Camerarius an Stiebar, 03.11.1526: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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|Notizen=Regest noch nicht fertig; Erwähntes Werk und dessen Widmungsempfänger unklar; Welcher Hutten gemeint? "Alle redeten schon von Stiebar als Kanzler" Unsicher; "tugendhaften Mann": Unsicher
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VG. 20.6.22: Als Kanzler ist wahrscheinlich eine Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Würzburger Bischofs gemeint, auf die St. sich vorbereitet hatte, auch durch das anstehende Jurastudium; vgl. Mayer 1952, S. 487. Heffner: https://books.google.de/books?id=d7BUAAAAcAAJ&pg=RA2-PA196&dq=Nachbar+von+Daniel+Stibar&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjLxdmT_MbuAhWCuaQKHRzlCEkQ6AEwAXoECAAQAg#v=onepage&q=Nachbar%20von%20Daniel%20Stibar&f=false
Brief abschließend umbenennen.
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=== Regest ===
Entstehungs- und Zielort mutmaßlich
Camerarius habe gern den Ratschlag Stiebars befolgt und sein Werk (''labores et lucubratiunculae nostrae'') dem ''vicinus'' Stiebars (unklar) gewidmet. Aber Camerarius wollte das Werk nicht drucken lassen, bevor es Stiebar gelesen habe. Deshalb schicke Camerarius (anbei) den Autograph und den Entwurf ("protographum") des Widmungsschreibens. Camerarius bittet Stiebar um Begutachtung.  
 
=== Hinweise zur Datierung ===
* Die bevorstehende Ernennung St.'s zum Kanzler ist ein Hinweis auf ein bereits absolviertes Jurastudium. Das deutet auf die Zeit nach 1530.
* Damit passt die erwähnte Widmung gut zur Macrobius-Edition, die [[Erwähnte Person::Paul von Schwarzenberg]] gewidmet war.
 
== Regest ==
Camerarius habe gern den Ratschlag Stiebars befolgt und sein Werk (''labores et lucubratiunculae nostrae'') dem ''vicinus'' Stiebars (s. Anm.) gewidmet. Aber Camerarius wollte das Werk nicht drucken lassen, bevor es Stiebar gelesen habe. Deshalb schicke Camerarius (anbei) das Autograph und den Entwurf ("protographum") des Widmungsschreibens. Camerarius bittet Stiebar um Begutachtung.  


Camerarius strebe nichts Weiter an als das Wohlwollen (des Widmungsempfängers). Es dürfte für den Widmungsempfänger auch nicht unehrenhaft sein, von den Musen des Camerarius gerühmt zu werden, auch wenn es sich um einen sehr noblen Mann und tugendhaften Mann handle. Camerarius habe ein ungeheures Verlangen, dessen Gunst zu erlangen, denn sollte er damit erfolgreich sein, werde er, wie er glaube, größten Nutzen aus seiner Arbeit ziehen.
Camerarius strebe nichts weiter an als das Wohlwollen (des Widmungsempfängers). Es dürfte für den Widmungsempfänger auch nicht unehrenhaft sein, von den Musen des Camerarius gerühmt zu werden, auch wenn es sich um einen sehr noblen und tugendhaften Mann handle. Camerarius habe ein ungeheures Verlangen, dessen Gunst zu erlangen, denn sollte er damit erfolgreich sein, werde er, wie er glaube, größten Nutzen aus seiner Arbeit ziehen.


Alle redeten schon von Stiebar als Kanzler. Bei Hesiod gebe es einen Ausspruch: "Nie mehr schwindet die Kunde so ganz, die viele Leute verkünden" (= Hesiod, Erga, 763 f.). Camerarius habe ihn so übersetzt: "Niemals verschwindet ein Gerücht völlig, das das Volk verbreitet."
Alle redeten schon von Stiebar als Kanzler. Bei Hesiod gebe es einen Ausspruch: "Nie mehr schwindet die Kunde so ganz, die viele Leute verkünden" (= Hesiod, Erga, 763 f.). Camerarius habe ihn so übersetzt: "Niemals verschwindet ein Gerücht völlig, das das Volk verbreitet."


Camerarius selbst habe keine Abschrift des Widmungsbriefes. Stiebar möge den Brief also lesen und, nachdem er ihn geprüft habe, zum Drucken zurückschicken, falls er das wolle.  
Camerarius selbst habe keine Abschrift [[OCEp 1506|des Widmungsbriefes]]. Stiebar möge den Brief also lesen und, nachdem er ihn geprüft habe, zum Drucken zurückschicken, falls er das wolle.  
Stiebar und seine Lieben möchten wohl leben. Grüße an [[Erwähnte Person::Unbekannt (Hutten)]].
Stiebar und seine Lieben mögen wohl leben. Grüße an [[Erwähnte Person::Moritz von Hutten|(Moritz) von Hutten]].


(Manuel Huth)
(Manuel Huth)


=== Anmerkungen ===
=== Anmerkungen ===
Es ist unklar, um welches Werk und welchen Widmungsempfänger es sich handelt. Es ist aber denkbar, dass es sich um die [[Erwähntes Werk::Quintilian, Institutionum liber decimus, 1527|Quintilianausgabe des Jahres 1527]] handelt und sich Camerarius aus unbekannten Gründen doch für Stiebar als Widmungsempfänger entschied.
* Denkbar wäre bei der originalen Datierung auf 1526, dass es sich um die [[Erwähntes Werk::Quintilian, Institutionum liber decimus, 1527|Quintilianausgabe des Jahres 1527]] handelt, sich dann aber Camerarius aus unbekannten Gründen doch für Stiebar als Widmungsempfänger entschied.
* Bei Umdatierung auf 1534 ist [[Macrobius, Commentarius und Saturnalia, 1535]] gemeint. Der ''vicinus'' ist Paul von Schwarzenberg, dem dieser Druck gewidmet ist. Er war Stiebars Nachbar, weil er seit 1533 die Curia Lodburg in Würzburg bewohnte.


