Theologie (CamLex): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Die Jahre 1526 bis 1535 wirkte Camerarius als Schulleiter des neuen Egidiengymnasiums in [[Nürnberg]].<ref>Vgl. [[Gindhart/Hamm 2024]], S. 12-14; ausführlicher [[Heerwagen 1867]] und [[Heerwagen 1868]].</ref> Die klar evangelische Prägung dieser Schule vergrößerte seine Einflussmöglichkeiten auch im theologischen Bereich: Das Glaubensleben seiner Schüler prägte er durch theologische Schriften und praktische Tätigkeiten.<ref>Siehe die etwas später verfassten [[Erwähntes Werk::OC 0188|Praecepta]]. Aus seiner Nürnberger Zeit sind erstaunlicherweise kaum theologische oder pädagogische Schriften erhalten. Lediglich die [[Erwähntes Werk::OC 0007|Capita sacrosanctae fidei]] sind bekannt.</ref>
Die Jahre 1526 bis 1535 wirkte Camerarius als Schulleiter des neuen Egidiengymnasiums in [[Nürnberg]].<ref>Vgl. [[Gindhart/Hamm 2024]], S. 12-14; ausführlicher [[Heerwagen 1867]] und [[Heerwagen 1868]].</ref> Die klar evangelische Prägung dieser Schule vergrößerte seine Einflussmöglichkeiten auch im theologischen Bereich: Das Glaubensleben seiner Schüler prägte er durch theologische Schriften und praktische Tätigkeiten.<ref>Siehe die etwas später verfassten [[Erwähntes Werk::OC 0188|Praecepta]]. Aus seiner Nürnberger Zeit sind erstaunlicherweise kaum theologische oder pädagogische Schriften erhalten. Lediglich die [[Erwähntes Werk::OC 0007|Capita sacrosanctae fidei]] sind bekannt.</ref>


C. erwog auch einen Wechsel in die Politik durch Annahme der Nürnberger Ratsschreiberstelle, die mit dem Tod [[Georg Hoppel]]s vakant war.<ref>Vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=1406 MBW Nr. 1406], [[OCEp 1002]] und [[Heerwagen 1868]], S. 16.</ref> 1535 bis 1541 wirkte C. in [[Tübingen]] an der Reform der Universität mit.<ref>Vgl. [[Schultheiß 2017]], [[Pill-Rademacher 1993]]; zusammenfassend [[Gindhart/Hamm 2024]], S. 14-15.</ref> Im Herbst 1536 kam auch Melanchthon zu seiner Unterstützung dazu. Allerdings stand Camerarius als herzoglicher Kommissar und Superattendent<ref>[[Johannes Brenz]] war stand ihm zeitweise als Kollege zur Seite. Der Gebrauch des Begriffs Superattendent ist hier noch zu klären. Sicher handelt es sich um etwas anderes als die sächsische Verwendung des Begriffs. Dazu [[Goldenstein 2015]]. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass C. kirchliche Funktionen ausgeübt hätte.</ref> zwischen allen Fronten und erlebte zahlreiche Konflikte mit anderen Fakultäten, vor allem der Theologischen, wo einige Altgläubige die Reformversuche blockierten: Der (päpstlich bestellte) Kanzler [[Ambrosius Widmann]] hatte zunächst allein das Promotionsrecht ausgeübt: Zur Behinderung der Universitätsreform wanderte er am 12.7.1535 nach [[Erwähnter Ort::Rottenburg]] aus, was die Promotionen an der Universität fast völlig zum Erliegen brachte.<ref>Zu den Lösungsversuchen durch Melanchthon und Camerarius vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2039 2039.2] und [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2051 2051.4] und [[Volz 1977]], S. 70-82. Wirklich lösen ließ sich die Problematik erst durch Widmanns Tod 1561.</ref> Nach der Rückkehr des anderen Kommissars, [[Johannes Brenz]], nach [[Erwähnter Ort::Schwäbisch Hall]]<ref>Vgl. MBW Nr. 2018.2</ref> war C. allein verantwortlich für die Universitätsreform und auch für diese Angelegenheit. Brenz und Camerarius waren permanente Kommissare, die auch an der Universität unterrichteten. Dagegen gab es auch temporäre Kommissare, die nur von Fall zu Fall eingesetzt wurden und größere Vollmachten hatten.<ref>Vgl. [[Pill-Rademacher 1993]], S. 167.</ref>
C. erwog auch einen Wechsel in die Politik durch Annahme der Nürnberger Ratsschreiberstelle, die mit dem Tod [[Georg Hoppel]]s vakant war.<ref>Vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=1406 MBW Nr. 1406], [[OCEp 1002]] und [[Heerwagen 1868]], S. 16.</ref> 1535 bis 1541 wirkte C. in [[Tübingen]] an der Reform der Universität mit.<ref>Vgl. [[Schultheiß 2017]], [[Pill-Rademacher 1993]]; zusammenfassend [[Gindhart/Hamm 2024]], S. 14-15.</ref> Im Herbst 1536 kam auch Melanchthon zu seiner Unterstützung dazu. Allerdings stand Camerarius als herzoglicher Kommissar und Superattendent<ref>[[Johannes Brenz]] war stand ihm zeitweise als Kollege zur Seite. Der Gebrauch des Begriffs Superattendent ist hier noch zu klären. Sicher handelt es sich um etwas anderes als die sächsische Verwendung des Begriffs. Dazu [[Goldenstein 2015]]. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass C. kirchliche Funktionen ausgeübt hätte.</ref> zwischen allen Fronten und erlebte zahlreiche Konflikte mit anderen Fakultäten, vor allem der Theologischen, wo einige Altgläubige die Reformversuche blockierten: Der (päpstlich bestellte) Kanzler [[Ambrosius Widmann]] hatte zunächst allein das Promotionsrecht ausgeübt: Zur Behinderung der Universitätsreform wanderte er am 12.7.1535 nach [[Erwähnter Ort::Rottenburg]] aus, was die Promotionen an der Universität fast völlig zum Erliegen brachte.<ref>Zu den Lösungsversuchen durch Melanchthon und Camerarius vgl. [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2039 MBW Nr. 2039.2] und [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=2051 2051.4] und [[Volz 1977]], S. 70-82. Wirklich lösen ließ sich die Problematik erst durch Widmanns Tod 1561.</ref> Nach der Rückkehr des anderen Kommissars, [[Johannes Brenz]], nach [[Erwähnter Ort::Schwäbisch Hall]]<ref>Vgl. MBW Nr. 2018.2</ref> war C. allein verantwortlich für die Universitätsreform und auch für diese Angelegenheit. Brenz und Camerarius waren permanente Kommissare, die auch an der Universität unterrichteten. Dagegen gab es auch temporäre Kommissare, die nur von Fall zu Fall eingesetzt wurden und größere Vollmachten hatten.<ref>Vgl. [[Pill-Rademacher 1993]], S. 167.</ref>


Probleme bereitete auch die Berufung des [[Johann Forster]] als Theologie-Professor nach [[Tübingen]]: C. fragte im Herbst 1538 (im Auftrag des Senats) [[Martin Luther]] um seine Meinung dazu, aber nicht Melanchthon, der von Forster abgeraten hatte: Vgl. [[Köpf 2020]] S. 49; [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=1919 MBW Nr. 1919]. Forster fing tatsächlich in Tübingen an, hatte dort aber Schwierigkeiten mit den Oberdeutschen und wurde 1541/42 wieder entlassen, was vielleicht auch als Angriff auf C. verstanden wurde und diesen zum Weggang bewogen haben kann.<ref>Vgl. [[Pill-Rademacher 1993]], 172-173. Auch Martin Aichmann macht in seiner historischen Abhandlung über die Visitationen (1599) den Dissens zwischen Senat und Artistenfakultät über Forsters Entlassung verantwortlich dafür, dass Camerarius Tübingen verließ, freilich ohne Nennung von Belegen: in [[Pill-Rademacher 1993]], S. 380-385, besonders S. 383.</ref> Hier ist jedoch weitere Forschung nötig.  
Probleme bereitete auch die Berufung des [[Johann Forster]] als Theologie-Professor nach [[Tübingen]]: C. fragte im Herbst 1538 (im Auftrag des Senats) [[Martin Luther]] um seine Meinung dazu, aber nicht Melanchthon, der von Forster abgeraten hatte: Vgl. [[Köpf 2020]] S. 49; [https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=1919 MBW Nr. 1919]. Forster fing tatsächlich in Tübingen an, hatte dort aber Schwierigkeiten mit den Oberdeutschen und wurde 1541/42 wieder entlassen, was vielleicht auch als Angriff auf C. verstanden wurde und diesen zum Weggang bewogen haben kann.<ref>Vgl. [[Pill-Rademacher 1993]], 172-173. Auch Martin Aichmann macht in seiner historischen Abhandlung über die Visitationen (1599) den Dissens zwischen Senat und Artistenfakultät über Forsters Entlassung verantwortlich dafür, dass Camerarius Tübingen verließ, freilich ohne Nennung von Belegen: in [[Pill-Rademacher 1993]], S. 380-385, besonders S. 383.</ref> Hier ist jedoch weitere Forschung nötig.  

