Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Camerarius an Berlepsch, 28.01.156328 Januar 1563 JL

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Werksigle OCEp 0941
Zitation Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (03.05.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A3v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 062-066
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Erich Volkmar von Berlepsch
Datum 1563/01/28
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum tibi, Eriche Volcmare,
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Kurzbeschreibung Camerarius beginnt mit grundsätzlichen Gedanken zur Gattung des Epithalamiums. Diese gehen über in Reflexionen über den Sinn einer Beschäftigung mit der Dichtung. Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr, wenn er dort Gelungenes finde. Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben". Das Ergebnis beurteilt Camerarius als innovativ ("gewissermaßen eine Hochzeitsekloge"). Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Ersitzung (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden seien und der Besitz nicht mehr infrage gestellt werde..
Anlass
Register Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief; Epithalamium; Bildungsdiskurs
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 3.05.2020
Werksigle OCEp 0941
Zitation Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (03.05.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A3v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 062-066
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Erich Volkmar von Berlepsch
Datum 1563/01/28
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum tibi, Eriche Volcmare,
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Kurzbeschreibung Camerarius beginnt mit grundsätzlichen Gedanken zur Gattung des Epithalamiums. Diese gehen über in Reflexionen über den Sinn einer Beschäftigung mit der Dichtung. Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr, wenn er dort Gelungenes finde. Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben". Das Ergebnis beurteilt Camerarius als innovativ ("gewissermaßen eine Hochzeitsekloge"). Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Ersitzung (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden seien und der Besitz nicht mehr infrage gestellt werde..
Register Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief; Epithalamium; Bildungsdiskurs
Datumsstempel 3.05.2020


