Benutzer:HIWI/Drafts

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Benutzer:HIWI/Notes

Medizin (CamLex)

Zur Medizin in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts

Medizinisches in Werken und Briefen des Camerarius

In Orpheus' Fußstapfen - Camerarius' Lob der Gesundheit (AH)

fertig und online

Diätetik (MG)

Iatromathematik (MG)

Badewesen (MG)

fertig und online

Baden in Württemberg

fertig und online

Theriak (MG)

Beteiligung an der Galen-Edition (MG)

Terminologie (AH)

Immer wieder ist es die Terminologie, die den Philologen Camerarius besonders fasziniert (→ Philologie). Programmatisch äußert sich Camerarius dazu in seinem Glossar zum Thema "Pferd": Nichts sei so nützlich zur Erkenntnis der Welt (rerum ullarum cognitio) wie das Wissen um die genaue Bedeutung der Wörter und eine gewisse Sprachgewandtheit (nominum primum explorata significatio, deinde proprii sermonis peritia).[1] An anderer Stelle schreibt er, es gebe keinen "Henkel", also kein anderes Mittel, mit dem sich eine Aussage oder eine Vorstellung so genau fassen lasse wie mit der Sprache; wer diese nicht beherrsche, dem müsse auch alles andere entgleiten.[2]
Diese Einstellung findet in der Entstehung mehrerer Glossare zu naturkundlichen (→ Naturkunde) und theologischen Themen (→ Theologie) Ausdruck; auch in seinen mathematischen Werken legt Camerarius stets großen Wert auf terminologische Genauigkeit (→ Mathematische Wissenschaften). Es verwundert daher kaum, dass Camerarius sich auch und gerade in der Medizin für die korrekte Terminologie interessierte.

Das früheste medizinterminologische Werk des Camerarius ist ein kurzes Glossar mit dem Titel "Partium humani corporis nomina", das er seiner 1532 gedruckten lateinischen Übersetzung von Albrecht Dürers "Vier Büchern von menschlicher Proportion" beigibt. Es zeugt von Camerarius' gewissenhafter Übersetzungsarbeit, dass er, wo der Autor des Werkes sich bewusst um exakte Bezeichnungen bemüht und teilweise neue Ausdrücke geprägt habe und wo kein antikes Vorbild vorhanden war,[3] besonders auf die Transparenz seiner Entscheidungen als Übersetzer achtet. So listet Camerarius also auf knapp über einer Seite die lateinischen Begriffe für Körperteile auf, die er verwendet hat, sowie ihre Entsprechungen in Dürers deutschem Original.[4] Dabei geht es ebenso um eher triviale Begriffe wie "Frons. Die stiern" und "Nasus. Die nase" wie auch um ausgefallenere Bezeichnungen wie "Occiput et occipitium. Hinden der kopff ob dem genigk" oder "Mons pedis sive convexus pes. Des fues ritz". Die Aufzählung folgt dabei dem Aufbau des menschlichen Körpers von oben nach unten.