Version vom 31. Januar 2024, 19:21 Uhr


CamLex
Zitation Vinzenz Gottlieb, Art. "Theologie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Theologie_(CamLex) (31.01.2024).
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Zitation Vinzenz Gottlieb, Art. "Theologie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Theologie_(CamLex) (31.01.2024).

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Forschungsstand

Die Rolle des Camerarius in der Theologie ist bisher nur in Einzelaspekten erforscht. Wenn er in kirchengeschichtlichen Abhandlungen erscheint, dann meist als Autor der Melanchthon-Biographie. In neuerer Forschung findet man ihn zunehmend auch als Adressat von Melanchthon-Briefen.[1] Die Schwierigkeit liegt zum einen darin, dass wesentlich mehr Briefe von Melanchthon an Camerarius erhalten sind als umgekehrt: Ca. 600 gegen 69. Daher wird Melanchthons Position zu behandelten Themen deutlicher als die des Camerarius. Zum anderen ist der Charakter der Humanistenbriefe nur sehr bedingt geeignet, theologische Positionen zu erkennen, da Camerarius heikle Stellen oft überarbeitete.[2] Dies betrifft vor allem die Druckversionen; die handschriftlichen Briefe sind zwar aussagekräftiger, aber auch dort wird viel mit Anspielungen und Gräzisierungen gearbeitet, was das Verständnis erschwert.

Eine Gesamtdarstellung seiner theologischen Werke ist ein Desiderat. Geschuldet ist dies sicher auch der Tatsache, dass die Gesamtschau seiner Werke erst durch Baron/Shaw 1978 annähernd vollständig erfasst wurde. Eine der gründlichsten Untersuchungen zu ihm, Stählin 1936,[3] beklagt die zu schmale Basis der Untersuchung. Dadurch könnte man darauf schließen, dass C. zuviel geschrieben habe, um ihn bewerten zu können. Aber diese Argumentation ist nicht überzeugend, schließlich wurden auch Luthers und Melanchthons religiöse Positionen immer wieder untersucht. Eher scheint es daran zu liegen, dass C.‘ Wirken in der Kirchengeschichte lange Zeit nur durch die Folie Melanchthons betrachtet wurde.[4] Erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts ist man wieder darauf aufmerksam geworden, dass er insbesondere in der sächsischen Kirchenpolitik ein eigenständiger Akteur war.[5] Durch handschriftliche Quellen[6] und die erst kürzlich im Rahmen dieses WIKIs vollständig erfassten Werke des Camerarius kann allmählich ein differenzierteres Bild gewonnen werden: Sicher ist es seinem irenischen Stil und seinem Bemühen um Einbeziehung der Mitmenschen geschuldet, dass seine eigenen Leistungen weniger stark hervortreten als die von manchen Zeitgenossen.[7] Auch war es ihm gar nicht genehm, im Mittelpunkt zu stehen und an theologischen Konferenzen zu partizipieren.[8] So ist der einzige Reichstag, an dem er in offizieller Funktion teilnimmt (und daher in den Akten auftaucht, als Gesandter der Stadt Nürnberg), der zu Augsburg im Jahre 1530.[9]

Im Bereich der Kontroverstheologie hielt er sich bedeckt; lediglich die Werke Querela Lutheri und Onar Hypar treten hier hervor, wenngleich anonym publiziert.[10] Zu beachten ist auch, dass er kein eigentlicher Theologe war, sondern sich zeitlebens als Philologen betrachtete.[11] In seinen Werken sind aber Ansätze von fächerverbindender Pädagogik zu erkennen, wobei in humanistischer Manier Philologie, Erziehung und Theologie Hand in Hand gehen.[12] Von seinen theologischen Schriften sind einzelne bereits untersucht worden, insbesondere Katechismus-Schriften und Gebetssammlungen: Walter 2017: Capita pietatis (OC 0544); Schultheiß 2024: Catechesis (OC 0579), Disputatio de precibus (OC 0646) sowie Gebete allgemein; Weng 2003: Paraphrase von Psalm 133 (OC 0441); Mundt 2004 und Schäfer 2003: das „Reformationseklogenpaar“ Dirae seu Lupus (OC 0376) und Querela sive Agelaus (OC 0377), die Querela Lutheri; Seckt 1888: Capita pietatis, Libellus de invocatione sanctorum (OC 0459), Catechesis, Historia Iesu Christi (OC 0762); Kunkler 1998, S. 232-278: Historia Iesu Christi, Capita pietatis.

Ein zentrales Augenmerk dieses Artikels liegt auf der historischen Einordnung des Wirkens von Camerarius. Sowohl seine lange Tätigkeit in Leipzig als auch die vergleichsweise gute Quellenlage bewirken eine Schwerpunktsetzung auf albertinisch-sächsischer Kirchengeschichte.[13] Vor diesem Hintergrund lassen sich manche seiner theologischen Werke verstehen.

Dieser Lexikonartikel ist bestrebt, bisherige Forschungserkenntnisse zu bündeln und durch tiefergehende eigene Forschungen zu ergänzen. Ein Teil davon hat bereits Eingang gefunden in die Einführung von Gindhart/Hamm 2024, wo sich die S. 18-30 intensiv mit theologischer und reformationsgeschichtlicher Thematik auseinandersetzen.

(Vinzenz Gottlieb)

Die theologische Position des Camerarius

C.' Positionbestimmung wird ersichtlich aus den Briefen OC 0459 und OCEp 1468. Siehe auch Schultheiß 2024, S. 198-200.

Das lange Leben des Camerarius weist in theologischer Hinsicht einige Brüche auf. Die Hinwendung zur Reformation ist dabei der offensichtlichste. Weitere Veränderungen aufzuzeigen kann gelingen, indem man seine Positionen zu verschiedenen Zeitpunkten vergleicht.

In einem Gutachten vom 15.2.1559 nimmt Camerarius im Auftrag von Kurfürst August Stellung zum Weimarer Konfutationsbuch 1559, an dessen Aufbau (Einteilung in neun Kapitel) er sich orientiert. Eine Edition seiner Schrift befindet sich hier: Camerarius, Bedencken den Wimmarischen buchs halbenn, 1559. Er bekennt sich unter anderem zur Gewissensfreiheit und zur Trinität (1. Abschnitt), nimmt Stellung zur Abendmahlsfrage (5. Abschnitt) sowie zur Rechtfertigungslehre (6. Abschnitt)[14] und verteidigt adiaphoristische Positionen (9. Abschnitt), die er seit 1545 zusammen mit Georg III. (Anhalt-Plötzkau) und Philipp Melanchthon vertreten habe.[15] Anklänge der vier protestantischen Prinzipien sola scriptura, sola gratio, sola fide, solus Christus finden sich ebenso. Camerarius führt die theologische Autorität eines Georg von Anhalt (9. Abschnitt) und eines Melanchthon ins Feld, dessen Schriften sogar Martin Luther gelobt habe (6. Abschnitt).[16]

Deutlich verworfen werden u.a. die Lehren Servets und Schwenckfelds (1. Abschnitt), der Antinomismus, die Lehre der Wiedertäufer (4. Abschnitt) sowie weitere Lehrmeinungen. Die Lehren von Osiander und Stancari teilt C. zwar nicht, verwirft sie aber auch nicht. Hierbei verweist er auf die Schrift Philipp Melanchthons aus Nürnberg von 1555.[17] Auffällig ist, dass Camerarius im Jahr 1559 den osiandrischen Positionen gleichgültiger gegenübersteht als noch im Nürnberger Gutachten, das Osianders Lehre klar verwirft und das Camerarius unterschrieben hat. Er nimmt aber Stellung gegen das Papsttum (9. Abschnitt). Starke Kritik übt er an Matthias Flacius Illyricus und Nikolaus Gallus (jeweils 9. Abschnitt). Zum Majorismus vermeidet er eine klare Stellungnahme (8. Abschnitt).

