beiliegender Copey vernehmen. Eine Edition der für den Nürnberger Rat überarbeiteten Notizen des Camerarius nach der Abschrift Hall, StA, 4/55, 152r–158r u.a. bei Peters 2014a, S. 230–236. Vgl. auch Gindhart/Hamm 2024, S. 20 m. Anm. 59.
- ↑ Die Freundschaft zwischen Melanchthon und Baumgartner wurde dadurch aber nur für kurze Zeit beinträchtigt: Bereits Anfang 1531 geht Melanchthon einen Schritt zur Versöhnung: MBW Nr. 1110.4.
- ↑ Zu dieser Freundschaft vgl. Mährle 2024, S. 68-72. Baumgartner war nicht nur C.' Freund, sondern auch sein Vorgesetzter.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 827.3 und 939.
- ↑ Vgl. Klaus 1958 passim sowie MBW Nr. 816, 1638, 1656.
- ↑ Vgl. MBW 1659.2, 1660 1660, 1662.2).
- ↑ Vgl. OCEp 0262 und zahlreiche Melanchthon-Briefe: Vgl. MBW Regesten Nr. 1638.6, 1656, 1858-59, 1869.4, 1919/1920, 2052/2053, 2066/2067, 2086, 2141/2150, 2184.5, 2210/2201, 2314/15, 2407, 2414-16, 2484, 2725/2726.3, 2786/2787.5, 2789/90.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 610.3 und 611.1. Gemeint ist hier wohl die Schrift "Articuli de quibus egerunt per visitatores in regione Saxoniae"[2]: Vgl. Bauer, Joachim: Kursächsische Bemühungen um "Ordnung und Reformation". Anmerkungen zur Entstehungsgeschichte des "Unterrichts der Visitatoren" von 1528. In: Joachim Bauer, Stefan Michel (Hrsg.): Der "Unterricht der Visitatoren" und die Durchsetzung der Reformation in Kursachsen. Leipzig 2017, S. 53-76, hier S. 70.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 1406, OCEp 1002 und Heerwagen 1868, S. 16. In MBW Nr. 1330.2 wird auch C.' Bruder Hieronymus Camerarius trotz seiner Haft mit dieser Stelle in Verbindung gebracht.
- ↑ Dazu Holtz, Sabine: "[...] für eine conciliare katholische Reform der Kirche". Die Tübinger Theologische Fakultät und die Einführung der Reformation. In: Sönke Lorenz, Dieter R. Bauer und Oliver Augr: Tübingen in Lehre und Forschung um 1500. Zur Geschichte der Eberhard Karls Universität Tübingen. Festgabe für Ulrich Köpf. Tübingen 2008, S. 61-74. Dort wird auch ein Grundproblem der Tübinger Universitätsreform angerissen, nämlich die Erzwingung der Reformation durch landesherrliche Autorität statt durch wissenschaftlichen Diskurs (ebda. S. 74).
- ↑ Vgl. MBW Nr. 1487-1489, 1492, 1505.4.
- ↑ MBW Nr. 1501, 1503.
- ↑ Zu deren Reformationsversuchen an der Universität vgl. Pill-Rademacher 1993, S. 110-130. Zur ersten Ordnung, die Ulrich an der Universität am 20.1.1535 durchdrückte, siehe Köpf 2020, S. 58f. sowie Roth 1877, S. 176-185 (Edition der Ordnung). Dazu gehörte u.a. die Einrichtung von zwei (statt bisher vier) theologischen Lehrstühlen: Altes Testament und Neues Testament.
- ↑ Zu C.' Berufung vgl. MBW Nr. 1584.1 sowie der Brief des Grynäus OCEp 0276.
- ↑ Vgl. Brief Grynäus an (Ambrosius) Blarer, ca. 10.6.1535, Rädle 1990, S. 65. Für Theologie war Camerarius ausdrücklich nicht vorgesehen.
- ↑ Vgl. Köpf 2020, S. 44 und Roth 1877, S. 184.
- ↑ Vgl. Köpf 2020, S. 62-65; Statuten: Roth 1877, S. 205-231.
- ↑ Vgl. Brief-ID 12894, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/12894. Zugriff am 11.3.2024.
- ↑ Vgl. Schultheiß 2017, Pill-Rademacher 1993; zusammenfassend Gindhart/Hamm 2024, S. 14-15.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 1795 und 1796. Die Ordnung ist ediert Roth 1877, S. 185-204. Melanchthon hatte sogar auf eine Anstellung in Württemberg gehofft, da er in Kursachsen nicht zufrieden war. Aber er erhielt keine Freigabe des Kurfürsten Johann Friedrich I. (Sachsen): Vgl. MBW Nr. 1616.4, 1787. Es ist nicht vollständig geklärt, ob sein Besuch neben der Universitätsreform noch andere Zwecke hatte. Dazu Pill-Rademacher 1993, S. 142-145.
- ↑ Johannes Brenz stand ihm für ein Jahr als Kollege zur Seite. Siehe auch Pill-Rademacher 1993, S. 412, Nr. 16. Der Gebrauch des Begriffs Superattendent ist hier noch zu klären. Sicher handelt es sich um etwas anderes als die sächsische Verwendung des Begriffs. Dazu Goldenstein 2015. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass C. kirchliche Funktionen ausgeübt hätte. Der Begriff taucht u.a. in der zweiten herzoglichen Ordnung vom 3.11.1536 auf (Roth 1877, S. 185-204, hier S. 193f.) bezieht sich dort auf Aufseher über die Conturbernien, Bursen und das Pädagogium. Da dort ausdrücklich Theologen, Juristen und Mediziner genannt sind, kann hier keine kirchliche Leitungsposition gemeint sein.
