Camerarius, Disputatio de cultu vero Dei, 1544
Opus Camerarii | |
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Werksigle | |
Zitation | Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio, bearbeitet von Alexander Hubert (20.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/ |
Name | Joachim Camerarius I. |
Status | Verfasser |
Sprache | Latein |
Werktitel | Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio |
Kurzbeschreibung | |
Erstnachweis | 1544 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Das Druckjahr ist gesichert (TB). |
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) | |
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) | |
Schlagworte / Register | Universitätsrede |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Paratext zu | |
Überliefert in | |
Druck | Camerarius, De cultu vero Dei, 1544 |
Erstdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | |
Volltext | http://texte.camerarius.de/ |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk | |
Bearbeitungsstand | |
Überprüft | am Original überprüft |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:HIWI |
Gegengelesen von | |
Bearbeitungsdatum | 20.09.2017 |
Opus Camerarii | |
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Werksigle | |
Zitation | Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio, bearbeitet von Alexander Hubert (20.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/ |
Name | Joachim Camerarius I.
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Sprache | Latein |
Werktitel | Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio |
Kurzbeschreibung | |
Erstnachweis | 1544 |
Bemerkungen zum Erstnachweis | Das Druckjahr ist gesichert (TB).
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Schlagworte / Register | Universitätsrede |
Paratext zu | |
Paratext? | nein |
Überliefert in | |
Druck | Camerarius, De cultu vero Dei, 1544 |
Volltext | http://texte.camerarius.de/ |
Carmen | |
Gedicht? | nein |
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken | |
Wird erwähnt in | |
Bearbeitungsdatum | 20.09.2017 |
Inhaltsangabe
Nachdem er Gott gebeten hat, dass dieser ihn stets auf dem richtigen Weg führe, damit alle seine Handlungen der Glorifizierung Gottes dienlich seien, begründet Camerarius sein Hiersein damit, dass er darum ersucht wurde; er habe Für und Wider abgewogen und hoffe, dass andere zu dem gleichen Ergebnis kämen wie er selbst und ihn nicht dafür tadeln würden, dass er diese Rede halte. Dies rechtfertigt er damit, dass Universitätswesen und Kirchliches nicht zu trennen sei. Obgleich sein Gebiet die Literaturwissenschaft sei, sei es dennoch wichtig, auch deren Stimme auf einer solchen Versammlung zu hören. Schließlich verdienten sie nicht so viel Aufmerksamkeit, wenn nicht auch sie zur Verherrlichung Gottes beitrügen.
Camerarius hoffe, dass das Folgende der Kirche helfen werde, wieder an Ansehen zu gewinnen, von der sich viele abgewandt hätten. Diese jedoch sähen, wenn sie die Lasterhaftigkeit der Kirche anprangerten, nicht die Ursachen, sondern die Symptome des Problems. Zum Vergleich verweist er auf die Fabel von Wolf und Bauern (vgl. Camerarius, Fabulae Aesopicae (Druck), 1544, S. 387).
Er hingegen wolle nun darüber hinaus, nämlich auf die Wahrheit schauen. Die Diskussion darüber sei nicht zu vergleichen mit denen der Philosophen, da Gott selbst als Richter fungiere. Jeder könne Philosoph sein; gottesfürchtig könnten jedoch nur Christen sein. Diese jedoch müssten dem Worte Jesu folgen. Damit aber sei es Gesetz Gottes, ihn wie er es befiehlt zu allen Zeiten und Orten zu ehren. Dies vereine die Menschen zur Kirche, in der es aber ein Verbrechen sei, irgendwen anderen anzuerkennen als Jesus Christus. Diesem müsse man sich mit ganzem Wesen verschreiben.
Kult und Verehrung als Bestandteile jeder Religion müssten im Christentum unabänderlich auf Gott bezogen sein. Der zweite Teil einer Religion aber seien Riten und Zeremonien; wenn diese verweichlichten, müsse es unausweichlich so aussehen, als gelte dies für die gesamte Kirche, denn sie stellen den sichtbaren Teil des Glaubens dar. Jedoch seien erstere göttlich und unumstößlich, letztere aber menschlich und damit in Zeit und Ort variabel. Der Mensch aber müsse erstere allem anderen voranstellen.
Als Beispiel für einen Bestandteil der Riten nennt Camerarius das Fasten. Wer dessen Nutzen verteidigen wolle, müsse auf Hieronymus zurückgreifen, der erläutere, wie schädlich der Genuss von Fleisch und Wein für den Körper sei. Auch Plutarch habe Werke gegen den Genuss von Fleisch geschrieben.
Nun sei es aber nötig, "in utramque partes disserere": Denn wenn man das Fleisch von Vieh nicht essen dürfe, dann doch auch das von Fischen nicht. Wenn man aber nichts lebendiges essen dürfe, dann doch auch keine Früchte und Pflanzen. Somit müsse man sich also von Brot und Wasser ernähren; hiervon aber sei bekannt, dass es schädlich sei. Wäre also nicht in Wahrheit jemand, der sich dies auferlegt und sich damit selbst schadet, ungläubig und blasphemisch? Somit sei am Fasten doch nichts lobenswertes.
Hiernonymus würde an dieser Stelle erwidern, dass Gott sich nicht am Leiden des Fastenden erfreue, aber Frömmigkeit nur durch Enthaltsamkeit gewährleistet werden könne.