Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0855 |
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Zitation | Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0855 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 501-502 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg Fabricius |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum (im Druck o.D.; s. Hinweise zur Datierung) |
Unscharfes Datum Beginn | 1554-12 |
Unscharfes Datum Ende | 1555-01 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Meißen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Litteras tuas accepi, sed qui reddidit |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Fürstenschule (Meißen); Kommentar; Textkritik; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | VG, 2.8.22: In Bezug auf (Georg) Sabinus (hinsichtlich seiner Berufung an die Universität Leipzig) habe man keine Erfolge gemacht." Vgl. OCEp 0897 und OCEp 0495. (Hinweis von ToWo) |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:HIWI4; Benutzer:US; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Werksigle | OCEp 0855 |
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Zitation | Camerarius an Fabricius, 12.1554/01.1555, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0855 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 501-502 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg Fabricius |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum (im Druck o.D.; s. Hinweise zur Datierung) |
Unscharfes Datum Beginn | 1554-12 |
Unscharfes Datum Ende | 1555-01 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Meißen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Litteras tuas accepi, sed qui reddidit |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Fürstenschule (Meißen); Kommentar; Textkritik; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.
Hinweise zur Datierung
Das im Brief erwähnte Protokoll wurde am 10.01.1555 verschickt; vgl. MBW, Nr. 7381, und http://www.aerztebriefe.de/id/00003924 (mit Regest).
Regest
Camerarius habe den Brief des Fabricius erhalten, aber dessen Bote sei nicht zu ihm zurückgekehrt (so dass Camerarius nicht direkt antworten konnte). Als er das Schreiben erhielt, sei Philipp (Melanchthon) anwesend gewesen. (Gemeinsam) hätten sie den Bericht ihrer Inspektion (der Fürstenschule St. Afra) ausgearbeitet und bereits vollendet. Er müsse nur noch verschickt werden, was sicherlich in den nächsten Tagen geschehen werde. Dem Verwalter (der Fürstenschule) (sc. Johann Roßbach) seien einige Schriftstücke zum Transport (nach Meißen) übergeben worden. Hätte Camerarius genug Zeit, würde er selbst zu Fabricius reisen, aber seine Pflichten hielten ihn davon ab und Fabricius habe ja schon (Leonhard) Badehorn bei sich. Camerarius werde die Reise ein andermal nachholen.
Bezüglich der Serviana (s. Anm.) könne Camerarius seine Meinung nicht ändern, dass Servius Honoratus nicht der Verfasser sei, der ja hochgelehrt und sehr sorgfältig gewesen sein solle. Deshalb vermute Camerarius, dass irgendein anderer Grammatiker die hervorragende und stattliche Schrift verschlechtert habe, indem er die Betrachtungen des Servius verstümmelte und eigene Bemerkungen beifügte. Fabricius könne nicht entgangen sein, zu welchen Verlusten dieses verbreitete Übel geführt habe. Dies verstoße gegen das bei Synesius überlieferte pythagoreische Gesetz, Büchern nichts hinzuzufügen und bei der ersten Hand zu bleiben (Synesios, Dion 16). Aber Camerarius werde seine Meinung so vertreten, dass er die des Fabricius zugleich nicht tadle.
In Bezug auf (Georg) Sabinus habe man keinen Erfolg gehabt (hinsichtlich seiner Berufung an die Universität (Leipzig), vgl. OCEp 0897). Fabricius könne davon mehr von Badehorn erfahren, der auch dem Hiob (Magdeburg) berichten werde, welche Stellung der Junge seines Verwandten (Unbekannt) bei ihm (sc. Sabinus?) haben werde.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Bezüglich der Serviana": Vielleicht bezieht sich Camerarius auf den (allerdings erst 1600 veröffentlichten) Servius auctus.