- ↑ Die Mitwirkung des Kanzlers an Promotionen war durch die päpstliche Gründungsbulle von 1476 vorgeschrieben (vgl. Köpf 2020, S. 44f. und Roth 1877, S. 18f.). Zu den Lösungsversuchen durch Melanchthon und Camerarius vgl. MBW Nr. 2039.2 und 2051.4 und Volz 1977, S. 70-82. Wirklich lösen ließ sich die Problematik erst durch Widmanns Tod 1561.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 2018.2.
- ↑ Vgl. Pill-Rademacher 1993, S. 167.
- ↑ Vgl. Hermelink 1906, S. 278-283.
- ↑ MBW Nr. 1919.3
- ↑ Vgl. MBW Nr. 1796.2 und 1824.3
- ↑ Vgl. MBW Nr. 1659.2, 1660.2, 1858-1860, 1869.4.
- ↑ Vgl. Köpf 2020 S. 49; MBW Nr. 1919.2.
- ↑ Vgl. Pill-Rademacher 1993, 172-173. Auch Martin Aichmann macht in seiner historischen Abhandlung über die Visitationen (1599) den Dissens zwischen Senat und Artistenfakultät über Forsters Entlassung verantwortlich dafür, dass Camerarius Tübingen verließ, freilich ohne Nennung von Belegen: in Pill-Rademacher 1993, S. 380-385, besonders S. 383.
- ↑ Ediert Roth 1877, S. 427f. Dort führt er u.a. die grassierende Pest als Grund seiner Abreise an, geht aber auch auf das sächsische Stellenangebot ein. Melanchthon befürchtete eine gewaltsame Rückholung oder gar Inhaftierung C.' durch Herzog Ulrich (Württemberg), ähnlich dem Schicksal von C.' Bruder Hieronymus Camerarius in Bamberg: Vgl. MBW Nr. 2789, 2794 und 2807.1
- ↑ Vgl. Schultheiß 2017, S. 206-208 sowie Horst Schmidt-Grave, Leichenreden und Leichenpredigten Tübinger Professoren (1550-1570). Untersuchungen zur biographischen Geschichtsschreibung in der Frühen Neuzeit. Tübingen 1974, S. 41-42.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 2579.1 und 2584.
- ↑ Vgl. Luttenberger, Albrecht/Neerfeld, Christiane: Deutsche Reichstagsakten /11. Band, Der Reichstag zu Regensburg 1541. 2. Teilband, Göttingen 2018, S. 1617: Christoph von Kreytzen an Hg. Albrecht von Preußen – Regensburg, 1541 April 30/Mai 1.
- ↑ Es gibt gewisse Unstimmigkeiten der Quellen: Aulinger/Schweinzer 2011 führt Hieronymus Kammermeister als (einzigen) Gesandten Philipps von Pfalz-Neuburg in Regensburg (die beide vorzeitig abreisten: Vgl. MBW Nr. 2732.2), erwähnt Joachim aber nicht. Dagegen nennt Rädle 1990 Joachim als Württemberger Vertreter unter Berufung auf einen Brief von Frecht an Grynaeus (28.7.1541; Herminjard VII, Nr. 1019, S. 211[3]). Daraus ergibt sich, dass Joachim C. sich fast einen Monat lang in Regensburg aufhielt. Das wäre ungewöhnlich lange, sofern er keinen offiziellen Auftrag hätte.
- ↑ Zum Reichstag vgl. Wolgast 2003, S. 20-22.
- ↑ So Werner 2010, S. 155. Siehe auch → Naturkunde.
- ↑ Vgl. Wartenberg 2003, S. 17-19.
- ↑ Vgl. Rudersdorf 2009, S. 357-365 und Rudersdorf 2015.
- ↑ Wartenberg 2003, S. 11; vgl. Dall'Asta 2024, S. 159-160.
- ↑ Dieses Junktim unterliegt keiner zwingenden Logik; allerdings ist die Quellenlage für die sächsische Landesgeschichte weitgehend davon abhängig. So existieren für Moritzens Regierungszeit wesentlich mehr systematische Untersuchungen und mit der "Politischen Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen" (Band 1 bis 6, entspricht PKMS 1 bis PKMS 6) eine umfassende Quellenedition. Ein Äquivalent zu Augusts Regierungszeit liegt noch nicht vor. Die diesbezüglichen Originalquellen im Dresden, HStA sind jedoch wesentlich umfangreicher und warten noch auf eine gründliche Aufarbeitung.
- ↑ Die Jahre 1541 bis 1546 sieht auch Wartenberg 1988, S. 19 als Einheit.
- ↑ Vgl. Nicklas 2007, S. 26f.
