Camerarius an Oporinus, 01.09.1566: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn Ernst ([[Erwähnte Person::Ernst Vögelin|Vögelin]]) zu der besagten Messe aufgebrochen wäre, hätte sich Camerarius die Mühe dieses Schreibens ersparen können und hätte auch nicht Oporinus, der von seinen Beschäftigungen beansprucht werde, mit der Lektüre dieses Briefes belästigen müssen. Aber da dieser hier (in Leipzig) geblieben sei, müsse nun Camerarius an Oporinus schreiben. Die [[Erwähntes Werk::Diverse, Commentationes de comoedia, 1568|Plautus-Edition]] liege nun in Oporins Händen. Er solle damit machen, was er für richtig halte. camerarius sehe keinen Grund, warum Oporinus - wie er meine - Gehässigkeiten fürchten müsse, weil dieser Druck aus seiner Offizin hervorgegangen sei. Aber wie gesagt, er solle tun, was er für das Beste halte. Das Werk zu Plautus sei ausgezeichnet, und er höre, dass es von klugen Leuten als Kunstwerk gelobt werden. Sicherlich hätte es vieles gegeben, was er hätte anmerken, verzeichne und hervorheben (''notare, indicare, exponere'') können. Aber dies hätte, wie er zuvor geschrieben habe, zu viel zusätzlichen Aufwand abverlangt | Wenn Ernst ([[Erwähnte Person::Ernst Vögelin|Vögelin]]) zu der besagten Messe aufgebrochen wäre, hätte sich Camerarius die Mühe dieses Schreibens ersparen können und hätte auch nicht Oporinus, der von seinen Beschäftigungen beansprucht werde, mit der Lektüre dieses Briefes belästigen müssen. Aber da dieser hier (in Leipzig) geblieben sei, müsse nun Camerarius an Oporinus schreiben. Die [[Erwähntes Werk::Diverse, Commentationes de comoedia, 1568|Plautus-Edition]] liege nun in Oporins Händen. Er solle damit machen, was er für richtig halte. camerarius sehe keinen Grund, warum Oporinus - wie er meine - Gehässigkeiten fürchten müsse, weil dieser Druck aus seiner Offizin hervorgegangen sei. Aber wie gesagt, er solle tun, was er für das Beste halte. Das Werk zu Plautus sei ausgezeichnet, und er höre, dass es von klugen Leuten als Kunstwerk gelobt werden. Sicherlich hätte es vieles gegeben, was er hätte anmerken, verzeichne und hervorheben (''notare, indicare, exponere'') können. Aber dies hätte, wie er zuvor geschrieben habe (in seinem [[Erwähntes Werk::Camerarius an Oporinus, 01.03.1566|Brief vom 01.03.1566]]), zu viel zusätzlichen Aufwand abverlangt | ||
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Version vom 1. Mai 2019, 08:45 Uhr
| Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||
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| Werksigle | OCEp 1283 |
|---|---|
| Zitation | Camerarius an Oporinus, 01.09.1566, bearbeitet von Manuel Huth und Jochen Schultheiß (01.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1283 |
| Besitzende Institution | |
| Signatur, Blatt/Seite | |
| Ausreifungsgrad | Druck |
| Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
| Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 542-544 |
| Zweitdruck in | |
| Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
| Sonstige Editionen | |
| Wird erwähnt in | |
| Fremdbrief? | ja |
| Absender | Joachim Camerarius I. |
| Empfänger | Johann Oporinus |
| Datum | 1566/09/01 |
| Datum gesichert? | ja |
| Bemerkungen zum Datum | Cal. VIIbr. |
| Unscharfes Datum Beginn | |
| Unscharfes Datum Ende | |
| Sprache | Latein |
| Entstehungsort | Leipzig |
| Zielort | o.O. |
| Gedicht? | nein |
| Incipit | Si noster Ernestus ad mercatum istuc esset profectus |
| Link zur Handschrift | |
| Regest vorhanden? | ja |
| Paratext ? | nein |
| Paratext zu | |
| Kurzbeschreibung | |
| Anlass | |
| Register | Drucklegung |
| Handschrift | unbekannt |
| Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
| Notizen | |
| Wiedervorlage | ja |
| Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:JS |
| Gegengelesen von | |
| Datumsstempel | 1.05.2019 |
| Werksigle | OCEp 1283 |
|---|---|
| Zitation | Camerarius an Oporinus, 01.09.1566, bearbeitet von Manuel Huth und Jochen Schultheiß (01.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1283 |
| Ausreifungsgrad | Druck |
| Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
| Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 542-544 |
| Wird erwähnt in | |
| Fremdbrief? | ja |
| Absender | Joachim Camerarius I. |
| Empfänger | Johann Oporinus |
| Datum | 1566/09/01 |
| Datum gesichert? | ja |
| Bemerkungen zum Datum | Cal. VIIbr. |
| Sprache | Latein |
| Entstehungsort | Leipzig |
| Zielort | o.O. |
| Gedicht? | nein |
| Incipit | Si noster Ernestus ad mercatum istuc esset profectus |
| Regest vorhanden? | ja |
| Paratext ? | nein |
| Register | Drucklegung |
| Datumsstempel | 1.05.2019 |
Regest
Wenn Ernst (Vögelin) zu der besagten Messe aufgebrochen wäre, hätte sich Camerarius die Mühe dieses Schreibens ersparen können und hätte auch nicht Oporinus, der von seinen Beschäftigungen beansprucht werde, mit der Lektüre dieses Briefes belästigen müssen. Aber da dieser hier (in Leipzig) geblieben sei, müsse nun Camerarius an Oporinus schreiben. Die Plautus-Edition liege nun in Oporins Händen. Er solle damit machen, was er für richtig halte. camerarius sehe keinen Grund, warum Oporinus - wie er meine - Gehässigkeiten fürchten müsse, weil dieser Druck aus seiner Offizin hervorgegangen sei. Aber wie gesagt, er solle tun, was er für das Beste halte. Das Werk zu Plautus sei ausgezeichnet, und er höre, dass es von klugen Leuten als Kunstwerk gelobt werden. Sicherlich hätte es vieles gegeben, was er hätte anmerken, verzeichne und hervorheben (notare, indicare, exponere) können. Aber dies hätte, wie er zuvor geschrieben habe (in seinem Brief vom 01.03.1566), zu viel zusätzlichen Aufwand abverlangt (Jochen Schultheiß)