Camerarius an Heinrich VI. (Plauen), 01.03.1564

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Heinrich VI. (Plauen), 01.03.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (19.02.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Aristoteles, Oeconomica, 1564
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A7r:
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Heinrich VI. von Plauen (Burggraf von Meißen)
Datum 1564/03/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: Cal. Martii (...) MDLXIIII. (01.03.1564)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum ex patria anno superiore ita discessisem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Aristoteles, Oeconomica, 1564
Kurzbeschreibung Aus dem Widmungsbrief zur Ausgabe von Aristoteles' Oeconomica geht hervor, dass die Schrift auf eine Vorlesung zurückgeht.
Anlass
Register Briefe/Widmungsbriefe; Ehediskurs; Echtheitskritik
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Datumsstempel 19.02.2019
Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Heinrich VI. (Plauen), 01.03.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (19.02.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Aristoteles, Oeconomica, 1564
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A7r:
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Heinrich VI. von Plauen (Burggraf von Meißen)
Datum 1564/03/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: Cal. Martii (...) MDLXIIII. (01.03.1564)
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum ex patria anno superiore ita discessisem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Aristoteles, Oeconomica, 1564
Kurzbeschreibung Aus dem Widmungsbrief zur Ausgabe von Aristoteles' Oeconomica geht hervor, dass die Schrift auf eine Vorlesung zurückgeht.
Register Briefe/Widmungsbriefe; Ehediskurs; Echtheitskritik
Datumsstempel 19.02.2019


