Camerarius, Responsio, 1564
Opus Camerarii | |
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Werksigle | OC 0748 |
Zitation | Responsio domini Ioachimi Camerarii, professoris Academiae Lipsensis, bearbeitet von Thomas Baier und Marion Gindhart (26.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0748 |
Name | Joachim Camerarius I. |
Status | Verfasser |
Sprache | Latein |
Werktitel | Responsio domini Ioachimi Camerarii, professoris Academiae Lipsensis |
Kurzbeschreibung | Camerarius antwortet auf eine Frage Paul Ebers zum Sinn der Araspas-Rede bei Xenophon (Kyr. 6, 1, 41). Darin wird behauptet, der Mensch habe zwei Seelen, deren eine das Gute, die andere das Schlechte erstrebe. Camerarius lehnt diesen Gedanken als zu manichäisch ab und verficht im Sinne Platons und unter Heranziehung weiterer Stellen aus der "Kyrupädie" die Lehrbarkeit der Tugend. |
Erstnachweis | 1564 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Das Druckjahr des Konvolutes ist gesichert (TB, Kolophon), Terminus post quem ist die erwähnte Magisterpromotion am 15. Juli 1564. |
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) | 1564/07/15 |
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) | 1564/12/31 |
Schlagworte / Register | Universitätsrede; Übersetzung; Werkgerechtigkeit; Gnesiolutheranismus |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Paratext zu | |
Überliefert in | |
Druck | Eber, Propositiones ad disputandum propositae et al., 1564 |
Erstdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk | |
Bearbeitungsstand | |
Überprüft | am Original überprüft |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:TB; Benutzer:MG |
Gegengelesen von | Benutzer:MG |
Bearbeitungsdatum | 26.04.2024 |
Opus Camerarii | |
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Werksigle | OC 0748 |
Zitation | Responsio domini Ioachimi Camerarii, professoris Academiae Lipsensis, bearbeitet von Thomas Baier und Marion Gindhart (26.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0748 |
Name | Joachim Camerarius I.
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Sprache | Latein |
Werktitel | Responsio domini Ioachimi Camerarii, professoris Academiae Lipsensis |
Kurzbeschreibung | Camerarius antwortet auf eine Frage Paul Ebers zum Sinn der Araspas-Rede bei Xenophon (Kyr. 6, 1, 41). Darin wird behauptet, der Mensch habe zwei Seelen, deren eine das Gute, die andere das Schlechte erstrebe. Camerarius lehnt diesen Gedanken als zu manichäisch ab und verficht im Sinne Platons und unter Heranziehung weiterer Stellen aus der "Kyrupädie" die Lehrbarkeit der Tugend. |
Erstnachweis | 1564 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Das Druckjahr des Konvolutes ist gesichert (TB, Kolophon), Terminus post quem ist die erwähnte Magisterpromotion am 15. Juli 1564. |
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) | 1564/07/15 |
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) | 1564/12/31 |
Schlagworte / Register | Universitätsrede; Übersetzung; Werkgerechtigkeit; Gnesiolutheranismus |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Überliefert in | |
Druck | Eber, Propositiones ad disputandum propositae et al., 1564 |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Bearbeitungsdatum | 26.04.2024 |
Anlass
Im Rahmen der feierlichen Magisterernennungen an der Universität Jena (15.07.1564) formulierte Paul Eber, Theologieprofessor an der Universität Wittenberg, eine Frage zur Araspas-Rede in Xenophons "Kyrupädie" ("Quaestio, sumta ex sexto libro Xenophontis, de disciplina Cyri, cur ibi introducat Araspam dicentem, se duas animas unam probam & bonam, alteram improbam & malam habere.", O1r-O2r). Er forderte den ebenfalls anwesenden Camerarius auf, den er als seinen Lehrer und als einen Kenner von Xenophon und Platon tituliert (O1v), diese Frage zu beantworten. Zuvor war Eber bereits der ersten Promotion (des Johann Stössel) an der Theologischen Fakultät in Jena vorgestanden.
Zu dieser intensivierten Zusammenarbeit der Universitäten in Kursachsen und im Herzogtum Sachsen vgl. Gehrt 2014, hier: S. 108-112.
(Marion Gindhart)
Aufbau und Inhalt
Camerarius beginnt seine Antwort mit einer Anekdote über Melanchthon. Dieser habe über einen Vers, der in Paris auf einem Wandteppich mit dem Bild einer spinnenden Frau zu lesen sei, eine moralische Betrachtung über Pflichtbewusstsein geknüpft: Jeder solle seine Pflicht mit Fleiß, Zuverlässigkeit und im Vertrauen auf Gebet und göttliche Gnade erfüllen, so wie die Spinnerin ihr Pensum hingebungsvoll abarbeite. Das pensum der Spinnerin wird zum Sinnbild des officium eines jeden Menschen (O2r). Der Vers lautet: Nenti verba fides et mentem iungit Olympo ("Der Spinnerin trägt ihr Glaube die Gebete und das Herz zum Himmel"). Melanchthon sieht im Bild der Spinnerin also einen Ausdruck des Pflichtbewusstseins, das vor Gott Gnade finde.