- ↑ Für die Wittenberger war es nicht selbstverständlich, nach dem Krieg ihre Universität wieder zu beziehen. Einige blieben ihrem bisherigen Dienstherren Johann Friedrich I. (Sachsen) treu und gingen an die Hohe Schule nach Jena. Den Ausschlag für die Wiedereröffnung der Universität Wittenberg gab sicher die Rückkehr Melanchthons, der seinem Freund Camerarius nun nicht mehr nur räumlich nahestand, sondern auch durch den gemeinsamen Dienstherren.
- ↑ Vgl. Nicklas 2007, S. 40.
- ↑ Vgl. zu Georg vor allem die Biographie, die Camerarius über Georg verfasst hat, den Briefwechsel mit Camerarius sowie Wartenberg 1988 und Gabriel 1997 passim.
- ↑ Im Herbst 1553 hielt er sich in Franken auf, entschied sich dann aber doch für die Rückkehr nach Sachsen.
- ↑ Vgl. Bruning 2004, S. 168f.
- ↑ Vgl. Zinck 1903, S. 118.
- ↑ Vgl. Hasse 2000, S. 140-148 und 229-232.
- ↑ Zur Einführung in Leipziger Stadt- und Universitätsgeschichte vgl. Hofmann 1739 und Wartenberg 1996a. Zur Vorgeschichte der Reformation in Leipzig vgl. Wartenberg 1988, S. 29-38. Zu Georgs kirchlichen Reformen vgl. Wartenberg 1988, S. 89-93 und Volkmar 2008.
- ↑ Volkmar 2008, S. 610.
- ↑ Vgl. Volkmar 2008, S. 380f.: Selbst Herzog Georg opponierte gegen einige Auswüchse des Ablasswesens, wobei hier nicht der Ablass an sich das Problem war, sondern der Geldfluss ins Ausland.
- ↑ Vgl. Hofmann 1739, S. 29-33.
- ↑ Vgl. Freyhub, Oratio in funere Camerarii (Werk), 1574, Bl. A4v-B1r. Eine Überprüfung dieses Ereignisses durch andere Quellen steht noch aus.
- ↑ Vgl. Vita Melanchthonis, §10-11 und Woitkowitz 1997, S. 31.
- ↑ Dazu vgl. den Aufsatz von Enge 2017, der eine größere Eigenleistung Herzog Heinrichs würdigt, als dies die bisherige Forschung unternommen hat. Die Schwierigkeiten, die sich dabei aus Herzog Georgs Gegenmaßnahmen und Nachfolgepläne, insbesondere seiner Testamente, ergeben haben, hat kürzlich Winter 2023 herausgestellt.
- ↑ Zum folgenden vgl. Junghans 2009, S. 47-50 sowie Wartenberg 1981.
- ↑ Zur Durchführung der Reformation in Stadt und Universität Leipzig vgl. Freudenberger 1988, S. 356-373. Auch legt Heinrich den Grundstein für die Reform der Universität, unter anderem die Bestellung Caspar Borners zum Rektor für Wintersemester 1539/40 hat er wahrscheinlich mit beeinflusst. Auch die ersten Schritte zur Berufung des Camerarius unternahm er noch selbst, wobei in all diesen Belangen die Rolle Melanchthons nicht zu unterschätzen ist: Vgl. MBW Nr. 2785. So verfasste dieser ein Gutachten mit Reformvorschlägen: Vgl. Rudersdorf 2009, S. 354-363, bes. 359f., siehe Nr. 2542. Die Umsetzung konkreter Reformmaßnahmen blieb aber als Aufgabe für Heinrichs Sohn Moritz.
- ↑ Hofmann 1739, S. 405; vgl. Freudenberger 1988, S. 367.
- ↑ Die Leipziger Theologen hatten Stiftspfründe in Meißen, Halle (Saale) und Magdeburg.
- ↑ Vgl. Freudenberger 1988, S. 350-352 sowie Zarncke 1859, S. 96-98.
- ↑ Scheublin starb bei einem Sturz im Weinkeller: Vgl. MBW Nr. 2653.3.
- ↑ Vgl. Hein/Junghans 2009, S. 305. Die dortige Übersichtstabelle ist mit Vorsicht zu genießen, da nur Lehrstuhlinhaber verzeichnet sind, die der Fakultät angehören. Alesius war zwar schon im Herbst 1542 berufen worden und hatte am 24.9.1543 pro loco disputiert, wurde aber erst am 17.10.1544 in die Theologische Fakultät aufgenommen (vgl. Siegmund-Schultze 2005, S. 164). An der Doktorpromotion 1543 wirkte er aber bereits mit. Eine wichtige Rolle bei den Stellenbesetzungen spielte auch Melanchthon: Vgl. MBW Nr. 2802.
- ↑ Vgl. Wartenberg 1988, S. 155f. Schenk hatte sich in Wittenberg und Leipzig viele Feinde gemacht, darunter auch Superintendent Johann Pfeffinger. Vgl. P. Vetter: Jakob Schenk und die Prediger zu Leipzig 1541 - 1543. In: NASG 12 (1891), S. 247-271.
- ↑ Samuel fand Ende 1543 oder Anfang 1544 Anstellung bei Herzog Albrecht (Preußen): Vgl. MBW Nr. 3352 und 3441.1
- ↑ Dass Melanchthon regen Anteil nahm, zeigt sich auch daran, dass er Georg III. (Anhalt-Plötzkau) um Wildbret für den Doktorschmaus bat: Vgl. MBW Nr. 3322.
