Camerarius an Crato, 01.02.1561
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1160 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 01.02.1561, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (27.02.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1160 |
Besitzende Institution | Wroclaw, UB |
Signatur, Blatt/Seite | R 246, Nr. 29, Bl. 32 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 338-339 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1561/02/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Cal. Febr.; Jahr nur im Druck |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod gratum tibi est studium impensum editioni libelli eius |
Link zur Handschrift | http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/docmetadata?id=55576 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Reise); Politische Neuigkeiten; Fürstentag 1561 (Naumburg) |
Handschrift | gesehen |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:AK |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 27.02.2024 |
Werksigle | OCEp 1160 |
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Zitation | Camerarius an Crato, 01.02.1561, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (27.02.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1160 |
Besitzende Institution | Wroclaw, UB |
Signatur, Blatt/Seite | R 246, Nr. 29, Bl. 32 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 338-339 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Crato |
Datum | 1561/02/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Cal. Febr.; Jahr nur im Druck |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod gratum tibi est studium impensum editioni libelli eius |
Link zur Handschrift | http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/docmetadata?id=55576 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Reise); Politische Neuigkeiten; Fürstentag 1561 (Naumburg) |
Datumsstempel | 27.02.2024 |
Abschrift: Paris, BSG, Ms 1456, Bl. 446r-447r (https://archive.org/details/MS1456)
Regest
Camerarius freue sich darüber, wie begeistert und interessiert sich Crato der Edition seines Buches gewidmet habe, das er ihm zusammen mit einem metrischen Proöm (Camerarius an Crato, 1560) geschickt habe, und dass Crato sich über die lobende Erwähnung seines Namens gefreut habe – auch wenn er nichts anderes erwartet habe oder vielmehr immer völlig davon überzeugt gewesen sei, dass es so sein werde. Das Gedicht spreche ihm gleichwohl aus dem Herzen.
Er sei in den vergangenen Tagen in Naumburg gewesen, um seinen Sohn (Philipp?) und den Kanzler (Ulrich) Sitzinger zu treffen. Dieses Treffen habe einen halben Tag eingenommen. Er habe aber keinen Fürsten gesehen und niemanden aufgesucht als seine Leute. Vor fünf Tagen seien angeblich kaiserliche Gesandte hierher gekommen, unter denen sich auch (Georg) Mehl befunden habe, und ebenso päpstliche Gesandte, deren Oberhaupt Delphinus genannt werde, ein gebürtiger Venezianer, der sehr bekannt in Gelehrtenkreisen sei. Über die Verhandlungen wisse Camerarius nichts. Man sage aber, dass sich die Fürsten beim Augsburger Bekenntnis einig seien, das mit ihrer Unterschrift veröffentlicht werden solle. Wie dies genau aussehe und welche Bedeutung es für den Frieden der Kirche haben werde, sei ihm noch nicht klar, aber er hoffe das Beste.
Was Crato ihm geschickt habe, habe er überflogen, aber er werde es noch genauer studieren. Es weiche, wie es scheine, nicht von seiner Meinung ab. Dennoch werde manches seiner Meinung ziemlich kühn oder besser ziemlich freimütig formuliert. Und er habe immer noch dieselbe Meinung, die er Crato vorher kundgetan habe, dass die Angelegenheit in dieser Hinsicht durch eine ungezügelte Ausdrucksweise komplizierter werde. Es werde gerade ein gewisses Buch (s. Anm.) herausgegeben, das – wie er in Anbetracht des Autors der Ausführungen fürchte – Anlass zu neuem Unmut geben werde. Aber diese Angelegenheit erledige sich von selbst. Dank Gottes Gnade wisse er auch darüber genauestens Bescheid. Die Gefahr dieses Streits entgehe ihm nicht und er meide sie. Er werde ein Bekenntnis abgeben (unklar: confessionis oratio exstabit), wenn es nötig sei: Wenn man ihn gefragt habe, habe er seine Meinung auch gesagt. Deshalb überlasse er Gott das übrige. Diskussionen seien unendlich, wenn sie nicht durch ein eindeutiges Urteil beendet würden, denn hier wie dort gebe es eine Fülle an Worten (Hom. Il. 20,249). Man brauche auch in diesem Falle also ein Urteil, nicht um zu entscheiden, was wahr sei, sondern um das zu beseitigen, was vom Streit hängenbleibe. Vielleicht werde er so für seine Nachlässigkeit bestraft. Nichts sei lieblicher und besser als die einige Ruhe, die Tochter des Rechts (vgl. Pind. P. 8,1f.). Aber Camerarius halte sich zu lange dabei auf.
Von seinem Sohn Joachim habe er seit beinahe vier Monaten keinen Brief mehr erhalten, obwohl er ihm im vergangenen Jahr wieder Geld habe zukommen lassen. Er mache sich Sorgen um ihn.
Ansonsten sei bei ihm alles beim alten. Die ungeordneten Angelegenheiten in der Heimat (Bamberg) störten seine Überlegungen bezüglich der Studien seiner Söhne. Aber auch dies müsse man Gott überlassen.
Grüße an Cratos Familie. Die Frau des Martin Drembeck habe ihm einen Brief für Crato (s. Anm.) geschickt, den er diesem Brief beigefügt habe. Lebewohl.
(Anne Kram)
Anmerkungen
- "einen Brief für Crato": Ein Schreiben der Familie des Leipziger Mediziners Drembeck an Crato ist in Breslau nicht erhalten.
- "ein gewisses Buch": Es könnte sich um die Disputationen des Alesius[1] handeln. Von Interesse ist hierbei besonders der Artikel XIII zur Ubiquität des Leibes Christi. Der Artikel konnte aufgrund von Zensurmaßnahmen erst wesentlich später gedruckt werden (Hospinian 1681, S. 351f.[2]).