Camerarius an Turnèbe, 1559

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Turnèbe an Camerarius, 15XX15 März 1556 JL
Camerarius an Turnèbe, 15561556 JL
Turnèbe an Camerarius, 15.05.155515 Mai 1555 JL
 Briefdatum
Camerarius an Turnèbe, 15591559 JL
 Briefdatum
Turnèbe an Camerarius, 10.07.155910 Juli 1559 JL
Camerarius an Turnèbe, 12.03.156012 März 1560 JL
Turnèbe an Camerarius, 23.05.156023 Mai 1560 JL
Werksigle OCEp 0375
Zitation Camerarius an Turnèbe, 1559, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (04.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0375
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. K7v-L1r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Adrien Turnèbe
Datum 1559
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Siehe Anmerkungen zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn 1559/08
Unscharfes Datum Ende 1559/10/01
Sprache Griechisch
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Κἀγὼ, Ἀδριανὲ σοφίας καὶ ἀρετῆς
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Edikt von Écouen (1559); Werkanfrage
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:HIWI
Gegengelesen von Benutzer:JS; Benutzer:US
Datumsstempel 4.04.2024
Werksigle OCEp 0375
Zitation Camerarius an Turnèbe, 1559, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (04.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0375
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. K7v-L1r
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Adrien Turnèbe
Datum 1559
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Siehe Anmerkungen zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn 1559/08
Unscharfes Datum Ende 1559/10/01
Sprache Griechisch
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Κἀγὼ, Ἀδριανὲ σοφίας καὶ ἀρετῆς
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Edikt von Écouen (1559); Werkanfrage
Datumsstempel 4.04.2024


Anmerkungen zur Datierung

Terminus ante quem für das Jahr ist Camerarius an Turnèbe, 12.03.1560, in dem sich Camerarius auf den vorliegenden Brief bezieht.

Ursprünglich ermitteltes Datum: Sommersonnenwende (o.J.) (τῇ τῆς τοῦ ἡλίου ἐκ τούτων χηλῶν ἐξόδου). Tatsächlich folgt Camerarius offenbar dem siderischen Tierkreis und das Datum liegt zwar auf keinen Fall später als Ende September, jedoch durchaus einen guten Monat später als die Sommersonnenwende: Dies ergibt sich aus der Datierung des vorausgehenden Briefes auf den 10.07.1559 (dazu s. dort), auf den Camerarius hier antwortet. Dieses Datum dient daher als Terminus post quem.

Somit bleibt als Briefjahr nur 1559.

Regest

Camerarius habe sich selbst schon oft getadelt, weil er auf Turnèbes Brief noch nicht geantwortet habe, nun aber fühle er sich erst recht schuldig, da dieser in einem erneuten Schreiben seiner eigenen Verspätung die Schuld für Camerarius' Schweigen gebe (s. Anm.). Er sei aber, obgleich er oft zur Feder habe greifen wollen, beunruhigt gewesen aufgrund der sich verbreitenden Gerüchten über die blutigen und menschenverachtenden Taten, von denen auch Turnèbe geschrieben habe. Camerarius habe daher befürchtet, mit seiner Antwort dem Empfänger des Briefes zu schaden, da er (sc. als Protestant) bei einigen verhasst sei, die eine gotteslästerliche und unmenschliche Frömmigkeit lebten und "unheilige Opfer verbrennen" (θύματα ὁλοκαυτοῦσιν ἀνόσια). Denn wie er gehört habe, seien diese immer auf der Jagd und streiften wie Raubtiere umher auf der Suche nach Menschen, die sie ins Verderben stürzen könnten (s. Anm.).

