Camerarius an Sturm, 01.11.1541
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 1259 |
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Zitation | Camerarius an Sturm, 01.11.1541, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1259 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 498-499 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Sturm |
Datum | 1541/11/01 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck fälschlich: "Cal. Novemb. 42."); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ex quo nuper hinc discessisti |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Werkgenese; Biographisches (Krankheit) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | [[Notizen::Der Brief ist verzeichnet im Register der an Johann Sturm gerichteten Briefe, welches dem 3. Band der von Charles Schmidt im 19. Jh. angelegten Abschriftensammlung der Sturm-Korrespondenz vorangeht (Straßburg, BNUS, ms. 3.883, Bl. 5r). Ob der Brieftext selbst dort enthalten ist oder ob Schmidt die gedruckten Teile der Camerarius-Sturm-Korrespondenz nur in sein Register aufgenommen hat, konnte bislang nicht geprüft werden. US 2/22
VG (Diskussion) 17:17, 30. Mär. 2023 (CEST) TW zur Datierung: "Dieses Briefdatum ist falsch. Der 1. November 1542 kommt nicht in Frage. Denn im Brief wird Sturm aufgefordert, eine Antwort auf die von Camerarius anlässlich des Todes von Claude de Féray verfasste consolatio zu formulieren. Die Antwort wurde publiziert in dem Druck "Sturm, Epitaphia, 1542". Der lange Brief Sturms an Camerarius trägt ein früheres Datum: Argentorati Nonis Octobris. Auch der 1. November 1541 stimmt nicht. Denn Sturm schreibt von sich angesichts der wiederausgebrochenen Pest in Straßburg im Spätsommer 1541: "ego in Galliam Lugdunum profectus sum" (vgl. A8r). Die Sache erklärt sich so: Der von Camerarius an Sturm geschriebene vorangehende Brief stammt vom 21. 3. 1541, der Trostbrief von Camerarius an Sturm (OCEp 1258). Darin heißt es u. a., dass Camerarius übermorgen die Thermalquellen von Wildbad im Schwarzwald besuchen wird, er auch Sturm eine Ortsveränderung empfiehlt und er Sturm zu sich einlädt. Dieser Einladung ist Sturm sogleich gefolgt. Er schreibt angesichts der Pesttoten in Straßburg: "Profectus ego sum eo tempore Ratisponam, ut scis, fui enim tecum in thermis ferinis, et ... ante Calendas Apriles locum et aerem mutaui, et contra moerorem remedium ex amicorum qui Tubingae et Ulmae et Ratisponae erant, sermonibus quaesiui" (vgl. A6r). Später heißt es im Zusammenhang mit der Rückkehr in das angeblich von der Pest befreite Straßburg: "Abfui in hoc itinere prope usque ad Idus Maias" (vgl. A7r). Camerarius beginnt den vorliegenden Brief an Sturm mit: Ex quo nuper hinc discessisti. Das Zeitadverb nuper "neulich" umfasst für Camerarius kürzere Zeiträume, die wohl mindestens über eine Woche hinaus gehen. Vgl. hierzu den Gebrauch von nuper bei Camerarius in meiner Diss.: Brief 23 Zeile 24 (Zeitraum von 9 Tagen) und Brief 33 Zeile 6 (Zeitraum von 12 Tagen). Aber es kann auch erheblich länger sein wie in Brief 1 Zeile 36 (Zeitraum von zweieinhalb Monaten). Der Besuch Sturms bei Camerarius kann sich nun auf den kurzen gemeinsamen Aufenthalt im Wildbad Ende März beziehen (dann wäre hinc mit "aus unserer Gegend" zu interpretieren) oder vielleicht auf die Rückkehr Sturms, wo er möglicherweise bei Camerarius Station gemacht hat. Das Beinleiden von Camerarius war nach der Rückkehr aus Wildbad etwas, aber wohl voraussichtlich nicht lange anhaltend gelindert worden, so Camerarius am 1. Mai an Baumgartner (OCEp 0606). Im vorliegenden Brief an Sturm schreibt Camerarius, dass er nach dessen Weggang wieder mit seinem Fußleiden zu kämpfen habe. Dies korrespondiert mit einem Anfang Mai an Melanchthon geschriebenen Brief von Camerarius, worin dieser von großen Beinscherzen geschrieben zu haben scheint (vgl. Melanchthons Antwort MBW 2692.1). Camerarius hat den vorliegenden Brief an Sturm vielleicht am 1. Juli in Tübingen geschrieben. Ein schlecht geschriebenes "Vlis" ist vielleicht als "IXbris" gelesen worden, falls das Datum bei der Briefherausgabe nicht geändert oder überhaupt erst hinzugesetzt worden ist."]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:US; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Werksigle | OCEp 1259 |
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Zitation | Camerarius an Sturm, 01.11.1541, bearbeitet von Manuel Huth (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1259 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 498-499 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johannes Sturm |
Datum | 1541/11/01 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck fälschlich: "Cal. Novemb. 42."); s. Hinweise zur Datierung |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ex quo nuper hinc discessisti |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Werkgenese; Biographisches (Krankheit) |
Datumsstempel | 29.06.2023 |
Entstehungsort ermittelt.
Hinweise zur Datierung
- Im Brief wird Sturm aufgefordert, eine Antwort auf die von Camerarius anlässlich des Todes von Claude de Féray verfasste consolatio zu formulieren. Die Antwort wurde publiziert in dem Druck "Sturm, Epitaphia, 1542" und dürfte vor dem Widmungsbrief (24.08.1542) verfasst worden sein.
- Am 26.10.1541 ist Camerarius bereits in Leipzig angekommen, vgl. Melanchthon an Camerarius, 26.10.1541 (=MBW, Nr. 2833). Problematisch ist allerdings, dass Sturm (soweit bekannt) vermutlich nie in Leipzig war.
- Im Jahr 1542 wird Camerarius von seinem langfährigen Fußleiden therapiert (vgl. Woitkowitz 2003, S. 39), das in diesem Brief erwähnt wird.
- Eine Datierung früher im Jahr 1541, aber nicht vor Ende März ist anzustreben.
Regest
Seitdem Sturm von hier abgereist sei, kämpfe Camerarius sehr mit seinem Fußleiden. Es folgen Vergleiche mit dem Leiden Philoktets.
Camerarius sei gern mit Sturm zusammen gewesen. Dank dafür, dass Sturm eine Nacht im Haus des Camerarius geblieben sei.
Sturm möge bitte seine bereits begonnene Antwort auf die consolatio des Camerarius fertigstellen. Er hoffe, dass Sturm dieser gegenseitige Freundschaftsdienst gefalle. Camerarius glaube, dass sie dadurch nicht nur dem jeweils anderen Freude bringen, sondern auch etwas Wertvolles und Nützliches in dieser Gattung schaffen könnten. Vieles nämlich schrieben sie in ihren Briefen in recht freundlichem und einiges in ernsthaftem Tonfall über den Staat und ihre Studien, so dass es nicht sein könne, dass die Briefe (den Lesern) keine Freude und keinen Nutzen brächten. Aber darüber möge Sturm entscheiden. Camerarius werde sich seiner Meinung anschließen.
(Manuel Huth)