Camerarius an Crato, 12.04.1562
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1171 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 12.04.1562, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (30.07.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1171 |
Besitzende Institution | Paris, BSG |
Signatur, Blatt/Seite | Ms 1456, Bl. 453 r-v |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 358-359 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1562/04/12 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | die natali meo ordiente annum aetatis LXIII (Abschrift) = 12.4.1562; die natali meo, qui orditur annum aetatis 64 (Druck) = 12.4.1563, aber mglw. infolge mißverstandener Datierung unter Briefen des Jahres 1564 eingeordnet (s. Hinweise zur Datierung) |
Unscharfes Datum Beginn | 1562/04/12 |
Unscharfes Datum Ende | 1563/04/12 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Meas certe literas debuisti tum habere, cum Iacobo sunt datae tuae |
Link zur Handschrift | https://archive.org/details/MS1456 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | gesehen |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:AK |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 30.07.2020 |
Werksigle | OCEp 1171 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 12.04.1562, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (30.07.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1171 |
Besitzende Institution | Paris, BSG |
Signatur, Blatt/Seite | Ms 1456, Bl. 453 r-v |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 358-359 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1562/04/12 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | die natali meo ordiente annum aetatis LXIII (Abschrift) = 12.4.1562; die natali meo, qui orditur annum aetatis 64 (Druck) = 12.4.1563, aber mglw. infolge mißverstandener Datierung unter Briefen des Jahres 1564 eingeordnet (s. Hinweise zur Datierung) |
Unscharfes Datum Beginn | 1562/04/12 |
Unscharfes Datum Ende | 1563/04/12 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Meas certe literas debuisti tum habere, cum Iacobo sunt datae tuae |
Link zur Handschrift | https://archive.org/details/MS1456 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 30.07.2020 |
Hinweise zur Datierung
Bei der im Brief geschilderten Angelegenheit Cratos könnte es sich um seine Entlassung als Stadtarzt in Breslau im Herbst 1561 (vgl. Camerarius an Crato, 12.10.1561) handeln. Trifft dies zu, spricht der Briefinhalt für eine Datierung auf 1562, nicht 1563.
Regest
Crato sollte Camerarius' Brief zu dem Zeitpunkt erhalten haben, als Crato seinen Brief an Jakob (s. Anm.) übergeben habe, wenn sich der andere (sc. Camerarius' Briefbote) nach Erhalt des Briefes beeilt habe oder ihn überhaupt überbracht habe.
Camerarius habe Crato aber offen und wegen ihrer Freundschaft auch deutlich seine Meinung über die Angelegenheiten gesagt, bezüglich derer Crato sie hatte hören wollen. Und bei dieser Meinung bleibe er immer noch. Denn dass Crato zu dieser Sache so etwas wie eine Anklage (s. Anm.) auf gerichtliche und anschuldigende Weise geschrieben habe, scheine irgendwie nicht zu seiner Person zu passen und seinem Fall mehr geschadet als genützt zu haben. Deshalb glaube Camerarius, dass Crato die Angelegenheit eher mit einer kurzen öffentlichen und allgemeinen Bemerkung abhandeln als deutlich und ausführlich ausdiskutieren sollte. Dabei müsse Camerarius Crato aber nicht Pläne oder Methoden an die Hand geben, da er sie selbst kenne wie kein anderer. Denn wenn man das einfügen würde, was Camerarius sich hätte ausdenken können, würde es ganz anders von Cratos wortreichem Stil abweichen, da Camerarius' Stil täglich trockener oder wenigstens knapper werde. Camerarius sei also zu der Ansicht gelangt, dass Crato seine Schrift abmildern sollte. Wenn Crato ihm zustimme, sollte er sie in jenem Teil, in dem er anklage oder sich verteidige, ändern und korrigieren. Wenn er es aber so, wie er es geschrieben habe, herausgeben wolle, solle er sich gewiss sein, dass Camerarius weder seine Absicht noch seine Tat tadeln werde. Denn Crato müsse ja besser wissen als er, was ihn bewege und was er betrachten wolle, wenn er so etwas schreibe. Denn Crato quäle diese Angelegenheit, und ihm seien die Umstände und Personen bekannt.
Grüße an Crato und seine Familie, auch von Camerarius' Familie (s. Anm.). Lebewohl.
(Anne Kram)
Anmerkungen
- "Jakob": Ein Briefbote namens Jakob wird auch im Brief vom 1.2.1565 erwähnt.
- "wie eine Anklage": Nur in der Abschrift enthalten: quasi accusationem.
- "auch von Camerarius' Familie": Grußformel im Druck gekürzt.