Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
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 Briefdatum
Camerarius an Komerstadt, 09.06.15469 Juni 1546 JL

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Werksigle OCEp 0556
Zitation Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546, bearbeitet von Manuel Huth (17.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0556
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 121-124
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg von Komerstadt
Datum 1546-06-09
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich: 1546 (im Druck: 5. Id. Iunii, o.J.); s. Hinweise zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Bona sum in spe aliqua ex parte praestantiam meminisse
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Familie); Biographisches (Trauerfall); Biographisches (Schulvisitationen)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:US; Benutzer:VG
Datumsstempel 17.11.2023
Werksigle OCEp 0556
Zitation Camerarius an Komerstadt, 09.06.1546, bearbeitet von Manuel Huth (17.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0556
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 121-124
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg von Komerstadt
Datum 1546-06-09
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich: 1546 (im Druck: 5. Id. Iunii, o.J.); s. Hinweise zur Datierung
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Bona sum in spe aliqua ex parte praestantiam meminisse
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Familie); Biographisches (Trauerfall); Biographisches (Schulvisitationen)
Datumsstempel 17.11.2023


Hinweise zur Datierung

Camerarius hatte im November des Jahres 1545 vom Tod seines Bruders erfahren. In der folgenden Zeit bemühte er sich um die Unterstützung verschiedener Freunde, um das Landgut seines Bruders erben zu können. Erst 1553 konnte er die Sicherung des Landgutes erreichen (Vgl. Woitkowitz 2003, S. 42 und 142). Vermutlich ist der Brief im Jahr 1546 geschrieben worden, da Camerarius erwähnt, er habe Stramburger um Unterstützung gebeten, was er noch Ende 1545 getan hatte, vgl. OCEp 0568.

Regest

Vermutlich erinnere sich Komerstadt noch an die Klagen, die Camerarius ihm gegenüber ausgesprochen hatte, als sie in Leipzig spazieren gingen. Nun sei Camerarius wegen eben jener Angelegenheit (in Bamberg) gewesen, um mehr über das herauszufinden, was dort vor sich gehe. Wie er erfahren habe, sei N.N. (sc. Weigand von Redwitz; wohl nur im Druck anonymisiert) so aufgebracht - sei es wegen seines schlechten Charakters oder weil andere ihn aufhetzten -, dass man gar nicht mehr damit rechnen dürfe, sich gütlich zu einigen. Camerarius sei sich keines Vergehens gegenüber diesem Fürsten bewusst und ertrage das Unrecht und die Gewalt nur schwer. Viel schlimmer sei aber, dass das Erbe seines Bruders Hieronymus wegen dieses ungerechtfertigten Hasses vermindert werde und die Angelegenheit sich nicht abwickeln lasse, sondern im Gegenteil noch verwickelter würde und mit großen finanziellen Verlusten für Camerarius verbunden seien. Er selbst könne nicht durchsetzen, dass er das Erbe erhalte, und wünschte nur, er könnte einen Teil des Erbes für seine Nachkommen bewahren. Aber dies wolle er Gott überlassen. Ihn störe insbesondere, dass das Fortkommen seiner Studien behindert werde.

Camerarius habe (Johann) Stramburger gebeten, seine (juristische) Meinung (in einem Brief niederzuschreiben und) dorthin (i.e. nach Bamberg) zu schicken. Auch dem praefectus (wohl Christoph von Karlowitz) habe er einen Brief und andere Dokumente geschickt (vgl. auch OCEp 0509 und OCEp 0512). Könnte Komerstadt sie doch nur einsehen!

Er bitte um nichts, außer dass sogar seine Feinde nicht völlig blind vor Hass und Missgunst seien und anerkennten, dass (sein Anliegen) gerechtfertigt sei. Wenn aber die Anerkennung seiner Sache (causae approbatio) gefährlich wäre, wisse Camerarius nicht, was er tun solle. Es liege eine unerträgliche Vorverurteilung vor. Denn nicht nur Camerarius könne man wegen einer freimütigen Äußerung gegen die Fehler seines Zeitalters als Unruhestifter bezeichnen, sondern viele andere würden ja derart verunglimpft. Camerarius habe diese Freiheit (der Rede) gesucht, indem er seine Heimat (Bamberg) verließ, obwohl er dort Reichtum und Würden hätte erwerben können.

Camerarius habe sich in seiner Not also dazu entschlossen, seinen Fürsten (Moritz von Sachsen) um Hilfe zu bitten. Auch Komerstadt möge Camerarius helfen und sich beim Fürsten für ihn verwenden. Camerarius werde es dem Fürsten durch seinen Einsatz für die Universität vergelten. Er sei dem Fürsten nur ungern damit zur Last gefallen und auch Komerstadt wisse, wie zurückhaltend Camerarius ihm (= Komerstadt) gegenüber sei, wenn es ums Bitten gehe. Aber seine Notlage habe ihn dazu gezwungen. Er empfehle sich also Komerstadt an.

Bei seiner Rückkehr (nach Leipzig) habe er einen Brief von Johannes Rotenhan gefunden, sowie weitere Schreiben, die er anbei schicke, auch wenn er glaubte, sie bereits übersandt zu haben. Komerstadt werde daraus ersehen können, dass Rotenhan dem Fürsten (Moritz von Sachsen) dienen wolle. Auch (Jan) Tarnowski selbst habe einen Brief an Camerarius geschrieben, den Camerarius an Komerstadt weitersende. Camerarius habe sogleich einen Boten (unbekannt) gefunden, dem er die Autographe übergeben habe. Komerstadt möge sie gelegentlich zurückschicken.

Camerarius werde die Schulvisitation und -ordnung (bezieht sich wohl auf die Fürstenschule in Meißen oder Schulpforta) treu und zuverlässig erledigen.

Lebewohl. Camerarius habe hier genug zu tun, werde sich aber trotzdem (weiterhin) um den Staat kümmern. Erneutes Lebewohl.

(Manuel Huth)

Literatur und weiterführende Links