Camerarius an Stiebar, 30.06.1526
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1410 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 30.06.1526, bearbeitet von Marion Gindhart (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1410 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Quintilian, Institutionum liber decimus, 1527 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. Aa2r-Aa5v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1526/06/30 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Das Datum wird s.a. am Ende des Briefes genannt. Zur Datierung s. die Anmerkungen zum Regest. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quotiescunque de literis sermonem inter nos habuimus Daniele |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Quintiliani Oratoriarum institutionum liber decimus, 1527 |
Kurzbeschreibung | In dem Widmungsbrief an Daniel Stiebar berichtet Camerarius, dass er bei seiner Bemühung, Stiebar mit einer ratio studiorum zu unterstützen, auf das 10. Buch von Quintilians "Institutio oratoria" gestoßen sei. Bereits vor Längerem habe er mit Hilfe einer Handschrift Emendationen am Quintiliantext vorgenommen. Für die vorliegende Edition des 10. Buches wurde eine weitere Handschrift aus der Bibliothek des Heidelberger Arztes Johann Lotzer beigezogen, die Simon Grynäus für ihn kollationiert habe. Eine Gesamtausgabe, die erstmals Quintilian in seiner ursprünglichen sprachlichen Form wiedergebe, werde er in Kürze besorgen. |
Anlass | |
Register | Editionsphilologie; Werkgenese; Widmungsbrief; Biographisches; Bibliotheken (zeitgenössisch); Nachlass (Ulrich von Hutten) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | [[Notizen::VG, 5.10.22: Zu der von Poggio gefundenen Hs. siehe [1] . Vielleicht handelt es sich um diese Hs.: [2] .]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MG |
Gegengelesen von | Benutzer:JS; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Werksigle | OCEp 1410 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 30.06.1526, bearbeitet von Marion Gindhart (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1410 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Quintilian, Institutionum liber decimus, 1527 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. Aa2r-Aa5v |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1526/06/30 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Das Datum wird s.a. am Ende des Briefes genannt. Zur Datierung s. die Anmerkungen zum Regest. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quotiescunque de literis sermonem inter nos habuimus Daniele |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Quintiliani Oratoriarum institutionum liber decimus, 1527 |
Kurzbeschreibung | In dem Widmungsbrief an Daniel Stiebar berichtet Camerarius, dass er bei seiner Bemühung, Stiebar mit einer ratio studiorum zu unterstützen, auf das 10. Buch von Quintilians "Institutio oratoria" gestoßen sei. Bereits vor Längerem habe er mit Hilfe einer Handschrift Emendationen am Quintiliantext vorgenommen. Für die vorliegende Edition des 10. Buches wurde eine weitere Handschrift aus der Bibliothek des Heidelberger Arztes Johann Lotzer beigezogen, die Simon Grynäus für ihn kollationiert habe. Eine Gesamtausgabe, die erstmals Quintilian in seiner ursprünglichen sprachlichen Form wiedergebe, werde er in Kürze besorgen. |
Register | Editionsphilologie; Werkgenese; Widmungsbrief; Biographisches; Bibliotheken (zeitgenössisch); Nachlass (Ulrich von Hutten) |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Zielort mutmaßlich
Regest
Camerarius rekurriert auf häufige Unterhaltungen zwischen ihm und dem drei Jahre jüngeren Stiebar de literis, in denen sich dieser immer wieder über die widrigen Umstände äußerte, die seine Studien behinderten. Mehrfach habe er Camerarius um eine konkrete ratio studiorum gebeten. Dieser habe sich, nachdem er Stiebar brieflich (familiaribus epistolis, aa2v) bestärkt hatte, bei seinen Studien zu bleiben, erst auf erneutes Drängen der Aufgabe gestellt und sei dabei auf das 10. Buch von Quintilians "Institutio oratoria" gestoßen, das genau das leiste, was Stiebar von ihm erwartete. Allerdings seien alle verfügbaren Ausgaben voller Fehler, da sie nur auf die Handschrift zurückgingen, die Poggio entdeckt hatte (1416 in St. Gallen). Camerarius stand vor einiger Zeit eine weitere, auf einer besseren Überlieferung basierende Handschrift (sed maximo scriba asino, aa3v) zur Verfügung, die er bereits zur Emendierung des Textes genutzt hatte. Vor zwei Jahren sei er auf einer Reise mit Melanchthon in Heidelberg bei dem Arzt Johannes Lotzer gewesen, der ihnen Zutritt zu seiner reich ausgestatteten Bibliothek gewährte, die unter anderem den Hutten-Nachlass umfasste (später von Moritz v. Hutten zurückgekauft). Dort fand er eine alte, im Mittelteil unvollständige Quintilian-Handschrift, in der bekannte verderbte Stellen geheilt waren. Da er danach selbst vorerst nicht mehr nach Heidelberg kam, bat er Simon Grynäus, den Text der Aldine anhand des Codex zu korrigieren. Die Korrekturen hatte er nun vor einigen Monaten erhalten, so dass er in Kürze eine der Sprache Quintilians erstmals gerecht werdende Ausgabe erstellen könne. Vorab gebe er jetzt das 10. Buch heraus.
(Marion Gindhart)
Anmerkungen
Camerarius war mit Melanchthon 1524 in Heidelberg (vgl. MBW - Regesten online, Nr. 323). Der zwei Jahre später verfasste Widmungsbrief ist demnach auf 1526 zu datieren (so auch Clemen, Otto (Hg.): Melanchthons Briefwechsel, Bd. I: 1510-1528. Leipzig 1926, S. 266 Anm. 2).
(Hinweise von Torsten Woitkowitz)
In einem Brief vom 9.12.1524 (MBW – Regesten online, Nr. 359) benachrichtigt Melanchthon Camerarius, dass Grynäus geschrieben habe, dass er seine Handschriftenkollation des Quintilian zur nächsten Messe schicken wolle; es sei durch die Schuld Lotzers zu Verzögerungen gekommen.