Camerarius an Bording, 1557-03.09.1560: Unterschied zwischen den Versionen
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|Notizen=[[Benutzer:VG|VG]] ([[Benutzer Diskussion:VG|Diskussion]]) 13:53, 12. Jul. 2024 (CEST) Johannes' Dienstherr habe ich geändert: Aus OCEp 0526 ergibt sich, dass er am Hof von Wolfgang (Pfalz-Zweibrücken) war. Es sollte noch ermittelt werden, ob er die ganze Zeit (1557-1566) in dessen Diensten stand, oder auch in kurfürstlichen. | |||
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=== Hinweise zur Datierung === | === Hinweise zur Datierung === | ||
Da Camerarius Bording darum bittet, sich in Dänemark seines Sohnes [[Johannes Camerarius II.|Johannes]] anzunehmen, und Bording erst 1556 als Leibarzt an den Hof Christians III. (Dänemark und Norwegen) und als Professor an die Universität Kopenhagen berufen wurde, kann der Brief frühestens 1556 entstanden sein. | Da Camerarius Bording darum bittet, sich in Dänemark seines Sohnes [[Johannes Camerarius II.|Johannes]] anzunehmen, und Bording erst 1556 als Leibarzt an den Hof Christians III. (Dänemark und Norwegen) und als Professor an die Universität Kopenhagen berufen wurde, kann der Brief frühestens 1556 entstanden sein. Außerdem ist Johannes Camerarius II. erst nach seinem Studium 1557 "in pfälzische Dienste getreten" ([[Seibold 2007]], S. 121) und 1566 dann nach Königsberg gewechselt. Da er laut Briefinhalt im Dienst eines Fürsten gestanden hat, ergibt sich als Terminus post quem das Jahr 1557. Den Terminus ante quem stellt der Tod Bordings am 3.9.1560 dar. | ||
=== Regest === | === Regest === | ||
Camerarius habe die Gelegenheit genutzt, Bording einen Brief zu schicken, nicht nur um seine Freundschaftspflicht zu erfüllen, sondern auch wegen des Briefüberbringers und um seiner selbst willen. Diesen Brief habe er nämlich seinem Sohn [[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]] mitgegeben, der von seinem Fürsten ([[Erwähnte Person:: | Camerarius habe die Gelegenheit genutzt, Bording einen Brief zu schicken, nicht nur um seine Freundschaftspflicht zu erfüllen, sondern auch wegen des Briefüberbringers und um seiner selbst willen. Diesen Brief habe er nämlich seinem Sohn [[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]] mitgegeben, der von seinem Fürsten ([[Erwähnte Person::Wolfgang (Pfalz-Zweibrücken)]])) nach Dänemark geschickt worden sei. Er habe es für seine Aufgabe gehalten, für seinen Sohn in einem so weit entfernten Gebiet Leute zu finden, die ihn – wenn nötig – einführen und unterstützen könnten. Denn er glaube, dass Bording ihm in seiner Freundlichkeit das größte Wohlwollen entgegenbringen werde. Diese Meinung habe er schon lange, seitdem er erfahren habe, dass Bording ihn in den höchsten Tönen lobe, und er seinen Brief erhalten habe. | ||
Lebewohl. | Lebewohl. |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2024, 13:55 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0753 |
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Zitation | Camerarius an Bording, 1557-03.09.1560, bearbeitet von Manuel Huth und Anne Kram (12.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0753 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 348-349 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jacob Bording |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: zwischen 1557 und dem 3.9.1560 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1557 |
Unscharfes Datum Ende | 1560-09-03 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Occasione oblata litteras ad te mittendi perlubenter sum usus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Familie); Briefe/Empfehlungsschreiben |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | [[Notizen::VG (Diskussion) 13:53, 12. Jul. 2024 (CEST) Johannes' Dienstherr habe ich geändert: Aus OCEp 0526 ergibt sich, dass er am Hof von Wolfgang (Pfalz-Zweibrücken) war. Es sollte noch ermittelt werden, ob er die ganze Zeit (1557-1566) in dessen Diensten stand, oder auch in kurfürstlichen.]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:AK |
Gegengelesen von | Benutzer:VG |
Datumsstempel | 12.07.2024 |
Werksigle | OCEp 0753 |
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Zitation | Camerarius an Bording, 1557-03.09.1560, bearbeitet von Manuel Huth und Anne Kram (12.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0753 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 348-349 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jacob Bording |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: zwischen 1557 und dem 3.9.1560 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1557 |
Unscharfes Datum Ende | 1560-09-03 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Occasione oblata litteras ad te mittendi perlubenter sum usus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Familie); Briefe/Empfehlungsschreiben |
Datumsstempel | 12.07.2024 |
Hinweise zur Datierung
Da Camerarius Bording darum bittet, sich in Dänemark seines Sohnes Johannes anzunehmen, und Bording erst 1556 als Leibarzt an den Hof Christians III. (Dänemark und Norwegen) und als Professor an die Universität Kopenhagen berufen wurde, kann der Brief frühestens 1556 entstanden sein. Außerdem ist Johannes Camerarius II. erst nach seinem Studium 1557 "in pfälzische Dienste getreten" (Seibold 2007, S. 121) und 1566 dann nach Königsberg gewechselt. Da er laut Briefinhalt im Dienst eines Fürsten gestanden hat, ergibt sich als Terminus post quem das Jahr 1557. Den Terminus ante quem stellt der Tod Bordings am 3.9.1560 dar.
Regest
Camerarius habe die Gelegenheit genutzt, Bording einen Brief zu schicken, nicht nur um seine Freundschaftspflicht zu erfüllen, sondern auch wegen des Briefüberbringers und um seiner selbst willen. Diesen Brief habe er nämlich seinem Sohn Johannes mitgegeben, der von seinem Fürsten (Wolfgang (Pfalz-Zweibrücken))) nach Dänemark geschickt worden sei. Er habe es für seine Aufgabe gehalten, für seinen Sohn in einem so weit entfernten Gebiet Leute zu finden, die ihn – wenn nötig – einführen und unterstützen könnten. Denn er glaube, dass Bording ihm in seiner Freundlichkeit das größte Wohlwollen entgegenbringen werde. Diese Meinung habe er schon lange, seitdem er erfahren habe, dass Bording ihn in den höchsten Tönen lobe, und er seinen Brief erhalten habe.
Lebewohl.
(Anne Kram)