Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546
Werksigle | OCEp 0556 |
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Zitation | Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546, bearbeitet von Manuel Huth (20.11.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0556 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 121-124 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg von Komerstadt |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Jahr mutmaßlich (im Druck o.J.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Bona sum in spe aliqua ex parte praestantiam meminisse |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | MH an Korrekturleser: unsicher ist der Absatz "Er bitte um nichts ..." |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 20.11.2018 |
Werksigle | OCEp 0556 |
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Zitation | Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546, bearbeitet von Manuel Huth (20.11.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0556 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 121-124 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Georg von Komerstadt |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Jahr mutmaßlich (im Druck o.J.); s. Hinweise zur Datierung |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Bona sum in spe aliqua ex parte praestantiam meminisse |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Datumsstempel | 20.11.2018 |
ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN
Hinweise zur Datierung
Camerarius hatte im November des Jahres 1545 vom Tod seines Bruders erfahren. In der kommenden Zeit bemühte er sich um die Unterstützung verschiedener Freunden, um das Landgut seines Bruders erben zu können. Erst 1553 konnte er die Sicherung des Landgutes erreichen (Vgl. Woitkowitz 2003, S. 42 und 142)
Regest
Vermutlich erinnere sich Komerstadt noch an die Klagen, die Camerarius ihm gegeünüber ausgesprochen hatte, als sie in Leipzig spazieren gingen. Nun sei Camerarius wegen eben jener Angelegenheit abwesend gewesen, um genauer herauszufinden, was dort (d.h. in Bamberg) vor sich gehe. Camerarius habe erfahren, sei N.N. (sc. Weigand von Redwitz) so aufgebracht - sei es wegen seines schlechten Charakters oder weil andere ihn aufhetzten -, dass man gar nicht mehr damit rechnen dürfe, sich gütlich zu einigen. Camerarius sei sich keines Vergehens gegenüber dem Fürsten bewusst und ertrage das Unrecht und die Gewalt nur schwer. Viel schlimmer sei aber, dass das Erbe seines Bruders Camerarius wegen dieses ungerechtfertigten Hasses vermindert werde, und die Angelegenheiten seines Bruders sich nicht auflösen ließen, sondern verwickelter würden und mit großen finanziellen Verlusten für Camerarius verbunden seien. Camerarius sei nicht in der Lage, das Erbe selbst zu erwerben, und wünschte nur, er könnte einen Teil des Erbes für seine Nachkommen bewahren. Aber dies wolle er Gott überlassen. Ihn störe insbesondere, dass das Fortkommen seiner Studien behindert werde.
Camerarius habe (Johann) Stramburger gebeten, seine (juristische) Meinung (in einem Brief niederzuschreiben und) dorthin (i.e. nach Bamberg) zu schicken. Auch Camerarius habe dem praefectus (wohl dem Rentmeister des Bischofs) einen Brief und andere Dokumente geschickt. Könnte Komerstadt sie doch nur einsehen!
Er bitte um nichts, außer dass sogar seine Feinde nicht völlig blind vor Hass und Missgunst seien und anerkennten, dass (sein Anliegen) gerechtfertigt sei. Wenn aber schon die Darlegung seines Falles gefährlich sei, wisse Camerarius nicht, was er tun solle. Aber ein solche Vorverurteilung sei untragbar. Denn nicht nur Camerarius könne wegen einer freimütigen Äußerung gegen die Fehler seines Zeitalters als Unruhestifter bezeichnet werden, sondern viele würden derart verunglimpft. Camerarius habe diese Freiheit gesucht, indem er die Heimat (Bamberg) verließ, obwohl er dort zu Reichtum und Würden erwerben hätte können.
Camerarius habe sich in seiner Not also dazu entschlossen, den Fürsten (Moritz von Sachsen) um Hilfe zu bitten. Auch Komerstadt möge Camerarius helfen und sich beim Fürsten für ihn verwenden. Camerarius werde es dem Fürsten durch seinen Einsatz für die Universität vergelten. Er sei dem Fürsten nur ungern damit zur Last gefallen und Komerstadt wisse, wie zurückhaltend Camerarius ihm gegenüber sei, wenn es ums Bitten gehe. Aber seine Notlage habe ihn dazu gezwungen. Er empfehle sich also Komerstadt an.
Bei seiner Rückkehr (nach Leipzig) habe er einen Brief von Johannes Rotenhan gefunden, sowie weitere Schreiben, die er anbei schicke, auch wenn er glaubte, sie bereits übersandt zu haben. Komerstadt werde daraus ersehen können, dass Rotenhan dem Fürsten (Moritz von Sachsen) dienen wolle. Auch (Jan) Tarnowski selbst habe einen Brief an Camerarius geschrieben, den Camerarius an Komderstadt weitersende. Camerarius habe sogleich einen Boten (unbekannt) gefunden, dem er die Autographe übergeben habe. Komerstadt möge sie gelegentlich zurückschicken.
Camearius werde die Schulvisitation und -ordnung (bezieht sich wohl auf die Fürstenschule in Meißen oder Schulpforta) treu und zuverlässig erledigen.
Lebewohl. Camerarius habe hier genug zu tun, werde sich aber trotzdem (weiterhin) um den Staat kümmern. Erneutes Lebewohl.
(Manuel Huth)