Camerarius an Unbekannt, 15XX g: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
|DatumGesichert=nein
|DatumGesichert=nein
|Bemerkungen zum Datum=o.D.
|Bemerkungen zum Datum=o.D.
|UnscharfesBriefDatumBeginn=1546/04/01
|UnscharfesBriefDatumBeginn=1546-04-01
|UnscharfesBriefDatumEnde=1558/09/30
|UnscharfesBriefDatumEnde=1558-09-30
|Sprache=Latein
|Sprache=Latein
|Entstehungsort=o.O.
|Entstehungsort=o.O.
Zeile 31: Zeile 31:
Es sei kein Wunder, dass vergeblich die Ursachen dieses verderblichen Krieges wieder und wieder diskutiert oder seine Veranlasser angeklagt würden; aber alle sollten lieber jede Hilfeleistung erbringen, damit ein Heilmittel für dieses Übel gefunden werde. Denn wenn ein Feuer ausgebrochen sei, eile man ja auch eher zum Löschen, als Zeit durch das Suchen der Schuldigen zu verschwenden. Wenn sich also die Fürsten im Geiste zusammenschlössen und wenn die Höfe nur auf den Staat Rücksicht nähmen, dann könnte vielleicht Abhilfe geschaffen werden. Aber das sei nur ein Wunsch. Was bleibe, sei das Bewusstsein des Zorns Gottes und seiner Strafe für unsere Vergehen. Das beste wäre es, diese Übel nicht durch eigene Ungeduld und Widerspenstigkeit zu verschlimmern, sondern sich der göttlichen Allmacht demütig zu unterwerfen. Aber das sei genug der Rede.  
Es sei kein Wunder, dass vergeblich die Ursachen dieses verderblichen Krieges wieder und wieder diskutiert oder seine Veranlasser angeklagt würden; aber alle sollten lieber jede Hilfeleistung erbringen, damit ein Heilmittel für dieses Übel gefunden werde. Denn wenn ein Feuer ausgebrochen sei, eile man ja auch eher zum Löschen, als Zeit durch das Suchen der Schuldigen zu verschwenden. Wenn sich also die Fürsten im Geiste zusammenschlössen und wenn die Höfe nur auf den Staat Rücksicht nähmen, dann könnte vielleicht Abhilfe geschaffen werden. Aber das sei nur ein Wunsch. Was bleibe, sei das Bewusstsein des Zorns Gottes und seiner Strafe für unsere Vergehen. Das beste wäre es, diese Übel nicht durch eigene Ungeduld und Widerspenstigkeit zu verschlimmern, sondern sich der göttlichen Allmacht demütig zu unterwerfen. Aber das sei genug der Rede.  


Was aber solle C. über jenen auffälligen [[Unbekannt| jungen Mann (M.)]] schreiben, über den N. mit sich in der Schule herumspaziere (unklar)? Er leugne nicht nur hartnäckig, jemals im Haus des gemeinsamen Freundes (F.) gewesen zu sein, sondern sogar, auch nur in die Nähe gekommen zu sein. C. frage sich nun, was er tun solle. Er wolle die Angelegenheit so regeln, dass F. davon nicht wie üblich sehr erregt werde, wie es seine Art sei. Überhaupt habe er geplant, ihn in Gewahrsam zu nehmen, aber M.s Rede habe ihn (C.) so besänftigt, dass er ihn freigelassen und ihm befohlen habe, bei Anordnung sich wieder bei ihm einzufinden. C. schicke N. in diesen schwierigen und ernsten Zeiten einige Albernheiten und Possen; dennoch sorge sich auch C. um den Freund, der ja auch N. sehr lieb sei. Beim nächsten Treffen sollten sie etwas dazu beschließen – und es sei notwendig, dass dies schnellstmöglich geschehe. Bitte um Verzeihung für die Länge des Briefes, die C. nicht beabsichtigt hätte.
Was aber solle C. über jenen auffälligen [[Unbekannt| jungen Mann (M.)]] schreiben, über den C., als sie damals gemeinsam in der Schule herumgingen, erzählte. Er leugne nicht nur hartnäckig, jemals im Haus des gemeinsamen Freundes (F.: [[Wolfgang Meurer]]?) gewesen zu sein, sondern sogar, auch nur in die Nähe gekommen zu sein. C. frage sich nun, was er tun solle. Er wolle die Angelegenheit so regeln, dass F. davon nicht wie üblich sehr erregt werde, wie es seine Art sei. Überhaupt habe er geplant, ihn in Gewahrsam zu nehmen, aber M.s Rede habe ihn (C.) so besänftigt, dass er ihn freigelassen und ihm befohlen habe, bei Anordnung sich wieder bei ihm einzufinden. C. schicke N. in diesen schwierigen und ernsten Zeiten einige Albernheiten und Possen; dennoch sorge sich auch C. um den Freund, der ja auch N. sehr lieb sei. Beim nächsten Treffen sollten sie etwas dazu beschließen – und es sei notwendig, dass dies schnellstmöglich geschehe. Bitte um Verzeihung für die Länge des Briefes, die C. nicht beabsichtigt hätte.


