Erasmus an Camerarius, 11.12.1524

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Erasmus, 30.09.152430 September 1524 JL
 Briefdatum
Erasmus an Camerarius, 11.12.152411 Dezember 1524 JL
 Briefdatum
Erasmus an Camerarius, um den 05.02.1528Februar 1528 JL
Werksigle OCEp 211
Zitation Erasmus an Camerarius, 11.12.1524, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (12.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_211
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Erasmus, Opus epistolarum, 1529
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 636
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1557
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck Bl. K6r-K7r
Sonstige Editionen Allen 1924, S. 599-600, Nr. 1524 (dort auch Verweise auf weitere zeitgenössische und spätere Editionen)
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Erasmus von Rotterdam
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1524/12/11
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum III. Id. Decemb. 1524
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Odi valetudinem hanc, non tam ob id quod me discruciat
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Reise); Redaktionelle Überarbeitung; Parallelüberlieferung (Briefe)
Handschrift
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen unklare Stelle
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:US; Benutzer:MH
Gegengelesen von
Datumsstempel 12.09.2017
Werksigle OCEp 211
Zitation Erasmus an Camerarius, 11.12.1524, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (12.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_211
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Erasmus, Opus epistolarum, 1529
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 636
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1557
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck Bl. K6r-K7r
Sonstige Editionen Allen 1924, S. 599-600, Nr. 1524 (dort auch Verweise auf weitere zeitgenössische und spätere Editionen)
Fremdbrief? nein
Absender Erasmus von Rotterdam
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1524/12/11
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum III. Id. Decemb. 1524
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Odi valetudinem hanc, non tam ob id quod me discruciat
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Reise); Redaktionelle Überarbeitung; Parallelüberlieferung (Briefe)
Datumsstempel 12.09.2017


Regest

Erasmus bereite seine angegriffene Gesundheit nicht deswegen Verdruss, weil sie ihm Schmerzen bereite, sondern weil sie es ihm unmöglich mache, seinen Freundschaftsplichten nachzukommen. Es sei so viel härter für ihn, unfreundlich werden zu müssen, als unglücklich. Oftmals bedrängten ihn mehrere zahlreiche Leute gleichzeitig. Nicht selten müsse er deshalb gleichzeitig Boten Briefe nach Rom, Frankreich, England, Brabant und Deutschland mitgeben. Zudem habe er vor Schwäche während des Besuches von Camerarius kaum ein Wort herausbringen können. Auch die Einladung des polnischen Grafen (Johannes Laski; s. Anm.) zu einem Gastmahl habe er ausschlagen müssen sowie dessen Bitte, (wenigstens) mit ihm zu speisen. Was aber gebe es Schlimmeres im Leben als die Verbindung von Schmerz und Scham? Und es gebe (durchaus) Leute, die diese seine gerechtfertigte Entschuldigung nicht gelten ließen.

Dass Camerarius den kühlen Empfang (den Erasmus ihm bereitet hatte) so gut aufnehme, sei ein Beweis für seinen aufrichtigen und gütigen Charakter, denn Camerarius habe nicht nur die Entschuldigung des Erasmus angenommen, sondern ihm sogar noch für das kurze Gespräch und den Gruß gedankt, den er seinem Brief an Melanchthon beigefügt hatte (s. Anm.). Erasmus lobt die außergewöhnliche Freundlichkeit und Kultiviertheit des Camerarius. Es bereite ihm jedoch Sorgen, dass man diese Eigenschaft gegenwärtig nur noch selten bei anderen Verehrern der Musen finde. Es gehöre sich nicht, dass die Gratien ("gratia" lat. zugleich "Dank") den Musen fernblieben. Erasmus klagt über die verrohten Sitten und die Streitlust der zeitgenössischen Schriftsteller.

Erasmus lobt die rhetorischen Fähigkeiten des Camerarius, die dieser gezeigt hatte, als er sich (in seinem Brief) gegen den Vorwurf verteidigte, er habe die (beiden) Briefe (s. Anm.) veröffentlicht. Erasmus sei überzeugt, dass Camerarius keine Schuld treffe und ahne schon, wer die Schuldigen seien, deren törichte Betriebsamkeit Camerarius erwähne.

Auch hätte sich Erasmus nicht bei (Philipp) Melanchthon über beschweren wollen, hac de re, nisi causa quae illic agebatur, eguisset et hoc argumento sofern ja schon längst de Brief (Martin) Luthers an (Konrad) Pellikan (s. Anm.) veröffentlicht sowie das Iudicium Melanchthons veröffentlicht worden sei, worüber sich Erasmus (ja auch) bei Niemandem beklagt hätte.

Lob des Überbringers (Unbekannt) des Briefes des Camerarius (vom 30.09.1524). Er habe gar nicht der Empfehlung des Camerarius bedurft.

Erasmus bedaure den Verlust (des in der Elbe ertrunkenen) (Wilhelm) Nesen, aber freue sich, dass Camerarius herausschwimmen konnte, denn, wie es heiße, seien beide in Gefahr gewesen.

Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "Brief an Melanchthon": Erasmus an Melanchthon, 06.09.1524 (MBW, Nr. 341)
  • "Brief (Martin) Luthers an (Konrad) Pellikan": Martin Luther an Konrad Pellikan, 01.10.1523 (WAB 3, 158-162, Nr. 661; gedruckt im Iudicium Erasmi Alberi de Spongia Erasmi Roterod(ami), Bl. A8a-b)
  • "Johannes Laski": Ermittelt lt. MBW, Nr. 341 (=Erasmus an Melanchthon, 06.09.1524)

Anmerkungen zur Überlieferung

Der 1557 von Camerarius in Druck gegebene Brief unterscheidet sich in einigen Punkten von der Version von 1529 (Weitere zeitgenössische Editionen von Erasmusbriefen gehen auf diese Ausgabe zurück). Die Unterschiede werden in der Edition Allens (s. o.) aufgelistet. Er schreibt dazu, dass der von Camerarius in den Druck gegebene Text in einigen Punkten besser sei und schließt daraus, dass Camerarius ihn originalgetreu abdrucken ließ, während die Edition von 1529 auf das Ausgangskonzept des Erasmus zurückgeht (S. 599). In Anbetracht der von Huber-Rebenich 2001 und Schlegelmilch 2017 herausgestellten Editionskriterien lassen sich aber auch Eingriffe des Camerarius in den Text nicht prinzipiell ausschließen.

Literatur und weiterführende Links