Camerarius, Disputatio de cultu vero Dei, 1544

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle
Zitation Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio, bearbeitet von Alexander Hubert (19.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio
Kurzbeschreibung
Erstnachweis 1544
Bemerkungen zum Erstnachweis Das Druckjahr ist gesichert (TB).
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn)
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende)
Schlagworte / Register Universitätsrede
Paratext zu
Paratext? nein
Paratext zu
Überliefert in
Druck Camerarius, De cultu vero Dei, 1544
Erstdruck in
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck
Volltext http://texte.camerarius.de/
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:HIWI
Gegengelesen von
Bearbeitungsdatum 19.09.2017
Opus Camerarii
Werksigle
Zitation Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio, bearbeitet von Alexander Hubert (19.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Disputatio de cultu vero Dei, et ritibus ceremoniarum ac disciplina et ieiunio
Kurzbeschreibung
Erstnachweis 1544
Bemerkungen zum Erstnachweis Das Druckjahr ist gesichert (TB).


Schlagworte / Register Universitätsrede
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Überliefert in
Druck Camerarius, De cultu vero Dei, 1544
Volltext http://texte.camerarius.de/
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Bearbeitungsdatum 19.09.2017


Inhaltsangabe

Nachdem er Gott gebeten hat, dass dieser ihn stets auf dem richtigen Weg führe, damit alle seine Handlungen der Glorifizierung Gottes dienlich seien, begründet Camerarius sein Hiersein damit, dass er darum ersucht wurde; er habe Für und Wider abgewogen und hoffe, dass andere zu dem gleichen Ergebnis kämen wie er selbst und ihn nicht dafür tadeln würden, dass er diese Rede halte. Dies rechtfertigt er damit, dass Universitätswesen und Kirchliches nicht zu trennen sei. Obgleich sein Gebiet die Literaturwissenschaft sei, sei es dennoch wichtig, auch deren Stimme auf einer solchen Versammlung zu hören. Schließlich verdienten sie nicht so viel Aufmerksamkeit, wenn nicht auch sie zur Verherrlichung Gottes beitrügen.
Camerarius hoffe, dass das Folgende der Kirche helfen werde, wieder an Ansehen zu gewinnen, von der sich viele abgewandt hätten. Diese jedoch sähen, wenn sie die Lasterhaftigkeit der Kirche anprangerten, nicht die Ursachen, sondern die Symptome des Problems.
Er hingegen wolle nun darüber hinaus, nämlich auf die Wahrheit schauen. Die Diskussion darüber sei nicht zu vergleichen mit denen der Philosophen, da Gott selbst als Richter fungiere. Jeder könne Philosoph sein; gottesfürchtig könnten jedoch nur Christen sein. Diese jedoch müssten dem Worte Jesu folgen. Damit aber sei es Gesetz Gottes, ihn wie er es befiehlt zu allen Zeiten und Orten zu ehren. Dies vereine die Menschen zur Kirche, in der es aber ein Verbrechen sei, irgendwen anderen anzuerkennen als Jesus Christus. Diesem müsse man sich mit ganzem Wesen verschreiben.
Kult und Verehrung als Bestandteile jeder Religion müssten im Christentum unabänderlich auf Gott bezogen sein. Der zweite Teil einer Religion aber seien Riten und Zeremonien; wenn diese verweichlichten, müsse es unausweichlich so aussehen, als gelte dies für die gesamte Kirche, denn sie stellen den sichtbaren Teil des Glaubens dar. Jedoch seien erstere göttlich und unumstößlich, letztere aber menschlich und damit in Zeit und Ort variabel. Der Mensch aber müsse erstere allem anderen voranstellen.
Als Beispiel für einen Bestandteil der Riten nennt Camerarius das Fasten. Wer dessen Nutzen verteidigen wolle, müsse auf Hieronymus zurückgreifen, der erläutere, wie schädlich der Genuss von Fleisch und Wein für den Körper sei. Auch Plutarch habe Werke gegen den Genuss von Fleisch geschrieben.
Nun sei es aber nötig, "in utramque partes disserere": Denn wenn man das Fleisch von Vieh nicht essen dürfe, dann doch auch das von Fischen nicht. Wenn man aber nichts lebendiges essen dürfe, dann doch auch keine Früchte und Pflanzen. Somit müsse man sich also von Brot und Wasser ernähren; hiervon aber sei bekannt, dass es schädlich sei. Wäre also nicht in Wahrheit jemand, der sich dies auferlegt und sich damit selbst schadet, ungläubig und blasphemisch? Somit sei am Fasten doch nichts lobenswertes.
Hiernonymus würde an dieser Stelle erwidern, dass die Frömmigkeit nur durch Enthaltsamkeit gewährleistet werden könne.

Scan ab Seiten 51/52