Camerarius an Oporinus, 01.09.1566
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1283 |
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Zitation | Camerarius an Oporinus, 01.09.1566, bearbeitet von Manuel Huth und Jochen Schultheiß (24.01.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1283 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 542-544 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Oporinus |
Datum | 1566/09/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Cal. VIIbr. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Si noster Ernestus ad mercatum istuc esset profectus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Drucklegung; Polemik (literarisch) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:JS |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 24.01.2024 |
Werksigle | OCEp 1283 |
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Zitation | Camerarius an Oporinus, 01.09.1566, bearbeitet von Manuel Huth und Jochen Schultheiß (24.01.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1283 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 542-544 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Oporinus |
Datum | 1566/09/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Cal. VIIbr. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Si noster Ernestus ad mercatum istuc esset profectus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Drucklegung; Polemik (literarisch) |
Datumsstempel | 24.01.2024 |
Regest
Wenn Ernst (Vögelin) zu der besagten Messe aufgebrochen wäre, hätte sich Camerarius die Mühe dieses Schreibens ersparen können und hätte auch nicht Oporinus, der von seinen Beschäftigungen beansprucht werde, mit der Lektüre dieses Briefes belästigen müssen. Aber da dieser hier (in Leipzig) geblieben sei, müsse nun Camerarius an Oporinus schreiben. Die Plautus-Edition liege nun in den Händen des Adressaten (Anm. 1). Er solle damit machen, was er für richtig halte. Camerarius sehe keinen Grund, warum Oporinus - wie dieser selbst meine - Gehässigkeiten fürchten müsse, weil dieser Druck aus seiner Offizin hervorgegangen sei. Aber wie gesagt, er solle tun, was er für das Beste halte. Das Werk zu Plautus sei ausgezeichnet, und Camerarius höre, dass es von klugen Leuten als Kunstwerk gelobt werde. Sicherlich hätte es vieles gegeben, was er hätte anmerken, verzeichnen und erklären (notare, indicare, exponere) können. Aber dies hätte, wie er zuvor geschrieben habe (in seinem Brief vom 01.03.1566), zu viel zusätzlichen Aufwand verlangt. Es müsse noch etwas übrig gelassen werden, was diejenigen, die diese literarische Gattung behandelten, ausführlicher erklären, verbessern und in Übereinstimmung bringen könnten, wobei sie dann auch Camerarius' Leistung zerpflücken und auseinandernehmen könnten. (Camerarius führt zur Rechtfertigung seiner Auffassung an:) Erstens sei das Wesensmerkmal eines Grammatikers, dass er gewisse Dinge außer Acht lasse und sich in manchem täusche. Zweitens bringe eine solche Sorgfalt bei der Säuberung alter Schriften und - er füge hinzu - auch die Recherche in den jüngeren Kommentierungen anderer - die Erkenntnisse in den freien Künsten immer ein Stück voran. Niemals habe ihn jedoch ein Tadler seiner Werke kränken können: Wenn ein solcher zu Recht und freundlich kritisiere, müsse man ihm hierfür Dank abstatten. Wenn er dies aber zu Unrecht sowie in verleumderischer und herabwürdigender Form tue, räche er sich an sich selbst. Aber hierüber habe Camerarius schon ein andermal an Oporinus geschrieben.
Es bleibe nur zu sagen, dass der Drucker mit Camerarius' Werk machen solle, was er für angemessen halte. Er lasse ihm sogar die freie Entscheidung, ob er es überhaupt drucken oder zurückhalten wolle. Hierzu nun genug.
Ernst (Vögelin) habe Camerarius von Oporins Versuch berichtet, die Werke Ciceros herauszugeben (Anm. 2). Oporins Bemühungen um die Mehrung der Wissenschaften, insbesondere durch seine Ausgaben zentraler antiker Autoren in beiden Sprachen, wisse Camerarius sehr zu schätzen. Deshalb begrüße er das besagte Unternehmen sehr. Gerne sei er bereit, hierbei unterstützend mitzuwirken. Erst kürzlich sei eine von Denis Lambin korrigierte und erläuterte Gesamtausgabe zu Cicero herausgekommen. Diese sei sehr ansehnlich. Oprinus werde sie sicherlich als nützlich und passend für sein Vorhaben einschätzen. Aber er werde vielleicht auch andere Hilfsmittel haben, und Camerarius vertraue darauf, dass ihm auch Vögelin eine Stütze sein werde.
Mehr gebe es nicht zu schreiben. Die Abfassung zahlreicher anderer Werke habe Camerarius ziemlich erschöpft. Lebewohl!
(Jochen Schultheiß)
Anmerkungen
- Anm. 1: Diese Neuauflage der Plautus-Komödien ist nie gedruckt worden.
- Anm. 2: Zu der hier angesprochenen Ciceroausgabe Oporins ist es wohl nicht mehr gekommen.