Turnèbe an Camerarius, 10.07.1559: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Brief ist auf den 10. Juli (ohne Jahr) datiert. Er nimmt direkt auf das Edikt von Écouen Bezug, das am 2.6.1559 in Kraft trat und nach dem Häretiker direkt zum Tode verurteilt wurden. Dieses Datum liefert also einen Terminus post quem. | Der Brief ist auf den 10. Juli (ohne Jahr) datiert. Er nimmt direkt auf das Edikt von Écouen Bezug, das am 2.6.1559 in Kraft trat und nach dem Häretiker direkt zum Tode verurteilt wurden. Dieses Datum liefert also einen Terminus post quem. | ||
Da der Brief [[OCEp 0375]] explizit auf den vorliegenden Brief Bezug nimmt, liefert einen Terminus ante quem; er ist zwar nicht datiert, ist aber spätestens im Spätsommer 1559 entstanden. Für den vorliegenden Brief bleibt als Jahr nur 1559. | Da der Brief [[OCEp 0375]] explizit auf den vorliegenden Brief Bezug nimmt, liefert einen Terminus ante quem; er ist zwar nicht datiert, ist aber spätestens im Spätsommer 1559 entstanden (s. Anm. zur Datierung dort). Für den vorliegenden Brief bleibt als Jahr nur 1559. | ||
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Version vom 4. April 2024, 15:04 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0381 |
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Zitation | Turnèbe an Camerarius, 10.07.1559, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (04.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0381 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L7r/v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Adrien Turnèbe |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1559/07/10 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck o.J.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Griechisch |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ἄγει τινὶ καὶ μιάσματι |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Politische Neuigkeiten; Edikt von Écouen (1559) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:HIWI |
Gegengelesen von | Benutzer:JS; Benutzer:US |
Datumsstempel | 4.04.2024 |
Werksigle | OCEp 0381 |
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Zitation | Turnèbe an Camerarius, 10.07.1559, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (04.04.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0381 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L7r/v |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Adrien Turnèbe |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1559/07/10 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck o.J.); s. Hinweise zur Datierung |
Sprache | Griechisch |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ἄγει τινὶ καὶ μιάσματι |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Politische Neuigkeiten; Edikt von Écouen (1559) |
Datumsstempel | 4.04.2024 |
Anmerkungen zur Datierung
Der Brief ist auf den 10. Juli (ohne Jahr) datiert. Er nimmt direkt auf das Edikt von Écouen Bezug, das am 2.6.1559 in Kraft trat und nach dem Häretiker direkt zum Tode verurteilt wurden. Dieses Datum liefert also einen Terminus post quem.
Da der Brief OCEp 0375 explizit auf den vorliegenden Brief Bezug nimmt, liefert einen Terminus ante quem; er ist zwar nicht datiert, ist aber spätestens im Spätsommer 1559 entstanden (s. Anm. zur Datierung dort). Für den vorliegenden Brief bleibt als Jahr nur 1559.
Regest
Turnèbe fühle sich bedrückt, weil er die Antwort auf Camerarius' Brief so lange vergessen habe. Indessen hätten ihn, der sich oft vorgenommen hätte, zu antworten, die Umstände an seinem Vorhaben gehindert, die nicht nur die Ungefestigten unter ihnen, sondern selbst den stoischen Weisen treffen würden, die ihn ganz für sich einnahmen und nichts anderes in seinen Kopf dringen ließen.
Nun jedoch, da sich die Wogen geglättet hätten und das Meer wieder still daliege, könne man den Geist, der jetzt endlich wieder Frieden gefunden habe, wieder auf die Korrespondenz mit Freunden richten. Wenn er aber mehr über die Situation in Frankreich wissen wolle, könne ihm der Überbringer des Briefes (Unbekannt) sicher ausführlichere Informationen geben als ein Brief; er solle jedoch wissen, dass ebenda den Anhängern von Camerarius' Religion ein inoffizieller Krieg erklärt worden sei (s. Anm.) und dass die, die lebend gefangen genommen wurden, nun aus dem Gefängnis auf das Feuer zugingen, sie aber, die zusehen müssten, noch Schrecklicheres erleiden müssten als die, die die Strafe treffe. Denn sooft diese unter der Folter litten oder verbrannt würden, besudelten sie wiederum als Augen- und Ohrenzeugen ihre eigenen Sinne, die von solchen Freveln eigentlich verschont bleiben sollten.
(Alexander Hubert)
Anmerkungen
- "dass ebenda den Anhängern von Camerarius' Religion ein inoffizieller Krieg erklärt worden sei": Die Rede ist hier vom Edikt von Écouen (2.6.1559), wonach Häretikern direkt die Todesstrafe drohte.
- Vermutlich hatte Turnèbe nicht vergessen, Camerarius zu antworten, sondern dieser hatte noch keine Antwort auf Turnèbe an Camerarius, 15XX geschickt, sodass Turnèbe den vorliegenden Brief nachschickte. Dies geht aus Camerarius an Turnèbe, 1559 hervor, der Antwort des Camerarius auf den vorliegenden Brief.