Regest

Als er im Vorjahr seine Heimatstadt (Bamberg) verlassen habe, habe er mit den Augen und mit dem Verstand auf diese in der Erwartung zurückgeblickt, sie müsse dasselbe erleiden, was ihm über einen benachbarten Hauptort Frankens zu Gehör gekommen sei (Anm. 1). Seinen Weg habe unter starker innerer Aufwallung von Schmerz, Furcht und Empörung fortgesetzt. In dieser Angst sei hierher geeilt, wo er nach dem Willen des ewigen Gottes seine Ausbildung in der Jugend und seinen Alterssitz finden sollte (Leipzig). Nicht habe er, nachdem sich die Kunde von dem Unheil verbreitet hatte, so sehr zu den Seinen zurückkehren wollen, wie er sich wieder zu seinen Studien habe zurückzukehren begehrte. Auf diesem Weg sei Camerarius überall die wohlwollende Freundschaft und Unterstützung VON Freunde entgegengekommen. Dann habe er die Stadt Hof betreten (Anm. 2), nachdem er den Kanzler Heinrichs, Friedrich Trauboth, mit dem er in alter Vertrautheit verbunden ist, getroffen habe. Dieser habe Camerarisu' Ankunft angekündigt und ihn so in den Genuss des Gunst Heinrichs von Plauen gebracht, über die sich Camerarius mit lobenden Worten äußert. Heinrich sei auch über die Darlegungen und Erörterungen des Camerarius erfreut gewesen. Was davor geschehen war und danach geschehen sollte, könne Camerarius nur bedauern (A2v-A3v) (Anm. 3).
Nach seiner Rückkehr nach Leipzig habe sich Camerariu wieder seinen Studien hingegeben. Er habe nämlich damals seinen Hörern die Schrift des Aristotles erklärt, die den Titel "Über den Schutz des Vermögens" (De tuenda re familiari) beziehungsweise "Über die Verwaltung und Lenkung des Hauses" (De admimistratione gubernationeque domestica) (A3v). Zu dieser Zeit sei das Gerücht an ihn herangekommen, dass Heinrich bald die Tochter Franz von Lüneburg (Katharina von Braunschweig-Lüneburg-Gifhorn) heiraten werde (Anm. 4). Camerarius referiert, worauf das Versprechen einer Ehe abziele (A3v-A4r): Ein bereits gesicherter, ererbter Hausstand - was nach Kyros bei Xenophon die beste Grundlage darstelle - werde durch die höchst angenehme Gemeinschaft aller Güter und der gesamten Lebensführung gemehrt und laut Homer die liebenswerte Aufgabe der Ehe vereint (contraheretur negotium coniugii amabile & amoenum ?). So würde ein legitimes und rechtmäßiges Verhältnis geschaffen, das nicht nur dazu diene, das Geschlecht fortzupflanzen und für den Staat Bürger nachwachsen zu lassen, sondern das auch in der wechselseitigen Liebe unter gemeinsamer Nutzung des gesamten Vermögens bestehe. Dadurch sollten Vereinigungen von Menschen miteinander geschaffen werden, die durch Gesetze verknüpft sind und auf Recht gegründet sind. Diese würden Staaten (civitates) genannt. Zu deren Gründung strebten die Menschen von Natur aus. Dadurch würden diejenigen, die vor diesen zurückschreckten oder ihnen sogar mit Hass und Waffen nachstellten und Schaden zufügten, zu Verbrechern und Treulosen gegenüber ihrer Art, insbesondere aber gegenüber dem ewigen Gott, der etwas Derartiges geschaffen hat und ein solches Leben auf der Erde führen wollte. Camerarius bete zu Gott, dass dieser höchst ehrenvolle Beschluss zu einem glücklichen Ziel führen möge. Die sei nicht irgendeine gewöhnliche und unbedeutsame Vereinigung, sondern von Gott eingerichtet und durch göttlichen Segen gestärkt. Wenn aber durchaus einiges der sterblichen Stimme der segnenden Menschen zugesprochen werde, was sollten fromme und kirchliche Leute über die himmlische und unsterbliche (Stimme) Gottes denken? Hierzu jedoch nicht mehr.
Als Camerarius einmal eine Disputation über das Eheleben (disputationem quandam de vita maritali) begonnen habe und angefangen habe, die Fragen hierüber in beide Richtungen (in utramque partem scribenddo, Anm.5) zu erklären, habe er sich bemüht, dass er das abgeschlossene Zeit nun an Heinrich schicken könnte.
Camerarius sei überzeugt gewesen, dass der tugendhafte, weise und gebildete Heinrich große Freude an der Lektüre dieser Schrift gefunden hätte. Wenn es ihm möglich gewesen wäre, zu Ende zu führen, was er wollte, hätte man erkennen können, dass das Werk sorgfältig zusammengestellt und ausgearbeitet war, und es hätte die in den schönen Künsten Eifrigen und Erfahrenen erfreuen können. Aber allzu vieles habe sich diesem Unternehmen widersetzt und hätte es nicht zugelassen, dass das Begonnene zu Ende geführt würde. Camerarius habe die Schrift aber nicht so roh und ungestalt herausgeben und an Heinrich schicken wollen. Camerarius führt noch weiter aus, weshalb es nicht zur Publikation seiner Quaestiones nuptiales gekommen ist (A4v-A5r).
Nachdem Camerarius aber beschlossen habe, dass er nun Heinrich etwas zusenden wolle, was seiner würdig sei (A5r). Es sei gründlich durchgelesen (pellectum ?) und diene sowohl der Unterhaltung (voluptas) als auch dem Nutzen (utilitas). Es handelte sich um die Erklärung der Theorien (explcatio rerum prudentum & luculentarum) über die Verwaltung, Lenkung, sorgsamen Behandlung und den Schutz des Eigentums und des Haushalts (de administranda, regenda, curanda, tuenda re familiari atque domestica). Diese benennen die Griechen mit dem einen Begriff οἰκονομική. Sie wurden unter der Autorschaft des Aristoteles verbreitet. Camerarius hege auch keine Zweifel, dass Aristoteles der Autor sei; es sei jedoch offensichtlich, dass die Schrift nicht vollständig und ziemlich fehlerhaft überliefert ist. Wie nämlich die Grundlage einer jeden menschlichen Gesellschaft die rechtmäßige Verbindung von Mann und Frau sei, und sowohl die Notwendigkeit der Fortpflanzung des Menschengeschlechts als auch besonders das Unterpfand der wechselseitigen Zuneigung durch diese gewährleistet werde, so verdienen die Voraussetzungen einer so bedeutsamen Sache (exordium tantae rei atque praeparatio) auch eine gründliche Behandlung.


(Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

  • Anm. 1: Hier denkt Camerarius vermutlich an Würzburg (vgl. Camerarius, Votum seu Preces (Werk), 1563).
  • Anm. 2: Der Vater Heinrichs (Heinrich IV.) hat als Anführer der sächsischen Truppen Hof erobert. Camerarius spricht deshalb von "tua Aula".
  • Anm. 3: Aus Camerarius' Äußerungen wird nicht klar, was vorgefallen ist. Es muss sich um einen Vorfall handeln, den Camerarius als Affekthandlung aufzufassen versucht.
  • Anm. 4: Die Hochzeit fand am 9. April 1564 statt.
  • Anm. 5: Also Vor- und Nachteile der Ehe zu erörtern.