Camerarius an Stiebar, 25.09.1527

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 01.08.15271 August 1527 JL
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Camerarius an Stiebar, 30.06.152630 Juni 1526 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 25.09.152725 September 1527 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 20.02.152820 Februar 1528 JL
Camerarius an Stiebar, 09.12.15289 Dezember 1528 JL
Camerarius an Stiebar, 20.04.152920 April 1529 JL
Werksigle OCEp 0977
Zitation Camerarius an Stiebar, 25.09.1527, bearbeitet von Manuel Huth (02.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0977
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 113-115
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1527/09/25
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Im Druck: 7. Cal. IIXbr. 27 (Jahr ist anfechtbar, vgl. Anmerkungen)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Remitto tibi quia iussisti
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Finanzielles)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen An US: Zweiter Absatz ("Camerarius habe...") und letzter Absatz nach deinen Vorgaben angepasst und mit weiteren Angaben verrehen, bitte nochmal ansehen.

VG, 6.7.22: ToWo identifiziert den erwähnten Gast mit dem in Camerarius an Stiebar, 21.09.1534 genannten; demnach postuliert er die Datierung auf 1534. Mir fehlt da noch der Beweis, dass es derselbe Gast sein müsse. Der erasmische Tadel (von 1532) würde dann zwar zeitlich besser dazu passen, allerdings wäre die Antwort dann auch zwei Jahre im Verzug. Das ist also alles noch sehr vage.

VG, 16.01.23: 1527 ging Stiebar zum Studium nach Basel. Es ist nicht klar, ob der Brief nach Basel geschrieben sein kann. Würzburg ist relativ wahrscheinlich. Bei der finanziellen Angelegenheit geht es vielleicht um Stiebars Hauskauf.

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:JS; Benutzer:VG
Datumsstempel 2.02.2023
Werksigle OCEp 0977
Zitation Camerarius an Stiebar, 25.09.1527, bearbeitet von Manuel Huth (02.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0977
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 113-115
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1527/09/25
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Im Druck: 7. Cal. IIXbr. 27 (Jahr ist anfechtbar, vgl. Anmerkungen)
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Remitto tibi quia iussisti
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Finanzielles)
Datumsstempel 2.02.2023


Entstehungs- und Zielort mutmaßlich

Regest

Da Stiebar zur Eile gedrängt habe, schicke Camerarius diesen Brief mit dem Boten (unbekannt) an Stiebar zurück.

Camerarius habe eine Antwort auf jenen Brief (eines Kritikers (unbekannt) seiner Schriften; s. Anm.) verfasst, welcher ihn gar nicht beunruhigt habe, sondern vielmehr bei der Lektüre zum Lachen gereizt habe. Stiebar nenne ihn "sardonisch", Camerarius dagegen finde ihn eher freimütig und frech. Warum nur müsse ihm dieser Mann mit unverdientem Hass begegnen und verberge ihn nicht wenigstens? Dass er einige Schriften des Camerarius tadle, sei freilich betrüblich, aber darüber trösteten Camerarius leicht die positiven Urteile anderer hinweg, die seine Schriften gegen jene Verdammung stützten. Tatsächlich sei das Verhalten dieses Mannes ganz und gar unaufrichtig, den Namen des Camerarius zu tadeln, obwohl er ihn niemals zuvor erwähnt habe. Aber er solle wohl leben! Stiebar möge diese Verteidigung aufnehmen und Camerarius auf die beschriebene Weise vertreten. Außerdem werde Camerarius durch (das beiliegende Schreiben?) seine Aufrichtigkeit und Treue bezeugen. Sicherlich werde Stiebar damit zufrieden sein.

Es folgen Neckereien: Auf Stiebars Äußerung, er wolle Camerarius (treffen und persönlich) mit ihm reden, sei Folgendes zu entgegnen: Niemals werde Camerarius ihm zugestehen, dass er dies mehr wolle als Camerarius! Aber wenn Stiebar tatsächlich so versessen darauf sei, Camerarius zu treffen, warum habe er dann jüngst die Gelegenheit nicht genutzt, als er sich in der Nähe befand? Freilich klage ihn Camerarius nicht an, denn er wisse ja nicht, was Stiebar zurückgehalten habe, aber vermutlich wird es schon etwas Bedeutendes gewesen sein.

