Sabinus an Camerarius, 22.07.1551: Unterschied zwischen den Versionen
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Sabinus danke Camerarius dafür, dass er [[Erwähntes Werk::Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551|das Büchlein des Sabinus]] drucken ließ, und inbesondere für die Bekundung seiner Hochachtung durch den dem Werk vorangestellten Brief. Nichts nämlich sei ihm lieber als das Wohlwollen des Camerarius, das er sich mit allen Mitteln erhalten wolle, solange er lebe. Er wage es nicht, das Buch dem Fürsten ([[Erwähnte Person::Albrecht (Preußen)|Albrecht von Preußen]]) zu zeigen, dem es gewidmet sei - aus dem Grund, den er Camerarius bereits genannt habe. Lieber wolle er, dass das Werk untergehe, als seinen Widersachern eine Handhabe zu geben, Ränke gegen ihn zu schmieden, besonders zu dieser Zeit, in der es so schwierig ## | Sabinus danke Camerarius dafür, dass er [[Erwähntes Werk::Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551|das Büchlein des Sabinus]] drucken ließ, und inbesondere für die Bekundung seiner Hochachtung durch den dem Werk vorangestellten Brief. Nichts nämlich sei ihm lieber als das Wohlwollen des Camerarius, das er sich mit allen Mitteln erhalten wolle, solange er lebe. Er wage es nicht, das Buch dem Fürsten ([[Erwähnte Person::Albrecht (Preußen)|Albrecht von Preußen]]) zu zeigen, dem es gewidmet sei - aus dem Grund, den er Camerarius bereits genannt habe. Lieber wolle er, dass das Werk untergehe, als seinen Widersachern eine Handhabe zu geben, Ränke gegen ihn zu schmieden, besonders zu dieser Zeit, in der es so schwierig ## | ||
Die Lehre | Die Lehre des [[Erwähnte Person::Andreas Osiander|(Andreas) Osiander]] finde von Tag zu Tag beim Volk mehr Gefallen. Aber ## Sabinus dürfe nicht über alle Gerüchte schreiben, die sich hier verbreiteten. | ||
Er habe Camerarius über dessen Sohn [[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]] ein [[Erwähntes Werk::Sabinus, De carminibus, 1551|Büchlein über das Verfassen von Versen]] geschickt, über das er das Urteil des Camerarius erwarte. | Er habe Camerarius über dessen Sohn [[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]] ein [[Erwähntes Werk::Sabinus, De carminibus, 1551|Büchlein über das Verfassen von Versen]] geschickt, über das er das Urteil des Camerarius erwarte. |
Version vom 19. August 2018, 11:46 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1353 |
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Zitation | Sabinus an Camerarius, 22.07.1551, bearbeitet von Manuel Huth und Ulrich Schlegelmilch (19.08.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1353 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Sabinus, Poemata, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 525 f. |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Georg Sabinus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1551-07-22 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Königsberg |
Zielort | Leipzig |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod faustum felixque sit, die 19. Iulii natus est mihi filius nomine Christophorus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Drucklegung; Werkgenese; Büchersendung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 19.08.2018 |
Werksigle | OCEp 1353 |
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Zitation | Sabinus an Camerarius, 22.07.1551, bearbeitet von Manuel Huth und Ulrich Schlegelmilch (19.08.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1353 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Sabinus, Poemata, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 525 f. |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Georg Sabinus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1551-07-22 |
Datum gesichert? | nein |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Königsberg |
Zielort | Leipzig |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod faustum felixque sit, die 19. Iulii natus est mihi filius nomine Christophorus |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Register | Drucklegung; Werkgenese; Büchersendung |
Datumsstempel | 19.08.2018 |
Zielort mutmaßlich.
Regest
Am 19. Juli sei Sabinus' Sohn Christopher geboren worden. Gott habe ihm auf wundersame Weise sein Leben bewahrt, denn nachdem er ohnmächtig geworden und mehr als eine halbe Stunde gleichsam tot dagelegen hatte, sei er durch die Gnade Gottes ins Leben zurückgerufen worden.
Sabinus danke Camerarius dafür, dass er das Büchlein des Sabinus drucken ließ, und inbesondere für die Bekundung seiner Hochachtung durch den dem Werk vorangestellten Brief. Nichts nämlich sei ihm lieber als das Wohlwollen des Camerarius, das er sich mit allen Mitteln erhalten wolle, solange er lebe. Er wage es nicht, das Buch dem Fürsten (Albrecht von Preußen) zu zeigen, dem es gewidmet sei - aus dem Grund, den er Camerarius bereits genannt habe. Lieber wolle er, dass das Werk untergehe, als seinen Widersachern eine Handhabe zu geben, Ränke gegen ihn zu schmieden, besonders zu dieser Zeit, in der es so schwierig ##
Die Lehre des (Andreas) Osiander finde von Tag zu Tag beim Volk mehr Gefallen. Aber ## Sabinus dürfe nicht über alle Gerüchte schreiben, die sich hier verbreiteten.
Er habe Camerarius über dessen Sohn Johannes ein Büchlein über das Verfassen von Versen geschickt, über das er das Urteil des Camerarius erwarte.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Literatur und weiterführende Links
- Woitkowitz 2003, S. 228 (dort mit Datum: 23.07.1551)
- Tschackert 1890, Bd. 3, S. 266, Nr. 2387