Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563: Unterschied zwischen den Versionen
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Camerarius meint, über keine Fähigkeit zur Dichtung (''facultas poetices'') zu verfügen. Er habe auch nie gedacht, dass er in dieses Studiengebiet zu viel Mühe stecken sollte. Dennoch weist Camerarius der Beschäftigung mit der Dichtung eine bedeutsame Stellung zu. Nachdem er sich selbst etwas darin geübt habe, habe er selbst erfahren, dass ohne eine Beschäftigung mit der Dichtung die menschliche Begabung (''ingenium'') nicht durch moralische Bildung (''humanitas'') und durch Gelehrsamkeit (''doctrina'') verfeinert (''perpoliri'') werden könne (Anm. 2). Camerarius wolle nun aber so handeln wie Leute von geringerem Stand, die sich Kleidung von anderer Stelle holen, wenn sie sie nicht selbst besitzen. Nun habe Camerarius dem Adressaten einen Gefallen tun wollen. Da eine recht ansehnliche Darstellung nicht durch eigene Erfindung (''a me inveniendo'') habe erreicht werden können, habe Camerarius Zuflucht bei den Schriften antiker Autoren gesucht. Aus diesen habe er das genommen und ausgewählt (''sumens atque eligens''), was ihm schön, elegant und geeignet (''pulcra et elegantia et apta'') erschienen sei, und habe es in seine Verse übertragen (in nostros versus transtili). Damit habe er eine Art Hochzeitsekloge zusammengewoben (''eclogam quandam nuptialem contexui''; Anm. 3). <br> | Camerarius meint, über keine Fähigkeit zur Dichtung (''facultas poetices'') zu verfügen. Er habe auch nie gedacht, dass er in dieses Studiengebiet zu viel Mühe stecken sollte. Dennoch weist Camerarius der Beschäftigung mit der Dichtung eine bedeutsame Stellung zu. Nachdem er sich selbst etwas darin geübt habe, habe er selbst erfahren, dass ohne eine Beschäftigung mit der Dichtung die menschliche Begabung (''ingenium'') nicht durch moralische Bildung (''humanitas'') und durch Gelehrsamkeit (''doctrina'') verfeinert (''perpoliri'') werden könne (Anm. 2). Camerarius wolle nun aber so handeln wie Leute von geringerem Stand, die sich Kleidung von anderer Stelle holen, wenn sie sie nicht selbst besitzen. Nun habe Camerarius dem Adressaten einen Gefallen tun wollen. Da eine recht ansehnliche Darstellung nicht durch eigene Erfindung (''a me inveniendo'') habe erreicht werden können, habe Camerarius Zuflucht bei den Schriften antiker Autoren gesucht. Aus diesen habe er das genommen und ausgewählt (''sumens atque eligens''), was ihm schön, elegant und geeignet (''pulcra et elegantia et apta'') erschienen sei, und habe es in seine Verse übertragen (in nostros versus transtili). Damit habe er eine Art Hochzeitsekloge zusammengewoben (''eclogam quandam nuptialem contexui''; Anm. 3). <br> | ||
Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst kreativ verwenden zu können (''usurpari''). Die Entlehnung (''accepta conquisitaque''), "kenntnisreiche Behandlung" (''tractaverit scite'') und "kluge und elegante Zusammenstellung (''prudenter et eleganter concinnaverit'') von Entlehntem legitimiert Camerarius als eine Form der Ersitzung (''usucapio''), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (''possessio'') werde. Das Geschaffene erscheine (''videantur'') nun als eigene Kreation (''expressa et efficta de altero''), nicht mehr als Entlehnung (''decerpta aut mutuo sumpta''). Der Besitz des neuen Produkts werde nun nicht mehr infrage gestellt. Diese Praxis verlange einerseits viel Anstrengung, trage aber ebenso zur Bildung in den freien Künsten bei. Allerdings erfahre die wahre Bildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig Wertschätzung. Stattdessen strebe man nach kurzfristigen Erfolgen. Camerarius' Zuneigung gelte hingegen einer gebildeten Gelehrsamkeit (''erudita doctrina'').<br /> | Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst kreativ verwenden zu können (''usurpari''). Die Entlehnung (''accepta conquisitaque''), "kenntnisreiche Behandlung" (''tractaverit scite'') und "kluge und elegante Zusammenstellung (''prudenter et eleganter concinnaverit'') von Entlehntem legitimiert Camerarius als eine Form der Ersitzung (''usucapio''), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (''possessio'') werde. Das Geschaffene erscheine (''videantur'') nun als eigene Kreation (''expressa et efficta de altero''), nicht mehr als Entlehnung (''decerpta aut mutuo sumpta''). Der Besitz des neuen Produkts werde nun nicht mehr infrage gestellt. Diese Praxis verlange einerseits viel Anstrengung, trage aber ebenso zur Bildung in den freien Künsten bei. Allerdings erfahre die wahre Bildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig Wertschätzung. Stattdessen strebe man nach kurzfristigen Erfolgen. Camerarius' Zuneigung gelte hingegen einer gebildeten Gelehrsamkeit (''erudita doctrina'').<br /> | ||
