Camerarius an Oporinus, 03.1540

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Oporinus, 13.01.153813 Januar 1538 JL
 Briefdatum
Camerarius an Oporinus, 03.15401540 JL
 Briefdatum
Camerarius an Oporinus, 15.03.155615 März 1556 JL
Camerarius an Oporinus, 25.08.156025 August 1560 JL
Camerarius an Oporinus, 07.03.15627 März 1562 JL
Werksigle OCEp 1492
Zitation Camerarius an Oporinus, 03.1540, bearbeitet von Marion Gindhart (17.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1492
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Bonincontri, De rebus naturalibus et divinis, 1540
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. N4v-O2v
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Oporinus
Datum 1540
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Die Ausgabe, in der das Briefgedicht enthalten ist, datiert auf März 1540 (Kolophon).
Unscharfes Datum Beginn 1540/03/01
Unscharfes Datum Ende 1540/03/31
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Basel
Gedicht? ja
Incipit Quam legis, hanc scriptam Ioachimus reddo, salutem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung Das Gedicht soll eine briefliche Anfrage des Oporinus nach Termin und Folgen der bevorstehenden Sonnenfinsternis beantworten. Camerarius will nach dem Schema der 12 Häuser verfahren. Als Termin für die Eklipse gibt er den 7. April am frühen Morgen (1. Tagesstunde) an, er beschreibt den Eindruck, der sich für einen Himmelsbeobachter ergeben werde, und nennt die Konstellationen zu Beginn der Eklipse. Die Folgen seien grundsätzlich negativ (mit Liste und planetarischen Einflüssen). Gefährdet seien vor allem exponierte Persönlichkeiten, doch drohten auch Unglücke wie Seuchen und Krieg. Diese werden noch vor Ablauf des August eintreten. Jedoch bestehe Rettung in Gott.
Anlass Sonnenfinsternis 07.04.1540
Register Briefgedicht; Sonnenfinsternis; Astronomie; Astrologie; Horoskop/Thema coeli
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MG
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 17.12.2019
Werksigle OCEp 1492
Zitation Camerarius an Oporinus, 03.1540, bearbeitet von Marion Gindhart (17.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1492
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Bonincontri, De rebus naturalibus et divinis, 1540
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. N4v-O2v
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Oporinus
Datum 1540
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Die Ausgabe, in der das Briefgedicht enthalten ist, datiert auf März 1540 (Kolophon).
Unscharfes Datum Beginn 1540/03/01
Unscharfes Datum Ende 1540/03/31
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Basel
Gedicht? ja
Incipit Quam legis, hanc scriptam Ioachimus reddo, salutem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Kurzbeschreibung Das Gedicht soll eine briefliche Anfrage des Oporinus nach Termin und Folgen der bevorstehenden Sonnenfinsternis beantworten. Camerarius will nach dem Schema der 12 Häuser verfahren. Als Termin für die Eklipse gibt er den 7. April am frühen Morgen (1. Tagesstunde) an, er beschreibt den Eindruck, der sich für einen Himmelsbeobachter ergeben werde, und nennt die Konstellationen zu Beginn der Eklipse. Die Folgen seien grundsätzlich negativ (mit Liste und planetarischen Einflüssen). Gefährdet seien vor allem exponierte Persönlichkeiten, doch drohten auch Unglücke wie Seuchen und Krieg. Diese werden noch vor Ablauf des August eintreten. Jedoch bestehe Rettung in Gott.
Anlass Sonnenfinsternis 07.04.1540
Register Briefgedicht; Sonnenfinsternis; Astronomie; Astrologie; Horoskop/Thema coeli
Datumsstempel 17.12.2019


Titel

De solaris luminis obscuratione, quae accidet anno a Christo nato, M.D.XXXX. septimo Idus Aprilis, mane hora quae debebat esse diei prima, ad Ioannem Oporinum Ioachimi Camerarii elegidion.

Regest

Das Gedicht (75 Distichen) soll eine briefliche Anfrage des Oporinus beantworten, und zwar: wann die bevorstehende Sonnenfinsternis eintreten, welche Ereignisse sie nach sich ziehen und wer davon betroffen sein werde. Für die Deutung werde Camerarius nach dem Schema der 12 Häuser verfahren. Als Archeget einer gelungenen Vorhersage wird Thales von Milet angeführt (Sonnenfinsternis vom 28.05.585 v.Chr.). Als Termin für die bevorstehende Eklipse gibt Camerarius den frühen Morgen (1. Tagesstunde) des 7. April an. Er beschreibt den Eindruck, der sich für einen Himmelsbeobachter ergibt (Veränderung des Dämmerungsverlaufes, z.B. noch sichtbare Fixsterne), und nennt die Konstellationen zu Beginn der Eklipse. Die Folgen seien grundsätzlich negativ (vv. 73f.: Ergo malum semper terris afferre putandum, / vitalis subitum luminis interitum.). Es folgt eine entsprechende Liste mit dem Verweis, dass Jupiter und Venus mäßigenden Einfluss ausübten, Saturn aber mächtig sei (v. 94: Saturni sunt haec tempora plena malis). Gefährdet seien v.a. exponierte Persönlichkeiten, doch drohten auch Unglücke wie Seuchen und Krieg. Diese werden noch vor Ablauf des August eintreten. Jedoch bestehe Rettung in Gott, der in seiner Allmacht die Übel abmildern könne, wenn er darum gebeten werde. Abschließend beschwört Camerarius die ungetrübte Freundschaft mit Oporinus.

(Marion Gindhart)

Anmerkungen

Enstehungs- und Zielort sind erschlossen.