- ↑ Dazu Weng 2003.
- ↑ Zu dieser Angelegenheit vgl. Wartenberg 1988, S. 181-187 sowie die herzogliche Anordnung vom 22.9.1543: Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10532: Leipzigische Händel 1422-1533, Bl. 303b. Aufforderung Moritzens an Camerarius für Gutachten: Dresden, HStA, Kopial 181, 152a. Diese Gremienarbeit war nicht im Sinne von Camerarius, der sich in einem Brief an Stramburger darüber beschwert, dass dies nicht der Zweck seines Dienstes sei.
- ↑ Vgl. Wartenberg 1988, S. 186 mit Anm. 70 und Zarncke 1859, S. 196f.; auch MBW 3343 und 3372.
- ↑ Georg von Karlowitz hatte bereits zu Lebzeiten Herzog Georgs einen eigenen Kompromisskurs über Religionsgespräche und kirchliche Reformen versucht, wobei auch Julius von Pflug einige Versuche unternahm, Erasmus von Rotterdam für eine Vermittlerrolle zu gewinnen. Dazu Wartenberg 1988, S. 65-70.
- ↑ Vgl. Wartenberg 1988, S. 184.
- ↑ Vgl. Gabriel 1997 und Achim Detmers: 500 Jahre Georg III. Fürst und Christ in Anhalt. Köthen 2008.
- ↑ Vgl. Ratajszczak 2009, S. 60-63, Wartenberg 2003, S. 19.
- ↑ Vgl. Ratajszczak 2009, S. 159-163.
- ↑ Vgl. Zarncke 1857, S. 664-666.
- ↑ Zur Beziehung zwischen C. und Albrecht vgl. Voigt 1841, S. 110-139. Der Melanchthon-Briefwechsel zählt 92 Briefe Melanchthons an den Herzog und 97 in der Gegenrichtung. Auch Melanchthons Schwiegersohn Georg Sabinus, ein Freund des Camerarius, wirkte als Königsberger Rektor in dieser Angelegenheit mit.
- ↑ Zur Angelegenheit vgl. MBW Nr. 3931 und 3933.2
- ↑ Eine Abschrift ist in der Collectio Camerariana erhalten unter München, BSB, clm 10355, f. 108f.[4]
- ↑ MBW Nr. 3340 und Vogt 1966, Nr. 127 (S. 274f.). Autoren des Briefs waren Melanchthon, Martin Luther, Johannes Bugenhagenund Camerarius. Der Brief ist einer von nur wenigen Belegen für eine Zusammenarbeit zwischen Bugenhagen und Camerarius.
- ↑ Vgl. besonders OCEp 0330 sowie OCEp 1038, OCEp 0631, OCEp 1039 und das Itinerar.
- ↑ Vgl. Klaus 1958, S. 254, MBW Nr. 4570.1, 4585a, 4605.3.
- ↑ Vgl. OCEp 0572.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 4721.4. Eine Stelle als Rektor der dortigen Hochschule wurde Camerarius bereit im Herbst 1543 angeboten, was dieser aber nicht annehmen konnte: Vgl. https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=3334 MBW Nr. 3334.4.2 und 4.4], 3371.1 3377.1.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 4853.1-3
- ↑ Vgl. MBW Nr. 4778.2.
- ↑ Vgl. PKMS 3, Nr. 697. Weitere Briefe dazu sind zitiert bei Woitkowitz 2003, S. 185. Zusätzlich existiert ein dort nicht erwähnter Brief des Camerarius an den Rektor (Paul Bussius) vom 21.6. (ohne Jahr, aber auf 1547 datierbar), worin C. sich auf ein Schreiben des Kurfürsten und Ulrich von Mordeisens bezieht. Er könne momentan noch nicht zurückkehren: Leipzig, Universitätsarchiv, Bestand des Rektors, Rep. I/VIII/I (einzelne Professoren, ab 1549), Bl. 4r.
- ↑ Die Nicht-Durchsetzung des Interims in Sachsen sollte schließlich dazu führen, dass Karl V. (HRR) wieder auf das Konzil als einzige Lösung für die Glaubensspaltung zurückkam. Dies wurde ermöglicht durch den Tod Pauls III. am 10.11.1549; das Konzil wurde in Trient am 1.5.1551 erneut eröffnet. Vgl. Wartenberg 1996, S. 275-276.
- ↑ PKMS 3, Nr. 1041 = MBW Nr. 5137.
- ↑ Zu diesem sog. Leipziger Interim vgl. Wartenberg 2006, 25-32; Issleib 1907, S. 194; Issleib 1892, S.206-220; Wartenberg 1988a (Philipp Melanchthon und die sächsisch-albertinische Interimspolitik. In: Jonas Flöter und Markus Hein (Hrsg.): Wittenberger Reformation und territoriale Politik. Leipzig 2003, S. 87-103), S. 98-100; Engel 2014, 106–113 und OCEp 0648.
- ↑ Zum Text vgl. PKMS 4, S. 254-257, Nr. 212.
- ↑ Vgl. Engel 2014, S. 101-104.
- ↑ Zur Teilnahme des Camerarius vgl. MBW Nr. 5380 und OCEp 0648 sowie Engel 2014, S. 108-113.
