Camerarius, Bedencken den Wimmarischen buchs halbenn, 1559

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
Wechseln zu: Navigation, Suche


Opus Camerarii
Werksigle OC 1036
Zitation Camerarii Bedenken den Wimmarischen buchs halbenn, bearbeitet von Vinzenz Gottlieb und Alexander Hubert (13.11.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_1036
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Deutsch
Werktitel Camerarii Bedenken den Wimmarischen buchs halbenn
Kurzbeschreibung Handschriftliches Gutachten des Camerarius zum Weimarer Konfutationsbuch, zu dessen neun Artikeln C. Stellung bezieht.
Erstnachweis 1559/02/15
Bemerkungen zum Erstnachweis
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn)
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende)
Schlagworte / Register Handschriftlich; Theologie; Innerprotestantische Krise; Antinomistischer Streit; Majoristischer Streit; Osiandrischer Streit; Religionsstreitigkeiten; Synergistischer Streit (1556-1560/61); Täufer; Sakramentenlehre; Gnesiolutheranismus
Paratext zu
Paratext? nein
Paratext zu
Überliefert in
Druck Jacobi 1754
Erstdruck in Jacobi 1754
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck 724-750
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 11:17, 18. Jan. 2024 (CET) Der erste Teil entspricht einem hs. (wohl nicht eigenhändigen) Brief C.' an Kf. August vom 15.2.1559, Bl. 26r-27r. Das eigentliche Gutachten ist die Beilage.

VG (Diskussion) 12:01, 8. Jun. 2024 (CEST) Die Inhalte des Bekenntnisses können noch untersucht und in die Systematische Theologie eingeordnet werden: Zum Abendmahl (5. Abschnitt) gibt es große Übereinstimmungen mit der lutherischen Lehre: wahrer Empfang von Leib und Blut, aber kein Gestaltwandel (also keine Transsubstantiation). Betont wird auch das Mysterium. In diesen Punkten stimmt C. überein mit dem "Kurtz Bekentnis vnd Artickel vom heiligen Abendmal des Leibs vnd Bluts Christi", das 1574 die kursächsischen Stipendiaten unterschreiben mussten: Vgl. VD16 K 2821,[2] v.a. Bl. E2r-E3v-]]

Wiedervorlage nein
Bearbeiter Benutzer:VG; Benutzer:HIWI
Gegengelesen von
Bearbeitungsdatum 13.11.2024
Opus Camerarii
Werksigle OC 1036
Zitation Camerarii Bedenken den Wimmarischen buchs halbenn, bearbeitet von Vinzenz Gottlieb und Alexander Hubert (13.11.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_1036
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Deutsch
Werktitel Camerarii Bedenken den Wimmarischen buchs halbenn
Kurzbeschreibung Handschriftliches Gutachten des Camerarius zum Weimarer Konfutationsbuch, zu dessen neun Artikeln C. Stellung bezieht.
Erstnachweis 1559/02/15


Schlagworte / Register Handschriftlich; Theologie; Innerprotestantische Krise; Antinomistischer Streit; Majoristischer Streit; Osiandrischer Streit; Religionsstreitigkeiten; Synergistischer Streit (1556-1560/61); Täufer; Sakramentenlehre; Gnesiolutheranismus
Paratext zu
Paratext? nein
Überliefert in
Druck Jacobi 1754
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsdatum 13.11.2024


Entstehungskontext

Dieses Gutachten (Bl. 27v-35v), dem ein Begleitschreiben (Bl. 26r-27r) vorangeht, verfasste Camerarius im Auftrag des sächsischen Kurfürsten August (1526–1586) als Stellungnahme[1] auf das sog. Weimarer Konfutationsbuch. Das von Flacius deutlich geprägte und von ernestinischem Revanchedenken des Herzogs Johann Friedrich II. (Sachsen) getragene Buch verwirft in neun Artikeln verschiedene Glaubenslehren. Bedeutung erlangte es als verpflichtende Lehrgrundlage nur in ernestinischem Territorium und abhängigen Kleinstaaten, während andere protestantische Herrschaften es ablehnten.[2] Trotz allem war das Ziel eine innerprotestantische Einigung, weshalb persönliche Angriffe auf Melanchthon unterblieben. Georg Major war der einzige albertinische Theologe, der namentlich angegriffen wurde.[3] Aus Kursachsen sind nur wenige offizielle Reaktionen bekannt;[4] allerdings ließ sich Kurfürst August, der an religiösen Dingen zwar interessiert, aber kein Experte war, von einigen Fachleuten durch Stellungnahmen informieren. So gibt es auch Gutachten von Johann Pfeffinger,[5] Nikolaus Selnecker,[6] Georg Major,[7] Philipp Melanchthon[8], Alexander Alesius[9] und anderen.[10] Es scheint, dass Kf. August genau wissen wollte, was von dem Buch zu halten ist, und deswegen führende Theologen sowie Camerarius damit beauftragte, dessen theologische Expertise damit unterstrichen wird. Dieses Werk legt dar, welche theologischen Positionen Camerarius vertrat. Eine Auswertung wird auf der Seite Theologie (CamLex) entstehen. Es handelt sich aber lediglich um eine Standortbestimmung; die Konsequenzen für die kursächsische Religionspolitik sind noch nicht erforscht.

Ein Vergleich dieser verschiedenen Schriften bleibt ein Desiderat.

Editionsprinzipien

Camerarius' "Bedencken" liegt in mindestens drei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/5, Bl. 26r-35v (hier A), Dresden, SLUB, Mscr.Dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier B)[11] und Gotha, FB, Chart. B 32, Bl. 253r-273bv [3] [4] (hier C; nicht herangezogen) vor.[12] Bei Manuskript A handelt es sich offenbar um die von Camerarius an den Kurfürsten August (Sachsen) geschickte Version: Von Schreiberhand in Kanzleischrift verfasst, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einer separaten Seite (Bl. 27v) und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Titel des Faszikels ist "Doctor Georgii Majors Antwort auf die Condemnation derer Flacianer, It. Camerarii und Dr. Alesii Bedencken auf das Weimarische Buch et alia contra Flacianos Ao. 1559 - 1560, It. Dr. Caspar Nefens Erklärung in Religions-Sachen ao. 1571."[13]
Die Schreiberhand von B ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie. Es ist Teil einer Sammelhandschrift mit dem Titel "Varia opuscula theologica", die spätestens im Jahr 1614 in Naumburg (Saale) zusammengestellt wurde.[14] Die Schrift steht dabei unter dem Titel "Ioachimi Camerarii Bedencken auf der Iungen Herren von Weymar Buchlein".
Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.
Eine Edition findet sich auch in Jacobi 1754. Allerdings weicht die dortige Orthographie von beiden Hss. ab. Der Herausgeber gibt auch an (S. 721), dass ihm ein Manuskript im Quart-Format vorläge. Als Editionsgrundlage diente wahrscheinlich C oder eine weitere (unbekannte) Handschrift.

Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in A überlieferten Textgestalt; Abweichungen in B werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo A nicht eindeutig ist oder B inhaltliche Abweichungen bietet. Dabei wird der Text von Manuskript A unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:

  • Die Unterscheidung von u und v wurde (im Deutschen wie im Lateinischen) unverändert übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufgehoben, da beide Schreiberhände die Buchstaben nicht unterscheiden: Die Majuskel ähnelt in beiden Manuskripten eher unserem J, die Minuskel dem i (in der Verbindung ii ähnelt das zweite i eher unserem j).
  • Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ und ss beide als ss; ß dagegen wurde im Deutschen beibehalten, alle anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst.
  • Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert.
  • Groß- und Kleinschreibung, Doppelt- und Einfach- sowie Getrenntschreibung wurden unverändert übernommen.
  • Die Interpunktion wurde weitestgehend unverändert übernommen, sofern nicht syntaktische Bedenken dagegen standen.
  • In A durchgestrichene Wörter erscheinen in der Transkription. Die Durchstreichung wird als Fußnote vermerkt.

Anmerkungen

  1. C. berichtet darüber an Melanchthon in MBW Nr. 8859.2.
  2. Vgl. Gehrt 2011, S. 134–136.
  3. Vgl. Gehrt 2011, S. 131–132.
  4. Gehrt 2011, S. 142f.
  5. Pfeffinger, Nochmals gründlicher Bericht, 1559.
  6. Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/05, f. 52r-72r.
  7. Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/05, f. 2r-18v. Anschließend (Bl. 19r-25v) ist ein Druck Majors ("Bekentnus D. Georgii Maioris von dem Artickel der Iustification...") eingeheftet, nämlich VD16 M 2006, ohne Buchdeckel oder Impressum. Major wurde im Konfutationsbuch persönlich angegriffen und reagierte auch entsprechend heftig.
  8. Regest unter MBW Nr. 8886: Corpus Reformatorum IX,763-775.
  9. Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/05, f. 36r-51r. Eine Kopie könnte sich in Wolfenbüttel, HAB befinden: Helmst. 916, Nr. 8 (vgl. Gotthelf Wiedermann: Der Reformator Alexander Alesius als Ausleger der Psalmen, Erlangen 1988, S. 249, Nr. 40) mit dem Titel "Alesii censura de confutationibus ducis Saxoniae ad electorem Saxonicum" etc., allerdings mit dem Entstehungsjahr 1560 und dem Hinweis, dass das Original unauffindbar sei.
  10. Die Wittenberger Theologen verfassten ebenfalls eine Schrift, allerdings erst im September 1560: Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/05, f. 73r-113r. Im Aktenfaszikel befinden sich noch weitere Stellungnahmen aus späteren Jahren, u.a. von Laurentius Lindemann und Caspar Neefe (f. 224r-233r, Anno 1571). Weitere Schreiben zum Thema von verschiedenen Autoren finden sich in der Forschungsbibliothek Gotha[1] unter dem Schlagwort "Konfutationsbuch (1559)". Sie wurden noch nicht eingesehen.
  11. Wird herangezogen Wendorf 1957, S. 80.
  12. Wir danken Dr. Daniel Gehrt, Forschungsbibliothek Gotha, für den Hinweis. C wurde von uns nicht eingesehen. C stammt aus dem Nachlass des Jenaer Theologen Johann Ernst Gerhard (1621-1668) und enthält Marginalien von der Hand Caspar Neefes, der auch mehrere Briefe an Kurfürst August in einer ähnlichen Angelegenheit verfasst hat (s.u.: Dresden, HStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10328/5, Bl. 224r-233v). Es liegt also nahe, dass C eine Abschrift ist, welche Ca. Neefe anfertigen ließ, um Argumente für seine Briefe zu haben.
  13. Caspar Neefe musste sich verteidigen gegen Vorwürfe, das Corpus Doctrinae Philippicum nicht anzuerkennen. Dieses Verfahren ist noch kaum erforscht; vgl. Protokoll in Gotha, FB, Chart. A 85, Bl. 14r-16av (Die Akten habe ich nicht eingesehen.).
  14. Vgl. Innendeckel: Exlibris von M. Johann Bürger aus Naumburg; Widmung an seine Söhne vom 3.5.1615 auf Bl. 1*r.

Edition

Durchleuchtigster[1] Hochgeborner Churfurst, Mein[2] vnterdenigst[3] dienst seien[4] Eur Churfurstlichen genaden allzeitt bereittet, Genedigster Furst vnd Herr, Eur Churfurstlichen genaden schreiben, darinne gemeldett, ich ein buechlein neulich zu Ihena gedruckte, verlessen vnd erwegen, vnnd von dem ihenigen so darinnen angezogen, vnd was darauff furzunehmen mein bedencken stellen solle, Diß schreiben hab ich entpfangen vnd in aller vnterdenigkeitt verlessen, Nun erkenne ich mich schuldig E. Churfurstlichen genaden, alles dienstlichen vnterdenigsten vleiß zugehorsamen, E. Churfurstliche Genade aber, sind, wie ich hoffe berichtett, das ich zw[5] derselben Vniversitet in Leipzigk beschrieben, dohin mich begeben habe, beder sprachen Grichisch vnd Lateinisch bewerte guthe buecher, der iugend zulesen vnd erklären, darmitt aller nutzlichen läre[6] bestendiger grund gelegt, Wie ich nun hirinnen mich verhalten, vnd noch, lasse ich das wercke besagen, Deß habe ich aber allzeitt mich bevlissen, meins bevelchs[7] abzuwarten, Vnd andern in ire Profession oder läre nitt zugreiffen, Doch iderzeitt meniglich, in gemeine vnd sunderheitt, meins vermuegens [8] zudienen bereittet. Dieweil dann diesser handel die Theologos belangend, vnangesehen das diß buchlein vnter Furstlichen namen ausgegangen, Wille mir nitt gebueren, befinde auch nitt soviel verstands oder geschickligkeitt bey mir, das ich von den gesetzten artickeln mitt anziehung auff diesselben Gottes Wort, vrteln kunte oder solte, vnd lasse fur mich dieselben alle in irem werde[9] bleiben, Werden die Theologi derhalben irer Profession nach, eigentlich, vnd auff eur Churfurstlichen genaden begern in vnterdenigkeit weitern bericht zuthun wissen, Darmitt aber (26v) E. Churfurstliche Genad auch meinen vnterdenigsten getreuen vleiß vermerck, vnd darumb das ein ieder so sich zw dem Christlichen glauben bekente, bereittet seyen, seins glaubens reschenschafft zugeben, Vnd E. Churfurstl. G. als meinem genedigsten Landfursten, ich allen vnterdenigsten gehorsam leisten solle, Habe mich auch nie von den Christlichen, getreuen, vleissigen lerern in dießen landen abgesundert, sunder viel mer zu den selben allzeitt dienstlich gehalten vnd gesellet, Demnach vbersende E C F G [10] hiemitt in aller vnterdenigkeitt mein bekentnus, auff die artickel so in diessem buchlin erzelt, Wie ich in meinem gewissen vor Gott vnd den menschen rechte vnd ware halte, vnd darauff gedenck zuberuhen, der vngezweifelten mainunge, Diß seye der Vetter, Propheten, Apostel, vnd gemeiner Christlichen Kirchen, gewiße, eintrechtige, reine läre, Welchs dann ist die Christliche allein gottgefellige vnd seligmachende läre, Was aber auff zugesandtes[11] buchlein furzunehmen seien solle, kan vnd weisse ich nichts anzuzeigen, Sind diesse sachen mir zuhohe, vnd grosse, do ich auch einigen guthen nutzlichen rathe geben kunte, den wollte ich mitt Gottes beistand auch helfen volnziehen, Vnd keine scheuhe noch forchte daran mich hindern lassen, Mir ist aber der handel zw schwere, Vnd mein [12]stand zugering, diß weren wol mein einfeltige gedancken, do in diessen landen die ihenigen so in Kirchen vnd schuelambten[13] sind, einander eygentlich vnd recht verstunden, zusammen guttlich vnnd freundlich sich hilten, das als dann einig schreiben oder verdammen wenig schaden thuen kunte, vnd dieselben niemand anfechten sollte, So meldett auch daß buchlein, Es allein auff des Fursten land unter welchs namen dasselb ausgegangen (27r) gerichtet seien solle, Vnd do ie die Zertrennung vnd absunderung volgen, mueste man Gottes genaden sich bevelhen, vnnd die pesserung herzlich pietten, vnd erwarten, Besorge es seien grosse gefare, vnd schwere versuchunge allenthalben vorhanden, Gott der almechtig vnd barmhertzige guthig Herr vnd Vatter, wolle seine Kirchen bewaren, Vnd deren so seinen namen anruefen vmb seins einigen suns vnsers Herrn Iesu Christi willen, schutz vnd schirm seien, Sie mitt seinen heiligen geist regirn, leithen vnd erhalten in erkantnus der Ewigen warheitt zu der seligkeit. Amen. Biethe E. Churf. G., ich in aller vnterdenigkeit E. Churf. G. wollen diesse mein antwort, fur mich auß gehorsam gethan, Genedigster wolmeinung auffnemen, Vnd mein Genedigster Herr seien, Vnterlasse ich nitt Gott den almechtigen vmb Euer Churf. G. derselben Hochlöblichs gemahel, Vnd iunger Herrschafft langwirig leben, gesuntheitt vnnd gluckliche regirung, Auch irer land vnd leuthe wolfart demütiglich zubiethen, Auß Leipzigk am 15 tag Februarii, Anno Christi 1559.

