Camerarius, Expositio παράλληλος capitum doctrinae evangelicae & papisticae, 1543
Opus Camerarii | |
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Werksigle | OC 0425 |
Zitation | Expositio παράλληλος capitum doctrinae evangelicae & papisticae, bearbeitet von Jochen Schultheiß und Vinzenz Gottlieb (02.10.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0425 |
Name | Joachim Camerarius I. |
Status | Übersetzer |
Übersetzter Autor | Philipp Melanchthon |
Sprache | Latein |
Werktitel | Expositio παράλληλος capitum doctrinae evangelicae & papisticae |
Kurzbeschreibung | Übersetzung eines bereits verbreiteten Traktats (Melanchthons). In diesem werden unter bestimmten theologischen Themen geordnet evangelische und katholische Positionen einander gegenübergestellt. |
Erstnachweis | 1543 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Datierung nach dem Erstdruck. |
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) | |
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) | |
Schlagworte / Register | Übersetzung; Theologie; Polemik (konfessionell); Religionsgespräche, Konzilien etc.; Konzil von Trient; Konzil von Trient, I. Trienter Periode (1545-1547); Christologie; Rechtfertigungslehre; Heiligenverehrung; Abendmahl; Sakramentenlehre; Ekklesiologie |
Anlass | Konzil von Trient |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Paratext zu | |
Überliefert in | |
Druck | Camerarius, Synodica, 1543 |
Erstdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk | |
Bearbeitungsstand | |
Überprüft | am Original überprüft |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | [[Notizen::VG (Diskussion) 21:18, 1. Okt. 2024 (CEST)Klären, ob Cam. den Inhalt kommentiert (Zustimmung/Distanz etc.)-]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | Benutzer:VG |
Bearbeitungsdatum | 2.10.2024 |
Opus Camerarii | |
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Werksigle | OC 0425 |
Zitation | Expositio παράλληλος capitum doctrinae evangelicae & papisticae, bearbeitet von Jochen Schultheiß und Vinzenz Gottlieb (02.10.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0425 |
Name | Joachim Camerarius I.
|
Übersetzter Autor | Philipp Melanchthon
|
Sprache | Latein |
Werktitel | Expositio παράλληλος capitum doctrinae evangelicae & papisticae |
Kurzbeschreibung | Übersetzung eines bereits verbreiteten Traktats (Melanchthons). In diesem werden unter bestimmten theologischen Themen geordnet evangelische und katholische Positionen einander gegenübergestellt. |
Erstnachweis | 1543 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Datierung nach dem Erstdruck.
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Schlagworte / Register | Übersetzung; Theologie; Polemik (konfessionell); Religionsgespräche, Konzilien etc.; Konzil von Trient; Konzil von Trient, I. Trienter Periode (1545-1547); Christologie; Rechtfertigungslehre; Heiligenverehrung; Abendmahl; Sakramentenlehre; Ekklesiologie |
Anlass | Konzil von Trient |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Überliefert in | |
Druck | Camerarius, Synodica, 1543 |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk | |
Bearbeitungsdatum | 2.10.2024 |
Das Werk ist im Wesentlichen die lateinische Übersetzung einer deutschen Synopse von Philipp Melanchthon, in der evangelische Positionen kontrastiv zu denen der Papstkirche dargestellt werden. (Hinweis von Alexander Hubert)
Regest
1. Vom Glauben an Jesus Christus: Der Vater schickte den Sohn zur Erlösung von Sünden. Vergebung und ewiges Leben erhält man durch den Glauben an ihn, nicht durch eigene Verdienste. Die Papisten bezweifeln die Vergebung durch den Glauben und verlangen eigene Verdienste, was extrema blasphemia in Christum sei.
2. Von der Anrufung Gottes und von Gebeten: Laut dem Evangelium muss man Gott in festem Vertrauen auf Erhörung anrufen und darf nicht an seinem guten Willen zweifeln. Die Papisten lehrten, die Anrufung habe zweifeln und zögernd zu erfolgen. Das sei vergleichbar mit muslimischen und jüdischen Sitten.
3. Von guten Werken: Laut dem Evangelium seien nur die Werke gut und gottgefällig, die Gott selbst verlange, wie Gottesfurcht, Gotteslob etc. Die Papisten verlangten abseits davon Werke wie Speisevorschriften oder Eheverbote und setzten sie über Gottes Gebote.
4. Wie Gott gute Werke annimmt: Laut dem Evangelium können auch fehlerhafte Werke (bona opera quamvis imperfecta) Gott gefallen, wie auch die Heiligen nie ganz frei von Sünden sind. Die Papisten dagegen leugneten die Sünden der Heiligen und erhöben deren Leistungen über die gottgebotenen. Dennoch sei es für sie eine schwere Sünde, sich als gottgefällig zu betrachten.
5. Von der Anrufung der Heiligen: Laut dem Evangelium dürfe man nur zu Gott beten und Christus sei der einzige Mittler. Die Papisten forderten aber die Anrufung von heiligen Märtyrern und anderen Verstorbenen. Das sei mit Idolatrie vergleichbar.
6. Von der Heiligenverehrung: Laut dem Evangelium seien die im Glauben an Christus Verstorbenen bei Christus und würden am Tag des Gerichts auferstehen. Ihre Verehrung bedeute das Andenken an ihren Glauben. Der Monachismus papisticus mache aus ihnen heidnische Gottheiten mit festen Zuständigkeiten (Georg für Ritter, Urbanus für Weinberge, Scholastica für verlorene Dinge etc.). Sie, ihre Statuen und ihre Reliquien würden angebetet, was Idolatrie sei.
7. Vom wahren Gebrauch des Sakraments von Leib und Blut Christi: Laut dem Evangelium solle in kirchlichen Versammlungen zur Feier der Gemeinschaft von Leib und Blut Christi Brot und Wein genommen werden, im Gedenken an Jesus Christus. Die Papisten betonten dagegen den Opfercharakter der Messe, wodurch man sich Sündenvergebung verdienen könne.
8. Von der Verehrung des Sakraments von Leib und Blut Christi und seinen Gebrauch: Christus selbst habe das Sakrament mit ausgesuchten Worten eingerichtet. Es sei daher nicht nur verwunderlich, sondern erschreckend, dass Menschen es gewagt hätten, die Vorschriften zu ändern. Christus befahl, zu seinem Gedächtnis seinen Leib zu essen und sein Blut zu trinken. Paulus habe die Verehrung hinzugefügt, dass man würdig Brot und Kelch des Herrn zu sich nehme. Daher sei es frevelhaft, außerhalb von Gottes Vorschriften das Sakrament zu verteilen, Privatmessen abzuhalten, das konsekrierte Brot herumzuzeigen usw. Das Schlimmste aber sei die Regel, die Laien ausschließe (ille silentio tegendus et celandus laicos ac mysticus canon). (Die Durchführung des Sakraments) sei nunmehr das Vorrecht derer geworden, die Christus mit den Worten Daniels als Scheusal im Tempel Gottes und Befleckung des Kultes bezeichne. Denn Christus selbst sei der Priester, der sich für die Sünden hingegeben habe. Die Unterscheidung in Priester und Laien aber zerreiße die Einheit von Christi Leib und könne nicht heftig genug zurückgewiesen werden.
9. Von der Buße: Das Evangelium verlange Buße und Angst vor Gottes Zorn wegen der Sünden. Als Trost gebe es aber die Vergebung durch Christi Gnade und wegen seiner Sünden. Folgen müssten Buße und Bekehrung sowie Gehorsam gegenüber Gottes Geboten. Es verlange keine Aufzählung der Sünden vor einem Priester. Die Papisten jedoch lehnten dies ab und verlangten eine Buße, die keine echte Reue sei. Vom Glauben als Mittel der Vergebung lehrten sie nichts, sondern verlangten nach Zweifel. Sie forderten eine Aufzählung der Sünden und die Verrichtung von Bußwerken. Camerarius stellt fest, dass dies allein Anlass genug sei, dass sich alle Christen vom Papsttum abwendeten, auch wenn es sonst nichts zu beanstanden gäbe.
10. Von der Schlüsselgewalt: Laut dem Evangelium seien die Schlüssel (Petri) die Erlaubnis, Christi Wohltaten zu preisen, das Evangelium zu verkünden, Sakramente zu verwalten, Sünder zu züchtigen und Büßer loszusprechen. Sie seien kein Freibrief für die Einrichtung menschlicher Traditionen, die Eroberung von weltlichen Herrschaftsgebieten, den Missbrauch der Exkommunikation und anderer tyrannischer Mittel. Dem Papst gefielen die Schlüssel so gut, dass er sie seinem Banner hinzugefügt habe, aber er habe sie aufs Greulichste befleckt: So habe er die Schlüssel der Gesamtkirche entzogen und sich selbst zum Herrn und Richter aller Kirchen und aller Lange aufgeschwungen, in weltlichen wie geistlichen Angelegenheiten.
11. Von menschlichen Traditionen: Das Evangelium verbiete, göttliche Kulte ohne Gottes Befehl einzurichten. Es sei frevelhaft, sich ein Werk auszudenken und vorzuschreiben, dass Gottes Barmherzigkeit an dessen Ausübung gebunden sei. Dagegen hätten Papst, Bischöfe, Priester und Mönche Kulthandlungen ersonnen und als Vollendung des Christentums bezeichnet. Wer sich nicht daran halte, werde als Abtrünniger, Häretiker oder Schismatiker verurteilt. So gebe es Vorschriften über Speisen, Gewänder, Eheverbote, Hierarchien, Bilder und Ehrennamen der Heiligen, Fasten etc. Gott wolle dies alles nicht. Die Papisten bezeichneten aber ihre Ordnung und Verfassung als nützlich und notwendig. Camerarius vergleicht diese Vorschriften mit ägyptischen Kulten, die Katzen und Krokodile verehrten, und beklagt die Angst, die sie den Seelen der Menschen auferlegten.
