Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Werksigle OCEp 1470
Zitation Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß und Torsten Woitkowitz (30.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1470
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A4r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Christoph von Karlowitz
Datum 1553/08/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort O.O.
Gedicht? nein
Incipit Quo certius scio te peritum esse
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553
Kurzbeschreibung Im Widmungsbrief erklärt Camerarius den Entstehungshintergrund der Ausgabe der Leichenrede auf Moritz von Sachsen. Sie erfolgt auf Karlowitz' Wunsch. Es schließt sich ein Lob auf den verstorbenen Fürsten an. Camerarius rechtfertigt die Beschäftigung eines Gelehrten mit einem solchen Thema. Klage über die mangelnde Einheit unter den Deutschen und die fehlende Abwehrkraft gegen äußere Feinde. Empfehlungen gegen den allgemeinen moralischen Verfall.
Anlass
Register Widmungsbrief; Tragödie; Ethik
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS; Benutzer:TW
Gegengelesen von Benutzer:VG
Datumsstempel 30.06.2023
Werksigle OCEp 1470
Zitation Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß und Torsten Woitkowitz (30.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1470
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A4r
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Christoph von Karlowitz
Datum 1553/08/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen.
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort O.O.
Gedicht? nein
Incipit Quo certius scio te peritum esse
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553
Kurzbeschreibung Im Widmungsbrief erklärt Camerarius den Entstehungshintergrund der Ausgabe der Leichenrede auf Moritz von Sachsen. Sie erfolgt auf Karlowitz' Wunsch. Es schließt sich ein Lob auf den verstorbenen Fürsten an. Camerarius rechtfertigt die Beschäftigung eines Gelehrten mit einem solchen Thema. Klage über die mangelnde Einheit unter den Deutschen und die fehlende Abwehrkraft gegen äußere Feinde. Empfehlungen gegen den allgemeinen moralischen Verfall.
Register Widmungsbrief; Tragödie; Ethik
Datumsstempel 30.06.2023


