Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563: Unterschied zwischen den Versionen

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Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die [[Erwähnte Person::Lucretia von Berlepsch (geb. von Schleinitz)|Tochter]] des [[Erwähnte Person::Hans von Schleinitz|Johannes (von) Schleinitz]] bei Seerhausen geheiratet, und ihm Camerarius' Glückwunsch überbracht worden sei, sei berichtet worden Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde.
Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die [[Erwähnte Person::Lucretia von Berlepsch (geb. von Schleinitz)|Tochter]] des [[Erwähnte Person::Hans von Schleinitz|Johannes (von) Schleinitz]] bei Seerhausen geheiratet, habe ihm Camerarius seinen Glückwunsch überbringen lassen. Da sei berichtet worden, Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde.





Version vom 12. Mai 2019, 17:43 Uhr



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 Briefdatum
Camerarius an Berlepsch, 28.01.156328 Januar 1563 JL

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Werksigle OCEp 0941
Zitation Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (12.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A3v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 062-066
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Erich Volkmar von Berlepsch
Datum 1563/01/28
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum tibi, Eriche Volcmare,
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Kurzbeschreibung Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Inbesitznahme (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind.
Anlass
Register Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Datumsstempel 12.05.2019
Werksigle OCEp 0941
Zitation Camerarius an Berlepsch, 28.01.1563, bearbeitet von Jochen Schultheiß (12.05.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0941
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A3v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 062-066
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Erich Volkmar von Berlepsch
Datum 1563/01/28
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 5. Cal. Februar. Anno Christi Iesu 1563
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum tibi, Eriche Volcmare,
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Epithalamii versus, 1563
Kurzbeschreibung Camerarius stellt grundlegende Gedanken über das Verhältnis von Begabung und erlernter Technik in der Poesie an. Hierbei geht er auch auf die große Bedeutung ein, die die Imitation antiker Vorbilder für ihn spielt. Die Entlehnung von Fremdem rechtfertigt Camerarius als eine Inbesitznahme (usucapio), bei der letztlich das Eigene und das Entliehene nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind.
Register Poetik; Imitatio; Bukolik; Parallelüberlieferung (Briefe); Widmungsbrief
Datumsstempel 12.05.2019


Regest

Als neulich verkündigt worden sei, Berlepsch habe die Tochter des Johannes (von) Schleinitz bei Seerhausen geheiratet, habe ihm Camerarius seinen Glückwunsch überbringen lassen. Da sei berichtet worden, Berlepsch habe Andeutungen gemacht, dass er sehr gerne ein Hochzeitslied von Camerarius erhalten würde.


Camerarius meint, über keine facultas poetices zu verfügen. In die Ausbildung einer solchen habe er nicht zu viel Mühe gesteckt. Dennoch sei die theoretische Poetik (poetice) grundlegend, da sie die Voraussetzung darstellt, dass die bloße Begabung (ingenium) durch moralische Bildung (humanitas) und durch Gelehrsamkeit (doctrina) verfeinert (perpoliri) werde. In Camerarius' poetischer Praxis schlage sich dies in seinem Umgang mit antiken Vorbildern nieder. Camerarius orientiere sich an der antiken Literatur und entlehne aus ihr (transtuli), wenn er dort Gelungenes finde (pulcra et elegantia et apta). Diese Technik beschreibt er als ein "Zusammenweben" (contexui). Das Ergebnis dieser Technik ist "eine Art Hochzeitsekloge" (eclogam quandam nuptialem). Gerade die Gattung der Bukolik biete vorzügliche antike Vorbilder, die man zunächst gründlich studieren müsse, um sie dann auch selbst kreativ verwenden zu können (usurpari). Die Entlehnung (accepta conquisitaque), "kenntnisreiche Behandlung" (tractaverit scite) und "kluge und elegante Zusammenstellung (prudenter et eleganter concinnaverit) von Entlehntem legitimiert er als eine Form der Ersitzung (usucapio), wobei das Fremde zum eigenen Besitz (possessio) werde. Das Geschaffene erscheine (videantur) nun als eigene Kreation (expressa et efficta de altero), nicht mehr als Entlehnung (decerpta aut mutuo sumpta).

(Jochen Schultheiß)

Forschungsliteratur

Edition und Übersetzung: Mundt 2004, XXVI-XXVII, 188-195.