12. Von der Priesterehe: Das Evangelium lehre, dass man niemandem die Ehe verbieten dürfe. Sie sei notwendig für die Keuschheit und Reinheit der Gläubigen und Gott angenehm. So sei sie notwendig für Laien und Priester, wie Paulus in 1 Kor 7 (Vers 2) und Titus 1 (Vers 5-6) schreibe. Der Papst aber verbiete den Priestern die Ehe, gegen göttliches Gebot.
13. Vom Mönchtum und Mönchsgelübde: Gelübde und Leben der Mönche verstoße gegen das Evangelium und Gottes Wort, denn sie würden Christus den Ruhm entziehen und auf Menschen übertragen, auch abergläubische Sitten etablieren. So glaubten Mönche, sie könnten sich die Sündenvergebung und das Himmelreich durch ihre Gelübde verdienen. Statt aber Gottes Wort zu verkünden, würden sie sich mit politischen Angelegenheiten beschäftigen und ein angenehmes, heuchlerisches Leben führen.
14. Von der Sünde: Laut dem Evangelium seien nicht nur äußere Übel Sünden, sondern die menschliche Natur sei durch und durch sündhaft, so dass sie Gott nicht fürchte, nicht an ihn glaube und ihn nicht aus ganzem Herzen liebe. So wimmle sie von Begierden, die Gottes Gesetz widerstrebten, und diese Schwachheit sei Sünde, siehe Römer 7. Die Papisten lehrten, eine bewusste Auflehnung gegen Gottes Gebote sei keine Sünde und könne daher von Menschen vergeben werden.
15. Vom Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium: Diesen zu kennen sei sehr notwendig, wie Paulus in Röm. 3 und 7 sowie 2 Kor. 3 betone. Denn das Evangelium gebe Erkenntnis von Gottes Wort und der Schrift, das Gesetz aber nur Vorschriften. Dieses verlange Gehorsam, strafe und klage an. Es verlange gute Werke zur Vergebung der Sünden und tilge weder Sünde noch Tod. Das Evangelium aber predige eine Buße, die tröstet und Sündenvergebung durch Gnade gewähre, wegen Christi Verdiensten. Die Papisten lehrten dagegen, dass es ein dreifaches Gesetz gebe: Das der Natur, des Mose und des Evangeliums. Sie kennten die Unterschiede von Gesetz und Evangelium nicht, und verlangten nach Art des Mose Priestertum, Zeremonien und Opfer.
16. Von Pilgerfahrten zu heiligen Stätten: Das Evangelium lehre, dass man Gott allein anrufen solle. Das sei aber nicht an bestimmte Zeiten und Orte gebunden, wie Christus in Joh. 14 sage. Das bedeute nicht, dass Heilige an bestimmten Stellen die Bitten der Betenden erhören würden: Diese Allmacht komme den Heiligen nicht zu. Die Papisten aber lehrten, Gott sei den Betenden an bestimmten Statuen und Bildern mehr gewogen. Das widerspreche dem göttlichen Bilderverbot. Auch schrieben sie den Heiligen göttliche Macht an bestimmten Orten zu. Das sei aber Idolatrie wie in den heidnischen Heiligtümern der Diana in Ephesus, der Juno in Argos, des Aeskulap in Epidauros etc.
17. Vom Fegefeuer: Das Evangelium lehre, die in Gott Entschlafenen seien gerettet. Auch solle man nicht an Gespenster und Lemuren glauben. Nach Röm. 6 (Vers 7) sei mit dem Tod die Sünde aufgehoben. Und nach Augustinus, De civitate Dei 10,24, sei Christus das Fegefeuer, nicht ein Feuer nach dem Tod. Die papistische Lehre sei vollkommen falsch, weil sie die Rechtfertigung von Sünden ans Fegefeuer binde. Diese Geschichte sei wie die Höhle des Trophonios, wo Messen für Geld gelesen und das Seelenheil verkauft würde.
18. Von der weltlichen Macht: Das Evangelium befehle, dass die weltliche Macht äußere Verbrechen der Untertanen bestrafe, von Priestern wie von Laien. Die Diener der Kirche sollten ebenso Idolatrien austilgen und Gottes Lehre verteidigen. Der Papst aber habe sich aus dieser Unterwerfung gelöst und könne seine Verbrechen frei ausleben, was offensichtlich gegen die Lehre des Evangeliums sei. Könige und Fürsten aber dürften gegen den päpstlichen Willen auch in irdischen Angelegenheiten nicht mehr aufmucken. Aus all dem schließt Camerarius, der Papst sei der Teufel.
Der Text schließt mit drei Bibelversen:
Wer ein anderes Evangelium lehrt, sei verdammt. (Gal. 1,9b)
Flieht den Götzendienst! (1 Kor 10,14)
Irrt euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten. (Gal. 6,7)
(Vinzenz Gottlieb)