Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Fabricius, 22.04.155422 April 1554 JL
Camerarius an Fabricius, nach dem 30.10.155328 November 1553 JL
Camerarius an Fabricius, 28.07.155328 Juli 1553 JL
 Briefdatum
Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555Dezember 1554 JL
 Briefdatum
Camerarius an Fabricius, kurz nach dem 02.07.15551555 JL
Camerarius an Fabricius, 30.04.15XX30 April 1555 JL
Camerarius an Fabricius, 09.155524 September 1555 JL
Werksigle OCEp 0855
Zitation Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0855
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 501-502
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg Fabricius
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum (im Druck o.D.; s. Hinweise zur Datierung)
Unscharfes Datum Beginn 1554-12
Unscharfes Datum Ende 1555-01
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Meißen
Gedicht? nein
Incipit Litteras tuas accepi, sed qui reddidit
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Fürstenschule (Meißen); Kommentar; Textkritik; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen VG, 2.8.22: In Bezug auf (Georg) Sabinus (hinsichtlich seiner Berufung an die Universität Leipzig) habe man keine Erfolge gemacht." Vgl. OCEp 0897 und OCEp 0495. (Hinweis von ToWo)
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:HIWI4; Benutzer:US; Benutzer:VG
Datumsstempel 29.06.2023
Werksigle OCEp 0855
Zitation Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0855
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 501-502
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg Fabricius
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum (im Druck o.D.; s. Hinweise zur Datierung)
Unscharfes Datum Beginn 1554-12
Unscharfes Datum Ende 1555-01
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Meißen
Gedicht? nein
Incipit Litteras tuas accepi, sed qui reddidit
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Fürstenschule (Meißen); Kommentar; Textkritik; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch
Datumsstempel 29.06.2023


Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.

Hinweise zur Datierung

Das im Brief erwähnte Protokoll wurde am 10.01.1555 verschickt; vgl. MBW, Nr. 7381, und http://www.aerztebriefe.de/id/00003924 (mit Regest).

Regest

Camerarius habe den Brief des Fabricius erhalten, aber dessen Bote sei nicht zu ihm zurückgekehrt (so dass Camerarius nicht direkt antworten konnte). Als er das Schreiben erhielt, sei Philipp (Melanchthon) anwesend gewesen. (Gemeinsam) hätten sie den Bericht ihrer Inspektion (der Fürstenschule St. Afra) ausgearbeitet und bereits vollendet. Er müsse nur noch verschickt werden, was sicherlich in den nächsten Tagen geschehen werde. Dem Verwalter (der Fürstenschule) (sc. Johann Roßbach) seien einige Schriftstücke zum Transport (nach Meißen) übergeben worden. Hätte Camerarius genug Zeit, würde er selbst zu Fabricius reisen, aber seine Pflichten hielten ihn davon ab und Fabricius habe ja schon (Leonhard) Badehorn bei sich. Camerarius werde die Reise ein andermal nachholen.

Bezüglich der Serviana (s. Anm.) könne Camerarius seine Meinung nicht ändern, dass Servius Honoratus nicht der Verfasser sei, der ja hochgelehrt und sehr sorgfältig gewesen sein solle. Deshalb vermute Camerarius, dass irgendein anderer Grammatiker die hervorragende und stattliche Schrift verschlechtert habe, indem er die Betrachtungen des Servius verstümmelte und eigene Bemerkungen beifügte. Fabricius könne nicht entgangen sein, zu welchen Verlusten dieses verbreitete Übel geführt habe. Dies verstoße gegen das bei Synesius überlieferte pythagoreische Gesetz, Büchern nichts hinzuzufügen und bei der ersten Hand zu bleiben (Synesios, Dion 16). Aber Camerarius werde seine Meinung so vertreten, dass er die des Fabricius zugleich nicht tadle.

In Bezug auf (Georg) Sabinus habe man keinen Erfolg gehabt (hinsichtlich seiner Berufung an die Universität (Leipzig), vgl. OCEp 0897). Fabricius könne davon mehr von Badehorn erfahren, der auch dem Hiob (Magdeburg) berichten werde, welche Stellung der Junge seines Verwandten (Unbekannt) bei ihm (sc. Sabinus?) haben werde.

Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "Bezüglich der Serviana": Vielleicht bezieht sich Camerarius auf den (allerdings erst 1600 veröffentlichten) Servius auctus.