Nun wolle Camerarius aber wieder zum Anlass und zum Adressaten zurückkehren (A3r/v). Er kommt auf die Quellen zu sprechen, aus denen übereinstimmende Aussagen zusammengestellt habe (''collectis sententiis congruis''). An erster Stelle stünden hier das Epithalamium [[Erwähnte Person::Theokrit]]s (Id. 18) und die Verse des [[Erwähnte Person::Gregor von Nazianz]]. Camerarius kommt nochmals auf den schon eingangs erwähnten, verstorbenen Schwiegervater des Bräutigams mit lobenden Worten zurück, ebenso tut er des Vaters von Berlepschs Erwähnung, den Camerarius zwar nie persönlich kennengelernt, von dem er aber stets nur Positives gehört habe.. | Nun wolle Camerarius aber wieder zum Anlass und zum Adressaten zurückkehren (A3r/v). Er kommt auf die Quellen zu sprechen, aus denen übereinstimmende Aussagen zusammengestellt habe (''collectis sententiis congruis''). An erster Stelle stünden hier das Epithalamium [[Erwähnte Person::Theokrit]]s (Id. 18) und die Verse des [[Erwähnte Person::Gregor von Nazianz]]. Camerarius kommt nochmals auf den schon eingangs erwähnten, verstorbenen Schwiegervater des Bräutigams mit lobenden Worten zurück, ebenso tut er des [[Erwähnte Person::Sittig von Berlepsch|Vaters von Berlepschs]] Erwähnung, den Camerarius zwar nie persönlich kennengelernt, von dem er aber stets nur Positives gehört habe. Das Lob auf das Geschlecht der Mutter des Bräutigams handelt Camerarius in einer Praeteritio-Formel ab. | ||
(Jochen Schultheiß) | (Jochen Schultheiß) |
Version vom 13. Mai 2019, 09:51 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||
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Werksigle | OCEp 0941 |
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Zitation | Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A3v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 062-066 |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erich Volkmar von Berlepsch |
Datum | 1563/01/28 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563 |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum tibi, Eriche Volcmare, |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Kurzbeschreibung | Camerarius beginnt mit grundsätzlichen Gedanken zur Gattung des Epithalamiums. Diese gehen über in Reflexionen über den Sinn einer Beschäftigung mit der mit der Dichtung. Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr (transtuli), wenn er dort Gelungenes finde (pulcra et elegantia et apta). Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben" (contexui). Das Ergebnis beurteilt Camerarius als innovativ ("gewissermaßen eine Hochzeitsekloge"). Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Ersitzung (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind und der Besitz nicht mehr infrage gestellt werde.. |
Anlass | |
Register | Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief; Epithalamium; Bildungsdiskurs |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 13.05.2019 |
Werksigle | OCEp 0941 |
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Zitation | Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A3v |
Zweitdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 062-066 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erich Volkmar von Berlepsch |
Datum | 1563/01/28 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum tibi, Eriche Volcmare, |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Epithalamii versus, 1563 |
Kurzbeschreibung | Camerarius beginnt mit grundsätzlichen Gedanken zur Gattung des Epithalamiums. Diese gehen über in Reflexionen über den Sinn einer Beschäftigung mit der mit der Dichtung. Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr (transtuli), wenn er dort Gelungenes finde (pulcra et elegantia et apta). Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben" (contexui). Das Ergebnis beurteilt Camerarius als innovativ ("gewissermaßen eine Hochzeitsekloge"). Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Ersitzung (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind und der Besitz nicht mehr infrage gestellt werde.. |
Register | Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief; Epithalamium; Bildungsdiskurs |
Datumsstempel | 13.05.2019 |
Regest
Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die Tochter des Johannes (von) Schleinitz bei Seerhausen geheiratet, habe ihm Camerarius seinen Glückwunsch überbringen lassen. Da sei berichtet worden, Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde. Camerarius halte sich aufgrund seines Alters und seines Standes (conditio; Anm.1) zwar nicht für geeignet für die Gattung des Epithalamiums, dennoch wolle er der Bitte nachkommen, da Berlepsch stets Wohlwollen und Hochachtung für seine Gelehrsamkeit gezeigt habe.
Daraufhin rechtfertigt Camerarius, dass durchaus auch ein Greis sich dem Thema widmen könne. Ungebührliches (indecora atque deformia) wolle er jedoch auslassen. Hochzeitsfreuden missfielen auch Gott nicht, würden auch von den Gesetzen gutgeheißen und entsprächen auch den Gewohnheiten aller Völker und einem natürlichen Drang. Zudem bestehe ein rednerisches Ideal darin, Scherzhaftes und Heiteres bedeutungsvoll und elegant ausdrücken (iocosa atque laeta graviter et eleganter explicare), wie auch Ernstes und Traurige durch Ausgewogenheit abmildern zu können (A2v-A3r).