Bei aller Bedeutung für Camerarius' Leistung als Übersetzer handelt es sich bei dem Glossar, das Dürers Werk beigegeben ist, doch um ein sehr kleines Werk. In seinen späteren Lebensjahren brachte Camerarius allerdings ein weiteres Glossar zum Druck, dieses von gewaltigem Umfang: Das knapp 500 Spalten (auf ca. 250 Seiten) umfassende Werk, das, wieder in der Richtung von oben nach unten geordnet, lateinische und griechische Bezeichnungen für die menschlichen Körperteile enthält, wurde 1551 unter dem Titel "Διασκευή ὀνομαστική partium corporis humani" gedruckt; Thomas Baier bezeichnete es in seiner Analyse von Camerarius' Bildungsprogramm als ein "besonderes Herzensanliegen" des Camerarius, ja "[w]omöglich ... seine Leipziger 'Lebensaufgabe'".[5]
Zumindest arbeitete Camerarius schon mindestens seit Beginn seiner Zeit in Leipzig 1541 an dem Werk: Die letzte bedruckte Seite des Bandes enthält einen Abdruck des Privilegs, das König Ferdinand Camerarius ausstellte; es ist auf den 26.11.1538 datiert und führt zahlreiche Werke des Camerarius namentlich auf, deren Nachdruck verboten ist, darunter auch explizit die "Διασκευή ὀνομαστική".[6] Somit scheint Camerarius den Druck dieses Werks bereits mindestens seit 1538 geplant zu haben. Auch ein Brief des Simon Grynäus, der dem Druck beigegeben ist, in dem Grynäus Camerarius zur Abfassung des Glossars ermutigt,[7] und Camerarius' Widmungsbrief an Wolfgang von Werthern, in dem er erwähnt, dass Grynäus ihn in seinem Vorhaben immer bestärkt habe,[8] deuten auf den frühen Beginn der Arbeit hin, da Grynäus bereits 1541 an der Pest starb.
Tatsächlich scheint es sich bei der "Διασκευή ὀνομαστική" um ein Ergebnis von Camerarius' persönlicher Exzerpierarbeit zu handeln: Wie Camerarius im Widmungsbrief schreibt, habe er sich, immer auf der Suche nach dem korrekten Gebrauch lateinischer und griechischer Termini, bei der Lektüre antiker Autoren die Gebrauchsweise einzelner Wörter notiert; als seine Freunde dies erfahren hätten, hätten sie ihm zur Veröffentlichung geraten.[9] Obwohl seine Notizen Camerarius' Meinung nach einer gründlichen Überarbeitung bedurften, habe er nach stetiger Aufforderung durch seine Freunde das folgende Material über den menschlichen Körper ausgewählt (coepi decerpere); dieses habe er einst auf eine Bitte des Georg Sturtz hin zusammenzustellen begonnen, als sie einen besseren Ersatz für Martius Galeottus' Werk "De homine" gesucht hätten.[10] Da Camerarius aber trotz allem aufgrund seiner Gesundheit sowie zahlreicher Pflichten die Zeit für eine eigenständige Gliederung des Gegenstands nach οὐσία / natura, δύναμις / potestas, ἐνέργεια / effectio und χρεῖα / actio (den aristotelischen Kategorien Wesen, Vermögen, Verwirklichung (Aktualität) und Nutzen[11]) fehlte, sei er in der Anordnung dem Iulius Pollux gefolgt,[12] wie er es später auch bei seinem Glossar zum Thema "Pferd" tat (→ Naturkunde). Er strebe dabei keine Vollständigkeit an,[13] hoffe aber, dass sein kleines und bescheidenes Werk den um beide Sprachen Bemühten dennoch großen Nutzen bringen werde. Andere könnten hierauf aufbauen und ein umfangreicheres Werk schaffen.[14]

Die 1551 erschienene "Διασκευή ὀνομαστική partium corporis humani" trägt als Untertitel "Τὰ ἔξω, id est, partes exteriores" und behandelt entsprechend nur die äußeren Körperteile. Offenbar plante Camerarius ein dazu komplementäres Glossar der inneren Körperteile, wie Georg Summer notiert. Diese führt unter Camerarius' unvollendeten Werken als erstes "Commentarii de partium internarum humani corporis nominibus tam Graecis quam Latinis" auf.[15] Bei dem zweiten Werk in der Liste handelt es sich ebenfalls um ein Glossar medizinischen Inhalts, nämlich eines, das die Namen von Krankheiten aufführen sollte ("De nominibus morborum").[16] Beide Werke konnte Camerarius offenbar zu Lebzeiten nicht mehr vollenden und auch seine Söhne ließen sie nicht mehr drucken. Allerdings waren sie ebenso wie zwei weitere bei Summer aufgeführte unveröffentlichte Glossare in dem königlichen Privileg von 1538 für Camerarius bereits enthalten.[17]

Camerarius' bestehendes Interesse für Medizin und medizinische Terminologie zeigt auch ein Brief, den er 1554 als Begleitgedicht für Nikolaus Selneckers Lehrgedicht "De partibus corporis humani" verfasste. Darin lobt er Selneckers Werk, das er trotz zahlreicher Pflichten sofort gelesen habe, sowohl auf fachlicher als auch auf dichterischer Ebene und vergleicht Selnecker selbst mit seinem alten Freund Helius Eobanus Hessus.[18]

(Alexander Hubert)

Epigramme für medizinische Abhandlungen und Disputationen Dritter (AH)