(Vinzenz Gottlieb)
(Vinzenz Gottlieb)


=== Anmerkungen zur Datierung ===
=== Anmerkungen zur Datierung ===
* C. schreibt hier als Inhaber eines Amtes, das ihn zur Inhaftierung eines Studenten befähigt. Er ist also Rektor oder Dekan. Gleichzeitig tobt ein Krieg. Hierbei kann es sich um den Schmalkaldischen oder einen späteren Krieg handeln. Frühestmöglicher Zeitpunkt ist C.' zweites Leipziger Rektorat im Sommersemester 1546.
* C. schreibt hier als Inhaber eines Amtes, das ihn zur Inhaftierung eines Studenten befähigt. Er ist also Rektor. Gleichzeitig tobt ein Krieg. C.' zweites Leipziger Rektorat im Sommersemester 1546 war das einzige in Kriegszeiten.

Version vom 22. Mai 2023, 00:26 Uhr



Diese Seite ist noch nicht bearbeitet und endkorrigiert.
Chronologisch vorhergehende Briefe
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Unbekannt, 15XX k1 März 1546 JL
Camerarius an Unbekannt (Fürst), 15XX20 Juli 1529 JL
Camerarius an Unbekannt, 01.11.15261 November 1526 JL
 Briefdatum
Camerarius an Unbekannt, 15XX g1 Juli 1546 JL
Camerarius an Unbekannt, 15XX j1 April 1547 JL
Camerarius an Unbekannt, 15XX l1553 JL
Werksigle OCEp 1276
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX g, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (22.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1276
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 522-524
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? ja
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1546-04-01
Unscharfes Datum Ende 1558-09-30
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Et loquendi libertatem, et facultatem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Kriege, Konflikte etc.; Universität (Leipzig)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 15:20, 13. Apr. 2023 (CEST) Bei Zarncke 1859 finde ich nichts über besagten Vorfall. Abgleichung mit MBW und anderen Quellen wäre sinnvoll. Klärung der Identität von N., F. und M. steht noch aus.]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von
Datumsstempel 22.05.2023
Werksigle OCEp 1276
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX g, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (22.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1276
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 522-524
Wird erwähnt in
Fremdbrief? ja
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1546-04-01
Unscharfes Datum Ende 1558-09-30
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Et loquendi libertatem, et facultatem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Kriege, Konflikte etc.; Universität (Leipzig)
Datumsstempel 22.05.2023


Überschrieben mit "Amico cuidam".

Regest

Die gemeinsame Freundschaft erlaube C. sowohl die Freiheit zu reden als auch die Möglichkeit, N.s Hilfe mit Rat und Tat in Anspruch zu nehmen. Daher sei es schon der dritte Tag, seit C. vom Recht der freien Rede Gebrauch gemacht habe. C. hoffe, dass er nicht zu harsch gesprochen habe. C.‘ Meinung sei einfach, aber wahr und richtig; viele hätten sie schon bei gefälligen Unterhaltungen gehört (es folgt wohl eine Rede):

Es sei kein Wunder, dass vergeblich die Ursachen dieses verderblichen Krieges wieder und wieder diskutiert oder seine Veranlasser angeklagt würden; aber alle sollten lieber jede Hilfeleistung erbringen, damit ein Heilmittel für dieses Übel gefunden werde. Denn wenn ein Feuer ausgebrochen sei, eile man ja auch eher zum Löschen, als Zeit durch das Suchen der Schuldigen zu verschwenden. Wenn sich also die Fürsten im Geiste zusammenschlössen und wenn die Höfe nur auf den Staat Rücksicht nähmen, dann könnte vielleicht Abhilfe geschaffen werden. Aber das sei nur ein Wunsch. Was bleibe, sei das Bewusstsein des Zorns Gottes und seiner Strafe für unsere Vergehen. Das beste wäre es, diese Übel nicht durch eigene Ungeduld und Widerspenstigkeit zu verschlimmern, sondern sich der göttlichen Allmacht demütig zu unterwerfen. Aber das sei genug der Rede.

Was aber solle C. über jenen auffälligen jungen Mann (M.) schreiben, über den C., als sie damals gemeinsam in der Schule herumgingen, erzählte. Er leugne nicht nur hartnäckig, jemals im Haus des gemeinsamen Freundes (F.: Wolfgang Meurer?) gewesen zu sein, sondern sogar, auch nur in die Nähe gekommen zu sein. C. frage sich nun, was er tun solle. Er wolle die Angelegenheit so regeln, dass F. davon nicht wie üblich sehr erregt werde, wie es seine Art sei. Überhaupt habe er geplant, ihn in Gewahrsam zu nehmen, aber M.s Rede habe ihn (C.) so besänftigt, dass er ihn freigelassen und ihm befohlen habe, bei Anordnung sich wieder bei ihm einzufinden. C. schicke N. in diesen schwierigen und ernsten Zeiten einige Albernheiten und Possen; dennoch sorge sich auch C. um den Freund, der ja auch N. sehr lieb sei. Beim nächsten Treffen sollten sie etwas dazu beschließen – und es sei notwendig, dass dies schnellstmöglich geschehe. Bitte um Verzeihung für die Länge des Briefes, die C. nicht beabsichtigt hätte.

(Vinzenz Gottlieb)

Anmerkungen zur Datierung

  • C. schreibt hier als Inhaber eines Amtes, das ihn zur Inhaftierung eines Studenten befähigt. Er ist also Rektor. Gleichzeitig tobt ein Krieg. C.' zweites Leipziger Rektorat im Sommersemester 1546 war das einzige in Kriegszeiten.