Es liegt in der Natur des Gutachtens, dass andere Themen ausgespart bleiben. So kann zwar in manchen Punkten C.' Übereinstimmung mit Melanchthon und Georg von Anhalt festgestellt werden. Fragen der Kirchenorganisation, in denen Georg sich zu Lebzeiten im Sinne eines Episkopalismus positioniert hatte, werden aber nicht angerissen. Somit ist C.' Haltung dazu noch ungeklärt.

Ansonsten finden sich theologische Positionen vereinzelt in Werken und Briefen, z.B. die Capita pietatis und die Catechesis.[18] Konträr zu Camerarius' vielgerühmter Irenik ist so auch die Aussage in einem Brief an Karlowitz, lieber zu sterben als die (evangelische) Wahrheit zu verraten. Einige Gutachten verfasste er gemeinsam mit anderen Theologen. Hier ist es schwieriger, seine eigene Position zu erkennen.

(Vinzenz Gottlieb)

Kirchengeschichtlich relevante Taten und Bedeutung

Die frühen Jahre bis 1526

Die ersten Lebensjahre des Camerarius fielen in die Zeit vor der Reformation. Die ersten Einflüsse erreichten den Heranwachsenden bereits in Leipzig, wo er gemeinsam mit seinem Lehrer Georg Helt die Predigten des Ablasspredigers Johann Tetzel hörte. Sie beide sollen vorzeitig wieder gegangen gegangen sein, weil der Inhalt unerträglich gewesen sei.[19]

Die Motivation für seinen Umzug nach Erfurt 1518 ist nicht sicher. Jedenfalls war das Klima dort gegenüber der Reformation günstiger als im albertinischen Herzogtum Sachsen: Mit Helius Eobanus Hessus und Adam Krafft fand er Unterstützer, die seine Hinwendung zur Reformation nicht behindert, möglicherweise sogar gefördert haben. Hier erfolgten auch erste Kontakte zu Melanchthon. Seinen Wechsel nach Wittenberg 1521 kann man sicher als Bekenntnis zum neuen Glauben deuten.[20] Seit September 1521 studierte und lehrte er dort, wohnhaft im Hause Melanchthons, und begründete dabei die lebenslange Freundschaft, die für die Neuordnung des Bildungswesens in Deutschland so bedeutsam werden sollte.[21]

Die Wittenberger Zeit sah C. jedoch viel auf Reisen: So reiste er 1524 gemeinsam mit Melanchthon in dessen Heimat Bretten und (allein) weiter nach Basel zu Erasmus von Rotterdam. Kurz nach der Rückkehr im Herbst 1524[22] zogen ihn familiäre Angelegenheiten in seine Heimatstadt Bamberg, die durch stürmische Ereignisse von Reformation und Bauernkrieg erfasst worden war: In mehreren fränkischen Klöstern empörten sich die Nonnen, teilweise flohen sie auch, nach dem Vorbild der Katharina von Bora. Auch eine Camerarius-Schwester[23] entschied sich für diesen Weg und floh unter tätiger Mithilfe ihrer Brüder.[24]

C. spielte eine Rolle im Streit zwischen Luther und Erasmus um den freien Willen,[25] indem er Luther durch dessen Frau Katharina beredete, eine Antwort auf Erasmus' De libero arbitrio zu verfassen.[26] Zeugnis von C.' Eingreifen in den Streit bildet eine Notiz des Johannes Mathesius in den Tischreden: Erasmus credidit, neminem posse respondere ad suam diatriben, et ego volui tacere, sed Joachimus persuasit meae Cathenae, ut instaret.[27] Das Ergebnis war Luthers De servo arbitrio, wodurch allerdings die Kluft zwischen Erasmus und dem Reformator vertieft wurde. Das war nicht im Sinne des Camerarius gewesen.

In Bamberg spitzte sich im Frühjahr 1525 der Konflikt zwischen der Geistlichkeit um den Fürstbischof Weigand von Redwitz und der Bürgerschaft zu. Hier wurde C. Mitglied eines 18-köpfigen Vermittlungsausschusses.[28] Für den älteren der beiden Brüder, Hieronymus Camerarius, sollte sein Engagement noch schlimme Folgen haben. Obgleich er zunächst noch unbehelligt blieb, wurde er am 12.5.1527 im Auftrag des Bischofs verhaftet. In dessen Dienst stand Hieronymus als Kanzleiverwalter. Anlass waren wohl seine Versuche, die bischöflichen Dienste zu verlassen und eine Anstellung in Nürnberg zu finden. Ob aber seine Mitwirkung bei der Befreiung der Schwester und die Rolle des Bruders beim Aufstand mitentscheidend waren, ist nicht ganz sicher.[29] Interessanterweise schreibt Melanchthon in einem Memorandum an Herzog Georg (Sachsen), den er zur Fürsprache bewegen will, Hieronymus C. habe keinen Kontakt zu Lutheranern.[30] Ist dies nun eine Notlüge, oder verstand Melanchthon seinen Freund Camerarius damals noch nicht als Lutheraner?

(Vinzenz Gottlieb)

1526 bis 1541

Die Jahre 1526 bis 1535 wirkte Camerarius als Schulleiter des neuen Egidiengymnasiums in Nürnberg.[31] Die klar evangelische Prägung dieser Schule vergrößerte seine Einflussmöglichkeiten auch im theologischen Bereich: Das Glaubensleben seiner Schüler prägte er durch theologische Schriften und praktische Tätigkeiten.[32]

C. erwog auch einen Wechsel in die Politik durch Annahme der Nürnberger Ratsschreiberstelle, die mit dem Tod Georg Hoppels vakant war.[33] 1535 bis 1541 wirkte C. in Tübingen an der Reform der Universität mit.[34] Im Herbst 1536 kam auch Melanchthon zu seiner Unterstützung dazu. Allerdings stand Camerarius als herzoglicher Kommissar und Superattendent[35] zwischen allen Fronten und erlebte zahlreiche Konflikte mit anderen Fakultäten, vor allem der Theologischen, wo einige Altgläubige die Reformversuche blockierten: Der (päpstlich bestellte) Kanzler Ambrosius Widmann hatte zunächst allein das Promotionsrecht ausgeübt: Zur Behinderung der Universitätsreform wanderte er am 12.7.1535 nach Rottenburg aus, was die Promotionen an der Universität fast völlig zum Erliegen brachte.[36] Nach der Rückkehr des anderen Kommissars, Johannes Brenz, nach Schwäbisch Hall[37] war C. allein verantwortlich für die Universitätsreform und auch für diese Angelegenheit. Brenz und Camerarius waren permanente Kommissare, die auch an der Universität unterrichteten. Dagegen gab es auch temporäre Kommissare, die nur von Fall zu Fall eingesetzt wurden und größere Vollmachten hatten.[38]

Probleme bereitete auch die Berufung des Johann Forster als Theologie-Professor nach Tübingen: C. fragte im Herbst 1538 (im Auftrag des Senats) Martin Luther um seine Meinung dazu, aber nicht Melanchthon, der von Forster abgeraten hatte: Vgl. Köpf 2020 S. 49; MBW Nr. 1919. Forster fing tatsächlich in Tübingen an, hatte dort aber Schwierigkeiten mit den Oberdeutschen und wurde 1541/42 wieder entlassen, was vielleicht auch als Angriff auf C. verstanden wurde und diesen zum Weggang bewogen haben kann.[39] Hier ist jedoch weitere Forschung nötig.

In Tübingen förderte Camerarius das Pädagogium, das der Artistenfakultät unterstellt war, indem er unter anderem Katechismen dafür verfasste.

Ob C. am Reichstag 1541 teilnahm, ist nicht eindeutig geklärt. So hat er ein Gutachten zur Aufrichtung einer christlichen Schule eingereicht, das Christoph von Kreytzen an Herzog Albrecht (Preußen) schickte. Das deutet auf seine Anwesenheit auf dem Reichstag hin. Freilich ist er zu dieser Zeit noch in Tübingen belegt. Auch in MBW Nr. 2760, 2761 Anm. und 2763] (entspricht OCEp 1479) sieht man, dass C. in Regensburg war; freilich besuchte er zwischendurch (Mitte Juli) seinen Bruder Hieronymus Camerarius in Burglengenfeld. Am 17.7. war er wieder in Regensburg, von wo er vor dem 25.7. (MBW Nr. 2775]) wieder nach Tübingen aufbrach.