Nicht nur für Nikolaus Selneckers Lehrgedicht "De partibus corporis humani" verfasste Camerarius ein Werbegedicht (s.o.). Ähnliche Werbegedichte des Camerarius existieren zu drei Werken des Leonhart Fuchs: Fuchs' drei Apologien gegen Gulielmus Puteanus, Sebastianus Montuus und Jeremias Thriverus Brachelius, die 1540 einmal unter demselben Titel und einmal mit leicht veränderter Anordnung neu aufgelegt wurden, gibt Camerarius ein Werbegedicht bei, in dem er sich ganz deutlich auf Fuchs' Seite stellt: Die drei hätten lieber schweigen sollen, denn nun werde Fuchs' Verteidigung sie erdolchen wie die Spitzmaus, die sich dem alten Sprichwort nach durch ihr eigenes Pfeifen verrate. Dennoch hätten die drei insofern alles richtig gemacht, als nun Fuchs die Gelegenheit habe, seine Schrift zu veröffentlichen, mit der er nicht nur für sich selbst, sondern auch um die Ehre der antiken Ärzte kämpfe.[19]
Ein Begleitgedicht stellte Camerarius auch Fuchs' 1539 gedrucktem Kompendium über die Behandlung verschiedener Krankheiten zur Seite. In der ganzen antiken Literatur, so Camerarius, finde man kein Werk, das diesem ebenbürtig sei. Fuchs lehre hier die "wahre Heilkunst" (vera ratio medendi), sodass der Benutzer hier nicht nur theoretisches, sondern auch praktisches Wissen mitnehmen könne.[20]
Ein drittes Werbegedicht gab Camerarius Leonhart Fuchs' Hippokrates-Ausgabe bei. Hier lobt er Fuchs, der der Welt den fähigen Arzt Hippokrates wiederbringe, dessen Schriften schon beinahe verloren gewesen seien und der so vielen Patienten das Leben zurückgegeben habe.[21]

Weitere Werbegedichte schrieb Camerarius für medizinische Disputationen. Der Leipziger Medizinprofessor Wolfgang Meurer stellte 1549 eine Disputation "De catarrhis", bei der Philipp Bech als Respondent auftrat. Der Druck wird von drei griechischen Werbegedichten eingeleitet, von denen das auf dem Titelblatt mit Sicherheit, die beiden auf der folgenden Seite wahrscheinlich von Camerarius sind.[22] Das erste Gedicht stellt eine einfacherere Version des Modells dar, von dem Camerarius auch in seinem nur handschriftlich überlieferten Werbegedicht für Kopernikus' "De revolutionibus" Gebrauch macht: In einem fingierten Dialog fragt eine nicht benannte Person, ein "Unwissender", den ebenfalls nicht weiter benannten "Wissenden", um was für ein Buch es sich handle (Τίς λόγος οὗτος;). Auf die Antwort, dass es um "Flüsse" (im medizinischen Sinn) gehe, fragt der "Unwissende" weiter, was für ein Mensch denn der "Vater dieses Werks" (πατὴρ τοῦδε λόγοιο) Wolfgang Meurer sei. Der "Wissende" lobt darauf hin Meurer als fähigen Arzt und Freund der Musen.[23]
Das zweite wie auch das dritte Gedicht auf der folgenden Seite sprechen das Thema des Bandes an, die "Flüsse" (ῥεύματα), die die Menschen belästigen.[24] Der Leser möge Meurers Mühe schätzen, der dieses Thema zur Untersuchung gestellt habe.[25]

Camerarius verfasste Werbegedichte für noch zwei weitere Disputationen Meurers: In einer 1555 gedruckten Disputation mit dem Titel "De vera corroborandi ratione capita" und Sebastian Scheib als Respondent behandelt Meurer Kraft und Stärkung des menschlichen Körpers. Camerarius wirbt in drei griechischen Distichen auf dem Titelblatt: Zwar habe einst jemand (gemeint ist Oppian) gesagt, Kraft ohne Verstand sei wertlos,[26] allerdings sei der Verstand eines Menschen ohne Kraft ebenso ohne Nutzen; Meurer habe sowohl Kraft als auch Verstand bewiesen. Im letzten Distichon verzichtet der Sprecher bereitwillig auf Ehre (τιμή) und Wohlstand (ὄλβος), solange er bei Kräften sei (εὔρωστος)[27] und ihn der Verstand (γνώμη) nicht verlasse.
Schließlich erschien 1562 eine von Meurer gestellte Disputation "De recta medendi ratione", für die Camerarius ebenfalls ein Geleitgedicht schrieb: Jemand habe einmal gesagt, das Wichtigste im menschlichen Leben sei die Gesundheit, das zweitwichtigste aber ohne Betrug erhaltener Reichtum.[28] Die Heilkunst könne als einzige der Künste beides verschaffen. Asklepios habe diese die Menschen gelehrt, Hippokrates habe sie ausgearbeitet, Galen habe beide noch übertroffen. Meurer wird als der nächste in der Reihe gefeiert, der Galens Methode folgend das, was dieser in vielen Büchern ausgeführt habe, in einer kleinen Schrift vereine.[29]