E. Churfurstlicher G.
Vnterdenigster
Ioachim Camerarius[14]
(27v) Dem durchleuchtigsten hochgebornen Fursten vnd Herrn Herrn Augusto, Hertzogen in Sachsen, Landgrafen in Doringen, vnd Margrafen zw Meichsen, des heiligen Römischen reichs Ertzmarschalck vnd Churfursten, meinem genedigsten Fursten vnd Herrn.[15]
Camerarii Bedencken den Wimmarischen buchs halbenn[16]

(28r) Es mage diesser zeit ein ieder fur sich selbst sehen, dann es dohin gekummen, das meniglich zugelassen, seines gefallens zuurteln, vnd anzunemen, was ime gefellig, vnd zuverwerffen was ime nitt gefellig. Vnd dieweil diesse freiheit erlangt, findet man alwege beschönung vnd bescheinung eignes furnemens vnd gefaster meinung, Hatte in seinem sinne ein ieder recht, vnd sind der streitenden teil gleiche rede, mitt furwendung iedes halte ob der warheit, habe Gottes wort fursich, Das ander strebe wider die warheit, Vnd scheme sich den irtumb zubekennen, zihe die schrifft nit recht an, seie halstarrig, vnd dergleichen, das in solchem wesen des zanckens niemmermer endschafft, noch der stritigen artickel vergleichung zuverhoffen, vnd ist ahn deme daß einer dohinaus, der ander dort hinaus feret, Derhalben wir gesaget, ein ieder fur sich sehen mage, vnd sein selbst warnemen, das er nit aus liebe oder leid, Gunst oder haß, oder ander bewegung vnd affection, ime selbst die vnwarheit einbilde, oder andere einbilden lasse, dann in diessem falle die verfuerung offtmals gar heimlich einschleichet, Diß aber ist der nechste vnd richtigste wege zu der warheit, Der heiligen schrifft, vnd derselben eigentlichen verstandt, denen die Christlich Kirch vngeendert von anfangk gehabt, volgen, vnd sich nichts darvon abfueren lassen, Do man auch solchen eintrechtigen gewissen verstandt fallen lesset, vnd einen sundern einfueret, gibt es alsbald zertrennung vnd spaltung, Nun ist aus Gottes genade, die rechte, ware, reine läre, vnd Christlicher verstandt der schriefft, zw diessen zeitten reichlich erklert, Gott wolte das man sich also darein schickte, damitt durch die wissenschafft die straffe nit gemeret, dann welchem uiel gegeben, Von deme wirdett viel erfordert.

Demnach sage ich als ein einfeltiger der Christlichen läre liebhaber, vnnd bekenne volgender stucken vnd artickeln, diessen meinen verstand vnd glauben seien, der hailigen schrifft vnd rechtem verstand derselben, gemesse, wille diesser bekantnus, durch Gottes genade ohn abrede seien, denselben hertzlich bietend mich in der warheit ewiglich zuerhalten.

Mir ist auch vnverborgen, das die Zeit vnd begegnusse, allerley vor vnerhörte reden vnd hendel verursachen, Nichts desterweniger muesse der warheit Grunde vnd Fundament (do man nit in irrung fallen solle) bestendig vnd vheste bleiben, Vnd were das Fundament nit einreisset, noch die einigkeit muttwilliglich zutrennet, dene pflegt die Christlich (28v) Kirch nitt zuuerdammen, Vnd ist pillich das ein mercklich vnterschied gemacht werde, zwischen den offentlichen feinden vnd verfolgern, vnnd dann denen, so sich zw einer gemeinde bekennen, obe sie wohl sich in allen stuecken nitt mitt iederman vergleichen, Alia enim sunt certamina hostilia, et aliae contentiones ciuiles, wiewol diessen allen ein deckel, vnd hierinnen ausrede gefunden werden.

1.[17] BElangend nun den irthumb Serveti vnd Schwengkefelds, Sage vnd bekenne ich, Erstlich, das ich keins menschen person vrteln wille, Vnnd solle auch diß ohn vorgehende, genugsame erkundigung, verhöre vnd vberwindung deß beschuldigten, nitt geschehen, So habe ich diesser beder buecher nit gelesen, Daß ist aber mein glaube, Es seie ein Einigs, Ewigs, Vnzerteiltes Gottlichs wesen, oder Götliche Natur, in drey vnterschiedenen eigenschafften oder personen, deß Vatters schopfers himels vnd erden, Deß Eingebornen suns, welcher mensch ist worden, Vnd hat Gottes Zorn versunet, Vnnd deß Hailigen geists, der Christlichen Kirchen tröster vnd beystand, Vnnd alle läre diesser zugegen, weisse ich vnnd bekenne irrig, vnrecht vnd falsch seien.

2. Zum andern, ist vleissig vnd deutlich in der Christlichen Kirchen läre vnterschieden, das Personlich Gottes Wort, welchs die Krichen Enhypostaton[18], vnd Latini Personale genante, Vnnd daß [19] geredet oder gesprochen [20], welchs man Prophoricon[21] vnd pronuntiatum heisset, Vnnd bekenne das allein Gottes sune, das Ewig personlich Wort, vnnd das die hailig schrifft sey das wort so Gott geredet, vnd gesprochen vnd also geoffenbart alles so von seinem Gottlichem wesen, vnd willen den menschen zuwissen von nöthen, Welche läre auch diße vnterscheid vermischet oder felschett, die halt ich fur vnrecht vnd[22] verfurisch. Vnnd wille ich in deme noch sunst, vber keins andern schrifft mein gedancken einfueren, sundern einen ieden das ihenig, darzw er sich bekente, selbst verantworten, oder do er irtumbs vberwisen, sein vrteil tragen lassen. Dergleichen ist vnrecht vnd falsch, das zuleren seien solte, (29r) Der mensche werde ohn mittel der predig Gottes worts vnnd Euangelii, auch gebrauch der hailigen Sacrament, wunderbarlicher heimlicher weisse erleuchtet, vnd in [23] Gottes erkantnus volkummen. Item das der kirchendiener rechte ware läre vnd ambt, do sie nit vorhin gehailigt von irentwegen vntuechtig seien sölte, Vnd der hailige Geiste dadurch nit wurckte, Vnd sind deren artickeln, alte verworffene irthumb, von andern, vnd sunderlich Herrn Philippo Melanchthone, mit getrewem vleiß vnd grund der schrifft, genugsam angezogen, vnd statlich verlegt, zw welcher verlegung, vnd bezeugung der warheit vermoge Gottes wort, das ich die anneme vnd approbire, ich hiemitt mich thue bekennen, vnd auff dieselben referirn.

3. Zum dritten weisse ich von, vnd bedarf auch keiner mer deutlicher volkummener noch richtiger läre vnd erinderung, von vnterscheid des gesetze vnd Euangelii, dann Ehgenanther Herr Melanchthon woluerstendlich geschrieben vnd vielfeltig ahn tage gegeben hatte, zw welcher läre [24] auch ditsteils[25] ich mich gentzlichen bekenne, als der Christlichen Kirchen rechte, ware, reine läre.

4. [26] Vnd eben also vnd anders nichts, weisse noch kann ich sagen, oder bekennen den virten artickel belangend, von der genanthen widerteuffer läre, Welche, do es ohn Ehgedachtens herrn Philippi getrewen vleiß gewesen, noch wol andern zuschicken gemachte, zeuhe [27] vnd referir mein bekentnus auch dißteils, auff desselben ware in der heiligen schriffte gegrunte, verstendliche diß irtumbs anzaigung vnd verlegung, denselben hiemitt verwerfend.

5. Zum funfften, Sage vnd bekenne ich, daß ich, nach der Christlichen Kirchen läre, glaube, Es seie bey dem nachtmal deß Herrn, oder Sacrament des leibs vnd bluets Iesu Christi, Er der Herr selbst, des das nachtmal ist, gegenwertig, vnd werde aldo[28] entpfangen, in austeilung des brots der leib Christi, vnd austeilung des Kelchs das blut Christi, warhafftig, vnd nitt erdichter weiße, dieweil geschrieben stehet ausdrucklich, Das ist mein leibe, das ist mein (29v) bluethe, Vnd solle aber diesse läre als ein Sacramentläre oder mysterion in der kirchen mitt vnbescheidenen worten vnd seltzamen reden, nitt beschreihet[29] werden, Dann darauß allerley weitleufftigkeit vnd vnrath ervolgen mochte, Derhalben bleibe ich dits falles im schlechten einfaltigen glauben, Das im nachtmal des Herrn entfangen werde, [30] nitt gemeine brothe vnd wein, sunder ein solche broth vnd wein, Welchs ist die gemeinschafft des leibs vnd bluets Christi, nitt fleischlicher, sinnlicher entpfindlicher weysse, oder das brott vnd wein verschwinde, sunder wie der Herr weisse vnd wille, der diesser geistlichen speisse niessung verordnet, vnd die geschaffet hathe, Vnd halte darfur, das in diessem artickel sich wol furzusehen, darmitt durch zenckische, frembde, wunderliche rede, nit ergerliche vnd schedliche fragen vnd disputationes erregte werden, Vnd bekenne mich auch in diessem stuecke, auff den form vnd weiße so Herr Philipp Melanchthon gestelt, Vnd do ie von nothen mere wort zugebrauchen vonwegen der vnruigen, wille ich lieber reden Wie Epiphanius vnd Chrysostomus, auch Theodoritus geredet, Dann wie Damascenus vnd Theophylactus, vor welcher lerer Zeit, dieses Sacraments halben kein mißverstand gewessen, Vnd ist aus Gottes genaden in diessen landen auch nitt, allein souiel etzliche vnruige zenckische leuthe widerumb gern wolten erregen, Weisse auch nitt anders, dann das in deme vnd sunst angezognen stuecken vnd artickeln, diesser landen läre ware, recht vnd reine seye, Vnd wue ich zw der Christlichen läre mich bekenne, wille ich diesser lande läre auch gemainte vnd angezaigt haben.

6. Zwm sechsten, von dem willen deß menschen, zeuhe ich mein bekentnus abermals zw vnd auff die erklerung vnd den beschiede, in Herrn Philippi Melancht. schriefften begrieffen, Welche schrieffte der Erwirdige Herr D. Martin Luther gotseliger gedechtnus hochlich gepreysset vnd gelobte, Vnnd sage das alle die so in geistlichen vnd götlichen sachen, den menschlichen (30r) krefften, wie die aus der sundlichen natur ahn inen selbst sind, einige vermessenheit oder trotz oder auch vermuegen zueignen, oder den freien willen dißteils hochzuerheben sich bemuhen, oder iemant auff seine eigne frömkeit vnd gerechtigkeit verleithen, Item die do leren das der mensch, aus eignen naturlichen krefften, oder eigner freiheit ettwas aus ime selbst vermöge in geistlichen vnd gottlichen sachen, Item die sich ires freien willens ruemen Item meinen oder geben fur mitt zweifelichen worten, das deß menschen vernunfft mitt Gott zugleich handel vnd wurcke, Vnd was der gestald geredett mage werden, Die alle, sage ich, leren nitt, wie in vnsern kirchen Christlich vnd in der warheit gelerett wirdet, zw welcher läre ich mich bekenne, Vnd wiewol ich weisse das vnser kirchen vnd schuel läre, in diessem artickel von etzlichen hart verunglimpfft ist worden, Hoffe ich doch, ein ieder frummer gotsfurchtiger mensch, werde nitt nach frembder argkwönischer deutung vrteln, sunder nach verhöre vnd erwegunge des handels ahn ime selbst, welchs ich abermal auff deme wenden lasse.

Das ist aber mein bekantnus, Daß ich glaube, der mensch seie in aignen naturlichen krefften verderbt verblentet vnd vnärtig zw aller gerechtigkeit so vor Gott gilt, Do aber das heil vnd licht in die welt kumbt, vnnd wirdet Reuhe buesse, vnd vergebung der sunden vmb Christi Iesu Verdienst wegen, gepredigt, Vnd ist in diessen predigten der heylig Geist thetig, do wirdett den menschen, irem verstand vnd willen, durch Gottes genade gewalt gegeben, dem licht zuuolgen, welche aus irer sundlichen art sunst in der finsternuß bleiben muesten, Vnd doch niemant zw der seligkeit wider seinen willen getrieben noch gedrungen, Vnd kan zacheus vnd der schrifftgelert welche ime Christus volgen heisset, vermittels gegenwertiger genade Gottes gehorsamen, oder auß eignem pösem willen, do er des teufels anreitzung statt giebt, die genade ausschlagen, vnd widerspenstig seien, Vnd ist der mensch nitt wie ein stock oder stein, Sunder der heylig Geist gebraucht menschlichs verstands vnd willens zw Gottes ehre, vnd des men- (30v) schen seligkeitt, in deme das derselbe annimbt gleubte vnd volgte Gottes Wort, vnd des heiligen geistes regunge.

