Camerarius an Fabricius, 27.08.1556
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0857 |
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Zitation | Camerarius an Fabricius, 27.08.1556, bearbeitet von Manuel Huth (19.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0857 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 503-505 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg Fabricius |
Datum | 1556/08/27 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Jahr mutmaßlich (im Druck: 6. Cal. VIIbris. (o.J.)); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Meißen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod filium meum mihi commendas, facis humaniter |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Familie); Biographisches (Universitätswesen); Gnesiolutheranismus |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 19.09.2018 |
Werksigle | OCEp 0857 |
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Zitation | Camerarius an Fabricius, 27.08.1556, bearbeitet von Manuel Huth (19.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0857 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 503-505 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg Fabricius |
Datum | 1556/08/27 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Jahr mutmaßlich (im Druck: 6. Cal. VIIbris. (o.J.)); s. Hinweise zur Datierung |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Meißen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod filium meum mihi commendas, facis humaniter |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Familie); Biographisches (Universitätswesen); Gnesiolutheranismus |
Datumsstempel | 19.09.2018 |
Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.
Hinweise zur Datierung
Die im letzten Abssatz erwähnte bevorstehende Reise des (Ludwig Camerarius) an die Meißener Fürstenschule wird bereits in einem anderen Brief aus dem Jahr 1556 erwähnt (vgl. Camerarius an Fabricius, nach dem 22.04.1556).
Regest
Es sei sehr freundlich, dass Fabricius Camerarius seinen Sohn (Philipp) empfehle. Was sich Camerarius (für ihn) wünsche, könne nicht verborgen bleiben, was aber geschehen werde, liege nicht in seiner Hand.
Die Schüler des Fabricius (vestri pueri) werden zu den anderen gebracht, die von den Schulen hierher (an die Universität Leipzig) geschickt wurden, um Theologen zu werden. Camerarius werde es ihnen gegenüber nicht an Achtung mangeln lassen. Aber Fabricius wisse, dass diese Dinge nicht nach dem Willen des Camerarius geregelt würden. Soweit dazu.
Fabricius habe in seinem letzten Brief geschrieben, es tue ihm sehr leid, dass ein bestimmtes Gespräch nicht stattgefunden habe und dass er glaube, Camerarius könne und müsse irgendetwas tun. Aber Camerarius habe nicht bestimmen können, was das sein solle, und könne es finde es immer noch nicht heraus. Zweifellos beunruhige auch Fabricius die Notlage des Staates (s. Anm.). Aber was gewisse Akteure, Pläne und Handlungen betreffe, irre Fabricius sich manchmal. Camerarius könne und wolle sich gar nicht in diese Angegelegenheiten einmischen. Es gebe bereits genug andere Leute, die sich darum kümmerten.
Camerarius strebe nur nach der göttlichen Wahrheit. Andere mochten Streit suchen und eifersüchtig sein, Camerarius aber nehme die Verleumdungen und Schmähungen gewisser Leute gelassen hin. Fabricius möge bitte darüber nachdenken, was Camerarius in dieser Angelegenheit tun solle, dem man ihm zu unrecht vorwerfe, er verdrehe den Meinung und Ansicht anderer (s. Anm.). Freilich erschrecke ihn dieser Vorwurf. Das Gemeinwesen, das sich ein wenig gefestigt hatte, werde nun durch den Mutwillen, die Schlechtigkeit und die Bosheit einiger zerfleischt, und zu einem schwierigen Zeitpunkt und einer gefährlichen Situation würden Anlässe für größere Streitigkeiten, was für Camerarius am Schlimmsten sei, dass sich dieses Übel nicht kurieren lasse und den meisten alle Schriften des Camerarius (omnia nostra) sehr verhasst seien. Er vertraue auf Gott. Es wundere ihn, dass einige weise und redliche Männer nicht bemerkten, wohin die offensichtlichen Manöver einiger führten. Aber Camerarius habe sich entschlossen, nicht darüber reden. Fabricius habe sicherlich eine hohe Meinung von Camerarius, andere sollten ruhig reden und schreiben, was sie wollten. Camerarius wolle ihnen künftig aus dem Wege gehen. Das werde zwar eine "phrygische" Weisheit sein (s. Anm.), aber es sei besser, wenigstens spät vernünftig zu sein, als unaufhörlich mit den wahnsinnigen unvernünftig. Er wolle sich seinen literarischen Sutdien wirdmen und alles Weitere Anderen überlassen.
Das Geld, das er - wie ihm sein Sohn mitteilte - (Fabricius) schulde, habe er dem Boten übergeben und auch dessen Reise bezahlt. Grüße an Fabricius' Kollegen und den Verwalter (der Meißener Fürstenschule Johann Faust). Sein anderer Sohn (wohl Ludwig Camerarius) werde an die Stelle des ersten (an der Meißener Schule) treten, sobald er (aus Zwickau) von Esrom (Rüdinger) hierher (nach Leipzig) gekommen sei.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "die Notlage des Staates": Gemeint sind wohl die Auseinandersetzungen mit den Gnesiolutheranern.
- "dem man ihm zu unrecht vorwerfe, er verdrehe den Meinung und Ansicht anderer": Vielleicht beziehen sich die Vorwürfe auf die Publikation der Drucke Camerarius, Querela Martini Luteri (Druck), 1554, Camerarius et al., Querela Martini Luteri et al., 1555 und Camerarius, Epilogus de Querela Somnii (Druck), 1555/56.
- "phrygische Weisheit": Gemeint ist wohl, dass es keine mutige Entscheidung ist.