Camerarius, Commentarius alter de Turcicis imperatoribus, 1598

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle OC 0947
Zitation Ioachimi Camerarii Commentarius Alter de Turcicis imperatoribus usque ad Solimannum perductus, bearbeitet von Moritz Stock (03.02.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0947
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Ioachimi Camerarii Commentarius Alter de Turcicis imperatoribus usque ad Solimannum perductus
Kurzbeschreibung Aus verschiedenen Quellen kompilierte Darstellung von Leben und Taten der osmanischen Feldherren von Osman bis Süleyman. Angehängt werden Auszüge aus zwei Briefen und eine aus dem Italienischen übersetzte Chronologie von Francesco Sansovino.
Erstnachweis 1598
Bemerkungen zum Erstnachweis
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn)
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende)
Schlagworte / Register Türkenkriege/Türkengefahr; Geschichtsschreibung; Zeitgeschichtsschreibung
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Überliefert in
Druck Camerarius, De rebus Turcicis, 1598
Erstdruck in
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck
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Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
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Bearbeitungsstand korrigiert
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Bearbeiter Benutzer:MS
Gegengelesen von
Bearbeitungsdatum 3.02.2020
Opus Camerarii
Werksigle OC 0947
Zitation Ioachimi Camerarii Commentarius Alter de Turcicis imperatoribus usque ad Solimannum perductus, bearbeitet von Moritz Stock (03.02.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0947
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Ioachimi Camerarii Commentarius Alter de Turcicis imperatoribus usque ad Solimannum perductus
Kurzbeschreibung Aus verschiedenen Quellen kompilierte Darstellung von Leben und Taten der osmanischen Feldherren von Osman bis Süleyman. Angehängt werden Auszüge aus zwei Briefen und eine aus dem Italienischen übersetzte Chronologie von Francesco Sansovino.
Erstnachweis 1598


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Druck Camerarius, De rebus Turcicis, 1598
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Bearbeitungsdatum 3.02.2020


Aufbau & Inhalt

In einem kurzen Proöm erläutert Camerarius den Grund für die Abfassung (41). Viele hätten schon über die Türken und Osmanen geschrieben, ihren Aufstieg, die Abfolge der Herrscher und ihre Taten. Paolo Giovio sei besonders hervorzuheben. Von ihm hingen wiederum andere Schriften ab. Camerarius‘ Beitrag könnte daher völlig überflüssig erscheinen. Und mag er auch dasselbe darlegen, so werde doch die Form Zuspruch erlangen, habet enim omnibus in rebus varietas delectationem (41). Auch dieses betrübende und ernste Thema, das mit Schande für die Christenheit verbunden sei, sei erinnerungswürdig und dessen Behandlung nützlich.

Die Darstellung setzt im Jahr 1300 ein, als die Mongolen Asia beherrschten (Tartarica Scytharum potentia Asiam invadendo occupavit, 41) und wird im Wesentlichen durch die ersten zehn osmanischen Sultane gegliedert:

Die Darstellungsweise gleicht der der "Narrationes breves". Camerarius fasst sich bei der Beschreibung der Taten der meisten Sultane kurz und rekurriert teilweise auch auf im ersten Teil bereits Gesagtes (20, 64). Besonders ausführlich berücksichtigt Camerarius allerdings Mehmed II. (13 Seiten) und gibt zu ihm mehrere kleine Geschichten wieder, die virtutes et vitia ipsius (61) darstellen sollen (vgl. Reineck, Annales, 1594 =60f.). Der Bezug zu Mehmed ist jedoch nicht immer direkt: Im Zuge seiner Eroberungen im Schwarzmeerraum, fügt Camerarius einen Exkurs zur Geschichte der Stadt Feodossija (Krim) ein (54-57), der als Beispiel dafür dienen solle, dass innere Rivalitäten und Egoismus häufig zum Untergang führten (hinc etiam perspicere liceat publicarum cladium plerumque causas dari intestinis simultatibus et studiis privatarum commoditatum..., 54). Seine Quelle deutet Camerarius zunächst nur an (excerptam de historia Genuensium, 54), am Ende nennt er jedoch namentlich Agostino Giustiniani (Vgl. unten: Quellen). Mit eigenen Wertungen hält er sich zurück und beruft sich dabei meist auf seine Quellen (traditur…). Er führt zahlreiche Namen von Personen und Orten in verschiedenen Schreibweisen an und erklärt selten auch deren Bedeutung (bspw. zu Mehmed II., 51). Die Dauer der Herrschaft, das Alter und das Todesjahr der Herrscher, werden jeweils am Lebensende mit Zahlen festgehalten (außer bei Osman und Süleyman).
Die Taten der jeweiligen Antagonisten werden zudem als Kontext dargestellt: so legt er bspw. Herkunft und Taten Timurs (Tamerlane aut Tamburlane, apud Turcas Demerlengo, 46), des mongolischen Feldherrn, dem Bayezid I. unterlag, dar (46ff.) und jene des gegen Süleyman agierenden, kaiserlichen Admirals Andreas Doria (73ff.). Die Erzählung wird außerdem mit dem letzten byzantinischen Kaisergeschlecht der Palaiologen verschränkt (vgl. 42 und 50). Dieses sei nämlich etwa zur selben Zeit begründet worden und der 7. Osmane (Mehmed II.) habe den 7. Palaeologen (eigentlich den 8., nämlich Konstantin XI.) ausgelöscht (42). Zur zeitlichen Kontextualisierung dienen Camerarius bisweilen Personen und Ereignisse in Europa (z.B. Thronstreit zwischen Ludwig IV. und Friedrich dem Schönen, 43f.; Regierungszeit Karls VII. von Frankreich, 50; Italienkrieg Karls VIII. (Frankreich), 63), wobei Kirchenpolitisches auch abwertend beschrieben wird (cum Ecclesiastici ... superstitionibus cumulandis hominum animos sibi devincire ... pergerent, 41).
Die Erzählung der Eroberungen Süleymans bricht etwa 1538 (Expeditionen im Indischen Ozean; Eroberung Adens durch Hadım Suleiman Pasha, 75f.) ab. Der Kommentar endet mit einer Beschreibung von Süleymans Charaktereigenschaften (76).