Die Getöteten aber seien nicht zu beklagen, denn nicht das Sterben sei schlimm, sondern in Schande zu sterben (Menander: Τὸ γὰρ θανεῖν οὐκ αἰσχρόν, ἀλλ᾽ αἰσχρῶς θανεῖν); diejenigen dagegen, die die ganze Sache begonnen hätten und die Menschen abschlachteten, welche nichts verbrochen hätten und nicht aufrührerisch gewesen seien und sich nur den einen Vorwurf zugezogen hätten, der bei der Masse leicht Zustimmung finde, und das nicht nur ununtersucht, sondern auch ungeprüft und ohne Urteil: Diese nun müssten für unglücklich gehalten und auch so genannt werden, gleichsam Schreckgespenster ganzer Städte und Völker. Solches Blutvergießen werde nicht ungerächt bleiben und sowohl für ihre Anführer als auch für ihre Unterstützer werde Übel auf Übel folgen (πῆμ᾽ ἐπὶ πήματι κεῖται, Herodot 1, 67). Denn Gott sehe alles und werde seine Anhänger aus der Gefahr retten; so wolle man die Rettung vor dem Unheil am Tage des Herrn fromm erwarten und sich um den Lohn für alles Ungemach bemühen, den Rest seiner Sorgen aber Gott anvertrauen.

Camerarius aber bitte Turnèbe ihm zu schreiben, wann immer der Überbringer eines Briefes den Weg zu ihm finde. Turnèbe solle weiterhin zeigen, womit er sich selbst unaufhörlich Ruhm und allen anderen eine Hilfe und Freude verschaffe: ob er selbst schreibe oder anderer Texte ediere. Denn man habe seit der Edition (mit Kommentar) von Ciceros "De legibus" (ἀπὸ τῆς ἐκδόσεως τῶν νομικῶν τῶν Τυλλιανῶν) nichts mehr von ihm gehört (s. Anm.). Bei deren Lektüre vergnüge er sich nämlich gerade.

Manchmal aber passiere ihm etwas Lächerliches, was zu berichten er sich auch Turnèbe gegenüber nicht schäme: Turnèbes Gelehrsamkeit betrübe ihn nämlich manchmal, da sie seinen eigenen Bemühungen kaum Freiraum und seinem eigenen Wissen kaum Möglichkeit lasse, hervorzustechen (was er aber freundschaftlich als Scherz verstanden haben wolle); Turnèbe habe viel in seinem eigenen Genie, aber auch viele Schätze in ihren dortigen Bibliotheken gefunden und Camerarius zur Verfügung gestellt.

(Alexander Hubert)

Anmerkungen

  • "Camerarius habe sich selbst schon oft getadelt, weil er auf Turnèbes Brief noch nicht geantwortet habe, nun aber fühle er sich erst recht schuldig, da dieser in einem erneuten Schreiben seiner eigenen Verspätung die Schuld für Camerarius' Schweigen gebe": Camerarius bezieht sich hier auf Turnèbes undatierten Brief als den, auf den er noch nicht geantwortet hat, und das Schreiben vom 10.07.1559 als Turnèbes zweiten Brief. In letzterem hatte Turnèbe so getan, als existiere der erstere Brief nicht und er sei derjenige, der vergessen habe, Camerarius zu schreiben.
  • "Er sei aber... die sie ins Verderben stürzen könnten": In seinem vorherigen Schreiben vom 10.07.1559 berichtet Turnèbe vom Edikt von Écouen, wonach Häretiker mit dem Tode zu bestrafen waren. Die Rede ist von Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen, worauf Camerarius sich hier wohl mit den "unheiligen Opfern" bezieht. Insgesamt beziehen sich dieser und der folgende Absatz das harte Vorgehen in Frankreich gegen die Hugenotten, das letztlich in den Hugenottenkriegen münden wird und das Turnèbe beklagt hatte.
  • "man habe nach der Edition (mit Kommentar) von Ciceros "De legibus" (ἀπὸ τῆς ἐκδόσεως τῶν νομικῶν τῶν Τυλλιανῶν) nichts mehr von ihm gehört": Diese Edition ist 1552 herausgekommen (s. Turnèbe, Ciceronis De legibus, 1552. 1553 ist eine Synesiosausgabe von Turnèbe herausgekommen, die Camerarius auch kannte, s. Camerarius' ersten Brief an Turnèbe. Möglicherweise meint Camerarius hier also, dass seit dem Cicero-Kommentar nichts Eigenes mehr von Turnèbe erschienen sei, oder dass er persönlich nichts mehr von Turnèbe gekauft habe.