Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Werksigle | OCEp |
---|---|
Zitation | Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß (04.06.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A4r |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Christoph von Karlowitz |
Datum | 1553/08/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quo certius scio te peritum esse |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Widmungsbrief |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 4.06.2018 |
Werksigle | OCEp |
---|---|
Zitation | Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß (04.06.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A4r |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Christoph von Karlowitz |
Datum | 1553/08/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quo certius scio te peritum esse |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Register | Widmungsbrief |
Datumsstempel | 4.06.2018 |
Regest
Camerarius wisse um die Bildung des Adressaten und freue sich deshalb umso mehr über dessen Zustimmung zu seinem Werk. Das Urteil eines solchen Mannes müsse der Wahrheit entsprechen und bringe Camerarius selbst Ehre (honorificum). Die wie auch immer beschaffene Abschrift der kurzen Rede (oratiuncula), die er neulich bei dem erlauchten Begräbnis gehalten habe, sende er ihm auf seinen Wunsch zu. Karlowitz selbst habe den Druck der Rede gewünscht, da so, wie Karlowitz meine, dem Fürsten wahres Lob zukomme. Eine solche Aussage sei Camerarius lieber, als wenn anderes gelobt würde, was gewöhnlich hervorgehoben werde, eigentlich jedoch obligatorisch in dieser Gattung sei: Wortfülle, die Bedeutsamkeit der Inhalte, die Eleganz des Aufbaus oder Ähnliches.
Camerarius habe nie etwas über den Fürsten geschrieben, als er noch lebte, möchte ihn nun aber nach seinem Tod tun durch sein Schreiben rühmen. Hätten nämlich seine Meinungen und Bemühungen zum Erfolg geführt, wäre in Deutschland der Frieden wiederhergestellt worden und auch die Künste und Wissenschaften könnten nun in Ruhe gedeihen. Sein Tod treffe das Reich und jeden Einzelnen persönlich. Dass es Leute gebe, die hierüber anders dächten, solle Camerarius nicht beschäftigen (A2r-A2v). Ihm als einem Lehrenden (homo scolsaticus) solle es jedoch zugestanden werden, über das, was ihn gegenwärtig belastet, zu reden. wenn es den Mächtigen offenstehe, nach eigenem Belieben zu reden und zu handeln (hierin seien sie nämlich gemäß der Antigone des Sophokles glücklich, dann muss es auch allen anderen erlaubt zu sein, über ein offensichtliches Unglück betrübt zu sein und ihr Bedauern zu bekunden. Dies sei ein natürliches Bedürfnis und könne weder durch gelehrte Argumentation noch herrscherliches Unrecht unterdrückt werden. Erzwungene Unterdrückung von Trauer habe es unter Tyrannen wie Caligula und Caracalla gegeben.
Es folgt eine Rechtfertigung der Beschäftigung mit einem solchen Thema durch einen Gelehrt. Camerarius gehöre nicht zu denjenigen, die politische Ämter bekleideten. Aber auch wenn er für den Krieg unbrauchbar sei, sei er dennoch nützlich für die Stadt, behauptet Camerarius unter Rekurs auf Horaz. Unter Verwendung eines Euripideszitats räumt er ein, dass er zwar nicht sehe, was die Machthaber vollbrächten, aber deren Taten selbst könne er sehr wohl einer Betrachtung unterziehen, wie ein Maler, der abseits stehe. Wie könnte er dies in Anbetracht des Unheils nicht tun?
(Jochen Schultheiß)
Forschungsliteratur
- Woitkowitz 2003, 275-284 (Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar).