Camerarius an Crato, 12.04.1563
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1171 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 12.04.1563, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (16.10.2025), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1171 |
Besitzende Institution | Paris, BSG |
Signatur, Blatt/Seite | Ms 1456, Bl. 453 r-v |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 358-359 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1563/04/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Jahr ermittelt (s. Hinweise zur Datierung). |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Meas certe literas debuisti tum habere, cum Iacobo sunt datae tuae |
Link zur Handschrift | https://archive.org/details/MS1456 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | gesehen |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:AK |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 16.10.2025 |
Werksigle | OCEp 1171 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 12.04.1563, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (16.10.2025), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1171 |
Besitzende Institution | Paris, BSG |
Signatur, Blatt/Seite | Ms 1456, Bl. 453 r-v |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 358-359 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1563/04/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Jahr ermittelt (s. Hinweise zur Datierung). |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Meas certe literas debuisti tum habere, cum Iacobo sunt datae tuae |
Link zur Handschrift | https://archive.org/details/MS1456 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 16.10.2025 |
Hinweise zur Datierung
- Überlieferungslage: die natali meo ordiente annum aetatis LXIII (Abschrift) = 12.4.1562; die natali meo, qui orditur annum aetatis 64 (Druck) = 12.4.1563; überdies infolge wohl mißverstandener Datierung im Briefband unter Briefen des Jahres 1564 eingeordnet
- Thematisch unmittelbar verwandt mit http://wiki.camerarius.de/OCEp_1167 und http://wiki.camerarius.de/OCEp_1168 aus dem Frühjahr 1563
- Camerarius war im Frühjahr 1562 in Bamberg. Der Wortlaut des Briefs läßt jedoch die Annahme nicht zu, daß er in Bamberg entstanden ist.
- Obwohl davon auszugehen ist, daß dieser wie andere Briefe in der Pariser Handschrift getreue Kopien der verlorenen Originale sind (während die Datierungen in den Briefbänden der Camerarius-Söhne wiederholt Ungenauigkeiten und Uminterpretationen zeigen), ist in diesem Fall aus den genannten inhaltlichen Gründen dem gedruckten Datum der Vorzug zu geben.
(unter Verwendung frdl. Hinweise von Torsten Woitkowitz, Leipzig)
Regest
Crato sollte Camerarius' Brief zu dem Zeitpunkt erhalten haben, als Crato seinen Brief an Jakob (s. Anm.) übergeben habe, wenn sich der andere (sc. Camerarius' Briefbote) nach Erhalt des Briefes beeilt habe oder ihn überhaupt überbracht habe.
Camerarius habe Crato aber offen und wegen ihrer Freundschaft auch deutlich seine Meinung über die Angelegenheiten gesagt, bezüglich derer Crato sie hatte hören wollen. Und bei dieser Meinung bleibe er immer noch. Denn dass Crato zu dieser Sache so etwas wie eine Anklage (s. Anm.) auf gerichtliche und anschuldigende Weise geschrieben habe, scheine irgendwie nicht zu seiner Person zu passen und seinem Fall mehr geschadet als genützt zu haben. Deshalb glaube Camerarius, dass Crato die Angelegenheit eher mit einer kurzen öffentlichen und allgemeinen Bemerkung abhandeln als deutlich und ausführlich ausdiskutieren sollte. Dabei müsse Camerarius Crato aber nicht Pläne oder Methoden an die Hand geben, da er sie selbst kenne wie kein anderer. Denn wenn man das einfügen würde, was Camerarius sich hätte ausdenken können, würde es ganz anders von Cratos wortreichem Stil abweichen, da Camerarius' Stil täglich trockener oder wenigstens knapper werde. Camerarius sei also zu der Ansicht gelangt, dass Crato seine Schrift abmildern sollte. Wenn Crato ihm zustimme, sollte er sie in jenem Teil, in dem er anklage oder sich verteidige, ändern und korrigieren. Wenn er es aber so, wie er es geschrieben habe, herausgeben wolle, solle er sich gewiss sein, dass Camerarius weder seine Absicht noch seine Tat tadeln werde. Denn Crato müsse ja besser wissen als er, was ihn bewege und was er betrachten wolle, wenn er so etwas schreibe. Denn Crato quäle diese Angelegenheit, und ihm seien die Umstände und Personen bekannt.
Grüße an Crato und seine Familie, auch von Camerarius' Familie (s. Anm.). Lebewohl.
(Anne Kram)
Anmerkungen
- "Jakob": Ein Briefbote namens Jakob wird auch im Brief vom 1.2.1565 erwähnt.
- "wie eine Anklage": Nur in der Abschrift enthalten: quasi accusationem.
- "auch von Camerarius' Familie": Grußformel im Druck gekürzt.
- Die Auseinandersetzung, in welche Camerarius hier mäßigend einzugreifen sucht, dürfte eine Kontroverse zwischen Paracelsisten und Vertretern der hippokratisch-galenischen Medizin in Breslau betreffen, in deren Verlauf Crato sich mit schweren Vorwürfen von paracelsistischer Seite, aber offenbar infolgedessen auch von seiten der Stadt ausgesetzt sah. Bezugspunkt ist wohl Cratos polemische Vorrede an Bürger- und Ärzteschaft von Breslau (1.7.1563), die er seiner In Cl. Galeni divinos libros Methodi therapeutices Perioche Methodica (VD16 C 5709, Bl. † 2r-† 3v; Dig.: https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11001024-1) voranstellte. In dieser 'Verteidigungsrede' (Cam. verwendet das Wort δικανικῶς) klingen aber auch bereits Unstimmigkeiten über Cratos Konfession an; die im vorliegenden Brief von Camerarius kommentierte Angelegenheit Cratos könnte somit auch schon die wenig später in Briefen thematisierten konfessionellen Angriffe gegen Crato in Breslau bezeichnen. Vgl. die Anmerkungen zu Camerarius an Crato, 05.06.1563.