Camerarius, Disputatio de precibus (Werk), 1560

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle
Zitation Disputatio de precibus, bearbeitet von Jochen Schultheiß (29.10.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Disputatio de precibus
Kurzbeschreibung
Erstnachweis 1560
Bemerkungen zum Erstnachweis Datierung nach dem Erstdruck
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) 1560/01/01
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) 1560/05/06
Schlagworte / Register Gebet; Theologie; Idololatrie; Ikonoklasmus; Heiligenverehrung; Marienverehrung
Paratext zu
Paratext? nein
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Überliefert in
Druck Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560
Erstdruck in
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck
Volltext http://texte.camerarius.de/
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Bearbeitungsdatum 29.10.2018
Opus Camerarii
Werksigle
Zitation Disputatio de precibus, bearbeitet von Jochen Schultheiß (29.10.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Disputatio de precibus
Kurzbeschreibung
Erstnachweis 1560
Bemerkungen zum Erstnachweis Datierung nach dem Erstdruck
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) 1560/01/01
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) 1560/05/06
Schlagworte / Register Gebet; Theologie; Idololatrie; Ikonoklasmus; Heiligenverehrung; Marienverehrung
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Druck Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560
Volltext http://texte.camerarius.de/
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Wird erwähnt in
Bearbeitungsdatum 29.10.2018


Widmung und Entstehungskontext

Das Werk ist im Kontext des Gesamtdruckes Herzog Christoph von Württemberg gewidmet.

Aufbau und Inhalt

Titel:
Der Titel disputatio ist hier im Sinne von "Untersuchung" aufzufassen, nicht von einer "Disputation", wie sie Kontext der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gelehrtenkultur gängig waren.

Inhalt:
Das Gebet als natürliches Bedürfnis des Menschen: Camerarius eröffnet den Traktat mit der Allgemeinaussage, dass alle Menschen infolge eines natürlichen Verlangens in schwierigen Zeiten Gelübde vorbringen und um den Beistand eines göttlichen Wesens flehen (1). Dies gilt vor allem dann, wenn sie merken, dass ihnen keine menschliche Hilfe mehr zu Gebote steht. Hieraus kann man leicht schließen, dass es sich bei einem solchen Gebrauch nicht um ein kulturelles Phänomen handelt, das von den Menschen ausgedacht und nicht durch Belehrung eingeführt worden ist, sondern dass es sich um eine Überzeugung handle, die dem Verstand aller Menschen von Anfang an eingepflanzt ist. So scheint es, dass jeder einzelne Mensch in schwerer Bedrängnis zwangsläufig beten muss. Insbesondere Leute, die einst weniger religiös waren, treibt es dann dazu, Gott anzurufen (1-2). Camerarius führt Beispiele für ein solches Verhalten an (Bote in Aischylos' Perser).

Der Sinn des Betens: Wenn der Wille Gottes jedoch ewig und unveränderlich ist, welchen Unterschied macht es dann, ob man ihn im Gebet anfleht oder nicht? Dieser Einwand wird erstens durch die Weisung Gottes widerlegt, ihn anzurufen. Somit entspricht es zweitens ebendiesem ewigen Willen Gottes, dass er angebetet wird. Deshalb ist ihm auch zu gehorchen. Was so scheint, als bedeute es, Gott einen Zwang aufzuerlegen, ist tatsächlich eine Berücksichtigung der göttlichen Weisung (2-3). Es folgen Beispiele aus der Bibel. Unfrommen Wagemut (impia audacia) und Dummheit (stultitia) lehnt Gott hingegen ab. Erfolglos bleibt es, wenn man um Erfüllung bittet, wenn man diese selbst in der Hand hätte, die Möglichkeiten jedoch aus Trägheit nicht nutzt. Vielmehr muss man um Gottes Beistand für eigenes beharrliches Tun anstreben (3-4). Camerarius wendet sich gegen die Vorstellung, dass Gottes Wille eisern und durch Gebete nicht zu bewegen sei (4). Dies bedeute nämlich eine unausweichliche Festlegung des Ausgangs der Ereignisse. Hierbei lehnt Camerarius sowohl die rigide Schicksalsauffassung der Stoiker als auch den epikureische Vorstellung vom Zufall. Dies steht im Widerspruch zu dem sich im Bibeltext manifestierenden Willen Gottes.

Exkurs: Glaubensgrundsätze: Im Folgenden (4-7) legt Camerarius grundlegende Glaubensinhalte des Christentums dar (u.a. Trinität, Glaube und Wissen).
Regeln des Gebets: Mag das Gebet auch auf einem natürlichen Impuls beruhen, machte die Depravation der menschlichen Natur infolge des Sündenfalls auch die Belehrung durch göttliche Gesetze nötig (7-8). Hieraus resultiert die Notwendigkeit der Weisung Gottes zum Gebet. Die rechte Gotteserkenntnis muss dem Gebet vorausgehen (8). Diese ist nötig, da es sehr verschiedene Gebetsriten gibt. Es folgt deshalb eine Bestimmung des wahren Gottesbegriffes (8-10). Wer Gott nicht richtig erkennt, betet etwas Falsches an. Es besteht die Gefahr der Idololatrie (10).

Gefahr der Idololatrie: Camerarius unterscheidet zwei Formen von Idololatrie (11). Die erste (11-13) besteht in der Abwendung von dem einen Gott (solum deum adorari debet). Dieser Weg ist von Jesus Christus vorgegeben. Die zweite (13-18) nennt Camerarius die "unfromme Verehrung" (impietas cultus). Diese besteht in der Verehrung von Bildern (adoratio imaginum). Er erinnert an den Bilderstreit in Konstantinopel und setzt sich kritisch mit den Auffassungen des Johannes Damascenus in dieser Kontroverse auseinander. Dem Ikonoklasmus erteilt Camerarius eine Absage (15-16). Hierbei stützt er sich auf eine Aussage des Eusebius. Die Erinnerung an diejenigen, die sich durch ihr frommes Leben hervorgetan hätten, müsse in der Kirche aufrechterhalten werden. Eine Anbetung dürfe jedoch nicht stattfinden. So gebührt Maria zwar Verehrung (honor), sie darf jedoch angebetet werden (Mariam nemo adoret, 18). Camerarius konkretisiert seine Kritik an der Verteidigung der Bilderverehrung Johannes Damascenus.

Sprachliche Form des Gebets: Als Beispiele einer sprachlich gelungenen Form der Verehrung eines Toten führt Camerarius die Epitaphien und die Leichenrede des Gregor von Nazianz auf Basilius von Caesarea und andere Autoren der Spätantike an (18-19). Camerarius bedient sich im Kontext der Form des Altersarguments und stellt klar, dass nichts älter sei als die Rede Gottes (sermo dei), die die Wahrheit darstelle (20). Er beginnt seinen Durchgang mit griechischen Beispielen und analysiert in lateinischer Übersetzung dargebotene Textabschnitte aus Mariengebeten (21-22).

Überlieferung

Forschungsliteratur