Fehet also die rechte Christliche lere vnd predig nitt an, ahn der wider oder newen gebuerte, sunder ahn der buesse vnd dem glauben, Wie Marcus schreibt das Christus selbst das Euangelium des Reichs gepredigt, sprechend, Die zeitt ist erfuelte, vnnd nahet sich das Reiche Gottes, bekerte euch, oder thuett bueße, vnd gleubte dem Euangelio,

Vnnd ob wol ettliche spruche auff den nottzwanck möchten gezogen werden, ist dannoch hirinnen zubedencken, vnd warzunemen, das die läre sich zusammen reume, vnd analogia fidei erhalten werde, vnd greuliche confusion vnd zerruttung vermieten, Wie dann die enderung in diessem stuecke ahn ire selbst widersinnig erfunden wirdett.

So ist in diessem allen nichts dadurch Gottes ehre gemindert, oder das verdienst Christi geringert, dann es wirdet hirinnen geuolgt, der offenbarung des genedigen willen Gottes, welcher ist, das alle menschen selig, vnd zu erkantnus der warheit gebracht werden, Vnd wirdet bey vns gelerte (darzw ich mich bekenne) das sich alle menschen, durch die lare deß gesetzes erschreckt vnnd nidergeschlagen, Vnter der gewaltigen hant Gottes demutigen sollen, ire sunde elend vnd vntuechtigkeitt erkennen, Rewe vnd leid, vnd zu Gottes genad vnd barmhertzigkeitt zuflucht haben, durch die läre des Euangelii, das ist den glauben ahn Iesum Christum, die vnaussprechlichen gabe Gottes der versuchung begirlich annemen, vnnd also Gott loben, preissen, vnd Ehren, Welcher allen keins geschehen kan aus eigner verderbter Natur noch menschlichem vermuegen vnd krefften, sunder Gottes genade vnd des heiligen Geists bewegung, ist als dann wurcklich gegenwertig, Vnnd was also Gott zugefallen vnd dem menschen zu gut geschihett, ist gottes werck, Wie geschrieben stehet, das Gottes werck seye glauben an denen so Gott gesanthe, vnd ine dem allen, solle des menschen verstand (31r) Vnnd hertz, Gottes wort vnd willen vnterdenig seien, das ist sich bekeren vnd glauben, Vnnd also volgt dann die newe creatur eins Christen vnd geistlichen menschen, das sind nun kinder Gottes wie geschrieben stehet Iohann. I. Vnd gefese der barmhertzigkeit, dienen mitt irem glauben vnd gehorsam Gotte, der sie beruefen, tueglich gemacht vnd zu Christo gezogen hatt, Vnnd diesser verstand sinne vnd wille, ist nit naturlicher, verderbter, eigner verstand vnd wille, sunder Gottes weisheitt vnd wille, vnd des heiligen geists offenbarung vnd ordnung, deme solle vnd mueß alle vernunfft vnd sinne weichen, stadt geben, sich vnterwerffen, dienen, nitt widerstreben, noch widersetzen, sunder gehorsamen vnnd volgen, vnnd also in den gleubigen gottes werck volnbringen helfen, Vnnd diß ist das newe vnd nitt mer steinere hertz, Wie geschrieben stehet, Hodie si uocem eius audieritis nolite obturare corda vestra. Et, Hic est filius meus dilectus, hunc audite. Et, nolite pueri fieri sensibus, Et, offerte rationale sacrificium. vnd dergleichen. Vnd ist diß die offenbarung vnd ordnung des geheimnuß[31] der erlosunge, das ein ieder der den sun[32] sihet, vnd ahn ihne glaubt, selig werde, vnd dahin zeuhet sich das gantz kirchenambt, vnnd reichung der heiligen Sacrament, Vnd gebraucht Gott der almechtig des elenden menschen verstand vnd willen in den glaubigen zu erstattung vnd heile der verderbten natur, Aber der teuffel mißbraucht deren in den vngleubigen zw entlichem verderben, Vnnd die ihenigen so in diesser einfeltigen richtigen läre nitt bestehen, sunder oben hinaus faren mitt seltzamen hyperbolis, vnnd anzihung des Ewigen almechtigen Gottes vorbehaltnen gewalt vnd wercke, verfueren entlich (wie auch itzund geschihet) die lere auff die Erwelunge vnd praedestination, dadurch die gewissen verwickelt, vnd irre gemacht, entweder in verzweiuelung fallen, oder Rohe werden, welche in der Christlichen Kirchen nie gebraucht noch geduldet worden ist, Were nun die rechten gereumten läre nach Gottes wort geteilt vnd erklerte, vorendert, oder derselben ordnung verkerte, Dieweil in deme ein newe einfuehrung gemachte, mueste dannoch (31v) zw der kirchen die erkentnus stehen, Was in diessem falle zuthuen vnd lassen seien solte, Vnd kan noch wil ich denen nit beyfale geben, die fur sich vnd aus eignem furnemen ein absunderung machen, Viel weniger zu denen mich bekennen, die durch ire deutunge, erdichte auslegung, geferliche zusetze, vnd honische verachtung, etlicher anderer einfeltige, richtige, gegrunte lere zweifelich, verdechtig, vnnd argwonisch machen, vor vnd ehe derhalben ordenliche verhöre vnd örterung ergangen, Vndd [33] also durch eintrage vnnötiger disputation, viel treffliche, guthe, notige hendel verhindern, Soviel dann die wort freyhen willen antreffend, bedarf es, Gott lobe, derhalben bey vns keins anfechtens, dann man in der kirchenläre die nitt in gebrauche hatt, dieweil derhalben kein mißuerstand vor augen, vnnd were nit allein ein furbitz[34], sunder auch gefare, hiervon bei dem volck viel wesens zumachen, in der schule aber wirdet der widerwertigen lere mitt notturftigem ernst vnd geburlicher bescheidenheitt, auch erwogen vnd verlegt, darinne ich nitt anders weisse, dann das man biß auff den heutigen tag, vntrefflich vnd vnuerweislich sich allenthalten vorhalten habe.

