Camerarius an Stiebar, 09.12.1537

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 29.04.153729 April 1537 JL
Camerarius an Stiebar, nach dem 24.09.153625 September 1536 JL
Camerarius an Stiebar, 26.08.153626 August 1536 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 09.12.15379 Dezember 1537 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 17.01.153817 Januar 1538 JL
Camerarius an Stiebar, 12.04.153812 April 1538 JL
Camerarius an Stiebar, 30.04.153830 April 1538 JL
Werksigle OCEp 1012
Zitation Camerarius an Stiebar, 09.12.1537, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1012
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 151-152
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1537/12/09
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum ('"tertio ante brumam die 37"). Das Jahr ist zweifelhalft (vgl. Hinweise zur Datierung)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Rediit ad nos affinis meus
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Krankheit); Biographisches (Finanzielles); Werkgenese
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::VG, 4.10.22:
  • Etwas unklar ist mir, wie die Aussage, C. wolle Erasmus nicht schmähen, mit Camerarius, Erratum, 1535 zusammenpasst. Dort zählt er die Fehler Erasmi auf.
  • Wenn die Argumente für die Umdatierung schlüssig sind, muss ich den Brief noch nach 1535 verschieben.

VG, 17.11.22: Wie sicher ist die Bedeutung von "affinis" für Schwager? ToWo bemerkt an anderer Stelle, dass C. dieses Wort im Sinne von "Verwandter" benutzt. Auch wenn für diesen Zeitpunkt (außer dem Bruder Hieron.) keine erwachsenen männlichen Verwandten C.' bekannt sind, so wäre doch ein entfernterer Verwandter nicht auszuschließen?]]

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von Benutzer:HIWI4
Datumsstempel 29.06.2023
Werksigle OCEp 1012
Zitation Camerarius an Stiebar, 09.12.1537, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1012
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 151-152
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1537/12/09
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum ('"tertio ante brumam die 37"). Das Jahr ist zweifelhalft (vgl. Hinweise zur Datierung)
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Rediit ad nos affinis meus
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Krankheit); Biographisches (Finanzielles); Werkgenese
Datumsstempel 29.06.2023


Zielort mutmaßlich.

Hinweise zur Datierung

Wintersonnenwende (12.12.1537) ermittelt lt. https://www.stilkunst.de/c31_calendar/c3101_beginning_of_winter.php (16.04.2018).

Regest

Zu Camerarius sei sein Schwager (also entweder Hans Schinnagel oder Hans Zollner) zurückgekehrt. Da dieser seiner Gattin (also entweder Martha oder Dorothea) einen Brief schicken wollte und sie nicht wussten, wann sich wieder eine Gelegenheit zum Versenden bieten würde, hätten sie den Brief dem Boten Stiebars (Unbekannt) übergeben, damit Stiebar den Brief weiterleite. Camerarius vertraue auf die Hilfsbereitschaft Stiebars.

Stiebar habe in seinem letzten Schreiben Andeutungen über seelische Qualen gemacht. Er möge sich bitte baldmöglichst erklären.

Stiebar sei (offensichtlich) wegen des von Camerarius begonnenen Werkes (Camerarius, Commentarii in Ciceronis Tusculanam primam (Werk), 1538) so besorgt, dass er glaube, auch für ihn könne davon eine Gefahr ausgehen, denn Stiebar fungiere in diesem Werk als Dialogpartner des Camerarius. Aber Stiebar erliege einem Irrtum, wenn er glaube, dass Camerarius jemals das Urteil jenes Greises (sc. Erasmus von Rotterdam) bewegt habe (s. Anm.). Camerarius schätze (Erasmus), aber lasse sich dadurch nicht die Freiheit nehmen, ihm zu widersprechen. So viele Gelehrte hätten schon so viel über (die Imitatio Ciceros) geschrieben, dass man jetzt auch ertragen müsse, dass sich Camerarius dazu äußere. Camerarius werde das Werk in gemäßigtem Ton verfassen. Er wolle sich nicht den Vorwurf der Frechheit zuziehen, indem er irgendeinen Menschen schmähe, insbesondere nicht einen so gelehrten und verdienten Mann. Stiebar könne also beruhigt sein.

Er freue sich, dass all seine Briefe Stiebar erreicht hätten. Er habe Stiebar das französische Buch (wohl Dolet, Dialogus de imitatione Ciceroniana, 1535) geschickt, das er wollte. Camerarius wolle lieber Analphabet sein, als solche Bücher zu schreiben, lieber stumm sein, als so etwas zu äußern. Aber das Schicksal werde zeigen, was mit seinen (eigenen Schriften) geschehe. Er halte sich nicht für so ungeschickt, dass das, was ihm gefalle, nicht auch den Beifall anderer fände.

Bitte um Aufrechterhaltung des Briefwechsels.

Camerarius habe schon lange von seinem Bruder (Hieronymus Camerarius) keinen Brief mehr erhalten. Er könne nur beten.

Camerarius heiße es nicht gut, wenn Stiebar seinen Burschen eigens (wegen der Rückzahlung von Schulden) nach Nürnberg geschickt habe. Es sei nicht notwendig, dass aus dieser Eile ein (finanzieller) Schaden für Stiebar entstehe.

Philipp (Melanchthon) habe Camerarius mitgeteilt, dass er ihn bald sehen wolle. Er freue sich darauf.

Sein (altes Fuß-)leiden mache ihm seit einigen Tagen wieder zu schaffen.

An der Tübinger Universität gebe es zwar Fortschritte, aber doch solche (geringe), dass man noch beten müsse.

Lebewohl.

Grüße an (Wilhelm) Schott (von Schottenstein).

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "Aber Stiebar erliege einem Irrtum, wenn er glaube (...)": Diese Zeilen beziehen sich auf eine Aussage des Erasmus, der Camerarius einen vermeintlichen metrischen Fehler nachgewiesen und behauptet hatte, Camerarius besitze mehr cura als ingenium (Erasmus in einem Brief an Hessus vom 17. Mai 1531; vgl. Ludwig 2003, S. 105f.).

Hinweise zur Datierung

Es gibt einige Hinweise, die eine Datierung auf 1535 nahelegen:

  • Terminus post quem ist Sommer 1535, da C. damals seine Stelle in Tübingen antrat und dieser Brief sich ausdrücklich auf diese Universität bezieht.
  • Die Ankündigung eines Besuchs Melanchthons in Tübingen findet sich auch in MBW, Nr. 1659.1 und 1665.2 (5.11. und 29.11.1535). Der dort für das folgende Frühjahr angekündigte Besuch fand schließlich im September und Oktober statt. Dabei wirkte Melanchthon beratend an der Reform der Tübinger Universität mit (vgl. MBW, Nr. 1785 - 1797).
  • Bei einer Datierung auf 1537 wäre der Brief Camerarius an Stiebar, 17.01.1538 der zeitlich folgende. Das dort vorherrschende Thema ist ein geplanter Grundstückskauf. Von den hier angesprochenen seelischen Qualen Stiebars ist dagegen keine Rede. Da OCEp 1004 sicher datiert ist, ist wahrscheinlich der hier vorliegende Brief umzudatieren.
  • Das an Stiebar gesandte Buch, womit wohl das von Étienne Dolet verfasste gemeint ist, wird schon in Camerarius an Stiebar, 16.10.1535 erwähnt. Es ist anzunehmen, dass hier ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

(Wir danken Torsten Woitkowitz, Leipzig, für zahlreiche Hinweise zur Umdatierung.)