Camerarius an Stigel, 07.08.1553: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Schneider 2002]], S. 332 (Katalogisat m. falschem Datum "13.8.") |
Aktuelle Version vom 24. Februar 2023, 15:58 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0795 |
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Zitation | Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (24.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795 |
Besitzende Institution | Gotha, FB |
Signatur, Blatt/Seite | Chart. B 28, Bl. 197rv (172rv) |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 426-427 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | Göttling 1858, S. 61, Nr. 5 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Stigel |
Datum | 1553-08-07 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Datum in der Abschrift: VI. Id. VIlis; im Erstdruck: 7. Id. VILis (dieses Datum wird hier übernommen); bei Göttling: VI. Id. Quinct. (jeweils o.J.) |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Nunc vero necesse est te facere id |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Werkgenese; Biographisches (Rezeption); Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | nicht gesehen |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:JS; Benutzer:US |
Datumsstempel | 24.02.2023 |
Werksigle | OCEp 0795 |
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Zitation | Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (24.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795 |
Besitzende Institution | Gotha, FB |
Signatur, Blatt/Seite | Chart. B 28, Bl. 197rv (172rv) |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 426-427 |
Sonstige Editionen | Göttling 1858, S. 61, Nr. 5 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Stigel |
Datum | 1553-08-07 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Datum in der Abschrift: VI. Id. VIlis; im Erstdruck: 7. Id. VILis (dieses Datum wird hier übernommen); bei Göttling: VI. Id. Quinct. (jeweils o.J.) |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Nunc vero necesse est te facere id |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Werkgenese; Biographisches (Rezeption); Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 24.02.2023 |
Hinweise zur Datierung
Das Jahr ergibt sich aus der Erwähnung des Todes von Moritz von Sachsen und der Grabrede des Camerarius (Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553). Das genaue Tagesdatum ist nicht bestimmbar, solange die Vorlage der Gothaer Abschrift nicht gesichert ist (es könnte sich um das Original, aber auch um den Erstdruck handeln).
Regest
Stigel müsse nun das tun, worum ihn Camerarius neulich gebeten hatte (unklar), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu verfolgen, es sei denn, Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels habe sich (indes) nicht von dem des Camerarius unterschieden. Camerarius hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern lediglich eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität einiges Gewicht bei ihm habe. Wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über seinen Willen und seine gute Absicht beklagen könne, es sei denn, er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und böswillig auslegen. Den (im Kampf) für eine sehr gute Sache gefallenen Fürsten (Moritz von Sachsen) habe Camerarius rühmen wollen, er verdanke ihm ja seine Stellung (an der Universität Leipzig). Camerarius habe dabei niemanden geschmäht. Das Unglück der Heimat habe er beklagt und seinen Schmerz bekannt. Alles Weitere überlasse er Gott. Dass Stigel fürchtete, Camerarius werde ihn durch die Edition (der Rede) in Gefahr bringen, war Camerarius gar nicht in den Sinn gekommen. Einem ähnlichen Irrtum sei Stigel ja bereits im Hinblick auf die Gerüchte (unklar) erlegen. Doch dazu mehr im persönlichen Gespräch. Camerarius bitte Christus, dass er die Herzen der Menschen der wahren Frömmigkeit zuführe.
(Der Hintergrund des folgenden Abschnittes ist unklar. Er wurde daher fast wortgetreu wiedergegeben:) Was Stigel über jene Nymphe schreibe, scheine Camerarius ein unwürdiges Schicksal zu sein. Es stimme ihn traurig, wenn er darüber nachdenke, und er versuche, die ganze Angelegenheit Gott zu überlassen. Stigel kenne ja die schrecklichen Beispiele derjenigen, die sich grausam gegen die Musen oder Nymphen zeigten. Folgendes Zitat mahne: Nichts sei stärker als die Notwendigkeit, deren Kraft nach Euripides sogar das Eisen der Chalyber bezwinge (Euripides, Alkestis, 980 f.). Camerarius werde dies nicht erörtern. Dass man das verwüste, was man liebe, was sei das denn, wenn nicht Wahnsinn? Die bewohnte Welt sei ein großer Schatz. Wenn sie ohne Menschen wäre, dann entbehrte sie auch alles Guten. Aber man müsse sich dem Notwendigen fügen.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Dokumentation
http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3422574 (m. falschem Datum "13.8.")
Schneider 2002, S. 332 (Katalogisat m. falschem Datum "13.8.")