Camerarius an Stiebar, 21.07.1536
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1007 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 21.07.1536, bearbeitet von Manuel Huth (13.07.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1007 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 145-146 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1536/07/21 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 12 Cal. Sextil. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Plane nihil erat quod scriberem |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Politische Neuigkeiten; Täufer; Französisch-habsburgischer Krieg (1536–1538) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | VG, 13.7.22: Der im ersten Absatz erwähnte, kürzlich versandte Brief ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wurde er nicht ediert, sofern nicht eine Fehldatierung vorliegt. |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:HIWI4; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 13.07.2022 |
Werksigle | OCEp 1007 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 21.07.1536, bearbeitet von Manuel Huth (13.07.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1007 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 145-146 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1536/07/21 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 12 Cal. Sextil. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | Würzburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Plane nihil erat quod scriberem |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Politische Neuigkeiten; Täufer; Französisch-habsburgischer Krieg (1536–1538) |
Datumsstempel | 13.07.2022 |
Absende- und Zielort mutmaßlich.
Regest
Camerarius hatte eigentlich nichts zu schreiben, zumal er erst vor wenigen Tagen einen umfangreichen Brief an Stiebar verschickt habe. Aber er wollte die seltene Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, zumal er glaubte, der Bote werde zu ihm zurückkehren und könne gleich einen etwaigen Antwortbrief Stiebars mitbringen.
Er mache sich Sorgen wegen des Krieges in Frankreich, habe aber nur in Erfahrung bringen können, dass Turin belagert und entschlossen verteidigt werde. Er habe die Anklageschrift Kaiser (Karls V.) (s. Anm.) sowie die französische Antwort gelesen. Camerarius sei zwar ein glühender Verehrer des Kaisers, aber dennoch hätten ihm einige Punkte an dessen Schrift nicht gefallen, über die dieser nicht in angemessener Weise gesprochen habe. Aber es scheine Camerarius verständlich, dass Karl V. in dieser Lage nicht auf deutsche oder italienische Berater zurückgegriffen habe. Nichts fürchte Camerarius mehr, als dass es zu einem Aufruhr in Deutschland komme. Wenn dies geschehen werde, werde all das, was es noch an Anstand und Redlichkeit gebe, auf schändliche Weise zerstört werden! Dann möge sich ihm die Erde auftun! Aber dies wolle er Gott überlassen. Aus vielen Gründen mache er sich Sorgen. Lebewohl.
Stiebar möge Marcellus (unbekannt) grüßen und bitten, an Camerarius zu schreiben. In Friesland, so heiße es, entstehe ein weiteres Zentrum der Aufständischen, das dem (Täuferreich) von Münster ähnele. Falls Stiebar mehr wisse, sollte er es ihm mitteilen. Grüße an (Lorenz) Fries und insbesondere an (Moritz von) Hutten.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Er habe die Anklageschrift Kaiser Karls V. gelesen": Am 17.04. hatte Karl V. den (abwesenden) französischen König vor dem Papst und dem Kardinalskollegium angeklagt, seine Friedensbemühungen immer wieder zu hintertreiben, und zu einem Gottesurteil herausgefordert. Möglicherweise bezieht sich Camerarius auf folgende Flugschrift: Franz I. von Frankreich, Warhafftige Copy (...), 1536.
Literatur und weiterführende Links
- Woitkowitz 2003, S. 179 (Auszug)