Regest

Camerarius wisse um die Bildung des Adressaten und freue sich deshalb umso mehr über dessen Zustimmung zu seinem Werk. Das Urteil eines solchen Mannes müsse der Wahrheit entsprechen und bringe Camerarius selbst Ehre (honorificum). Die wie auch immer beschaffene Abschrift der kurzen Rede (oratiuncula), die er neulich bei dem erlauchten Begräbnis gehalten habe, sende er ihm auf seinen Wunsch zu. Karlowitz selbst habe den Druck der Rede gewünscht, da so, wie Karlowitz meine, dem Fürsten wahres Lob zukomme. Eine solche Aussage sei Camerarius lieber, als wenn anderes gelobt würde, was gewöhnlich hervorgehoben werde, eigentlich jedoch obligatorisch in dieser Gattung sei: Wortfülle, die Bedeutsamkeit der Inhalte, die Eleganz des Aufbaus oder Ähnliches.
Camerarius habe nie etwas über den Fürsten geschrieben, als er noch lebte, möchte dies nun aber nach seinem Tod tun und ihn durch sein Schreiben rühmen. Hätten nämlich seine Meinungen und Bemühungen zum Erfolg geführt, wäre in Deutschland der Frieden wiederhergestellt worden und auch die Künste und Wissenschaften könnten nun in Ruhe gedeihen. Sein Tod treffe das Reich und jeden Einzelnen persönlich. Dass es Leute gebe, die hierüber anders dächten, solle Camerarius nicht beschäftigen (A2r/v). Ihm als einem Lehrenden (homo scolasticus) solle es jedoch zugestanden werden, über das, was ihn gegenwärtig belaste, zu reden. Wenn es den Mächtigen offenstehe, nach eigenem Belieben zu reden und zu handeln (hierin seien sie nämlich gemäß der Antigone des Sophokles glücklich), dann muss es auch allen anderen erlaubt sein, über ein offensichtliches Unglück betrübt zu sein und ihr Bedauern zu bekunden. Dies sei ein natürliches Bedürfnis und könne weder durch gelehrte Argumentation noch durch herrscherliches Unrecht unterdrückt werden. Erzwungene Unterdrückung von Trauer habe es unter Tyrannen wie Caligula und Caracalla gegeben.
Es folgt eine Rechtfertigung der Beschäftigung mit einem solchen Thema durch einen Gelehrten. Camerarius gehöre nicht zu denjenigen, die politische Ämter bekleideten. Aber auch wenn er für den Krieg unbrauchbar sei, sei er dennoch nützlich für die Stadt, behauptet Camerarius unter Rekurs auf Horaz. Unter Verwendung eines Euripideszitats räumt er ein, dass er zwar nicht sehe, was die Machthaber vollbrächten, aber deren Taten selbst könne er sehr wohl einer Betrachtung unterziehen, wie ein Maler, der abseits stehe. Wie könnte er dies in Anbetracht des Unheils nicht tun? Aufgrund des Todes des Fürsten sei Camerarius des Verdachts der Schmeichelei enthoben. Er wolle ebenso wenig durch seine Rede und durch das Lob auf den Fürsten andere tadeln (A2v-A3r). Vielmehr erwarte er Zustimmung zu seiner Leistung oder doch Nachsicht gegenüber der Bekundung seines Schmerzes. Das private und öffentliche Unglück quäle ihn, und er wünsche, dass Unheil vom deutschen Volk fernbleibe, aber auch Schande und schlechter Ruf. Es folgen allgemeinere Klagen über Unglück und menschliche Schlechtigkeit. Er klagt über Zwietracht und Stagnation trotz eines drohenden Feindes von außen (barbaro hoste, A3r). Ein Euripideszitat dient der Beleuchtung menschlicher Torheit. Als Vergleichspunkt zur gegenwärtigen Zwietracht zieht Camerarius den Konflikt zwischen Polynices und Eteocles heran. Hierbei weist Camerarius der Tragödie eine belehrende Funktion zu.
Das Bedürfnis nach Frieden wiederum dürfe nicht so groß sein, dass Konflikte mit äußeren Feinden vermieden würden (A3v). Verteidigung sei nicht nur erlaubt, sondern auch nötig. Nichtsdestoweniger wird auch eine sehr begründete Sache nicht selten zugrunde gerichtet, wenn Grenzen des menschlichen und moralischen Rechts (ius et fas) überschritten würden, die Menschlichkeit (humanitas) und die Gesellschaft (vitae coniunctio) gebieten. Als Heilmittel gegen moralischen Zerfall empfiehlt Camerarius die Tugenden des Mäßigung (moderatio) und der Wahrung des Rechts (iuris custodia). Er fordert Verhaltensweisen ein, die auch einem religionsgemäßen Handeln entsprechen (A3v-A4r).
Der Widmungsbrief endet im direkten Adressatenbezug (A4r). Karlowitz sei insofern ein geeigneter Widmungsempfänger, als er an den beschriebenen Ereignissen selbst teilgenommen habe und ihm der Fürst, als er im Sterben lag, seine privaten und öffentlichen Geschäfte anvertraut habe. Für Camerarius ist Karlowitz damit auch Bürge für die Wahrhaftigkeit seiner Erzählung (vera narrata a me, neque colores ullos quasi pigmentorum quaesitos, ac potius pleraque simpliciter et breviter exposita esse scias).

(Jochen Schultheiß)

Überlieferung

Die Widmungsvorrede ist auch in die Quellensammlung zur deutschen Geschichte von Simon Schard(ius) aufgenommen (Simon Schardius, Historicum Opus, in quattuor tomos divisum, Tomus II: compraehendit ea, quae sub imperio Caroli V. (...) acciderunt, Basel 1574, S. 1790f.), jedoch nicht in seine Sammlung der Leichenreden (Schardius, Orationum tomus secundus, 1566).

Forschungsliteratur