Ich bekenne auch das ichs darfur halte, Es bleibe bey den Christen in diessem leben viel grosse mengel, vnd sundliche gebrechen, Vnd ist derowegen das Christlich leben ein stetiger kampf vnd arbeitt, Nichts aber desterweniger solle vnd muesse der ihenig welchen Christi geyste dreibet, mitt allem vleiß vnd ohn vnterlasse dohin trachten, sich mitt allem [35] ernst, vnd obligen in hailigen gedancken vnd wercken vben, darmitt er vnstreflich erfunden werde vor Gott vnd den menschen, Vnnd wissen das sein leib vnd fleisch mitt Christo nun gekreutzigt, vnd der geist lebendig gemacht, das er also in vnd durch Christum alles vermage, Vnd gefallen itzund seine werck Gott dem Herrn vnd sind auch vor im gerechte werck als eins versünten (32r) vnd zu genaden angenumenens vmb Christi willen. Vnnd ist ein Christenmensch nitt ein gemaltes bild, sunder lebendige, tetige, ausrichtige newe creatur, Vnnd bekenne mich nit zu denen welche uermainen, Es thue einer was vnd verhalte sich wie er woll, so moge er durch den glauben in gottes genad bestehen, dann durch sundigen oder sund thuen, wirdet der heilig geist ausgetrieben, vnd gottes gnade verlorn, Vnd dinte nit allein das gesetze zuerkentnus der sunde, sunder auch zw dem vleyß anhalten vnd bemuhen dasselb zu volnbringen, darmitt das fleisch ie lenger ie mer gedempfte werde, Vnd von hertzen Gott dem Herrn innerlich vnd euserlich gediente, in gerechtigkeitt vnnd hailigkeitt vnser lebenlange, Vnnd ist ein hinlessig, faules, wercklos, vielmer aber boßhafftigs, muttwilligs, freuelichs leben vnd wessen, kein Christlich leben noch wessen, was man halt mitt worten fuergibt, Dann Gottes reiche stehet nitt in worten sunder in der krafft vnd thate.

7. Zum siebenden, bekenne ich das die menschen sollen vnd muessen nitt allein etwas sunder viel von dem gesetze wissen vnd verstehen, Vnd furnemlich, das sie aus iren eignen krefften vnd willen niemermer erforderten gehorsam genugsam vnd volkummenlich leisten kunnen noch vermögen, Daß sie ia nitt dorffen vermeinen, auß eignen krefften das ewig leben zuuerdienen, oder auff dieselben die gerechtigkeitt grunden, oder vrsach habenn, in einige vermessenheitt zufallen, hohmuetig vnd stoltz zuseien, Vnd was dergleichen gesagt werden mage, widersprich auch allen denen, die den einigen Christum waren Gott vnd mensch, seine ambt vnd wercke der seligmachung zureissen, teilen vnd trennen, Dann der geist so Christum teilet ist nitt aus Gott,
Das aber auch der Christenmenschen guthe tugentliche werck im hiemel vnd auff erden, auch ire belonung haben, ist vnlaugbar[36], Dieweil die spruche der schrifft, dißfalles klare sind, Merces uestra copiosa in celis, Et, Non inanis labor vester in domino. Vnd andere viel mere.

Was aber Osiandri oder Stanckari personen belangend, hatt es (32v) seinen bescheide, Die rechte ware läre auch in diessem stuecke ist aus Gottes genaden lauter klar vnd rein an den tag gegeben vnd gefasset, sunderlich vnd nemlich in der schrifft welche Herr Philipp. Melanchthon zw Nornberg gestelte, An. Chri. 1555[37], Do nun iemant auß Osiandri oder andern schrifften der zuwiderleret, bekenne ich daß es mein meinung nitt ist, Were aber in Osiandri oder anderer wort weitter zugruebeln oder sunst mitt iemands zuthuen hatt, der mage geburlicher weiß zu seinem gefallen desse sich vnterfahen, Vnd anmasen, welchs mich nichts angehet.

8. Zwm achten bekenne ich mich vnuerholen zw der läre (so ich der Christlichen kirchen läre seien[38] ohn zweiffel bin) die aller versünnung des menschen mitt Gott, vergebung der sund vnnd ewiger seligkeitt vrsach erkennet vnd bekennet allein den verdienst Iesu Christi des einigen Suns Gottes, welcher vnser einiger mittler, erlöser vnd seligmacher ist, fur vnser sund gestorben, aufferstanden zw vnser gerechtigkeit, Vnnd sitzet zu der gerechten hand Gottes, verbietett, vertrietett, erlöset, bringt zwm ewigen heyle, immerdar vnd ohn vnterlaße, alle die ihenigen so an inen glauben, vnd sein wort annemen vnd halten nach Gottes bevelh, Vnd were von anderm verdienst wege oder weisse, die gerechtigkeit vnd seligkeit zuerlangen lerte, des lere erkenne ich nitt fur Christliche.

Ich bekenne auch das zw erlangung der Gerechtigkeit vnd seligkeit, Gott der Herr das mittel, die weisse vnd den wege geordnett vnnd geoffenbart, daß sein wort gehort, gelernet vnd geglaubte, seine genedige verheissung getreulich angenummen, vnd vleissiger gehorsam geleistet werde.

Und sind diesse alle guthe nottwendige wercke, ohn welche die gerechtigkeit oder seligkeit nach Gottes geoffenbarten willen, nit ge seyn[39] kan, Dieweil Gott diessen wege angezaigt, Vnd solche weisse bestimbte, So mueß das erschlagen reuig vnd bußfertig hertz, in hoffnung der seligkeit, durch den glauben vnd anruefung wider auffgericht, vnd zw Gott bekerte werden, (33r) Welcher gutig genedig Gott aus lauter barmhertzigkeit, vnd vmb verdienst willen Iesu Christi, die ihenigen so bueße thuen, vnd dem Euangelio glauben, zu kindern auffnimbt. Sie sein hailigs liebs volck lesset seien, Vnd ist ir genediger Gott vnd Vatter, fordert keinen verdienst noch anders ichts[40] von inen, dann das sie doch der seligmachung raum vnd statt geben, vnd die genade nit ausschlahen, die muessen auch vnd sollen bey verluest solcher grossen gaben (das ist gerechtigkeitt vnd seligkeit) ime gehorsamlich dienen ir lebenlangk in gerechtigkeit vnd heiligkeit, Vnd sie thuen es von herzen gern, nitt auß Zwancke oder schrecken des gesetze, quia iusto non fertur Lex.

Vnd muessen alle Christen diessen verstand vnd glauben freihe bekennen, darumb fasset auch die schriefft solchs zusammen, dann S. Paulus sagt, Mitt herzen wirdet geglaubt zu der gerechtigkeit vnd geschihet die bekantnus zw der seligkeit, vnd sollen diesse weder confundirt noch auch gesundert werden, So ist dits klar geredet, Dein glauben hatt dich selig gemacht[41], Item willest dw selig werden halt die geboth, Item Wue[42] nitt euer[43] gerechtigkeit vbertrifft der schrifftgelarten[44] gerechtigkeit etc., Vnd dergleichen viel, das also in allwege die werck von nöten, do wir nun des gesetzes erfullung nitt vermögen, haben wir auß lauter genaden, den mittler, volnbrenger des gesetzes vnd erlöser, vnd entpfelte vns vnserer werck eigner verdienst gentzlich in diessem falle, vnd wirdet vns Gottes wercke gebothen, das wir glauben ahn denen welchen er gesanthe hatte, Sind also die Christlichen werck, buesse, glauben, bekerung, anruefung vnd vleissiger gehorsam immerdar, Dann ie Gottes gesetz vnd genade nitt einem stocke noch stein, auch nicht vnuernunfftigem thier, sunder menschen gegeben vnd angebothen, Vnd ist die schrifft klare, Agite poenitentiam et credite Euangelio, Item, Qui inuocauerit nomen Domini saluus erit. Item, Facite firmam uocationem uestram etc. Item, Quoties volui te congregare et noluistis[45].
Vnnd ist erschröcklich zuhören, das in der Christlichen Kirchen hieruon erst disputationes gehalten, oder diesser schönen klaren (33v) läre weittleufftige außlegunge, vnd veranderung gesuechte werden solle, das bevilh ich Gott dem Herrn denselben vmb seins lieben suns vnsers Herrn Iesu Christi willen bietend, die zweihung vnd ergernuß durch seines hailigen geistes entschiede, genediglich zubenemen vnd abwenden,