=== Literatur und weiterführende Links ===
=== Literatur und weiterführende Links ===
* [[Mayer 1952]], S. 486-487.
* [[Mayer 1952]], S. 486-487.
* Carl Heffner, Die ehemaligen Domherrenhöfe in Würzburg. In: Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, Band 16/2, Würzburg 1863, S. 183-244, hier S. 196 und 207.

Aktuelle Version vom 17. Januar 2023, 11:23 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 13.10.1534 (?)13 Oktober 1534 JL
Camerarius an Stiebar, 21.09.153421 September 1534 JL
Camerarius an Stiebar, nach dem 21.09.1534?September 1534 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 03.11.15263 November 1534 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 05.03.15355 März 1535 JL
Camerarius an Stiebar, 1530September 1535 JL
Camerarius an Stiebar, 19.09.153519 September 1535 JL
Werksigle OCEp 0976
Zitation Camerarius an Stiebar, 03.11.1526, bearbeitet von Manuel Huth (17.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0976
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 111
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1534/11/03
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 3. Nonas Novembr. (Jahr im Druck: 26)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Consilio tuo libenter parui
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Widmungspraxis
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen "tugendhaften Mann": Unsicher

VG. 20.6.22: Als Kanzler ist wahrscheinlich eine Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Würzburger Bischofs gemeint, auf die St. sich vorbereitet hatte, auch durch das anstehende Jurastudium; vgl. Mayer 1952, S. 487. Heffner: https://books.google.de/books?id=d7BUAAAAcAAJ&pg=RA2-PA196&dq=Nachbar+von+Daniel+Stibar&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjLxdmT_MbuAhWCuaQKHRzlCEkQ6AEwAXoECAAQAg#v=onepage&q=Nachbar%20von%20Daniel%20Stibar&f=false Brief abschließend umbenennen.

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:JS; Benutzer:VG
Datumsstempel 17.01.2023
Werksigle OCEp 0976
Zitation Camerarius an Stiebar, 03.11.1526, bearbeitet von Manuel Huth (17.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0976
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 111
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1534/11/03
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 3. Nonas Novembr. (Jahr im Druck: 26)
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Consilio tuo libenter parui
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Widmungspraxis
Datumsstempel 17.01.2023


Entstehungs- und Zielort mutmaßlich

Hinweise zur Datierung

  • Die bevorstehende Ernennung St.'s zum Kanzler ist ein Hinweis auf ein bereits absolviertes Jurastudium. Das deutet auf die Zeit nach 1530.
  • Damit passt die erwähnte Widmung gut zur Macrobius-Edition, die Paul von Schwarzenberg gewidmet war.

Regest

Camerarius habe gern den Ratschlag Stiebars befolgt und sein Werk (labores et lucubratiunculae nostrae) dem vicinus Stiebars (s. Anm.) gewidmet. Aber Camerarius wollte das Werk nicht drucken lassen, bevor es Stiebar gelesen habe. Deshalb schicke Camerarius (anbei) das Autograph und den Entwurf ("protographum") des Widmungsschreibens. Camerarius bittet Stiebar um Begutachtung.

Camerarius strebe nichts weiter an als das Wohlwollen (des Widmungsempfängers). Es dürfte für den Widmungsempfänger auch nicht unehrenhaft sein, von den Musen des Camerarius gerühmt zu werden, auch wenn es sich um einen sehr noblen und tugendhaften Mann handle. Camerarius habe ein ungeheures Verlangen, dessen Gunst zu erlangen, denn sollte er damit erfolgreich sein, werde er, wie er glaube, größten Nutzen aus seiner Arbeit ziehen.

Alle redeten schon von Stiebar als Kanzler. Bei Hesiod gebe es einen Ausspruch: "Nie mehr schwindet die Kunde so ganz, die viele Leute verkünden" (= Hesiod, Erga, 763 f.). Camerarius habe ihn so übersetzt: "Niemals verschwindet ein Gerücht völlig, das das Volk verbreitet."

Camerarius selbst habe keine Abschrift des Widmungsbriefes. Stiebar möge den Brief also lesen und, nachdem er ihn geprüft habe, zum Drucken zurückschicken, falls er das wolle. Stiebar und seine Lieben mögen wohl leben. Grüße an (Moritz) von Hutten.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • Denkbar wäre bei der originalen Datierung auf 1526, dass es sich um die Quintilianausgabe des Jahres 1527 handelt, sich dann aber Camerarius aus unbekannten Gründen doch für Stiebar als Widmungsempfänger entschied.
  • Bei Umdatierung auf 1534 ist Macrobius, Commentarius und Saturnalia, 1535 gemeint. Der vicinus ist Paul von Schwarzenberg, dem dieser Druck gewidmet ist. Er war Stiebars Nachbar, weil er seit 1533 die Curia Lodburg in Würzburg bewohnte.

Literatur und weiterführende Links

  • Mayer 1952, S. 486-487.
  • Carl Heffner, Die ehemaligen Domherrenhöfe in Würzburg. In: Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, Band 16/2, Würzburg 1863, S. 183-244, hier S. 196 und 207.