- ↑ Zu den Landtagsverhandlungen vgl. Wartenberg 2006, S. 25-27; auf S. 27-32 wird die Landtagsvorlage mit dem Augsburger Interim verglichen.
- ↑ Die sogenannte Georgsagende verfasste Georg III. (Anhalt-Plötzkau) unter Mitwirkung von Melanchthon, Camerarius, Johann Pfeffinger, Johannes Bugenhagen, Georg Maior, Johann Forster und Daniel Greiser. Nach der zwischenzeitlichen Verwerfung brachte Kurfürst August (Sachsen) die Agende im August 1553 wieder ins Spiel. Vgl. Jadatz 2007, S. 182.
- ↑ Vgl. dazu ausführlich Issleib 1894, S. 558-570 und zusammenfassend Engel 2014, S. 115-120.
- ↑ Vgl. Peters, Christian: Der Macht des Kaisers widerstehen. Die süddeutschen Theologen und das Interim. In: Irene Dingel und Günther Wartenberg (Hrsg.): Politik und Bekenntnis. Die Reaktionen auf das Interim von 1548. Leipzig 2006, S. 65-81, hier S. 66-68.
- ↑ Vgl. Werner 2010, S. 193 zu Dietrichs Kampf gegen Kaiser und Interim sowie Klaus 1958, S. 272-299 zur Haltung der Reichsstadt Nürnberg gegenüber dem Interim. Das Verhältnis Dietrichs zu Camerarius scheint sehr gut gewesen zu sein. Der edierte Briefwechsel spiegelt das nicht wider, da die Camerarius-Söhne nur Briefe von Camerarius edierten. Handschriftlich existieren aber nur zahlreiche Briefe Dietrichs an Camerarius.
- ↑ Vgl. Wiedermann 1988, S. 66f. Demnach lehnte Alesius nicht nur das Augsburger Interim, sondern auch Melanchthons Adiaphora-Verständnis ab. In einem Gutachten setzt er sich gar mit dem Widerstandsrecht gegen den Kaiser auseinander: Vgl. Gotha, FB, Chart. A 401, f. 227r-229r [5] und Siegmund-Schultze 2005, S. 248-250.
- ↑ Vgl. Wengert 2006.
- ↑ Vgl. Koch 2006, S. 179.
- ↑ Vgl. Schäfer 2003.
- ↑ Vgl. Wartenberg 1996 und Issleib 1907, S. 203-205.
- ↑ Vgl. Brief-ID 15094, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/15094. Zugriff am 24.11.2023, und Brief-ID 15263, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/15263. Zugriff am 24.11.2023.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 6165 und 6175 sowie Brief-ID 15304, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: [6]. Zugriff am 22.1.2024. Anwesend waren von Württemberger Seite Jakob Beurlin und Johannes Isenmann sowie der Straßburger Johannes Marbach.
- ↑ Melanchthon reiste mit seinem Schwiegersohn Caspar Peucer, Erasmus Sarcerius und Valentin Paceus am 13.1.1552 aus Leipzig ab, Camerarius begleitete sie bis Zwickau: Vgl. MBW Regesten Nr. 6303 und 6310.
- ↑ Die sächsischen Gesandten forderten ein Geleit in der Form des Konzils von Basel (ab 1431): Vgl. Freudenberger 1975, S. 336.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 3678 und 6380. Die sächsischen Konzilsvorbereitungen beschreibt ausführlich Freudenberger 1975, besonders S. 315-341.
- ↑ Bei den Stellenbesetzungen wirkte Melanchthon mit, indem er Paceus als Hebräischprofessor empfahl: Vgl. MBW Nr. 6361.6 und 6392.
- ↑ Vgl. Woitkowitz 2008, S. 74. Hommel hatte immerhin Theologie studiert und mehrere Jahre als Pfarrer gearbeitet, war aber mittlerweile in der Mathematik zu einer Koryphäe geworden.
- ↑ Vgl. Jadatz 2007, S. 189.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 6927.1 und 6928.4.
- ↑ Vgl. MBW - Regesten online, Nr. 7184-7195 und [7] sowie Dresden, HStA 10024, Loc. 10298/4, 56r-62v. Vgl. Siegmund-Schultze 2005, S. 298f. Siegmund-Schultze hat nur die Marburger, aber nicht die Dresdner Fassung des Abschlussdokuments gekannt, bei dem Camerarius und Alesius unter den Unterzeichnenden zu finden sind. Insofern geht er fälschlich davon aus, dass beide nicht dabei waren. Tatsächlich erlaubt die Unterschrift des Alesius (Ego Alexander Alesius D legi, et probo) eine nachträgliche Unterzeichnung. Camerarius unterzeichnet im Dresdner Dokument als Letzter mit Hinweis auf seine Teilnahme (Ego Ioachi. Camerar. huic actioni interfui & his ...). Er war also dabei. Freilich schreibt er in seiner Vita Melanchthonis (Z3v), dass Alesius anwesend gewesen sei. Unterzeichner des Dresdner Dokuments sind, neben den Genannten, auch Valentin Paceus, Heinrich Salmuth, Andreas Hyperinus, Caspar Lanius und Johannes Sleidanus.
- ↑ Vgl. MBW Nr. 7147.
- ↑ Dies tut C. auch 1559, wobei er sie dort zwar nicht teilt, aber toleriert.