Belangend aber das wortgezenck vnd Logomachian[46] vnd die Proposition (Guethe werck sind nothig zur seligkeit), bekenne ich mich zu denen, welche von wegen erregten ergernus durch ettlicher hefftiger leuthe verpietterunge, vnd darumb das vor der Zeitt, auß vrsachen, der anhangk (zw der seligkeit) als zweiflich gestelte, angefochten, Bekenne, sage ich, mich zu denen so diesser wort, die einfaltigen nitt irrzumachen, sich enthalten haben, vnd noch, die rechte mainung aber vnd ware läre dits orts nichts desterweniger getreulich fueren vnd halten, Daß aber ettliche in sunderheit derhalben, vnerkundigt vnd vnerwisen des irtumbs, wolten ein gesetze machen, also oder anders von der warheit zureden, vnd do inen iemant nitt entlich beyfale geben, denselben alsbald verdammen, lasse ich die Kirchen vrteln obe es zugedulden, Ein gemeiner, schlechter einfeltiger[47] Christenmensch, kan fur sein person darzw wol stillschweigen, Vnd lassen von worten vnd propositionen zancken, wer lueste darzw hatt, Es wirdett aber in deme gewonlich zw weithe gegangen, vnd vielmals guthe getrewe mainungen vbel vnd zwm ergsten ausgelegt, Solte man dann alle wort vnd reden (daraus durch gruebeln oder deuten, ergernus kunte genummen werden) uerwerfen vnd verdammen, mueste gar viel in allen büchern außgethan vnd durchstrichen werden, Derhalben sofern es mueglich vnd Christlich[48], einer mitt dem andern pillich[49] gedulte truege, so stehet auch geschrieben, Caritas non suspicatur, nihil agit perperam.

Doctor Georgen Maior aber beruerend, dieweil greuliche (34r) verwirrung vnd verfelschung, Vnd das er ein todlich schedlich gifft ausgegossen, Vnd die wercke in der rechtfertigung mitt dem verdienst Christi vergleiche vnd vermenge, weiße ein teil auff Christum, das andere auff vnsere wercke, vnd dergleiche hessige[50] verunglimpfunge auff in außgegeben, Hathe es seinen ordenlichen wege, denn es heissett Audi alteram partem. So habe ich solche läre von D. Maiore nie gehorte, Vnd beklagte er sich offentlich der vngegrunthen aufflage, erklerte sich mitt schrifften, entbeuthett sich zw verhöre, Were nun vber das ihn schelten oder verdammen wille, der mage es auff sein abentewer thuen, ich wille keinen menschen verdammen, dann mich vmb meines elends vnd der sunden willen, vnd genedige absolution vnd erledigung von dem barmhertzigen Gott, vmb Christi Iesu willen, hoffen, piethen vnd warthen. Ist mir leide, das vnter denen, so einer Nation, gleicher condition vnd stands, vnd eines glaubens seien (dann wir ia alle getauffte vnd Christen genand) der gestalte feindliche angriffe vnd verfolgunge entstanden sind.

9. Zwm neunten, Souiel die genanthen Adiaphoristen antriffte, Vnd deren harte verunglimpfunge, vermercke ich, das es noch bey den generalibus contra vnd declamatoriis materiis bleibte, Vnnd bekenne ich mich ohn schewe, dißteils zw den handlungen, vnterredungen vnd bewilligunge, welche furgenummen vnd gepflogen zur zeitt des Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen, meins genedigen Fursten vnd Herren, Furst Georgen zw Anhalt in Gott nun seliglich ruendens vnd loblicher gedechtnus, Referire mich auff die Acta von dem 1545 iare here, in welchem iare, hie zu Leipzigk ein ehrliche versamlunge der Superattendenten dießes lands gehalten, Vnd ein bueche oder begrieffe gemachte vnd gestelte, Was in der Religion vnd Kirchen sachen, vnd gebreuchen zuthuen anzurichten vnd zuhalten seien solte, darbey man darnach auch fur vnd fur geblieben, ob man wol ettwas da- (34v) ran ie bisweilen gepessert Vnd gemerett[51],

Vnnd weisse nitt, habe auch die geringsten vrsach nitt zugedencken, das hirinnen ichtzigs anders, dann zuforderst Gott des Herrn Ehre, der Kirchen ruhe vnd nutze, auch gemaines landes wolfarte gesuechte.

So ist bey mir gar kein zweiffel hochgenanther mein genediger Furst vnnd Herr seliger von Anhalt, vnnd alle so ieder zeitt vnd ort bey vnd vmb ire Furstlichen genade gewessen, haben diesselben sachen Christlichs, getrewens, wolbedachten vleißes, mitt guttem gewissen gehandelt, Welche sachen vnd handlung die acta klare außweissen, zw denen ich, dieselben approbirend, mich bekenne, widersprechend der beruchtigungen vnd lesterunge, so hieruon stuecke weiß, vngegrunte vnd vngereumbte, außgegangen, Hatte aber auch ausserhalb der handlungen in angezognen Actis vermeldett, iemants anderer strefflichen handlungen sich vnterstanden, durch heuchlerley, forcht, Ehre oder guetes geitz, oder irgents ander gestalte, abgöttische bulerei getrieben, gottlose vergleichunge gesuechte, corrupteln eingefurte, mitt freuelichen vnd halstarrigen feinden der Gottlichen läre schedliche vnd ergerliche gemeinschafft gehabt, mitt hincken vnd wancken zertrennung verursacht, Sophistische böslistige renck gebraucht, Erdichte Babstsatzunge als nötige dinge verteidigt, Ist von Christlicher bekentnus abgetretten vnd abgewichen, Vnd was dergleichen mer vnter die leuthe gebrachte, zw dem bekenne ich mich keins weges, Vnd sage auff mein gewissen, das ich Hochgenanten Fursten von Anhalt, vnd alle die neben mitt vnd bey demselben, in diesen hendeln sind gebraucht worden, anders nitt vermeckte, dann in bekentnus, verteidung vnd handhabung der Christlichen, waren, reinen läre, beherzte, vnuerzagte, redlich vnd bestendig, Vnd weisse das Illyricus vnd Gallus, mitt irem anhangk, durch falsch ertichte, argwonische, heimische[52], nachrede, schmeheschrift, vnd gemelde, demselben getrewen, Christlichen, loblichen, Fursten (35r) vnd andern, mitt vnwarheit vnd vngrunte zugemessen, dadurch ire person vnd handlung nitt allein bey dem gemeinen man beruchtigt, sunder auch bei hohen stammens namen vnd Standt, vnnd dem loblichen Adel, verunglimpfft.

