Camerarius an Kram, 24.08.1549
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1473 |
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Zitation | Camerarius an Kram, 24.08.1549, bearbeitet von Marion Gindhart (17.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1473 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Plautus, Comoediae sex, 1549 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A8v |
Zweitdruck in | Plautus, Comoediae viginti, 1552 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 902-909 |
Sonstige Editionen | Plautus, Comoediae viginti, 1558, S. 902-909 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Franz Kram |
Datum | 1549/08/24 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Die Plautusausgabe, die den Widmungsbrief enthält, datiert von 1549 (Titelbl.), der Brief vom 24. August s.a. (IX. Calend. Septemb.). |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Dum tu terras & maria obis, & mandatas res exequeris |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Plautus, Comoediae sex, 1549 |
Kurzbeschreibung | Wie im Widmungsbrief der Teilausgabe von 1545 verteidigt Camerarius die Beschäftigung mit Plautus: Er sei die beste Quelle für das gesprochene Latein, anstößige Inhalte in seinen Komödien dienten der Abschreckung und Warnung, freilich müssten sie den jungen Schülern mit größter Umsicht vermittelt werden. Bei seinen Ausgaben antiker Autoren sei er stets von der Maxime geleitet worden, dass die Kenntnis der Alten Sprachen zu Bildung und Wahrheit führe und somit zum Erhalt des Glaubens und der menschlichen Gemeinschaft. Zu einer philologisch vertretbaren Gesamtausgabe des Plautus fehlten – neben der Durchsicht einer von ihm nicht autorisierten Teilausgabe von 1536 – nun nur noch drei Stücke. |
Anlass | |
Register | Briefe/Widmungsbriefe; Komödie; Edition; Bildungsdiskurs; Stilkritik; Elementarunterricht; Didaktik; Textkritik; Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MG |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 17.05.2023 |
Werksigle | OCEp 1473 |
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Zitation | Camerarius an Kram, 24.08.1549, bearbeitet von Marion Gindhart (17.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1473 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Plautus, Comoediae sex, 1549 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A8v |
Zweitdruck in | Plautus, Comoediae viginti, 1552 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 902-909 |
Sonstige Editionen | Plautus, Comoediae viginti, 1558, S. 902-909 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Franz Kram |
Datum | 1549/08/24 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Die Plautusausgabe, die den Widmungsbrief enthält, datiert von 1549 (Titelbl.), der Brief vom 24. August s.a. (IX. Calend. Septemb.). |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Dum tu terras & maria obis, & mandatas res exequeris |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Plautus, Comoediae sex, 1549 |
Kurzbeschreibung | Wie im Widmungsbrief der Teilausgabe von 1545 verteidigt Camerarius die Beschäftigung mit Plautus: Er sei die beste Quelle für das gesprochene Latein, anstößige Inhalte in seinen Komödien dienten der Abschreckung und Warnung, freilich müssten sie den jungen Schülern mit größter Umsicht vermittelt werden. Bei seinen Ausgaben antiker Autoren sei er stets von der Maxime geleitet worden, dass die Kenntnis der Alten Sprachen zu Bildung und Wahrheit führe und somit zum Erhalt des Glaubens und der menschlichen Gemeinschaft. Zu einer philologisch vertretbaren Gesamtausgabe des Plautus fehlten – neben der Durchsicht einer von ihm nicht autorisierten Teilausgabe von 1536 – nun nur noch drei Stücke. |
Register | Briefe/Widmungsbriefe; Komödie; Edition; Bildungsdiskurs; Stilkritik; Elementarunterricht; Didaktik; Textkritik; Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 17.05.2023 |
Regest
Während Kram aufgrund seiner beruflichen Verpflichtungen viel reise, könne Camerarius in Leipzig seinen literarischen Studien nachgehen, die – wie er hoffe – einen bleibenden Nutzen haben würden. Er empfiehlt die vorliegende Plautus-Teilausgabe dem iudicium bonorum (A2v) und benennt zwei mögliche Einwände, die er im Folgenden entkräftet: (1) Wie seien die plautinischen Komödien in Einklang zu bringen mit dem studium pietatis et religionis (ebd.)? (2) Warum wurden gerade diese und nicht Texte anderer Autoren herausgegeben?