Camerarius habe jedoch nicht nur erreichen wollen, dass das Werk frei von Leichtsinn (levitas) sei, sondern auch einen Nutzen bringe. Dieser bestehe weniger im Werk selbst als in seiner Beispielhaftigkeit (utilitatem afferret, magis quidem exemplo quam opere ipso).
Camerarius meint, über keine Fähigkeit zur Dichtung (facultas poetices) zu verfügen. Er habe auch nie gedacht, dass er in dieses Studiengebiet zu viel Mühe stecken sollte. Dennoch weist Camerarius der Beschäftigung mit der Dichtung eine bedeutsame Stellung zu. Nachdem er sich selbst etwas darin geübt habe, habe er selbst erfahren, dass ohne eine Beschäftigung mit der Dichtung die menschliche Begabung (ingenium) nicht durch moralische Bildung (humanitas) und durch Gelehrsamkeit (doctrina) verfeinert (perpoliri) werden könne (Anm. 2). Camerarius wolle nun aber so handeln wie Leute von geringerem Stand, die sich Kleidung von anderer Stelle holen, wenn sie sie nicht selbst besitzen. Nun habe Camerarius dem Adressaten einen Gefallen tun wollen. Da eine recht ansehnliche Darstellung nicht durch eigene Erfindung (a me inveniendo) habe erreicht werden können, habe Camerarius Zuflucht bei den Schriften antiker Autoren gesucht. Aus diesen habe er das genommen und ausgewählt (sumens atque eligens), was ihm schön, elegant und geeignet (pulcra et elegantia et apta) erschienen sei, und habe es in seine Verse übertragen (in nostros versus transtili). Damit habe er eine Art Hochzeitsekloge zusammengewoben (eclogam quandam nuptialem contexui; Anm. 3).
Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst kreativ verwenden zu können (usurpari). Die Entlehnung (accepta conquisitaque), "kenntnisreiche Behandlung" (tractaverit scite) und "kluge und elegante Zusammenstellung (prudenter et eleganter concinnaverit) von Entlehntem legitimiert Camerarius als eine Form der Ersitzung (usucapio), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (possessio) werde. Das Geschaffene erscheine (videantur) nun als eigene Kreation (expressa et efficta de altero), nicht mehr als Entlehnung (decerpta aut mutuo sumpta). Der Besitz des neuen Produkts werde nun nicht mehr infrage gestellt. Diese Praxis verlange einerseits viel Anstrengung, trage aber ebenso zur Bildung in den freien Künsten bei. Allerdings erfahre die wahre Bildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig Wertschätzung. Stattdessen strebe man nach kurzfristigen Erfolgen. Camerarius' Zuneigung gelte hingegen einer gebildeten Gelehrsamkeit (erudita doctrina).
Nun wolle Camerarius aber wieder zum Anlass und zum Adressaten zurückkehren (A3r/v). Er kommt auf die Quellen zu sprechen, aus denen übereinstimmende Aussagen zusammengestellt habe (collectis sententiis congruis). An erster Stelle stünden hier das Epithalamium Theokrits (Id. 18) und die Verse des Gregor von Nazianz. Camerarius kommt nochmals auf den schon eingangs erwähnten, verstorbenen Schwiegervater des Bräutigams mit lobenden Worten zurück, ebenso tut er des Vaters von Berlepschs Erwähnung, den Camerarius zwar nie persönlich kennengelernt, von dem er aber stets nur Positives gehört habe. Das Lob auf das Geschlecht der Mutter des Bräutigams handelt Camerarius in einer Praeteritio-Formel ab.
(Jochen Schultheiß)
Anmerkungen
- Anm. 1: Mit conditio könnte Camerarius seinen Stand als Bürgerlicher, seinen Familienstand als Verheirateter oder seinen Berufsstand meinen.
- Anm. 2: Hier ist zunächst unklar, ob es Camerarius darum geht, den allgemeinen Bildungswert einer Beschäftigung mit der Dichtung zu betonen (diese Auffassung legt die Übersetzung bei von Mundt 2004, 191 nahe), oder ob er die Bedeutung einer theoretischen Beschäftigung mit der Dichtkunst als Voraussetzung für eine Entwicklung der Begabung herausstreichen möchte. Eine Betrachtung des gesamten Gedankengangs spricht für die zweite Interpretation.
- Anm. 3: Das Ergebnis dieser Technik des Zusammenwebens beurteilt Camerarius als innovativ: "soe etwas wie eine Hochzeitsekloge".
Forschungsliteratur
- Edition und Übersetzung: Mundt 2004, XXVI-XXVII, 188-195.