- ↑ Vgl. Wartenberg 2004, S. 43f. Text des Abschlussvertrages bei Glafey, Adam Friedrich: Kern der Geschichte des Hohen Chur- und Fürstlichen Hauses zu Sachsen. Frankfurt/Leipzig 1721, S. 236-263.[8] Der Vertrag klärte territoriale und finanzielle Fragen, bestätigte die Wittenberger Kapitulation vom 19.5.1547 und regelte das künftige Zusammenleben beider Linien des Wettinischen Gesamthauses, mit deutlichem Übergewicht der Albertiner. Das enthaltene "Ruhegebot" für theologische Streitigkeiten hatte kaum Konsequenzen.
- ↑ Vgl. Meyer 1897: Bis 1570 war er fast jährlich an den Visitationsreisen beteiligt.
- ↑ Vgl. Jadatz 2007, S. 184.
- ↑ Vgl. Wartenberg 2006c, S. 69.
- ↑ Vgl. Zäh 2013 Nr. 95= OCEp 2540. Dazu auch Bruning 2003, S. 88.
- ↑ Vgl. Wendorf 1957, S. 77f.: Verhandlungen in Nürnberg 26.-30.9.; kurfürstliches Schreiben vom 27.8. vgl. MBW 7568; zwei Konzepte des Schreibens an Melanchthon, C. und Valentin Paceus: Dresden, HStA, Loc. 10298/04 Religionssachen 1554-1558, f. 94r-95v sowie f. 96r-97v.
- ↑ Vom 17.10. bis 19.11. waren die Sitzungen unterbrochen: Vgl. Bundschuh 1988, S. 583.
- ↑ Zu C.' Reise vgl. Werner 2010, S. 255; MBW Nr. 8394, 8409,8412, 8427. Vgl. zusammenfassend Gindhart/Hamm 2024, S. 28f. Zu Vorgeschichte und Ablauf des Religionsgesprächs vgl. Bundschuh 1988 passim.
- ↑ Vgl. acta rectorum (hs.) Bl. 4r-17r; Zarncke 1859, S. 475-482.
- ↑ Vgl. Zarncke 1861, S. 516-544.
- ↑ Vgl. Hein/Junghans 2009, S. 306.
- ↑ OCEp 0699 wird zwar durch [9], aber durch MBW Nr. 9011 und 8986 widerlegt. Dagegen unterstützt auch OCEp 1155 seine zweimonatige Abwesenheit von Leipzig.
- ↑ Vgl. Woitkowitz 2003, S. 44. In der handschriftlichen Biographie (Joachim Camerarius II. mit Notizen von Philipp Camerarius: Handschriftlicher Abriß vom Leben ihres Vaters. München, BSB: clm 10376, Nr. 8, Bl. 13/21v) ist davon nichts erwähnt, statt dessen jedoch eine Reise nach Tübingen im Jahr 1560, wobei der Herzog C. zur Rückkehr an die dortige Universität bewegen wollte.
- ↑ Vgl. auch die acta rectorum der Universität Leipzig, 1558-79, Bl. 52r: Überlegungen der Universität Leipzig. Vgl. Müller 1910.
- ↑ Mehrere Personen füllten in Wittenberg die Lücke aus. Hier ist an Paul Eber zu denken; auch der Melanchthon-Schwiegersohn Caspar Peucer gewann an großem Einfluss, gerade durch seine engen Beziehungen zum sächsischen Kurfürsten. Die Leipziger Theologische Fakultät jener Jahre ist noch unzureichend erforscht. Man beachte den Brief Jakob Andreaes, in dem er Camerarius als Haupt der Leipziger Calvinisten(!) bezeichnet: Brief an Selnecker vom 23.5.1574, Brief-ID 20922, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: [10]. Zugriff am 16.2.2024.
- ↑ So behauptet Woitkowitz 2003, S. 44.
- ↑ Bei der Neubesetzung von Melanchthons Lehrstuhl wurde er um Rat gefragt: Vgl. Ludwig 2009, S. 73, und auch in Fragen der Religionspolitik wurde er noch gelegentlich herangezogen, wie noch zu zeigen sein wird.
- ↑ Vgl. Gehrt 2006, Gehrt 2011 und Gehrt 2014, S. 111-117.
- ↑ Vgl. Gehrt 2014, S. 109-110.
- ↑ Vgl. Steinherz 1914, S. 187f.
- ↑ Steinherz 1914, S. 195.
- ↑ Vgl. Steinherz 1914, S. 194-198, 203-204, 274-275, 278; Schelhorn 1740, S. 61 und 89.
- ↑ Zit. in Steinherz 1914, S. 444; vgl. ebda. S. 423 und 444-445.
- ↑ Der Bericht des Philipp Camerarius über die Ereignisse ist abgedruckt in der „Relatio vera et solida de captivitate Romana ... Philippi Camerarii et Petri Rieteri“ (Anhang zu Schelhorn 1740), S. 57-61. Philipp deutet diesen Vorfall als Anlass für seine Freilassung. Der wahre Zweck des Besuchs von Cauchius bei Joachim Camerarius I. wird dort aber nicht genannt, sondern ergibt sich erst aus den bei Steinherz veröffentlichten Nuntiaturberichten.
- ↑ Mordeisens Entlassung erfolgte im Mai wegen des gescheiterten dänisch-habsburgischen Heiratsprojekts: Vgl. Steinherz 241, 388.