(Vinzenz Gottlieb)

Die Leipziger Zeit (1541-1574)

Das Jahr 1541 bildet eine Zäsur nicht nur im Leben des Camerarius, sondern auch Sachsens: Der neue albertinische Herzog Moritz (Sachsen) sollte das Machtgefüge im Territorium, unter den protestantischen Reichsständen und im gesamten Reich erheblich durcheinanderwirbeln. Es gibt eine ganze Reihe von Ereignissen, die dabei eine Rolle spielen: Die Einführung der Reformation durch Hz. Heinrich (Sachsen) im albertinischen Herzogtum 1539, der Schmalkaldische Krieg 1546/47, der „geharnischte Reichstag“ 1547/48, die Belagerung Magdeburgs 1550/51 oder der Fürstenaufstand 1552. Ein Ereignis wie die Berufung des Camerarius an die Universität (Leipzig) nimmt sich dagegen eher unbedeutend aus. Für das Ergehen der Institution hatte sie aber Konsequenzen, die keineswegs gering zu achten sind.[40] Seine Rolle in der Universitätspolitik wird von der bisherigen Forschung als sehr bedeutend angesehen,[41] während die Reformationsgeschichtsforschung ihm früher nur eine kleine Nebenrolle zugebilligt hat – zumeist an der Seite Melanchthons. Doch Günther Wartenberg zählte ihn "zu den Geburtshelfern eines sächsischen Konfessionsluthertums".[42] Wir werden hier sein vielfältiges Engagement im Bereich der Theologie und Kirchenpolitik skizzieren.

Seine Wirkenszeit in Leipzig wird hier in vier Phasen eingeteilt: 1541 bis 1546, 1547 bis 1553, 1553 bis 1560 und 1560 bis 1574. Dies ist überwiegend politikgeschichtlich motiviert:[43] In den ersten Regierungsjahren[44] wurde Herzog Moritz von seinen Amtskollegen noch nicht ernstgenommen und strebte danach, sich aus der Abhängigkeit von Kursachsen und Hessen zu befreien, was zunächst nur durch die Parteinahme für das Haus Habsburg und damit ein neues Abhängigkeitsverhältnis gelang.[45] Seine Rolle in der Politik, aber auch in der Theologie blieb daher zunächst eine untergeordnete.

Der Schmalkaldische Krieg bildet die erste Zäsur: 1547 erfolgte Moritzens Erhebung zum Kurfürsten und die Eingliederung der Kurlande um Wittenberg ins albertinische Herrschaftsgebiet. Dadurch und auch durch den Tod Luthers 1546 wurde das „neue“ Kurfürstentum zu einem der wichtigsten Zentren der Reformation, da so bedeutende Wittenberger Reformatoren wie Melanchthon und Johannes Bugenhagen nun in diesem Land wirkten.[46] Überdies konnte Moritz sich trotz des „Augsburger Interims“ allmählich aus der kaiserlichen Vormacht emanzipieren. Die Mittel dafür waren die Belagerung Magdeburgs 1550/51 und der Fürstenaufstand 1552.

Moritzens Tod im Jahr 1553 bildet die nächste Zäsur, da sein Bruder August (Sachsen) von den kühnen Entwürfen seines Vorgängers Abstand nahm und sich stärker Landesausbau und Reichspolitik verschrieb.[47] Viele unter Moritz begonnene Vorhaben endeten damit abrupt. Nur wenige Monate später verstarb Georg von Anhalt, der sich zu einem der führenden Theologen des Kurfürstentums entwickelt und gerade in der Religionspolitik großen Einfluss erworben hatte. Er prägte als „Bischof“ von Merseburg die Ausgestaltung der albertinisch-sächsischen Kirchenordnungen in bedeutendem Maße, wirkte an der Ausarbeitung zur Leipziger Landtagsvorlage 1548 mit (dem sog. Leipziger Interim), des weiteren an der Confessio Saxonica 1551, und nahm an mehreren Religionsgesprächen teil.[48] Für Camerarius stellte sich in dieser Zeit auch die Frage, ob er überhaupt nach Leipzig zurückkehren sollte.[49]

Das Jahr 1560 schließlich bringt den Tod Melanchthons. Diesem kommt in der Rückschau eine größere theologische Bedeutung zu als seinem Leipziger Freund und Kollegen. Wir können aber oft nicht ermessen, wieviel „Camerarius“ in jedem Werk steckt, auf dem „Melanchthon“ draufsteht. Mit dessen Tod war Camerarius nun der letzte Überlebende der ersten Reformatorengeneration, wenn man ihn dazu zählen will. Diese Rolle zeigt sich deutlich in seiner Ladung durch Kaiser Maximilian II. (HRR) nach Wien, um bei der Erstellung einer Kirchenordnung mitzuarbeiten (vgl. Schlagwort Biographisches (Wienreise).) Ob Camerarius den Drang verspürte, das Erbe Melanchthons weiterzuführen, oder aus anderen Gründen: Jedenfalls verfasste er in den nächsten 14 Jahren mehr theologische Werke als zuvor. Den nächsten Einschnitt bildet nicht nur sein Tod 1574, sondern im gleichen Jahr die religionspolitische Wende Augusts, der viele „Philippisten“ wegen des Verdachts auf Kryptocalvinismus aus ihren Ämtern entfernte; Georg Cracow und Caspar Peucer wurden sogar eingekerkert. Auch Camerarius-Schüler wie Gregor Bersman,[50] Ernst Vögelin und Andreas Freyhub konnten sich nicht mehr lange halten.[51]

(Vinzenz Gottlieb)

Voraussetzungen in Leipzig

Bis 1539 war die Universität Leipzig wie das gesamte albertinische Herzogtum Sachsen ein Hort des alten Glaubens, an dem Herzog Georg (Sachsen) den Einflüssen der Reformation (trotz anfänglicher Sympathie in einigen Punkten) durch eine eigenständige Reformpolitik trotzte.[52] Dabei zeigt die Arbeit von Christoph Volkmar eindrucksvoll, dass dieses Vorgehen keineswegs automatisch zum Scheitern verurteilt war, sondern dass erst durch den Tod von Georgs Söhnen (Johann und Friedrich) die "Fürstenreformation von oben"[53] durch Heinrich (Sachsen) ermöglicht worden ist. Durchaus nicht unwidersprochen[54] predigte der Ablassprediger Johann Tetzel 1516, 1517 und 1518 in der Stadt.[55] Auch Camerarius soll im Jahr 1517 zusammen mit seinem Lehrer Georg Helt eine dieser Predigten gehört und entrüstet die Kirche verlassen haben.[56] Die Leipziger Disputation 1519 zwischen Martin Luther, Andreas Bodenstein und Johannes Eck verfolgte er aus der Ferne, während er in Erfurt studierte. Sein Freund Adam Krafft war in Leipzig zugegen und bewog dort Philipp Melanchthon, einige Verse für Camerarius zu verfassen, was den Beginn von deren langer Freundschaft bildete.[57]

Mit der Einführung der Reformation im albertinischen Sachsen[58] ergab sich auch die Notwendigkeit, den Lehrkörper der Universität an die geänderte konfessionelle Situation anzupassen. Besonders wichtig war die Ausbildung zuverlässiger Staatsbeamter und Pfarrer.[59] Nachdem am 13.8.1539 die Visitatoren im Auftrag Herzogs Heinrich (Sachsen) alle Universitätsangehörigen auf die Augsburgische Konfession und deren Apologie verpflichtet hatten,[60] bestanden aber gerade an der Theologischen Fakultät noch einige Schwierigkeiten, wie Camerarius sie schon in Tübingen angetroffen hatte. Besonders der Franke Hieronymus Dungersheim verweigerte sich der neuen Lehre. Er war seit Anfang 1538 Dekan und der einzige promovierte Theologe vor Ort. Auf besagte Visitation des Herzogs reagierte die Fakultät, sicher auf Dungersheims Betreiben hin, mit der Zusage „sie wolten der Augspurgischen Confeßion und derselben Apologie nicht widerstehen, in so ferne sie weder dem Evangelio noch der Wahrheit widersprächen“.[61] Dies wird allgemein als nur äußerliche Zustimmung gesehen, die im Widerspruch zum Standpunkt der übrigen Fakultäten stand und dem Herzog auch nicht genügte.