Camerarius präsentiert nicht ohne Stolz und als Ausdruck seiner innigen Freundschaft zu Melanchthon eine griechische Übersetzung des Hexameters: Νηθούσῃ πίστις νοῦν καὶ λόγον ἥρμοσ‘ ὀλύμπῳ (O2v). In einem früheren Brief an den Nürnberger Arzt Cornelius Sittard (05.10.1550) war er schon einmal darauf zu sprechen gekommen; dort erscheint der ins Griechische übersetzte Hexameter geringfügig verändert (ἅπτει statt ἥρμοσ‘) und ist mit einem Pentameter zum Distichon ergänzt: Νηθούσῃ πίστις νοῦν καὶ λόγον ἅπτει ὀλύμπῳ / Τῃ γάρ ἅδει πάσης πρήξιος ἔργα Θεῷ. Der in jonischem Griechisch verfasste Pentameter könnte ungefähr heißen: "Dieser (= der Spinnerin) gefallen an jeder Tätigkeit die gottgefälligen Werke", wobei die Übersetzung des schwierig einzuordnenden Dativs Θεῷ mit "gottgefällig" sehr frei ist. Die in jenem Brief gegebene – etwas kryptische – Ankündigung, sich "zu der Spinnenden" (De Nente) noch ausführlicher zu äußern, löst er hier ein: Die Narratio de Nente dient ihm als Beleg dafür, dass menschliche Tätigkeit, wenn sie mit Tugend verbunden ist, gottgefällig ist – möglicherweise als Korrektiv zu dem lutherischen "sola gratia".
Bevor Camerarius diesen Gedanken ausführt, wendet er sich gegen diejenigen, die den vier Jahre zuvor gestorbenen Melanchthon schmähen, nennt sie Geier (vultures) und droht ihnen, eingeleitet durch die vergilisch klingende Aposiopese quos equidem, mit einem Homervers (Il. 22, 20) Rache an, wenn ihm nur die Mittel zu Gebote stünden (O2v). Der göttlichen Strafe dürften sie jedoch gewiss sein (Zitat aus Apg. 8, 23, 1). Schließlich gebreche es ihnen an αἰδώς und δίκη, die er als Pudor() ac verecundia() & ius atque fas (O3r) übersetzt, und die staatliches Leben und menschliche Gemeinschaft erst ermöglichten. Ebendiesen Gedanken übersetzt er paraphrasierend aus Plat. Prot 322 c 1-3. Implizit unterstellt Camerarius, dass die Beschäftigung mit antiken Autoren, besonders mit Platon, gottgefällig und der Kirche Jesu Christi nützlich sei (ebd.). Es folgt eine kursorische Darlegung von Platons Einteilung der Seele in einen unsterblichen geistigen und einen sterblichen vegetativen Teil (O3v).
Damit leitet er über zum eigentlichen Thema, einer Interpretation der Araspas-Rede bei Xenophon über die zwei Seelen in der Brust, deren eine das Gute, die andere das Schlechte erstrebe (Xen. Kyr. 6, 1, 41), sowie des Gesprächs zwischen Kyros und Araspas über die Macht der Schönheit (κάλλος) und die Frage, ob die Liebe (ἔρως) dem Willen unterworfen werden kann (Xen. Kyr. 5, 1, 2-18). Er zeigt an der parabelartigen Geschichte, dass der rationale Seelenteil durch den irrationalen verdunkelt werden kann, letztlich aber doch stärker ist. Araspas sei durch die benignitas, humanitas und sapientia des Cyrus von der Verblendung auf den rechten Weg zurückgeführt worden (O4r). Die Wortwahl für das Wirken des Cyrus ähnelt derjenigen, die für das schriftstellerische Wirken Melanchthons und seiner selbst verwendet wird. Die Ausbildung des rationalen Seelenteils wird mit dem aristotelischen Begriff der Entelechie (O4v) als Wesensbestimmung des Menschen angesehen. Bestätigung dafür findet Camerarius bei Gregor von Nyssa, der das Wesen des Menschen (οὐσία, Camerarius übersetzt: natura) als eine mit Einsicht und Vernunft begabte Seele beschreibt, die durch ihr Eintreffen Leben und Sinneswahrnehmung verleihe und bei ihrem Abschied wieder mitnehme. Gregor von Nazianz (Carmina Dogmatica 446, 10) habe die Seele als den Atem Gottes bezeichnet (O4v).