Da er auf beide Einwände bereits zuvor ausführlich geantwortet habe (vgl. den Widmungsbrief zur Teilausgabe von 1545), könne er sich nun kurz fassen.
Zunächst zu (2): Werde die Sprache nicht gepflegt, so gehe damit ein Bildungsverfall einher, der sich auch auf das Staatswesen und generell auf das menschliche Leben auswirke. Gerade die Plautusstudien seien für die Kenntnis der lateinischen Sprache von höchstem Nutzen, da die Komödien Quellen für das eigentliche Wesen des Lateinischen seien: Plautina enim scripta quo minus cura quasi concinnata, & arte elaborata sunt, eo manifestius atque certius in his proprietas & natura sermonis Latini conspicitur. Haec autem duobus praecipue continetur, verborum simplicium vero usu, & inter se iunctorum debita constructione. In priore significatio singulorum, in posteriore sensus animi declaratio spectatur (A3v).
Schwieriger sei die Antwort auf (1), die Vereinbarkeit der plautinischen Komödien als pagane und moralisch fragwürdige Werke mit der doctrina pietatis & religionis (ebd.). Moralisch Verwerfliches diene hier nicht als Modell für Identifikation und Nachahmung, sondern als Auslöser von Abscheu und als Warnung. Für die jungen Schüler solle die Vermittlung der Sprache durch sorgfältig ausgewählte Lehrer im Vordergrund stehen. Daran schließt sich eine Klage über die Pflege von Lastern und den Niedergang der Ordnung an. Camerarius möchte einen Beitrag zur guten Ausbildung leisten: Hoc tamen agimus & hoc conamur, ut id quod discendum esse credimus, recta via & ratione doceatur (A5v). Auch wenn Schriften das Potential haben, einzelne schlecht disponierte Menschen zum Schlechten zu verleiten, so dürfe doch deren Lektüre nicht generell verboten werden. Die Lektüre der plautinischen Stücke durch junge Schüler müsse allerdings sehr gut angeleitet werden. Camerarius hoffe, durch seine Arbeit den Grundstock für eine gute schulische und persönliche Entwicklung sowie für die spätere berufliche Laufbahn und für die Ausbildung des rechten Glaubens zu legen.
Fazit: Die Kenntnis von Griechisch und Latein sei der Weg zur Bildung und Wahrheit, wodurch die Gottesverehrung und die soziale Gemeinschaft Bestand erhielten: Manemus in sententia studia utriusque linguae excolenda esse, et esse hanc viam ad scientiam & veritatem, quibus & cultus Dei & hominum communitas continetur ac durat (A7v). Diese Maxime habe ihn bei allen bisherigen Ausgaben antiker Autoren geleitet, auch bei der Teilausgabe der Plautuskomödien von 1545, die er auf Geheiß von Kram Franz Otto und Friedrich von Braunschweig-Lüneburg, die von Wilhelm (Megel) unterrichtet wurden, zugeeignet habe. Die vorliegende Ausgabe, die er wiederum dem hervorragenden Drucker Valentin (Bapst d.Ä.) zur Publikation übergeben habe, widme er nun Kram selbst. Dies tue er nicht nur als Zeichen des gegenseitigen Wohlwollens und des Dankes für die ihm von Kram erwiesenen Dienste, sondern auch, um ihm in Abwesenheit eine Freude zu machen. Da er bereits ineunte aetate (A8r) die Briefe des Camerarius liebgewonnen habe, dürfte er auch jene Widmung nicht verachten. Über den Aufwand, den er mit der Edition betrieben habe, müsse er nichts schreiben, da Kram sein akribisches Vorgehen kenne.
Vor einigen Jahren seien sechs von ihm emendierte Komödien ohne sein Wissen erschienen (Ausgabe von 1536, Nachdruck von 1542). Diese müssten noch durchgesehen werden, drei fehlten noch (i.e. "Poenulus", "Stichus", "Truculentus"), dann sei der gesamte Plautus in einer vertretbaren Fassung lesbar (atque ita is erit Plautus, qui recte & utiliter legi possit, correctis pluribus quam mille locis, A8v). Zur Fertigstellung benötige er aber noch etwas pax & otium (ebd.), worum er Gott bitte, dem er sich und Kram im Gebet anempfehle.
(Marion Gindhart)
Forschungsliteratur
Schäfer 2004, S. 442.