Camerarius an Stiebar, 19.08.1544
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1025 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 19.08.1544, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (10.06.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1025 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 171-172 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1544/08/19 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 14. Cal. Septembr. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Tuas literas quas scribis Halisbrunnae |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | Benutzer:HIWI4 |
Datumsstempel | 10.06.2024 |
Werksigle | OCEp 1025 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 19.08.1544, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (10.06.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1025 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 171-172 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1544/08/19 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 14. Cal. Septembr. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Tuas literas quas scribis Halisbrunnae |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches |
Datumsstempel | 10.06.2024 |
Regest
Camerarius habe Stiebars Brief aus Heilsbronn vom 28.7. am 4.8. erhalten, und daraufhin ein weiteres, etwas längeres Schreiben. In beiden Schreiben fiebere Stiebar der Ankunft des Camerarius entgegen, die dieser angeblich versprochen habe. Wenn Stiebar nun auf diese Reise dränge, scheine er sich also gleichsam auf eine Verpflichtung berufen zu können, die Camerarius (freiwillig) eingegangen sei. Aber erstens erinnere sich Camerarius nicht, ihm überhaupt etwas versprochen zu haben und zweitens, wenn Camerarius tatsächlich versprochen hätte, dass sie sich persönlich (träfen und) unterhielten, dann hätte er dies nicht ohne einen Vorbehalt getan, sondern nur unter der Voraussetzung, dass ihm die Reise möglich sei und sie sich problemlos einrichten lasse.
Nun sei dies aus vielen Gründen nicht möglich, insbesondere wegen der vielen Verpflichtungen seines Amtes (an der Universität Leipzig) und wegen der langen und gefährlichen Reise. Er wolle sich also lieber die Mühen und Kosten sparen, wenn kein zwingender Grund bestehe. Wenn Stiebar aber dennoch persönlich die Dienste des Camerarius in Anspruch nehmen oder mit ihm reden wolle – obgleich Camerarius nicht verstehe, wie Stiebar seine Dienste nützen oder ein gemeinsames Gespräch Freude bringen könne – und trotzdem glaube, ein Treffen sei von Vorteil für ihn, dann solle er es ruhig mitteilen. Camerarius werde dann alle persönlichen Dinge hintanstellen und sogar versuchen, sich von seinen öffentlichen Verpflichtungen zu befreien.
Er freue sich, dass Stiebar das (von Camerarius geschickte) Buch Freude bereitet habe, auch wenn das ja zwangsläufig so geschehen müsse, denn das Buch sei ja von Camerarius (s. Anm.). Aber er sei sicher, jene Arbeit nicht nur als Spielerei verfasst zu haben.
Er freue sich, dass das Werk auch Moritz von Hutten gefalle, wie Stiebar geschrieben habe. Dass Stiebar den von Camerarius empfohlenen Gast (Unbekannt) aufgenommen habe, freue ihn sehr.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "denn das Buch sei ja von Camerarius": Vielleicht handelt es sich um den folgenden Druck, dem ein Widmungsbrief an Stiebar vorangestellt ist: Camerarius, Commentarii explicationum in reliquos quatuor libros Ciceronis Tusculanarum quaestionum (Druck), 1543.
- Das erwähnte Amt ist Camerarius' erstes Rektorat an der Universität Leipzig (vgl. Woitkowitz 2003, S. 41) im Sommersemester 1544.