Opsopoeus an Camerarius, Ende 08.1530

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Opsopoeus, 05.01.15275 Januar 1527 JL
Camerarius an Opsopoeus, 26/27.02.15XX1527 JL
Camerarius an Opsopoeus, 25.01.15XX1527 JL
 Briefdatum
Opsopoeus an Camerarius, Ende 08.1530August 1530 JL
 Briefdatum
Camerarius an Opsopoeus, 30.04.153130 April 1531 JL
Camerarius an Opsopoeus, 15351535 JL
Werksigle OCEp 1467
Zitation Opsopoeus an Camerarius, Ende 08.1530, bearbeitet von Marion Gindhart (24.09.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1467
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Coelestinus, Historia comitiorum, 1577
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bd. 3, Bl. 68r/v
Zweitdruck in Chyträus, Historia Augustanae Confessionis, 1578
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 308
Sonstige Editionen CR II, Nr. 876, Sp. 332f.
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Vincentius Opsopoeus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1530 August
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum In der Ausgabe von Coelestin (1577), der Camerarius als Absender und Johannes Agricola als Adressaten nennt, ist der Brief auf den 6. September (Datae 6. Sep.) datiert, die Ausgabe von Chyträus (1578) nennt kein Briefdatum. Jordan 1917, 229 vermutet Ende August als Datum des Briefes. Bei dem Brief dürfte es sich um die Beilage handeln, die Camerarius dem Brief an Johannes Agricola vom 30.08.1530 beigibt. Er muss ihn also kurz zuvor erhalten haben.
Unscharfes Datum Beginn 1530/08/25
Unscharfes Datum Ende 1530/08/30
Sprache Latein
Entstehungsort Ansbach
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Spero quod boni consules meam solicitudinem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung Opsopoeus hoffe, Camerarius könne ihn bezüglich der Gerüchte und Urteile, die über Melanchthons Positionierungen auf dem Augsburger Reichstag kursieren, beruhigen und führt einige davon an.
Anlass
Register Reichstag 1530 (Augsburg)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MG
Gegengelesen von
Datumsstempel 24.09.2024
Werksigle OCEp 1467
Zitation Opsopoeus an Camerarius, Ende 08.1530, bearbeitet von Marion Gindhart (24.09.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1467
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Coelestinus, Historia comitiorum, 1577
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bd. 3, Bl. 68r/v
Zweitdruck in Chyträus, Historia Augustanae Confessionis, 1578
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 308
Sonstige Editionen CR II, Nr. 876, Sp. 332f.
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Vincentius Opsopoeus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1530 August
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum In der Ausgabe von Coelestin (1577), der Camerarius als Absender und Johannes Agricola als Adressaten nennt, ist der Brief auf den 6. September (Datae 6. Sep.) datiert, die Ausgabe von Chyträus (1578) nennt kein Briefdatum. Jordan 1917, 229 vermutet Ende August als Datum des Briefes. Bei dem Brief dürfte es sich um die Beilage handeln, die Camerarius dem Brief an Johannes Agricola vom 30.08.1530 beigibt. Er muss ihn also kurz zuvor erhalten haben.
Unscharfes Datum Beginn 1530/08/25
Unscharfes Datum Ende 1530/08/30
Sprache Latein
Entstehungsort Ansbach
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Spero quod boni consules meam solicitudinem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Kurzbeschreibung Opsopoeus hoffe, Camerarius könne ihn bezüglich der Gerüchte und Urteile, die über Melanchthons Positionierungen auf dem Augsburger Reichstag kursieren, beruhigen und führt einige davon an.
Register Reichstag 1530 (Augsburg)
Datumsstempel 24.09.2024


Überlieferung, Korrespondenzpartner, Datierung

Der Brief ist erstmals gedruckt in Georg Coelestins "Historia comitiorum anno M.D.XXX. Augustae celebratorum" (1577, Bd. 3, 68r/v) und wird dort (mit der Datierung Datae 6. Sep.) Camerarius als Verfasser und Johannes Agricola als Empfänger zugewiesen. In David Chyträus' "Historia Augustanae Confessionis" (lat. Fassung 1578, 308) werden (ohne Briefdatierung) Vincentius Obsopoeus als Verfasser und Camerarius als Empfänger genannt (wofür nicht zuletzt auch der am Ende des Briefes formulierte Vorschlag zu einem gemeinsamen Treffen spricht, das sich bei der Entfernung Nürnberg-Ansbach anbot). Das CR (Bd. II, Nr. 876, Sp. 332) übernimmt die bei Chyträus überlieferten Daten und kommentiert: ... Habet eandem et Coelestinus ... Tom. III. p. 68., qui in eo errat, quod putat, Camerarius hanc epist(ulam) scripsisse ad Agricolam. Jordan 1917, 229 folgt dem CR, datiert den Brief auf Ende August 1530 und verweist (ebd.) darauf, dass Camerarius den Brief seinem Schreiben an den sich in Augsburg befindenden Johannes Agricola vom 30.08.1530 (OCEp 1466) beigab und Melanchthon sich – ebenfalls vom Reichstag aus - in einem Brief vom 31.08.1530 Camerarius gegenüber erklärte (OCEp 1664 = MBW - Regesten online, Nr. 1053 = CR II, Nr. 877, Sp. 333-335).
Camerarius erwähnt im Brief an Agricola die Beilage explizit: Ut autem de iis, quae me excarnificant, melius cognosceres, inclusi meis literis exemplum epistolae, mihi, ut vides, inscriptae ... (Coelestinus, Historia comitiorum, 1577, 65r). Der referierte Inhalt deckt sich eindeutig mit dem des vorliegenden Briefes: ... ex qua (scil. epistola) intelliges, qui rumores de vestris consultationibus fuerint, & quid de vobis non vulgus, sed illius doctores loquantur, maximeque quae opinio sit hominum de Philippo nostro ... (ebd.).

(Hinweise von Torsten Woitkowitz)

Regest

Opsopoeus hoffe, Camerarius könne ihn bezüglich der Gerüchte und Urteile über Melanchthon durch eine Antwort beruhigen. Manche sagen, dass dieser, wenn er vom Papst gekauft worden wäre, dessen Herrschaft nicht effektiver hätte unterstützen können. Manche nennen seine Positionierungen Architophelica consilia, gemäßigtere Erasmica (consilia) (68v), er halte sie für dessen eigene. Des weiteren werde ihm vorgeworfen, dass nur weniges keine offenkundigen Fehler aufweise und dass gar keine Notwendigkeit bestanden habe, sich in eine solche Lage zu bringen. Opsopoeus hoffe inständig, dass Melanchthon, der sich so sehr um die Religion verdient gemacht habe, hier Unrecht getan werde, und er werde sich sehr erzürnen, wenn sich dies bestätigen sollte. Camerarius solle ihm bitte mitteilen, was er diesbezüglich wisse. Was er über die privaten Messen gehört habe, beunruhige ihn besonders. Er könne aber dies und anderes hier nicht entfalten. Er höre auch, Melanchthon spreche den Fürsten den Schutz der Religion ab? Camerarius möge bitte seine große und kaum erträgliche Besorgnis um die öffentliche Wohlfahrt zerstreuen, entweder brieflich oder in einem persönlichen Gespräch.

(Marion Gindhart)