Die häufige Abwesenheit von Professoren, die meist auswärtige Kanonikate bekleideten und ihren Lebensmittelpunkt nicht in Leipzig hatten,[62] bereitete schon zu Regierungszeiten Herzog Georg (Sachsen) Schwierigkeiten: Bei der Promotion von Melchior Rudel und Matthäus Metz am 3. April 1538 hatten sich die anderen zuständigen Professoren aus Krankheitsgründen entschuldigen lassen. Da ein Professor allein nicht promovieren durfte, musste Dungersheim seinen Kollegen Johann Sauer aus Halle heranziehen.[63] Dungersheim starb nach Krankheit am 2.3.1540. In seine Fußstapfen trat der aus Halle (Saale) herbeigeeilte Johann Sauer, der die Reformation auch bestenfalls halbherzig unterstütze und Leipzig schon 1544 in Richtung Wien verließ. Nur kurz (1539-1541) währte die Professorenkarriere des ersten evangelischen Theologieprofessors Nicolaus Scheubleyn, die durch seinen unglücklichen Tod ein jähes Ende fand.[64] Der systematische Neuaufbau der Fakultät erfolgte unter Heinrichs Sohn und Nachfolger Moritz (Sachsen), der nach der Berufung des Camerarius den Reformkurs fortsetzte, indem er am 26.5.1542 fünf theologische Lehrstühle stiftete (je zwei für das Alte und das Neue Testament sowie einen für Hebräisch) und für deren Finanzierung durch die Erträge des vormaligen Paulinerklosters sorgte. Es dauerte allerding bis zum Wintersemester 1544, bis durch die Aufnahme des Schotten Alexander Alesius in die Fakultät alle theologischen Lehrstühle besetzt werden konnten.[65] Jakob Schenck lehrte vom Wintersemester 1541/42 bis Oktober 1542, wurde dann aber entlassen und im August 1543 des Landes verwiesen.[66]

(Vinzenz Gottlieb)

1541 bis 1546

Am 10.10.1543 erfolgte in Leipzig die theologische Doktorpromotion von Caspar Borner, Johann Pfeffinger, Andreas Samuel[67], Wolfgang Schirmeister und Bernhard Ziegler – die erste nach dem neuen Bekenntnis. Fast alle der Promovenden waren Absolventen der Universität (Wittenberg), die somit ihren Einfluss in Leipzig intensivierte. Zu besagter Promotion wurden auch die Wittenberger Theologen eingeladen, um das gute Verhältnis zu demonstrieren (MBW Nr. 3333). Martin Luther, Johannes Bugenhagen und Philipp Melanchthon mussten zwar wegen der gleichzeitigen Promotion des Erasmus Alberus absagen, schickten aber Caspar Cruciger und Paul Eber als Vertreter (MBW Nr. 3338).[68] Die von den Kandidaten disputierten quaestiones wurden von Camerarius ediert, zusammen mit Zieglers Promotionsrede, einem lateinischen Bericht über die Vereidigung, dem Einladungsschreiben an die Wittenberger Fakultät, dem Wittenberger Antwortschreiben und einer Psalmenparaphrase in lateinischer (Melanchthon) und griechischer (Camerarius) Sprache: Div., Quaestiones quinque, 1544.[69]

Schon bald nach Camerarius‘ Ankunft in Leipzig wurde er von Hz. Moritz in theologische Belange einbezogen. So widmete er sich mit Borner zusammen der Universitätsreform; dann bat Moritz ihn und die Theologische Fakultät um ein „Gutachten für die weitere Gestaltung der Landeskirche“,[70] wobei Camerarius auch an der Vorbereitung des Konsistoriums mitwirken sollte. Melanchthon unterstützte ihn durch Zusendung der Wittenberger Konsistorialordnung von 1542.[71] Streitpunkt dabei war die Kirchenstruktur: Während eine Gruppe um Georg von Karlowitz die alten Strukturen beibehalten wollte,[72] strebten die Superintendenten ein Konsistorium an, wie es im ernestinischen Kurfürstentum bereits bestand.[73] Zur Entscheidungsfindung wurden die Leipziger Theologen einbezogen und auch Camerarius. Die Ideen von Georg III. (Anhalt-Plötzkau) sind hier auch zu beachten.[74]

Im Zuge der Universitätsreform richtete Herzog Moritz 100 Stipendien ein, die in erster Linie Theologiestudenten zugute kommen sollten. So wollte er dem Mangel an evangelischen Theologen abhelfen. Dies war nötig geworden, um die wegfallenden Einkommen aus kirchlichen Pfründen zu kompensieren. Camerarius gehörte zu den Prüfern der Stipendiaten; außerdem arbeitete er 1556 an einer neuen Stipendienordnung mit.[75] Ob die Ähnlichkeiten im Stipendienwesen der Universitäten Leipzig und Tübingen[76] Camerarius zu verdanken sind, ist noch zu prüfen.

Aber auch fremde Landesfürsten bemühten sich außerordentlich um die Dienste des Camerarius. Dabei ist vor allem Herzog Albrecht (Preußen) zu nennen: Während C. im Oktober 1543 eine Stelle als Rektor der Königsberger Universität ablehnen musste, konsultierte der Herzog ihn (und Melanchthon) bei der Problematik des Promotionsrechts. Dieses konnte nur vom Papst oder Kaiser erteilt werden. Von beiden war keine Zustimmung zu erwarten. Albrecht wandte sich weder an Juristen noch an prominente Theologen wie Martin Luther, sondern an die beiden Humanisten, die ihm nahe standen.[77] Das deutet auf den Willen hin, die Angelegenheit relativ diskret und geschickt zu lösen.[78]. Eine entsprechende Lösung präsentierten sie in MBW Nr. 3970 unter Verweis auf die Kirchengeschichte, insbesondere die Zeit unter Kaiser Julian (Apostata). Die Situation ähnelte der Tübinger Problematik so sehr, dass die beiden Gutachten sogar in der Forschung verwechselt worden sind: Vgl. Volz 1977, S. 90-93 und 3970 Anm..[79]

(Vinzenz Gottlieb)

1547 bis 1553

Während des Schmalkaldischen Krieges fand C. zunächst in Merseburg bei Fürst Georg Unterschlupf, dann zog er über Erfurt weiter nach Franken.[80] Die Wiederaufnahme seines Amtes in Leipzig war keineswegs sicher; so erwog er sogar, eine Theologieprofessur in Königsberg anzunehmen, wo sein Sohn Johannes Camerarius II. bereits studierte.[81] Auch Alesius interessierte sich dafür, und Melanchthon wurde sogar von Albrecht (Preußen) dorthin berufen.[82] Camerarius wurde durch (den neuen Kf.) Moritz im Sommer 1547 nach Leipzig zurückberufen, wobei auch einige Thologen dies forderten.[83] Nachdem Camerarius und Melanchthon nach Kriegsende wieder in Sachsen weilten, wurden sie wieder wie zuvor mit einigen Aufgaben betraut; Georg von Anhalt wirkte weiterhin mit, obwohl er in Merseburg seine Leitungsfunktionen nach dem Schmalkaldischen Krieg an den altgläubigen Bischof Michael Helding abtreten musste.