Hatte[53] dargegen bisher, einiger gruntlicher berichte noch verantwortung, nit wollen von vielen angenummen werden, Vnnd sind nitt allein die warhafftigen worte[54], alsbald sie fur[55] den mund gekummen turstiglich erwüschte[56] vnd verkerte, sunder ist auch in das hertz gegriffen, die gedancken vnd meinung zwm ergsten außgelegt, vnd darauff gedrungen, man solte bekennen, das ihenig so sie furgeben, were also, vnd hetten die vnsern streflich vnd vbel gehandelt, so möcht man vileicht sie absoluirn, sunst muesten sie excommunicirt seyen.

Welche nun ire gewissen vberzeugte, das sie in diessen hendeln freuelicher fursetzlicher weisse, zw sterckunge der gottlosen läre deß Babstumbs, oder anderer, zw liebe oder leide iemandts auff erden, von in selbst oder anderwegen, gerathen, gepilligt, angenummen, befurdert, andern aufftreiben wollen, ichtzig das Gottes Wort zuwider der christlichen läre vnd libe zugegen vnd nachteilig, die sollen das bekennen vnd bereuhen, Die es aber anders wissen, Vnd solchs nie gedachte, vielweniger in das werck mitt der tathe zusetzen sich vnterstanden, Die behuthe der Ewige Gott fur solcher vnwarhafftigen bekentnus, Vnd obe gleich Illyricus vnd sein hauff mitt irem geschreihe noch den blatz haben, weiße ich dannoch, das zu letzt die warheitt den siege erhalten wirdett, vnnd diesse vnruige geist[57] mitt der zeitt erkand, in schanden bestehen werden, es geschehe vber lang oder kurtz, in deme beuelh ein ieder[58] sein vnschuld dem allmechtigen Gott, vnd seye bereittet auff menigklich anklage antwort zugeben ahn orten es sich gebürt, Vnd leide mitt geduldt, was er nitt kann vberhaben seien.

Daß auch vilfeltiger weiß durch Illyricum, Gallum vnnd (35v) deren gesellen, auff die ihenigen gestochert so mitt Gottes hilf, vnd durch ihren vleiß vor andern etwas studirt, auch in schrifften vnd buechern ausserhalb der Gottlichen hailigen schriefft, darauß ist dannoch irethalben vnd sunst nitt viel nutzes vnd guettes zuuerhoffen, Vnd dorfft man zwar nitt so geferlicher weisse, der Philosophia meldung thuen (welcher namen nichts dann die schulläre vnnd studia bonarum artium bedeutett) denn man itziger zeitt dißteils vorhin lasse träge vnd faule genuge ist, Vnd all zu sere. So richtet in religion sachen vnd kirchen lare, die barbaria, das ist vngelerte oder halbgelerte, stoltze, grobe, storrige Kopf, ia auch nitt viel guthes an noch frumens, Vnd bekenne ich mich keins wegs, zw solchen reden, dadurch dem gemainen manne, vnd andern vnuerstendigen eingegeben, Als weren Studia philosophiae an inen selbst schedlich, Vnd wunsch von hertzen daß diessen studien bey vns vnd an andern orten mitt hohstem ernst, vnd vleisse obgelegen, vnd durch diesse, die schönen wolgeschickten Ingenia mitt mere nutz vnd frucht, Gott vnd den menschen, furnemlich aber der Christlichen Kirchen zu dienen beraitett werden, durch des gutigen Gottes hilf vnd verleihunge, Thue hiemitt mein bekantnus, als erforderten berichte beschliesen, vnd weisse Gott der Herr allein des menschen hertz deme stelle ich das Enturtel[59] zu genedigen handen, Dann wir alle fur des Herrn Christi gerichtstuel kummen muessen, Vnd bleibt es bey deme wie der Apostel Paulus schreibt, Es bestehet doch der vheste Gottesgrund, welcher diß sigel hatt, Gott der Herr kennett die seinen, Vnnd stehe abe von vngerechtigkeitt ein ieder so denn namen Christi nennet, Vnd bald darnach, were sich nun reinigt von diessenn, der wirdett sein ein gefesse zw ehren gehailigt, des der hausherr wol gebrauchen kan, zw allem guthen werck geschickte, Dem Ewigen almechtigen Gott, dem vatter vnsers Herrn vnd emigen[60] Erlosers Iesu Christi mitt dem heiligen geist, einem heiligen Gerechten Barmhertzigen Gott, seye allein Ehre, preiß, lobe, krafft vnd vberwindung in ewigkeitt, Amen:

Apparat

  1. B: Durchlauchtigster
  2. B: meine
  3. B: unterthenige
  4. B: sind
  5. B: in
  6. B: lahren
  7. B: befehls
  8. B (fügt ein:) ...h
  9. B: werdt
  10. A: ich (nachträglich superskribiert); B: (vacat)
  11. B: gesandtes
  12. A: ver- (superskribiert); B: verstand
  13. B: schulemptern
  14. A: Eigenhändige Subskription. B: Subskription fehlt.
  15. B (Bl. 118v, dem Brief vorangestellt): Ioachimi Camerarii Bedenken auf der Iungen Herren von Weymar Buchlein. Dem durchlauchtigsten hochgebornen Fürsten und Herren, Herrn August Hertzogen zu Sachssen, Landgraffen in Düringen, und Marggraffen zu Meyssen, des heiligen Römischen Reichs Ertzmarschahl und Churfürsten, meinem gnedigsten Fürsten und Herren.
  16. In A von anderer Hand geschrieben. Fehlt in B.
  17. Nummerierung in margine nur in A.
  18. B: hypostasin
  19. A (unlesbar); B: sonst
  20. A: wirdet (durchgestrichen); B: vacat.
  21. B: proferiren
  22. B: oder
  23. A: die (durchgestrichen); B: vacat
  24. A: vnd erind (durchgestrichen); B: vacat
  25. B: dieses teils
  26. A vacat; B: Zum viertten,
  27. A: auch (durchgestrichen); B vacat
  28. B: also
  29. B: (beschrieben) beschreiet
  30. A enthält getilgten Text.
  31. In A nachträglich superskribiert; in B im Text.
  32. B: Sohn
  33. A: die (durchgestrichen); B vacat
  34. B: fohrwitz
  35. A: vleiß (durchgestrichen); B vacat
  36. B: unleugbar
  37. MBW Nr. 7591.
  38. leser
  39. A nicht klar erkennbar; B: sein
  40. B: nicht
  41. B: dein glaube hat Dir geholfen und seliggemacht
  42. B: Wo
  43. nitt euer: B: euer nicht
  44. B: schriftgelerten und Phariseer
  45. B: noluisti
  46. λογομαχίαν
  47. gemeiner, schlechter einfeltiger: B: einfeltiger gemeiner
  48. durchstrichen werden, Derhalben sofern es mueglich vnd Christlich: B ist durch Beschneiden unvollständig; von späterer Hand wurde nachgetragen: durchstrichen worden, derhalben so fern es müglich
  49. B vacat
  50. B: heßliche
  51. Vnd gemerett: in A mit anderer Tinte geschrieben; B vacat
  52. B: hönische
  53. B vacat
  54. warhafftigen worte: B. wort warhafftige
  55. B: von
  56. B: erheist
  57. B: geister
  58. in deme beuelh ein ieder: B: So befehle ich ein Jeden
  59. B: entliche Vrteil
  60. B: ewigen