Camerarius werde hier (in Nürnberg) durch einige Sorgen von seinen Studien abgehalten und seiner Natur entfremdet. Nun sei es auch wieder Zeit, die Anlagezahlung zu leisten. Sie werde nach dem 1.11. von der Familie des Camerarius an Stiebars Angehörige gezahlt. Hoffentlich wolle Stiebar das Geld annehmen und hoffentlich könne er für sich und Camerarius einen Vorteil erwirtschaften. Stiebar möge es sich gut überlegen, denn es berge viele Risiken für ihn. Aber wenn Stiebar das Geld zu den üblichen Konditionen annehmen wolle, werde kein anderer es bekommen, außer Stiebar. Auch wenn es sich nur um eine geringe Summe handle, so wolle Camerarius sie doch nicht in Waren anlegen, auch wenn einige ihn dazu überreden wollten und einen größeren Gewinn in Aussicht stellten. Aber Camerarius widerstrebten solche Geschäfte und er bleibe beharrlich, auch wenn das für ihn einen finanziellen Verlust bedeute.

Der Gast (Unbekannt), den Camerarius zu Stiebar geschickt hatte, richte Stiebar in einem an Camerarius geschickten Brief seinen Dank aus. Stiebar möge es gleichmütig ertragen, dass Camerarius ihm mit (der Vermittlung) dieses Besuchers zur Last gefallen sei.

Er habe (das beiliegende Schreiben an seinen Kritiker) mit dem 6.10. unterschrieben (s. Anm.), denn vorher werde Stiebar es vermutlich nicht absenden können. Sollte Stiebar es erst danach absenden, werde dadurch auch kein Schaden entstehen und er solle einfach den Tag ändern (s. Anm.). Camerarius erinnere sich auch jetzt noch, dass es ihn wunderte, was jener Mann über Hesiod schreibe, nämlich dass es Hesiod nicht reue, Falsches und Erfundenes zu schreiben. Und auch Camerarius selbst wisse nicht, was bei jenem Mann noch fehle, damit er diese Aussage erfülle. Camerarius werde die (künftigen) Briefe (Stiebars) treu verwahren und ggf. zurückschicken, falls dieser es wolle.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "Camerarius habe eine Antwort auf jenen Brief": Es ist unklar, auf welchen Kritiker und welche eigenen Schriften sich Camerarius bezieht. Erasmus von Rotterdam hatte Camerarius getadelt, vgl. Übersicht zum Briefwechsel mit Erasmus; allerdings dies erst im Jahr 1531. Auch die Behauptung, dass jener Kritiker C.' Namen bisher nie erwähnt habe, passt nicht zu der Tatsache, dass C. Erasmus 1524 in Basel besucht hatte und mit ihm gelegentlich Briefe wechselte.
  • Stiebar als früherer Hausgenosse des Erasmus ist ein geeigneter Vermittler gegenüber diesem. Allerdings ist nicht bekannt, dass Erasmus sich über Hesiod geäußert hätte.
  • Eine Umdatierung auf 1534 ist erwägenswert.
  • "Er habe (das beiliegende Schreiben an seinen Kritiker) mit dem 6.10. unterschrieben": Bisher ist kein gedruckter oder handschriftlicher Brief bekannt, auf den sich Camerarius beziehen könnte.
  • "Sollte Stiebar es erst danach absenden, werde dadurch auch kein Schaden entstehen und er solle einfach den Tag ändern (s. Anm.)": Evtl. auch so zu verstehen: Sollte Stiebar erst danach seine Schulden bezahlen können, werde dadurch auch kein Schaden entstehen, und er solle einfach den Tag ändern.

Literatur und weiterführende Links

  • Mayer 1952, S. 487.
  • OCEp 0178 (Erwähnung des Kritikers) und OCEp 0116 (Hesiod).
  • OCEp 0999: möglicherweise der vorangehende Brief C.' an St., dessen Gegenbriefe generell nicht erhalten sind: Erwähnung ähnlicher Themen; der erste Satz deutet auf schnelle Abfolge der Briefe hin.