Camerarius an Stiebar, 20.04.1529
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0981 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 20.04.1529, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Vinzenz Gottlieb (03.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0981 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 117-118 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1529/04/20 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 12. Cal. Maii. (im Druck: 29). Datierung ist fraglich (vgl. Anmerkungen) |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Interpretatio est somnii una |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Krankheit); Politische Neuigkeiten; Traum/Traumdeutung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | Ganzes Regest problematisch
Katechemata unklar --> Institutio? Zu Georg Vogler nochmal Mayer lesen und genauer erläutern und mit OCEp 0982 vergleichen Mit anderen Regesten über Kritiker vergleichen Pictor=Maler; Letzten Absatz korrigieren US dazuschreiben VG, 6.10.22:
Entstehungsort: evtl. auch auf der Heimreise von Speyer (Reichstag, vgl. MBW 770) AH, 03.05.23: Kommt evtl. 1535 in Frage? Vgl. dazu Beschreibung des Fußleidens hier und in den 1535er Hessus-Briefen OCEp 0115 und 0113. |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | Benutzer:JS |
Datumsstempel | 3.05.2023 |
Werksigle | OCEp 0981 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 20.04.1529, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Vinzenz Gottlieb (03.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0981 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 117-118 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1529/04/20 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 12. Cal. Maii. (im Druck: 29). Datierung ist fraglich (vgl. Anmerkungen) |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Interpretatio est somnii una |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Krankheit); Politische Neuigkeiten; Traum/Traumdeutung |
Datumsstempel | 3.05.2023 |
Absende- und Zielort mutmaßlich.
Regest
Camerarius' Traum könne nur auf eine Weise gedeutet werden, gemäß der Sentenz, dass der Donner, den man im Traum höre, eine Nachricht sei. Aber warum zitiere Camerarius nicht auf Griechisch: "Donnerschläge im Traum sind die Worte einer Botschaft" (Suda, beta 550). Nachdem Camerarius im Traum also einen Donner gehört hatte, habe er am nächsten Tag Stiebars Brief von Pictor erhalten. Neulich schon hatte Stiebar Pictor einen Brief übergeben, wie er Camerarius mitgeteilt hatte.
Aber jene Donnerschläge hätten Camerarius (in seinem Traum) völlig erschüttert, und so glaubte er, fast vollkommen nackt in einen Wald zu flüchten, wobei ein großes Unwetter herrschte. Unmittelbar auf diesen Traum folgte das Schreiben Stiebars, in dem er Camerarius bat, sich nicht (durch die Äußerungen eines Kritikers (s.u.)) verunsichern zu lassen, und es sei ratsam, Stiebars Ratschlag zu folgen. (Im Folgenden scheint Camerarius die Traumbilder mit dem Schreiben Stiebars in Verbindung zu bringen und so den Traum auf Stiebar zu beziehen.) Die unglücksverheißende Botschaft, die Camerarius im Traum gesehen habe, beziehe sich also auf Stiebar, ebenso wie auf Camerarus. Sie (beide) hätten nämlich die heuchlerische Bosheit jenes Mannes verlacht und wären ihm hinderlich gewesen.
Was aber habe Camerarius jemals geschrieben, das gedruckt wurde, außer nur ganz wenige kurze und pädagogische Werke? Umso lächerlicher sei es gewesen, dass jener Kritiker geschrieben hätte, den Schriften des Camerarius fehle der genius. Camerarius habe mit seinen Schriften nämlich weder Ruhm noch persönliche Vorteile erwerben wollen. Aber genug davon, damit Stiebar nicht glaube, diese Äußerungen beunruhigten ihn. Über seine Erwägungen (dann mehr) im persönlichen Gespräch, zu einigen Briefen Stiebars in Kürze.
Sein (körperliches) Leiden habe sich nun auf die Ferse verschoben. Wenn es so weitergehe, werde es irgendwann ganz verschwunden sein.
Die κατηχήματα (unklar) werde Camerarius sobald wie möglich schicken, da Stiebar gefragt habe.
Es heiße, "dem ihrigen" (wohl der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen) mißfielen diese Verfügungen (constitutiones; s. Anm.) und er leite eine Klage gegen den benachbarten (Fürsten) (vielleicht Georg (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)) ein. Dazu sei er vielleicht durch gewisse Leute verleitet worden. Aber Camerarius schere sich nicht darum. Um Stiebars willen wünsche er diesem Fürsten und der Heimat das Beste.
Camerarius habe es nicht ertragen können und wollen, wie der Maler (vielleicht Lukas Mysner?) ihn so lange ansah, und deswegen dessen Lohn von seinen Ersparnissen bezahlt. Er habe diesen Brief dem durchreisenden Dr. Coelius gegeben. Grüße an Camerarius' Freunde.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Es heiße, "dem ihrigen" (...) mißfielen diese Verordnungen": Möglicherweise bezieht sich der Absatz auf die Reformen Georg Voglers.
- Die Identität der κατηχήματα ist nicht klar: vielleicht handelt es sich um die Camerarius, Praecepta honestatis atque decoris puerilis, 1536. Zur Datierung siehe "Widmung und Entstehungskontext" auf der Werkseite. Demnach ist eine Entstehung im Jahr 1528 im Bereich des Möglichen.
- Vielleicht handelt es sich aber auch um eine protestantische Kirchenordnung. Dafür spricht die Gräzisierung des Titels, um Stiebars Ruf zu schützen: es hätte ihn belastet, wenn seine Beschäftigung mit protestantischen Beschäftigungen bekannt geworden wäre.
- "dass jener Kritiker geschrieben hätte, den Schriften des Camerarius fehle der genius": Wahrscheinlich bezieht sich diese Aussage auf den Brief des Erasmus von Rotterdam an Helius Eobanus Hessus vom 17. Mai 1531. Vgl. zu dem Brief Mundt 2004, S. XXV. genius entsprich natura des Erasmus-Briefes.
- Das würde aber eine Umdatierung auf 1532 oder später erfordern.
- Plausibel wäre das Jahr 1533, in dem Georg von Ansbach eine Kirchenordnung erließ (vgl. [1]).