Eine wichtige Aufgabe war zunächst die Arbeit an der Umsetzung des "Augsburger Interims", das als Übergangslösung für das Zusammenleben der Konfessionen bis zur Lösung auf einem Konzil gedacht war.[84] Jedoch lehnten die altgläubigen Reichsstände die Annahme ob, so dass es nur noch für die evangelischen Reichsstände gelten sollte. Kurfürst Moritz zögerte mit der Annahme und verwies auf Bedenken seiner Landstände und Theologen. Diese lehnten das Interim klar ab. Melanchthon und andere (Caspar Cruciger, Johann Pfeffinger und Georg Maior) forderten ausdrücklich, dass neben Georg von Anhalt auch Camerarius in die Theologenkommission berufen wurde.[85] Diese erarbeitete dann Vorschläge, wie man dem Kaiser in Äußerlichkeiten (Mitteldinge, Adiaphora) entgegenkommen könnte, ohne zentrale Glaubensinhalte aufzugeben.[86] Wichtige Stationen in der Entstehung dieser sog. Landtagsvorlage[87] waren die Konferenzen von Theologen und Räten, wobei die Treffen in Pegau (23.-25.8.) und Torgau (18.10.) ohne Beteiligung des Camerarius,[88] die von Altzella im November 1548 und der Theologentag zu Jüterbog am 16. und 17.12. in seiner Anwesenheit erfolgten.[89] Präsentiert wurden die Ergebnisse auf dem Landtag in Leipzig Ende Dezember.[90] Obwohl die Stände die Vorlage ganz überwiegend akzeptierten, gab es jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, da die altgläubigen Bischöfe nicht einverstanden waren. Veröffentlicht wurden nur Auszüge der neuen Kirchenordnung; durch Moritzens Hinhaltepolitik und Bedenken von Seiten der Theologen verzögerte sich die Annahme der Interimsartikel in Sachsen und unterblieb schließlich ganz, abgesehen von Details wie dem Tragen des Chorrocks.[91] Für Camerarius und besonders für Melanchthon sollte die Mitwirkung aber in zahlreichen Schmähungen innerhalb des protestantischen Lagers resultieren, hauptsächlich von Seiten der Gnesiolutheraner.[92] Zunächst scheint sich die Schmähkritik auf Melanchthon konzentriert zu haben; Camerarius geriet ins Visier, als er den Freund durch die Querela Lutheri unterstützte.[93]

Wie oben bereits erwähnt, war das Interim nur als Übergangslösung bis zu einem Konzil gedacht. Auf diesem sollte die Kirchenspaltung entgültig überwunden werden. Daher kam auf die sächsischen Theologen die Aufgabe zu, ihre Glaubenswahrheiten überzeugend darzustellen. Im Jahr 1551 erarbeiteten sie daher, wiederum unter Mitwirkung des C., die Confessio Saxonica zur Vorbereitung auf das Konzil von Trient.[94] Camerarius wurde im April 1551 nach Württemberg geschickt, um mit Johannes Brenz Vorbesprechungen abzuhalten.[95] Die Wahl seiner Person lag sicher an den guten Kontakten der beiden aus Tübinger Zeit. Camerarius traf sich auch mit süddeutschen Theologen am 19.8.1551 in Langensalza, um über die Confessio Saxonica und die Confessio Virtembergica zu sprechen.[96] Das Konzil kam nach einer Unterbrechung im Mai 1551 wieder in Trient zusammen. Melanchthons Teilnahme war vorgesehen, doch musste er in Nürnberg den angestrebten Geleitbrief erwarten.[97] Das Geleit wurde aber nie in der von Moritz (Sachsen) geforderten Form bewilligt.[98] Melanchthon kehrte schon im März 1552 wieder nach Sachsen zurück, als seine Teilnahme aufgrund des Fürstenaufstands obsolet wurde.[99]

Der Bedarf an (neugläubigen) Theologen in Leipzig blieb in diesen Jahren weiterhin groß, auch bedingt durch den Tod Borners (1547), Johannes Mentzels und Zieglers (beide 1552) sowie den Weggang Nikolaus Zipsers (1553).[100] Dies führte dazu, dass 1553 sogar der Mathematiker Johann Hommel gedrängt wurde, den Doktorgrad der Theologie zu erwerben. Diesem Ersuchen kam er aber nicht nach.[101]

(Vinzenz Gottlieb)

1553 bis 1560

1560 bis 1574

Visitationstätigkeit

Visitationen führte Camerarius meist in landesherrlichem Auftrag und qua Amt durch: In Tübingen wirkte er im Auftrag von Herzog Ulrich (Württemberg) als Kommissar an der Universität (Tübingen). Von Leipzig aus visitierte er u.a. die drei Fürstenschulen.[102]

Camerarius und bedeutende Theologen

Hier sei verwiesen auf die Briefwechsel, die C. mit einigen Theologen führte: Georg von Anhalt in diesem Lexikon; Philipp Melanchthon im Melanchthon-Briefwechsel, Johannes Brenz im Theologenbriefwechsel. Gesonderte Betrachtung verdienen Martin Luther und Alexander Alesius. Auf katholischer Seite Julius von Pflug und Daniel Stiebar. Dazu in Kürze mehr.