- ↑ OCEp 0528.1, OCEp 0726, OCEp 1179.
- ↑ Vgl. Koller 2023, S. 346-347.
- ↑ Vgl. Gehrt 2014, S. 117-121.
- ↑ Vgl. Mager 1999 und Hasse 2000, S. 111-119.
- ↑ Vgl. Koch 2001, S. 217-228.
- ↑ Vgl. Roebel 2012, Kluckhohn 1869, Hasse 2000 (passim), Bruning 2004, Hund 2006, Wustmann 1905, Calinich 1866 sowie ganz besonders Zinck 1903, S. 103-108 [11].
- ↑ Instruktion der Visitoren: Dresden, HStA 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loch. 10596/03, Bl. 1r-8v.
- ↑ Dresden, HStA 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10596/03, Bl. 25r-29v. Das Schreiben enthält keine Unterschriften. Jedoch ergeben sich die Mitwirkenden aus dem zusammenfassenden Bericht in den Acta Rectorum (1558-1579): Leipzig, UA, rektor, Rep. B 007, Liber Actorum Academiae Lipsiae MDLVIII "Handell-Buch" M, Bl. 383r-v: „Commissum itaque fuit D.D. Theologis Zachariae Schiltero Rectori academiae, Henrico Salmut Decano Theologici collegii p. Wolfgango Hardero Pastori ad S. Nicolaum et Andreae Freyhub, et uni de consistorio Iurisconsulto D. Iohanni Reifschmieder et uni de professorum numero D. Ioachimo Camerario, ut responsi formulam conciperent.“
- ↑ Zu dieser Entwicklung, die vor allem Jakob Andreae entschieden prägte, vgl. Peters 2007.
- ↑ Kategorie:Briefwechsel-Georg III. (Anhalt-Plötzkau) und in Leppin, Volker: Anknüpfung und Neuansatz: Fürst Georg III. auf dem Weg zu Reformation. In: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 17 (2008), Sonderband 500 Jahre Georg III. Fürst und Christ in Anhalt. Köthen 2008, S. 23-33.
- ↑ Zu Alesius vgl. Siegmund-Schultze 2005, wo auch C. und Melanchthon gebührende Beachtung finden.
- ↑ Halm 1873, S. 10.
- ↑ WA Luther 1883, Bd. 16; S.138: WA 1980: 1524: III,395; 1530: V,307-308 (Nr. 1562 vom 6.5.) und S. 540f. (Nr. 1679 vom 6.8.); 1541: IX,423.
- ↑ Mathesius, die Tischreden von 1540, S. 92, Nr. 51.[12]
- ↑ Colloquia oder Tischreden D. Mart: Luthers ... Auffs newe Corrigieret. Hrsg. v. Joannes Aurifaber: VD 16 L 6749, Bl. 2r.[13] Germann 1894, S. 44, liest Forstemius und bezieht das auf Johann Forster. Ebenso Martin Keßler (Viele Stimmen in der Summe. Die anonyme Flugschrift -Warhafftig ursach das der leib Christi nitt inn der creatur des brots aber [...] im [...] hertzen der glaubigen sei‘ (Worms 1529 und Augsburg 1536). In: Gudrun Litz, Susanne Schenk, Volker Leppin (Hrsg.): Vielstimmige Reformation in den Jahren 1530 – 1548. Ulm 2018, S. 103-129, hier S. 120), der aber trotzdem die Schreibung Forschemius wählt. Bei diesem Namen kann man auch an Camerarius' Leipziger Lehrer Georg Helt denken, der wegen seiner Herkunft aus Forchheim oft als Forchemius bezeichnet wird. Für ihn sind jedoch bisher keine Hebräisch-Kenntnisse nachgewiesen.
- ↑ ThBW 1, S. 176-179: Alber bezeichnet C. als "mein allt bekhandter freindt"; vgl. auch MBW - Regesten online, Nr. 6175.
- ↑ Vgl. Rhein 2024, S. 135.
- ↑ Leipzig, UA, Theol. Fak. 011, f. 51 (Theologische Fakultät Wittenberg an Theologische Fakultät Leizig, 7.1.1573), und das Antwortschreiben ebda. 010, f. 326r-327r (Theologische Fakultät Leipzig an Theologische Fakultät Wittenberg, 10.1.1573), worin die Leipziger die Wünsche auf Georg Maior ausdehnen: (oremus Deum, ut) reverendos atque clarissimos viros Dominum D. Georgium Maiorem, et Dominum Ioachimum Camerarium, patres et praeceptores nostros cum observantia colendos, quorum vel umbra plurimum rebus afflictis et perturbatis prodesse posse videtur, diu: sicut et vestras reverendas dignitates: salvos et incolumes conservet: Domino Praeceptori Ioachimo pergrata fuit salutatio vestra et iussit vos omnes et singulos suis verbis a nobis officiose resalutari.
- ↑ Wenn Camerarius krank darniederlag, pflegte er zu lesen; die daraus resultierende intensive Beschäftigung mit einem Stoff äußerte sich in der Folge immer wieder in literarischer Produktivität. Vgl. hierzu → Medizin. So führte eine Krankheit 1538 letztlich zur Abfassung und Publikation mehrerer hippologischer Schriften (→ Naturkunde).
