Erasmus an Camerarius, 11.12.1524: Unterschied zwischen den Versionen
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Der 1557 von Camerarius in Druck gegebene Brief unterscheidet sich in einigen Punkten von | Der 1557 von Camerarius in Druck gegebene Brief unterscheidet sich in einigen Punkten von der Version von 1529 (und 1538). Die Unterschiede werden in der Edition Allens (s. o.) aufgelistet. Er schreibt dazu, dass der von Camerarius in den Druck gegebene Text in einigen Punkten besser sei und schließt daraus, dass Camerarius ihn originalgetreu abdrucken ließ (S. 599). In Anbetracht der von [[Huber-Rebenich 2001]] und [[Schlegelmilch 2017]] herausgestellten Editionskriterien ist dieser Schluss allerdings nicht zwingend. |
Version vom 7. September 2017, 15:48 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 211 |
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Zitation | Erasmus an Camerarius, 11.12.1524, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (07.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_211 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Erasmus, Opus epistolarum, 1529 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 636 |
Zweitdruck in | Erasmus, Operum tertius tomus, 1538 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 607 |
Sonstige Editionen | Camerarius, Epistolae Eobani, 1557, Bl. K6r-K7r; Allen 1924, S. 599-600, Nr. 1524 (dort auch Verweise auf weitere Editionen) |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Erasmus von Rotterdam |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1524/12/11 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | III. Id. Decemb. 1524 |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Basel |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Odi valetudinem hanc, non tam ob id quod me discruciat |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Reise); Redaktionelle Überarbeitung |
Handschrift | |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | Regest noch nicht fertig |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:US; Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 7.09.2017 |
Werksigle | OCEp 211 |
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Zitation | Erasmus an Camerarius, 11.12.1524, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (07.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_211 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Erasmus, Opus epistolarum, 1529 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 636 |
Zweitdruck in | Erasmus, Operum tertius tomus, 1538 |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | S. 607 |
Sonstige Editionen | Camerarius, Epistolae Eobani, 1557, Bl. K6r-K7r; Allen 1924, S. 599-600, Nr. 1524 (dort auch Verweise auf weitere Editionen) |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Erasmus von Rotterdam |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | 1524/12/11 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | III. Id. Decemb. 1524 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Basel |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Odi valetudinem hanc, non tam ob id quod me discruciat |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Reise); Redaktionelle Überarbeitung |
Datumsstempel | 7.09.2017 |
Regest
Erasmus bereite seine angegriffene Gesundheit nicht deswegen Verdruss, weil sie ihm Schmerzen bereite, sondern weil sie es ihm unmöglich mache, seinen Freundschaftsplichten nachzukommen. Es sei so viel härter für ihn, unfreundlich werden zu müssen, als unglücklich. Oftmals bedrängten ihn mehrere zahlreiche Leute gleichzeitig. Nicht selten müsse er deshalb gleichzeitig Boten Briefe nach Rom, Frankreich, England, Brabant und Deutschland mitgeben. Zudem habe er vor Schwäche während des Besuches von Camerarius kaum ein Wort herausbringen können. Auch die Einladung des polnischen Grafen (Johannes Laski; s. Anm.) zu einem Gastmahl habe er ausschlagen müssen sowie dessen Bitte, (wenigstens) mit ihm zu speisen. Was aber gebe es Schlimmeres im Leben als die Verbindung von Schmerz und Scham? Und es gebe (durchaus) Leute, die diese seine gerechtfertigte Entschuldigung nicht gelten ließen.
Dass Camerarius den kühlen Empfang (den Erasmus ihm bereitet hatte) so gut aufnehme, sei ein Beweis für seinen aufrichtigen und gütigen Charakter, denn Camerarius habe nicht nur die Entschuldigung des Erasmus angenommen, sondern ihm sogar noch für das kurze Gespräch und den Gruß gedankt, den er seinem Brief an Melanchthon beigefügt hatte (s. Anm.). Erasmus lobt die außergewöhnliche Freundlichkeit und Kultiviertheit des Camerarius. Es bereite ihm jedoch Sorgen, dass man diese Eigenschaft gegenwärtig nur noch selten bei anderen Verehrern der Musen finde. Es gehöre sich nicht, dass die Gratien ("gratia" lat. zugleich "Dank") den Musen fernblieben. Erasmus klagt über die verrohten Sitten und die Streitlust der zeitgenössischen Schriftsteller.
Erasmus lobt die rhetorischen Fähigkeiten des Camerarius, die dieser gezeigt hatte, als er sich (in seinem Brief) gegen den Vorwurf verteidigte, er habe die (beiden) Briefe (s. Anm.) veröffentlicht. Erasmus sei überzeugt, dass Camerarius keine Schuld treffe und ahne schon, wer die Schuldigen seien, deren törichte Betriebsamkeit Camerarius erwähne.
Auch hätte sich Erasmus nicht bei (Philipp) Melanchthon über diese Angelegenheit beschweren wollen, unklar: wenn die Angelegenheit, die man dort betrieb, nicht auch dieses argumentum bedurft hätte. Aber da sie ja schon längst den Brief (Martin) Luthers an (Konrad) Pelikan veröffentlicht hätten, veröffentlichten sie das Iudicium (vielleicht Iudicium Erasmi Alberi de spongia Erasmi Roterodami) Melanchthons. Darüber habe sich Erasmus bei niemandem beklagt.
Lob des Überbringers (unbekannt) des Briefes des Camerarius (vom 30.09.1524). Er habe gar nicht der Empfehlung des Camerarius bedurft.
Erasmus bedaure den Verlust (des in der Elbe ertrunkenen) (Wilhelm) Nesen, aber freue sich, dass Camerarius herausschwimmen konnte, denn, wie es heiße, seien beide in Gefahr gewesen.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Brief an Melanchthon":
- "Johannes Laski": Ermittelt lt. MBW, Nr. 341 (=Erasmus an Melanchthon, 06.09.1524)
Anmerkungen zur Überlieferung
Der 1557 von Camerarius in Druck gegebene Brief unterscheidet sich in einigen Punkten von der Version von 1529 (und 1538). Die Unterschiede werden in der Edition Allens (s. o.) aufgelistet. Er schreibt dazu, dass der von Camerarius in den Druck gegebene Text in einigen Punkten besser sei und schließt daraus, dass Camerarius ihn originalgetreu abdrucken ließ (S. 599). In Anbetracht der von Huber-Rebenich 2001 und Schlegelmilch 2017 herausgestellten Editionskriterien ist dieser Schluss allerdings nicht zwingend.