Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563
Briefe mit demselben Datum | ||||||
kein passender Brief gefunden |
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Werksigle | OCEp 0941 |
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Zitation | Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A3v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 062-066 |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erich Volkmar von Berlepsch |
Datum | 1563/01/28 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563 |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum tibi, Eriche Volcmare, |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Kurzbeschreibung | Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Inbesitznahme (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind. |
Anlass | |
Register | Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 13.05.2019 |
Werksigle | OCEp 0941 |
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Zitation | Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A3v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 062-066 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erich Volkmar von Berlepsch |
Datum | 1563/01/28 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum tibi, Eriche Volcmare, |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Kurzbeschreibung | Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Inbesitznahme (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind. |
Register | Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief |
Datumsstempel | 13.05.2019 |
Regest
Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die Tochter des Johannes (von) Schleinitz bei Seerhausen geheiratet, habe ihm Camerarius seinen Glückwunsch überbringen lassen. Da sei berichtet worden, Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde. Camerarius halte sich aufgrund seines Alters und seines Standes (conditio; Anm.1) zwar nicht für geeignet für die Gattung des Epithalamiums, dennoch wolle er der Bitte nachkommen, da Berlepsch stets Wohlwollen und Hochachtung für seine Gelehrsamkeit gezeigt habe.
Daraufhin rechtfertigt Camerarius, dass durchaus auch ein Greis sich dem Thema widmen könne. Ungebührliches (indecora atque deformia) wolle er jedoch auslassen. Hochzeitsfreuden missfielen auch Gott nicht, würden auch von den Gesetzen gutgeheißen und entsprächen auch den Gewohnheiten aller Völker und einem natürlichen Drang. Zudem bestehe ein rednerisches Ideal darin, Scherzhaftes und Heiteres bedeutungsvoll und elegant ausdrücken (iocosa atque laeta graviter et eleganter explicare), wie auch Ernstes und Traurige durch Ausgewogenheit abmildern zu können.
Camerarius habe jedoch nicht nur erreichen wollen, dass das Werk frei von Leichtsinn (levitas) sei, sondern auch einen Nutzen (utilitas) bringe. Dieser bestehe darin, dass es als Beispiel (exemplum) dienen könne.
Camerarius meint, über keine facultas poetices zu verfügen. In die Ausbildung einer solchen habe er nicht zu viel Mühe gesteckt. Dennoch sei die theoretische Poetik (poetice) grundlegend, da sie die Voraussetzung darstelle, dass die bloße Begabung (ingenium) durch moralische Bildung (humanitas) und durch Gelehrsamkeit (doctrina) verfeinert (perpoliri) werde.
In Camerarius' poetischer Praxis schlage sich dies in seinem Umgang mit antiken Vorbildern nieder. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr (transtuli), wenn er dort Gelungenes finde (pulcra et elegantia et apta). Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben" (contexui). Das Ergebnis dieser Technik ist "eine Art Hochzeitsekloge" (eclogam quandam nuptialem). Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst kreativ verwenden zu können (usurpari). Die Entlehnung (accepta conquisitaque), "kenntnisreiche Behandlung" (tractaverit scite) und "kluge und elegante Zusammenstellung (prudenter et eleganter concinnaverit) von Entlehntem legitimiert er als eine Form der Ersitzung (usucapio), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (possessio) werde. Das Geschaffene erscheine (videantur) nun als eigene Kreation (expressa et efficta de altero), nicht mehr als Entlehnung (decerpta aut mutuo sumpta).
(Jochen Schultheiß)
Anmerkungen
- Anm. 1: Mit conditio könnte Camerarius seinen Stand als Bürgerlicher, seinen Familienstand als Verheirateter oder seinen Berufsstand meinen.
Forschungsliteratur
- Edition und Übersetzung: Mundt 2004, XXVI-XXVII, 188-195.