Im übrigen sei ihm die Araspas-Rede bei Xenophon über die zwei Seelen in der Brust (Xen. Kyr. 6, 1, 41) zu manichäisch (Manicheae delirationes, P1r), und er übergeht alles Weitere im Stile der Praeteritio und unter Hinweis auf die Behandlung der Seelenthematik in Platons "Nomoi" und im "Phaidros". Wichtiger seien ihm die moralischen Ableitungen: Es komme darauf an, sich guten Lehrern anzuvertrauen. Dahinter steht der Gedanke der Lehrbarkeit der Tugend und implizit die eingangs aufgestellte These von der Heilsamkeit der Lektüre antiker Autoren, bekräftigt durch ein entsprechendes Zitat: Nemo adeo ferus est ut non mitescere possit (Hor. epist. 1, 1, 38). Weitere Autoritäten werden genannt: Terenz, Plautus ("Mostellaria"), der Platoniker Xenokrates, sowie (vermutlich) aus den Biographien Plutarchs: Alkibiades, Kritias, Themistokles, Kimon (P1r/v). Ἀρετή übersetzt Camerarius mit der aus Cicero (rep. 3, 33) bekannten recta ratio. Er kommt zu dem Ergebnis: In uns allen exisitiert ein Konflikt zwischen richtig und falsch. Bei den einen siegt das Gute, bei den anderen, die voller iracundia, libido oder animi impotentia (bzw. nach Aristoteles: ἀκρασία) sind, wird die recta ratio davon verdunkelt. In der dritten Gruppe zeigt sich der Konflikt am offensichtlichsten: Diejenigen, die nicht durch und durch böse sind, aber mit ihren Impulsen kämpfen und ihnen manchmal unterliegen, illustriert er an dem vieldiskutierten Medea-Ausspruch bei Euripides: καὶ μανθάνω μὲν οἷα δρᾶν μέλλω κακά, / θυμὸς δὲ κρείσσων τῶν ἐμῶν βουλευμάτων (Eur. Med. 1078: "Ich erkenne, welche Verbrechen zu begehen ich im Begriff stehe, doch meine Wut ist größer als mein Verstand."). Camerarius übersetzt recht frei: Et, prudens, sciens, vivus vidensque pereo: / Nec quid agam scio (P2r). Er hebt – möglicherweise beinflusst durch Erasmus' "De libero arbitrio" – die menschliche Verantwortung hervor. Als Beleg für die gegenteilige Auffassung zitiert er einen (eigentlich untypischen) Theognis-Ausspruch (el. 1, 133-134): Οὐδείς, Κύρν', ἄτης καὶ κέρδεος αἴτιος αὐτός, / ἀλλὰ θεοὶ τούτων δώτορες ἀμφοτέρων ("Keiner, mein Kyrnos, ist selbst der Urheber seines Schadens oder Gewinns, vielmehr geben die Götter ihm beides.") mit eigener Übersetzung: Non sibi damni aliquis, non lucri, Cyrne, fit autor / Ipse, sed hoc tribuunt munus utrumque, Dei (P2r).
Aus dem Zusammenhang gerissen zitiert er als Abbruchformel Hekabe aus den "Troerinnen": ἐκ λόγου [γὰρ] ἄλλος ἐκβαίνει λόγος (Eur. Tr. 706: "So ergibt ein Wort das andere", i.S.v.: "Ich muss meine Rede beenden.") (ebd.): All das, was er dargelegt habe, sei mit menschlichem Verstand zu erfassen und bedürfe keiner weiteren Erläuterungen. Die Philosophie sei den Menschen durch göttliche Gunst verliehen worden zur geistigen Übung, zur Bildung und zum Schutz vor Barbarei. Die so Gebildeten seien zugleich die für das ewige Leben Bestimmten: ὅ<σο>ι ἦσαν τεταγ[ι]μένοι εἰς ζωὴν αἰώνιον (Apg. 13, 48). Die abschließende Betonung, dass die Wahrheit durch Lehren verbreitet sowie durch Lernen erworben werde, und dass menschliche Erkenntnis der göttlichen Offenbarung zu dienen habe, weist auf den theologischen und didaktischen Kontext der Schrift (P3v).
(Thomas Baier)
Sekundärliteratur
Nach Hammer, Wilhelm: Die Melanchthonforschung im Wandel der Jahrhunderte. Ein beschreibendes Verzeichnis, Band II: 1800-1965. Heidelberg 1968, S. 21, findet sich die Begebenheit in: Examinis theologici d(omini) Philippi Melanchthonis: una cum explicationibus exceptis in Schola Bremensi ex praelectionibus Chr(istophori) Pezelii theologiae doctoris, p(ars) secunda. Neustadt: Matthäus Harnisch, 1589, 435f. (1. Aufl. 1587). Der Beleg bei Camerarius ist allerdings früher.
Zu dem Brief von Camerarius an Sittard vgl. auch: Luntze, J. G.: Nachricht von einer alten merkwürdigen Tapete in Frankreich. In: Neues allgemeines Intelligenzblatt für Literatur und Kunst zur N(euen) Leipz(iger) Lit(eratur)zeitung gehörend, 3. Stück, Sonnabends, den 16. Januar 1808, Sp. 33f.
(Thomas Baier)