Mit Zwischenüberschriften werden Ausschnitte aus zwei Briefen (OCEp 0932 und OCEp 0957) angefügt (76f.), in denen Camerarius über seine Beschäftigung mit der Geschichte der Türken schreibt.

Eine (von Camerarius?) aus dem Italienischen ins Lateinische übersetzte (und vmtl. teilweise ergänzte) Chronologie bildet den Schluss (77-91). Sie reicht von der Geburt Mohammeds im Jahre 567 bis zum Frieden von Cateau-Cambrésis 1559 zwischen Heinrich II. (Frankreich) und Philipp II. (Spanien).

Entstehung & Überlieferung

In dem ausschnittweise abgedruckten Brief an Schwendi (76) schreibt Camerarius, er habe während seiner Abwesenheit (aus Leipzig im Jahr 1566) italienische und französische Historien über die Türken gelesen und exzerpiert (concinasse me puto aliquid; exculpetur...aliquid). Doch fehle es ihm an Freizeit und Gesundheit zur weiteren Ausarbeitung (Sed ad elaborandum et otio et firmiore valetudine esset opus.).

Im Widmungsbrief schreibt Joachim Camerarius II., sein Vater habe im fortgeschrittenen Alter (aetate iam provectiore, 5) und soweit es die Gesundheit zuließ (quantum per valetudinem infirmiorem illi fuit concessum, 5) an der Schrift gearbeitet, doch sei (anders als bei den "Narrationes breves") der Tod der Fertigstellung zuvorgekommen (morte praeventus absolvere non potuit, 5). Bis wann Camerarius an der Schrift arbeitete ist unbekannt. Die Tatsache, dass Süleymans Herrschaft nicht bis zum Ende erzählt wird, lässt darauf schließen, dass sein Sohn die Ausführungen nicht im größeren Stil vervollständigte.

Nach Camerarius‘ Tod sei die Schrift laut Joachim II. einige Zeit versteckt geblieben, da es andere (namentlich: Johannes Löwenklau) gebe, die über dieses Thema geschrieben hätten. Erst auf Druck gewisser hervorragender Männer habe sich Joachim II. dazu veranlasst gesehen, die Schrift doch zu publizieren.

Quellen

Meistens verweist Camerarius ohne Spezifizierung auf italienische Quellen (quaedam Italica scripta, 42; in scripto quodam Italico, 46; narrationes quasdam Italicas, 75). Im Brief an Schwendi ist zudem von einer (?) französischen Schrift die Rede (76).

Namentlich erwähnt Camerarius Jacobus Fontanus (70, 71) und die Italiener Paolo Giovio (41) und Agostino Giustiniani (57). Letzterer wird als Quelle des Exkurses zur Stadt Feodossija (54-57) angeführt. Die Erzählung stammt vermutlich aus Giustiniani, Castigatissimi annali, 1537 (vgl. bes. Car. CCXXVII v).

Für einen Spruch König Sigismunds vor der Schlacht von Nikopolis gibt Camerarius außerdem seinen eigenen Vater als Quelle an (audivi ex patre meo, 46).

Anmerkungen

  • Das Werk wird von Christoph Besold ("Historiae Constantinopolitanae, pars secunda", Straßburg 1634) mehrfach zitiert (S. 627, 772, 870, 1034).
  • Das Urteil Süleymans über die Christen und die Deutschen, das Camerarius referiert (Non metui a se [sc. Solimano] Christianum nomen, neque ab illo periculum quicquam sibi impendere arbitrari. Nam esse inter ipsos tanta dissidia, quanta numquam posse componi viderentur. Ad Germanos autem quod attinet: Militiam iam illorum mollem et delicatam in luxuriae et ebrietate minus esse formidandam. Tum vero nihil ab illis institui et geri ordine atque recte. Et esse apud eos omnia perversa neque ius ullum, neque virtuti honorem haberi, 71), hat starke Ähnlichkeit mit Camerarius‘ eigenen Ansichten (vgl. u.a. die "Narrationes Breves" (32-36) und das "Bellum Smalcaldicum" (405f.)).