Theologische Schriften des Camerarius

Kirchengeschichtsschreibung

Bibelexegese

Gebete und Frömmigkeit

Polemisches

Anmerkungen

  1. Diese Tatsache verdankt sich vor allem der unermüdlichen Arbeit der/Melanchthonforschungsstelle Heidelberg. Der Briefwechsel mit Melanchthon (über 600 Briefe) ist mit Abstand der umfangreichste des Camerarius: Vgl. Mundhenk 2020, S. 686.
  2. Zu Redaktionen im Humanistenbrief vgl. Schlegelmilch 2017, S. 279-281.
  3. Stählin begnügt sich damit, „den Gehalt der biographischen Schriften an religiösen Anschauungen und Empfindungen herauszuarbeiten“ (a.a.O. S. 52). Dies erfolgt auf S. 52-61.
  4. Vgl. Dall'Asta 2024, S. 154.
  5. Deutlich wird dies zunächst bei Stählin, Wendorf 1957, Wartenberg 1988, Hasse 2000. Einen knappen, aber guten Überblick über Literatur zu Camerarius bietet Woitkowitz 2003, S. 19-27.
  6. Hier sind zunächst die Akten des Hauptstaatsarchivs Dresden zu nennen. Sehr gründlichen Gebrauch davon hat Günther Wartenberg gemacht, der die Erkenntnisse in zahlreichen Artikeln niedergeschrieben hat. Eine explizite Camerarius-Abhandlung konnte Wartenberg abgesehen von Wartenberg 2003 vor seinem Tod nicht mehr verfassen. Auch Wendorf 1957 hat diese Quellen genutzt, was jedoch durch seinen Verzicht auf exakte Quellenangaben die Nutzung erschwert.
  7. In der Vita Melanchthonis verschweigt er gelegentlich seine eigene Teilhabe an wichtigen Ereignissen, obwohl diese angesprochen werden: z.B. die Mitschrift der Confutatio zur Augsburgischen Konfession: Vgl. Werner 2010, §41, S. 117 (mit Anm. 121).
  8. So beschwert er sich z.B. in OCEp 0313: Bei den Berufungsverhandlungen für die Universität (Leipzig) hatte er sich ausgebeten, keine Verpflichtungen außerhalb der Lehre auferlegt zu bekommen: Vgl. auch Gindhart/Hamm 2024, S. 16-18.
  9. Vgl. Aulinger/Schweinzer 2011, S. 83 etc. Zu C.‘ Mitschrift der Confutatio zur Confessio Augustana vgl. Peters 2014a, S. 226-236. Bei mehreren Reichstagen war Camerarius aber als Besucher anwesend und nutzte diese Treffen zum „Networking“. Es steht zu vermuten, dass er dabei auch seinen Freund Melanchthon beraten hat; wegen des inoffiziellen Charakters solcher Ereignisse ist aber die Wirkung seiner Tätigkeit schwer nachzuweisen.
  10. Vgl. Schäfer 2003 und Mundt 2001 sowie Kunkler 1998, S. 269-278. Die Datenbank Controversia et Confessio ergibt heute (7.12.2023) zur Suchanfrage „Camerarius“ 8 Treffer, darunter als einziges seiner Werke die Querela Lutheri.
  11. Vgl. Wendorf 1957, S. 36-40.
  12. Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 17 sowie Schultheiß 2017, S. 204-206
  13. Zur Einführung vgl. Kirn 1909, S. 40-65 und Wartenberg 1988.
  14. Zur Rechtfertigungslehre bezieht C. gelegentlich Positionen, die lutherischem Denken fern stehen, ja sogar Elemente der Werkgerechtigkeit enthalten: Vgl. Stählin 1936, S. 59. Das bezieht sich vor allem auf die Historia Jesu, S. 2, und die Querela Lutheri, Bl. Bv (die genaue Formulierung dort muss noch geprüft werden).
  15. Das bezieht sich, wie der Hinweis auf 1545 zeigt, auf die Leipziger Bartholomäuskonferenz, an der Camerarius teilgenommen hatte: Vgl. Wartenberg 1988, S. 207-209.
  16. Hier ist die Position zur Willensfreiheit angesprochen. Bereits in den diesbezüglichen Streit zwischen Luther und Erasmus von Rotterdam hatte Camerarius 1524/25 vermittelnd einzugreifen versucht.
  17. Vgl. MBW Regesten, Nr. 7591.
  18. In der Catechesis aus dem Jahr 1552 ist bemerkenswert, dass C. einige reformierte (zur Abendmahlslehre) und katholische Positionen (Heiligenverehrung, Zölibat) ablehnt, sich jedoch für die Einheit der Kirche einsetzt. Dies passt zu seinen Einigungsbemühungen in der Interimsfrage und der Confessio Saxonica.
  19. Vgl. Kunkler 1998, S. 44; Freyhub, Oratio in funere Camerarii (Werk), 1574, Bl. B1r und Adam 1615, S. 259.
  20. So auch Stählin 1936, S. 56. Vgl. dazu Asche 2003, S. 59 sowie ebda., S. 43-60, zur Studienzeit des Camerarius in Leipzig und Erfurt.
  21. Zur Studienzeit in Leipzig, Erfurt und Wittenberg vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 10-12.
  22. . Laut MBW 343.2 brach C. um den 25.9. von Wittenberg auf.
  23. Ihre Identität ist unsicher: So nennt Kunkler 1998, S. 72 sie in Berufung auf Schelhorn 1740, Stammtafel (hinter S. 8) Barbara. Schelhorns Angaben zu Barbara Camerarius sind aber nicht zuverlässig. Es kann sich auch um eine andere Schwester handeln.
  24. Beschreibung der Flucht in MBW 354 und Kunkler 1998, S. 73-78.
  25. Der Streit ist vielfach beschrieben worden, so in Schwanke 2012 und in Peters, Christian: Zwischen Erasmus und Luther. Justus Jonas und die Krise des Erfurter Humanistenkreises. In: Irene Dingel (Hrsg.): Justus Jonas (1493-1555) und seine Bedeutung für die Wittenberger Reformation. Leipzig 2009, S. 39-58. Die Rolle des Camerarius kommt dabei jedoch selten zur Sprache.
  26. Vgl. Kroker 1909, S. 51-54.
  27. Kroker, Ernst: Luthers Tischreden in der Mathesischen Sammlung: aus einer Handschrift der Leipziger Stadtbibliothek, Leipzig 1903, S. 146, Nr. 212[1]
  28. Vgl. Kunkler 1998, S. 88-98.
  29. Vgl. Kolde 1911, S. 210-212. Hieronymus scheint aber zumindest offziell dem alten Glauben treu geblieben zu sein; jedenfalls schreibt Melanchthon in einem Fürbittbrief (MBW Nr. 554.2): "ne quidem Lutheranis ita favit unquam, ut reprehendi posset."
  30. MBW Nr. 555.2: Hoc scio nullam ei familiaritatem cum ullis Lutheranis unquam fuisse.
  31. Vgl. Gindhart/Hamm 2024, S. 12-14; ausführlicher Heerwagen 1867 und Heerwagen 1868.
  32. Siehe die etwas später verfassten Praecepta. Aus seiner Nürnberger Zeit sind erstaunlicherweise kaum theologische oder pädagogische Schriften erhalten. Lediglich die Capita sacrosanctae fidei sind bekannt.
  33. Vgl. MBW Nr. 1406, OCEp 1002 und Heerwagen 1868, S. 16.
  34. Vgl. Schultheiß 2017, Pill-Rademacher 1993; zusammenfassend Gindhart/Hamm 2024, S. 14-15.
  35. Johannes Brenz war stand ihm zeitweise als Kollege zur Seite. Der Gebrauch des Begriffs Superattendent ist hier noch zu klären. Sicher handelt es sich um etwas anderes als die sächsische Verwendung des Begriffs. Dazu Goldenstein 2015. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass C. kirchliche Funktionen ausgeübt hätte.
  36. Zu den Lösungsversuchen durch Melanchthon und Camerarius vgl. MBW Nr. 2039.2 und 2051.4 und Volz 1977, S. 70-82. Wirklich lösen ließ sich die Problematik erst durch Widmanns Tod 1561.
  37. Vgl. MBW Nr. 2018.2
  38. Vgl. Pill-Rademacher 1993, S. 167.
  39. Vgl. Pill-Rademacher 1993, 172-173. Auch Martin Aichmann macht in seiner historischen Abhandlung über die Visitationen (1599) den Dissens zwischen Senat und Artistenfakultät über Forsters Entlassung verantwortlich dafür, dass Camerarius Tübingen verließ, freilich ohne Nennung von Belegen: in Pill-Rademacher 1993, S. 380-385, besonders S. 383.
  40. Vgl. Wartenberg 2003, S. 17-19.
  41. Vgl. Rudersdorf 2009, S. 357-365 und Rudersdorf 2015.
  42. Wartenberg 2003, S. 11; vgl. Dall'Asta 2024, S. 159-160.
  43. Dieses Junktim unterliegt keiner zwingenden Logik; allerdings ist die Quellenlage für die sächsische Landesgeschichte weitgehend davon abhängig. So existieren für Moritzens Regierungszeit wesentlich mehr systematische Untersuchungen und mit der "Politischen Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen" (Band 1 bis 6, entspricht PKMS 1 bis PKMS 6) eine umfassende Quellenedition. Ein Äquivalent zu Augusts Regierungszeit liegt noch nicht vor. Die diesbezüglichen Originalquellen im Dresden, HStA sind jedoch wesentlich umfangreicher und warten noch auf eine gründliche Aufarbeitung.
  44. Die Jahre 1541 bis 1546 sieht auch Wartenberg 1988, S. 19 als Einheit.
  45. Vgl. Nicklas 2007, S. 26f.
  46. Für die Wittenberger war es nicht selbstverständlich, nach dem Krieg ihre Universität wieder zu beziehen. Einige blieben ihrem bisherigen Dienstherren Johann Friedrich I. (Sachsen) treu und gingen an die Hohe Schule nach Jena. Den Ausschlag für Wittenberg gab sicher die Rückkehr Melanchthons, der seinem Freund Camerarius nun nicht mehr nur räumlich nahestand, sondern auch durch den gemeinsamen Dienstherren.
  47. Vgl. Nicklas 2007, S. 40.