- ↑ Der Brief ist ohne Jahresangabe auf den 13. August datiert. Der Druck erschien allerdings laut Titelblatt 1536. Da Philipp Melanchthon sich bereits im Februar 1536 für Camerarius' Übersetzung bedankt und sich über dessen Vorhaben freut, sie Justus Jonas zu widmen (vgl. MBW - Regesten online, Nr. 1694), ergibt sich als Entstehungsjahr des Widmungsbriefes 1535; dies deckt sich auch mit dem Absendeort Nürnberg (vgl. Itinerar). (Eine frühere Datierung des Briefes erscheint dagegen aufgrund des dann sehr großen Abstandes zum Druck unplausibel.)
- ↑ 1535 erschien in Basel, Léon Parmentier zufolge auf Basis des Codex Basileensis A III 18, die Editio princeps von Theodorets Kirchengeschichte; der Codex wurde selbst für den Druck benutzt und dazu die Blattbindung gelöst (vgl. Parmentier 1911, X und LXVI). Die Edition selbst wurde schon 1535 ohne eigenes Vorwort in Rhenanus' Kompendium eingebunden, das außerdem Fragmente von Epiphanius' Übersetzung als Teile der "Historia Tripartita" enthielt; Parmentier sind jedoch auch Exemplare bekannt, in denen sie mit Camerarius' Übersetzung zusammengebunden ist, die immerhin bereits ein Jahr später ebenfalls in Basel erschien (vgl. ebd., LXVI).
- ↑ Vgl. OCEp 1468, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, Bl. A2r/v. Was Camerarius meint, wenn er Epiphanius' Kenntnis des Griechischen so kritisiert, verdeutlicht wohl bereits einer der ersten Ausschnitte aus Theodoret, den Epiphanius übersetzt hat. Im griechischen Text heißt es hier: Ἤκουσεν γὰρ τοῦ θείου νόμου βοῶντος· ἐὰν ... (Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, Bl. αa2v). Theodoret verwendet also klassisch griechisch das Verb ἀκούειν mit folgendem Genitiv und Partizip. Epiphanius übersetzt hier jedoch: Audiverat enim clamante divina lege: Si ... (Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, S. 283). Die Partizipialkonstruktion im Genitiv deutet er also nicht als Objekt des Verbs ἀκούειν, das lateinisch als Akkusativobjekt zu audire wiederzugeben wäre, sondern als Genitivus absolutus, den er dann folgerichtig als Ablativus absolutus ins Lateinische überträgt. Camerarius übersetzt korrekt: Audierat enim divinam legem clamantem: Si... (Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 4).
Nur wenige Zeilen später heißt es im Griechischen: [Βιτάλιος] καἰ τὴν ἐν τῇ παλαιᾷ καταλυθεῖσαν ὑπὸ τῶν τυράννων, ᾠκοδόμησεν ἐκκλησίαν (Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, Bl. αa2v). Epiphanius bietet hierfür: [Vitalius] etiam antiquam ex multis temporibus destructam a tyrannis aedificavit ecclesiam (Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, S. 283), Camerarius dagegen: Vitalius ... extruxit in antiqua urbe dirutam a tyrannis ecclesiam (Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 4). Während Camerarius also ἐν τῇ παλαιᾷ korrekt als Ortsangabe ("in der Altstadt") versteht, übersetzt Epiphanius als hätte er stattdessen bloßes παλαιάν vorliegen; was sich leicht durch eine alternative Textgestalt erklären lässt (vgl. die Anmerkungen bei Parmentier 1911, S. 7), mag auf Camerarius als Fehler gewirkt haben. - ↑ Vgl. Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536.
- ↑ Vgl. Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, S. 283f. für das Lateinische, ebd., Bl. αa2v für das Griechische.
- ↑ Vgl. Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 4f.
- ↑ Vgl. Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, S. 284 für Epiphanius, ebd., Bl. αa2v für das Griechische, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 5 für Camerarius.
- ↑ Vgl. OCEp 1468, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, Bl. A3r.
- ↑ In der Folge kritisiert Camerarius besonders Rufinus' "Historia Ecclesiastica" sowie namentlich nicht genannte Theodoretübersetzer.
- ↑ Vgl. OC 0194, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, S. 28 in Camerarius' Übersetzung.
- ↑ Zu Rufinus' Version der Erzählung, in der Arius' Tod in der Tat nach dem des Konstantin eingeordnet ist, vgl. Rhenanus, Autores historiae ecclesiasticae, 1535, S. 229.
- ↑ Vgl. OC 0196, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, Bl. a1r.
- ↑ Vgl. OC 0195, Theodoret, Res Ecclesiasticae, 1536, Bl. a1r.
- ↑ Vgl. die Streckenbeschreibung des Drucks von 1536.
- ↑ MBW - Regesten online, Nr. 1694: De Theodorito verso gratiam tibi habeo. Est et illud mihi gratissimum, quod Ionae dedicas, sic enim intellexi tuas literas. Amo enim Ionam et candorem ac fidem ei tribuo. Scio eum et de tuo ingenio tuisque virtutibus honorifice sentire.
- ↑ Vgl. Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1539, Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1544, Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1549, Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1554, Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1557, Eusebius, Ecclesiasticae historiae autores, 1562 und Eusebius, Ecclesiastica historia, 1570.