Regest

Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die Tochter des Johannes (von) Schleinitz bei Seerhausen geheiratet, habe ihm Camerarius seinen Glückwunsch überbringen lassen. Da sei berichtet worden, Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde. Camerarius halte sich aufgrund seines Alters und seines Standes (conditio; Anm.1) zwar nicht für geeignet für die Gattung des Epithalamiums, dennoch wolle er der Bitte nachkommen, da Berlepsch stets Wohlwollen und Hochachtung für seine (= Camerarius') Gelehrsamkeit gezeigt habe.
Daraufhin rechtfertigt Camerarius, dass durchaus auch ein Greis sich dem Thema widmen könne. Ungebührliches (indecora atque deformia) wolle er jedoch auslassen. Camerarius führt seine "Apologie" des Epithalamiums weiter aus: Hochzeitsfreuden missfielen auch Gott nicht, würden auch von den Gesetzen gutgeheißen und entsprächen auch den Gewohnheiten aller Völker sowie einem natürlichen Drang. Noch einen weiteren Grund führt Camerarius für die Abfassung eines Hochzeitsgedichtes an: Ein rednerisches Ideal bestehe nach Isokrates darin, dass man imstande ist, Scherzhaftes und Heiteres bedeutungsvoll und elegant auszudrücken (iocosa atque laeta graviter et eleganter explicare), wie man auch Ernstes und Trauriges durch Ausgewogenheit der Rede abmildern können sollte (A2v-A3r).
Camerarius habe jedoch nicht nur erreichen wollen, dass das Werk frei von Leichtsinn (levitas) sei, sondern dass es auch einen Nutzen bringe. Dieser bestehe weniger im Werk selbst als in seiner Beispielhaftigkeit (utilitatem afferret, magis quidem exemplo quam opere ipso).
Camerarius meint, über keine Fähigkeit zur Dichtung (facultas poetices) zu verfügen. Er habe auch nie gedacht, dass er in dieses Studiengebiet zu viel Mühe stecken sollte. Dennoch weist Camerarius der Beschäftigung mit der Dichtung eine bedeutsame Stellung zu. Nachdem er sich selbst etwas darin geübt habe, habe er selbst erfahren, dass ohne eine Beschäftigung mit der Dichtung die menschliche Begabung (ingenium) nicht durch moralische Bildung (humanitas) und durch Gelehrsamkeit (doctrina) verfeinert (perpoliri) werden könne (Anm. 2). Camerarius wolle nun aber so handeln, wie es Leute von geringerem Stand tun, die sich Kleidung anderswoher holen, wenn sie diese nicht selbst besitzen. Da Camerarius, der dem Wunsch des Adressaten nachkommen habe wollen, es nicht geschafft habe, eine recht ansehnliche Darstellung durch eigene Erfindung (a me inveniendo) zu bieten, habe er Zuflucht bei den Schriften antiker Autoren gesucht. Aus diesen habe er das genommen und ausgewählt (sumens atque eligens), was ihm schön, elegant und geeignet (pulcra et elegantia et apta) erschienen sei, und habe es in seine Verse übertragen (in nostros versus transtuli). Damit habe er eine Art Hochzeitsekloge zusammengewoben (eclogam quandam nuptialem contexui; Anm. 3).
Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst (kreativ) verwenden zu können (usurpari). Die Entlehnung (accepta conquisitaque), kenntnisreiche Behandlung (tractaverit scite) und kluge und elegante Zusammenstellung (prudenter et eleganter concinnaverit) von Entlehntem legitimiert Camerarius als eine Form der Ersitzung (usucapio), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (possessio) werde. Das Geschaffene erscheine (videantur) nun als eigene Kreation (expressa et efficta de altero), nicht mehr als Entlehnung (decerpta aut mutuo sumpta). Der Besitz des neuen Produkts werde nun nicht mehr infrage gestellt. Diese Praxis verlange einerseits viel Anstrengung, trage aber ebenso zur Bildung in den freien Künsten bei.
Allerdings erfahre die wahre Bildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig Wertschätzung. Stattdessen strebe man nach kurzfristigen Erfolgen. Camerarius' Zuneigung gelte hingegen einer gebildeten Gelehrsamkeit (erudita doctrina).
Nun wolle Camerarius aber wieder zum Anlass und zum Adressaten zurückkehren (A3r/v). Zuvor führt er aber noch die Quellen an, aus denen übereinstimmende Aussagen zusammengestellt habe (collectis sententiis congruis). An erster Stelle stünden hier das Epithalamium Theokrits (Id. 18) und die Verse des Gregor von Nazianz. Camerarius kommt nochmals mit lobenden Worten auf den schon eingangs erwähnten, verstorbenen Schwiegervater des Bräutigams zurück, ebenso tut er des Vaters von Berlepschs, Sittig, Erwähnung, den Camerarius zwar nie persönlich kennengelernt, von dem er aber stets nur Positives gehört habe. Das Lob auf das Geschlecht der Mutter des Bräutigams (Felicitas von Berlepsch, geb. Koller) handelt Camerarius in einer Praeteritio-Formel ab. Der Brief endet mit Glückwünschen zur Eheschließung.

(Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

  • Anm. 1: Mit conditio könnte Camerarius seinen sozialen Stand als Bürgerlicher, seinen Familienstand als Verheirateter oder seinen Berufsstand als Akademiker meinen.
  • Anm. 2: Hier ist zunächst unklar, ob es Camerarius darum geht, den allgemeinen Bildungswert einer Beschäftigung mit der Dichtung zu betonen (diese Auffassung legt die Übersetzung von Mundt 2004, 191 nahe), oder ob er die Bedeutung einer theoretischen Beschäftigung mit der Dichtkunst als Voraussetzung für eine Entwicklung der Begabung herausstreichen möchte. Eine Betrachtung des gesamten Gedankengangs spricht für die zweite Interpretation.
  • Anm. 3: Das Ergebnis dieser Technik des Zusammenwebens beurteilt Camerarius als innovativ: eclogam quandam nuptialem = "eine Art 'Hochzeitsekloge'".

Forschungsliteratur

  • Edition und Übersetzung: Mundt 2004, XXVI-XXVII, 188-195.