  48. Vgl. zu Georg vor allem die Biographie, die Camerarius über Georg verfasst hat, den Briefwechsel mit Camerarius sowie Wartenberg 1988 und Gabriel 1997 passim.
  49. Im Herbst 1553 hielt er sich in Franken auf, entschied sich dann aber doch für die Rückkehr.
  50. Vgl. Zinck 1908, S. 118,
  51. Vgl. Hasse 2000, S. 140-148 und 229-232.
  52. Zur Einführung in Leipziger Stadt- und Universitätsgeschichte vgl. Hofmann 1739 und Wartenberg 1996a. Zur Vorgeschichte der Reformation in Leipzig vgl. Wartenberg 1988, S. 29-38. Zu Georgs kirchlichen Reformen vgl. Wartenberg 1988, S. 89-93 und Volkmar 2008.
  53. Volkmar 2008, S. 610.
  54. Vgl. Volkmar 2008, S. 380f.: Selbst Herzog Georg opponierte gegen einige Auswüchse des Ablasswesens, wobei hier nicht der Ablass an sich das Problem war, sondern der Geldfluss ins Ausland.
  55. Vgl. Hofmann 1739, S. 29-33.
  56. Vgl. Freyhub, Oratio in funere Camerarii (Werk), 1574, Bl. A4v-B1r. Eine Überprüfung dieses Ereignisses durch andere Quellen steht noch aus.
  57. Vgl. Vita Melanchthonis, §10-11 und Woitkowitz 1997, S. 31.
  58. Dazu vgl. den Aufsatz von Enge 2017, der eine größere Eigenleistung Herzog Heinrichs würdigt, als dies die bisherige Forschung unternommen hat.
  59. Zum folgenden vgl. Junghans 2009, S. 47-50 sowie Wartenberg 1981.
  60. Zur Durchführung der Reformation in Stadt und Universität Leipzig vgl. Freudenberger 1988, S. 356-373. Auch legt Heinrich den Grundstein für die Reform der Universität, unter anderem die Bestellung Caspar Borners zum Rektor für Wintersemester 1539/40 hat er wahrscheinlich mit beeinflusst. Auch die ersten Schritte zur Berufung des Camerarius unternahm er noch selbst, wobei in all diesen Belangen die Rolle Melanchthons nicht zu unterschätzen ist: Vgl. MBW Nr. 2785. So verfasste dieser ein Gutachten mit Reformvorschlägen: Vgl. Rudersdorf 2009, S. 354-363, bes. 359f., siehe Nr. 2542. Die Umsetzung konkreter Reformmaßnahmen blieb aber als Aufgabe für Heinrichs Sohn Moritz.
  61. Hofmann 1739, S. 405; vgl. Freudenberger 1988, S. 367.
  62. Die Leipziger Theologen hatten Stiftspfründe in Meißen, Halle (Saale) und Magdeburg.
  63. Vgl. Freudenberger 1988, S. 350-352 sowie Zarncke 1859, S. 96-98.
  64. Scheublin starb bei einem Sturz im Weinkeller: Vgl. MBW Nr. 2653.3.
  65. Vgl. Hein/Junghans 2009, S. 305. Die dortige Übersichtstabelle ist mit Vorsicht zu genießen, da nur Lehrstuhlinhaber verzeichnet sind, die der Fakultät angehören. Alesius war zwar schon im Herbst 1542 berufen worden und hatte am 24.9.1543 pro loco disputiert, wurde aber erst am 17.10.1544 in die Theologische Fakultät aufgenommen (vgl. Siegmund-Schultze 2005, S. 164). An der Doktorpromotion 1543 wirkte er aber bereits mit.
  66. Vgl. Wartenberg 1988, S. 155f. Schenk hatte sich in Wittenberg und Leipzig viele Feinde gemacht, darunter auch Superintendent Johann Pfeffinger. Vgl. P. Vetter: Jakob Schenk und die Prediger zu Leipzig 1541 - 1543. In: NASG 12 (1891), S. 247-271.
  67. Samuel fand Ende 1543 oder Anfang 1544 Anstellung bei Herzog Albrecht (Preußen): Vgl. MBW Nr. 3352 und 3441.1
  68. Dass Melanchthon regen Anteil nahm, zeigt sich auch daran, dass er Georg III. (Anhalt-Plötzkau) um Wildbret für den Doktorschmaus bat: Vgl. MBW Nr. 3322.
  69. Dazu Weng 2003.
  70. Zu dieser Angelegenheit vgl. Wartenberg 1988, S. 181-187 sowie die herzogliche Anordnung vom 22.9.1543: Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10532: Leipzigische Händel 1422-1533, Bl. 303b. Aufforderung Moritzens an Camerarius für Gutachten: Dresden, HStA, Kopial 181, 152a. Diese Gremienarbeit war nicht im Sinne von Camerarius, der sich in einem Brief an Stramburger darüber beschwert, dass dies nicht der Zweck seines Dienstes sei.
  71. Vgl. Wartenberg 1988, S. 186 mit Anm. 70 und Zarncke 1859, S. 196f.; auch MBW 3343 und 3372.
  72. Georg von Karlowitz hatte bereits zu Lebzeiten Herzog Georgs einen eigenen Kompromisskurs über Religionsgespräche und kirchliche Reformen versucht, wobei auch Julius von Pflug einige Versuche unternahm, Erasmus von Rotterdam für eine Vermittlerrolle zu gewinnen. Dazu Wartenberg 1988, S. 65-70.
  73. Vgl. Wartenberg 1988, S. 184.
  74. Vgl. Gabriel 1997 und Achim Detmers: 500 Jahre Georg III. Fürst und Christ in Anhalt. Köthen 2008.
  75. Vgl. Ratajszczak 2009, S. 60-63, Wartenberg 2003, S. 19.
  76. Vgl. Ratajszczak 2009, S. 159-163.
  77. Zur Beziehung zwischen C. und Albrecht vgl. Voigt 1841, S. 110-139. Der Melanchthon-Briefwechsel zählt 92 Briefe Melanchthons an den Herzog und 97 in der Gegenrichtung. Auch Melanchthons Schwiegersohn Georg Sabinus, ein Freund des Camerarius, wirkte als Königsberger Rektor in dieser Angelegenheit mit.
  78. Zur Angelegenheit vgl. MBW Nr. 3931 und 3933.2
  79. Eine Abschrift ist in der Collectio Camerariana erhalten unter München, BSB, clm 10355, f. 108f.[2]
  80. Vgl. besonders OCEp 0330 sowie OCEp 1038, OCEp 0631, OCEp 1039 und das Itinerar.
  81. Vgl. MBW Nr. 4721.4. Eine Stelle als Rektor der dortigen Hochschule wurde Camerarius bereit im Herbst 1543 angeboten, was dieser aber nicht annehmen konnte: Vgl. https://melanchthon.hadw-bw.de/regest.html?reg_nr=3334 MBW Nr. 3334.4.2 und 4.4], 3371.1 3377.1.
  82. Vgl. MBW Nr. 4853.1-3
  83. Vgl. PKMS 3, Nr. 697. Weitere Briefe dazu sind zitiert bei Woitkowitz 2003, S. 185. Zusätzlich existiert ein dort nicht erwähnter Brief des Camerarius an den Rektor (Paul Bussius) vom 21.6. (ohne Datum, aber auf 1547 datierbar), worin C. sich auf ein Schreiben des Kurfürsten und Ulrich von Mordeisens bezieht. Er könne momentan noch nicht zurückkehren: Leipzig, Universitätsarchiv, Bestand des Rektors, Rep. I/VIII/I (einzelne Professoren, ab 1549), Bl. 4r.
  84. Die Nicht-Durchsetzung des Interims in Sachsen sollte schließlich dazu führen, dass Karl V. (HRR) wieder auf das Konzil als einzige Lösung für die Glaubensspaltung zurückkam. Dies wurde ermöglicht durch den Tod Pauls III. am 10.11.1549; das Konzil wurde in Trient am 1.5.1551 erneut eröffnet. Vgl. Wartenberg 1996, S. 275-276.
  85. PKMS 3, Nr. 1041 = MBW Nr. 5137.
  86. Zu diesem sog. Leipziger Interim vgl. Wartenberg 2006, 25-32; Issleib 1907, S. 194; Issleib 1892, S.206-220; Wartenberg 1988a (Philipp Melanchthon und die sächsisch-albertinische Interimspolitik. In: Jonas Flöter und Markus Hein (Hrsg.): Wittenberger Reformation und territoriale Politik. Leipzig 2003, S. 87-103), S. 98-100; Engel 2014, 106–113 und OCEp 0648.
  87. Zum Text vgl. PKMS 4, S. 254-257, Nr. 212.
  88. Vgl. Engel 2014, S. 101-104.
  89. Zur Teilnahme des Camerarius vgl. MBW Nr. 5380 und OCEp 0648 sowie Engel 2014, S. 108-113.
  90. Zu den Landtagsverhandlungen vgl. Wartenberg 2006, S. 25-27; auf S. 27-32 wird die Landtagsvorlage mit dem Augsburger Interim verglichen.
  91. Vgl. dazu ausführlich Issleib 1894, S. 558-570 und zusammenfassend Engel 2014, S. 115-120.
  92. Vgl. Wengert 2006.
  93. Vgl. Schäfer 2003.
  94. Vgl. Wartenberg 1996 und Issleib 1907, S. 203-205.
  95. Vgl. Brief-ID 15094, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/15094. Zugriff am 24.11.2023, und Brief-ID 15263, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: https://thbw.hadw-bw.de/brief/15263. Zugriff am 24.11.2023.
  96. Vgl. MBW Nr. 6165 und 6175 sowie Brief-ID 15304, in: Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620). Verfügbar unter: [3]. Zugriff am 22.1.2024. Anwesend waren von Württemberger Seite Jakob Beurlin und Johannes Isenmann sowie der Straßburger Johannes Marbach.
  97. Melanchthon reiste mit seinem Schwiegersohn Caspar Peucer, Erasmus Sarcerius und Valentin Paceus am 13.1.1552 aus Leipzig ab, Camerarius begleitete sie bis Zwickau: Vgl. MBW Regesten Nr. 6303 und 6310.
  98. Die sächsischen Gesandten forderten ein Geleit in der Form des Konzils von Basel (ab 1431): Vgl. Freudenberger 1975, S. 336.
  99. Vgl. MBW Nr. 3678 und 6380. Die sächsischen Konzilsvorbereitungen beschreibt ausführlich Freudenberger 1975, besonders S. 315-341.
  100. Bei den Stellenbesetzungen wirkte Melanchthon mit, indem er Paceus als Hebräischprofessor empfahl: Vgl. MBW Nr. 6361.6 und 6392.
  101. Vgl. Woitkowitz 2008, S. 74. Hommel hatte immerhin Theologie studiert und mehrere Jahre als Pfarrer gearbeitet, war aber mittlerweile in der Mathematik zu einer Koryphäe geworden.
  102. Vgl. dazu Meyer 1897.