Auch für Johannes Hoffmanns Disputation über den Wein von 1558 schrieb Camerarius ein griechisches Werbegedicht. Hoffmann wird darin mit Homer verglichen, der, indem er den Wein lobte,[30] selbst Ruhm gefunden habe und nun den ersten Rang im Musenchor innehabe.[31] Welches Lob verdiene nun also Hoffmann, der ein ganzes Buch über den Wein geschrieben habe? Ein solches sei überdies für einen Franken wie Hoffmann nur passend.
Zu einer Disputation über das Erysipel (Wundrose), die Andreas Ellinger 1560 stellte (Respondent war der Leipziger Apotheker Moritz Steinmetz), hatte Camerarius persönlichen Bezug, da er selbst seit spätestens 1558 häufiger darunter gelitten hatte (s.u.). Entsprechend gibt Camerarius dem Druck ein ausführliches griechisches Werbegedicht in 34 Hendekasyllaben bei, in dem er die Symptome der Krankheit beschreibt. Ellinger wird Galen gleichgestellt.[32] Schließlich wird es sich auch bei Camerarius' Beitrag zu Simon Schreibes "Disputatio ordinaria de causis famis animalis", den der VD16-Katalog verzeichnet, um ein Werbegedicht handeln. Die Überprüfung dieser These steht mangels Verfügbarkeit des Bandes jedoch noch aus.

(Alexander Hubert)

Medizinisches in den "Decuriae" und der "Appendix problematum" (AH)

fertig und online

Camerarius und die praktische Medizin

Medizinkenntnisse und Medizinische Ratschläge an Dritte

Nach Zeugnis des an Johannes Magenbuch gerichteten Vorworts zu Camerarius' 1533 gedruckten Theriakschrift führte der naturkundlich interessierte Camerarius häufig mit Freunden und Bekannten Gespräche über medizinische Themen, etwa über die Frage, warum die zeitgenössische Medizin so geringe Heilungserfolge verbuchen konnte oder über Theriakrezepte, die er in antiken Werken fand.[33] Von seiner medizinischen Bildung zeugen auch nicht nur die zahlreichen Zitate aus Hippokrates und Galen, die sein ganzes Werk durchziehen. Nach Zeugnis seines Sohnes Joachim begann Camerarius spätestens 1538, angeregt durch sein langwieriges Fußleiden (s.u.) mit der intensiveren Lektüre antiker medizinischer Werke, darunter Galen.[34] Auch im Umgang mit seinen eigenen Krankheiten zeigt sich Camerarius - notgedrungen - als auf dem neuesten Stand, wenn er etwa Andreas Ellingers Disputation zum Erysipel rezipiert (s.u.) oder sein Nierenleiden als chronisch erkennt (s.u.).

Varii morbi - Camerarius als Patient (AH)

fertig und online

Badbesuche (MG)

fertig und online

"Pest" und Epidemiegeschehen (MG)

Anmerkungen

  1. Vgl. Xenophon, Hippocomicus, 1556, Bl. G5r.
  2. Nulla autem certe est ansa, qua apprehendi possit vera et certa sententia, et animi conceptio, et cogitationis inventum, nisi orationis: quam qui non comprehendit, huic cetera etiam elabantur necesse est (Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. α4r).
  3. [C]um autor curiosa pene diligentia exquisiverit partium in corpore humano nomina, quo mensurationes certiores essent, quibusdam etiam nova imposuerit, confido fore ut studiosi versionis vel hac in parte difficultatem intelligant. Nam reliqua praetereo quae et ipsa non possint facilia videri fuisse, cum in hoc genere quod imitaremur, antiquorum extaret nihil (Dürer, De symmetria partium in rectis formis humanorum corporum, 1532, Bl. A4v).
  4. Vgl. Dürer, De symmetria partium in rectis formis humanorum corporum, 1532, Bl. A5r/v.
  5. Baier 2017, 78. Vgl. dort auch zur programmatischen Bedeutung des Werks. Vgl. außerdem Kößling 2000 für eine detaillierte Untersuchung des Werks.
  6. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. M6r.
  7. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. α4r.
  8. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β1v.
  9. [D]um versor in scriptis veterum autorum, horumque libros lego, annotavi praecipuorum verborum in his usum: quo comperto, olim ex amicis quidam nostris censuerunt ea quae collegissem, a me edi et publicari oportere (Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β1v).
  10. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β1v-2r.
  11. Vgl. Kößling 2000, 65f.
  12. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β2r.
  13. Vgl. Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β2r/v.
  14. Et parva tamen ista atque humilia, magna commoda et fructum singularem allatura esse studiosis utriusque linguae, mihi persuasum est. Et potuerunt haec tanquam fundamenta esse, super quibus aliorum observatio et attentio et sagacitas, maiora alia et magis spectabilia extruat ac collocet (Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. β2v).
  15. Vgl. Summerus 1646, Bl. D5r.
  16. Vgl. Summerus 1646, Bl. D5r. Weiterhin erwähnt Summer, dass zu diesem Werk bereits ein ausführlich ausgearbeitetes Vorwort vorliege.
  17. Quod privilegium in praesentia tibi IOACHIMO Camerario Pabergensi ... autoritate ... Imperatoris Romanorum Caroli Quinti, confirmamus: atque edicimus, Ne quis impressor contra sententiam nostram intra tempus praescriptum annorum, nisi te concedente, ullum abs te emendatum compositumve librum quo in genere supra dictum est, nominatim vero ... Nomina Graeca et Latina partium humani corporis, morborum, coniunctionum, agriculturae, per te congesta ... typis describere ausit (Camerarius, Commentarii utriusque linguae, 1551, Bl. M6r; ebenso Linacre, De emendata structura, 1545, Bl. Aa7v-a2r).
  18. Vgl. Selnecker, De partibus corporis humani, 1554, Bl. A1r.
  19. Vgl. Fuchs, Apologiae tres, 1538, Bl. A1r.
  20. Nunc poteris ex his (in quo sunt omnia) plane / Non modo quid sapias discere, sed quid agas (Fuchs, De medendis passionibus ac febribus, 1539, Bl. 1r).
  21. Quique dedit multis sperato funere vitam, / Per te huic extincto nunc prope vita datur (Hippokrates, Epidemiōn liber sextus, 1537, Bl. A1v).
  22. Vgl. Meurer, De catarrhis disputatio, 1549, Bl. A1r/v.
  23. Vgl. Meurer, De catarrhis disputatio, 1549, Bl. A1r.
  24. Zum Begriff des fluxus vgl. Stolberg 2022, 127f.
  25. Vgl. Meurer, De catarrhis disputatio, 1549, Bl. A1v.
  26. Opp. hal. V, 95: ἀλκή δ' ἀνεμώλιος ἄφρων. Camerarius schreibt ῥώμη τις μὲν ἔειπεν ὃτ' ἐστ' ἀνεμώλιος ἄφρων (Meurer, De vera corroborandi ratione capita, 1555, Bl. A1r), unter Austausch des Wortes ἀλκή gegen ῥώμη; dies ermöglicht es ihm, den Wortstamm im Folgevers mit ἄρρωστος für "krank, kraft-los (ohne ῤώμη)" aufzugreifen.
  27. Beachte die dritte Verwendung dieses Wortstocks in Antithese zum vorherigen ἄρρωστος.
  28. Vielleicht nach einem Zitat in Athen. deipn. XV, 50 (dann aber ungenau bzw. inkorrekt zitiert): ὑγιαίνειν μὲν ἄριστον ἀνδρὶ θνητῷ, / δεύτερον δὲ καλὸν φυὰν γενέσθαι, / τὸ τρίτον δὲ πλουτεῖν ἀδόλως.
  29. Vgl. Meurer, De recta medendi ratione, 1562, Bl. A1v.
  30. Hier wird Camerarius ebenso wie Hor. epist. I, 19, V. 6 auf die zahlreichen lobenden Epitheta anspielen, die Homer dem Wein beigibt.
  31. Vgl. Hoffmann, De vino eiusque partibus, 1558, Bl. A1v.
  32. Vgl. Ellinger, De erysipelate seu igne sacro, 1560, Bl. A2r/v.
  33. Vgl. Camerarius, De Theriacis, 1533, Bl. a5v.
  34. Vgl. München, BSB, Sgn. Clm 10376, Nr. 8, Bl. 9r. Joachim Camerarius d.J. verortet den Beginn dieser Studien ins Jahr 1539; aufgrund der erwähnten, bereits 1538 erschienenen Galenedition ist er jedoch um mindestens ein Jahr früher zu datieren. Immerhin zeugt auch die erwähnte Theriakschrift von 1533 von seiner gründlichen Kenntnis der Schriften Galens.

Dies ist die Benutzerseite von Alexander Hubert.