Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553: Unterschied zwischen den Versionen
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Camerarius wisse um die Bildung des Adressaten und freue sich deshalb umso mehr über dessen Zustimmung zu seinem Werk. Das Urteil eines solchen Mannes müsse der Wahrheit entsprechen und bringe Camerarius selbst Ehre (''honorificum''). Die wie auch immer beschaffene Abschrift der kurzen Rede (''oratiuncula''), die er neulich bei dem erlauchten Begräbnis gehalten habe, sende er ihm auf seinen Wunsch zu. Karlowitz selbst habe den Druck der Rede gewünscht, da so, wie Karlowitz meine, dem Fürsten wahres Lob zukomme. Eine solche Aussage sei Camerarius lieber, als wenn anderes | Camerarius wisse um die Bildung des Adressaten und freue sich deshalb umso mehr über dessen Zustimmung zu seinem Werk. Das Urteil eines solchen Mannes müsse der Wahrheit entsprechen und bringe Camerarius selbst Ehre (''honorificum''). Die wie auch immer beschaffene Abschrift der kurzen Rede (''oratiuncula''), die er neulich bei dem erlauchten Begräbnis gehalten habe, sende er ihm auf seinen Wunsch zu. Karlowitz selbst habe den Druck der Rede gewünscht, da so, wie Karlowitz meine, dem Fürsten wahres Lob zukomme. Eine solche Aussage sei Camerarius lieber, als wenn anderes gelobt würde, was gewöhnlich hervorgehoben werde, eigentlich jedoch obligatorisch in dieser Gattung sei: Wortfülle, die Bedeutsamkeit der Inhalte, die Eleganz des Aufbaus oder Ähnliches.<br /> | ||
Camerarius habe nie etwas über den Fürsten geschrieben, als er noch lebte, möchte ihn nun aber nach seinem Tod tun durch sein Schreiben rühmen. Hätten nämlich seine Meinungen und Bemühungen zum Erfolg geführt, wäre in Deutschland der Frieden wiederhergestellt worden und auch die Künste und Wissenschaften könnten nun in Ruhe gedeihen. | |||
(Jochen Schultheiß) | (Jochen Schultheiß) | ||
===Forschungsliteratur=== | ===Forschungsliteratur=== | ||
*[[Woitkowitz 2003]], 275-284 (Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar). | *[[Woitkowitz 2003]], 275-284 (Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar). |
Version vom 4. Juni 2018, 10:01 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp |
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Zitation | Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß (04.06.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A4r |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Christoph von Karlowitz |
Datum | 1553/08/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quo certius scio te peritum esse |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Widmungsbrief |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 4.06.2018 |
Werksigle | OCEp |
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Zitation | Camerarius an Karlowitz, 01.08.1553, bearbeitet von Jochen Schultheiß (04.06.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A4r |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Christoph von Karlowitz |
Datum | 1553/08/01 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Der Brief datiert auf Cal. VIL (=Sextilis); Das Jahr ist aus dem Druckdatum erschlossen. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quo certius scio te peritum esse |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553 |
Register | Widmungsbrief |
Datumsstempel | 4.06.2018 |
Regest
Camerarius wisse um die Bildung des Adressaten und freue sich deshalb umso mehr über dessen Zustimmung zu seinem Werk. Das Urteil eines solchen Mannes müsse der Wahrheit entsprechen und bringe Camerarius selbst Ehre (honorificum). Die wie auch immer beschaffene Abschrift der kurzen Rede (oratiuncula), die er neulich bei dem erlauchten Begräbnis gehalten habe, sende er ihm auf seinen Wunsch zu. Karlowitz selbst habe den Druck der Rede gewünscht, da so, wie Karlowitz meine, dem Fürsten wahres Lob zukomme. Eine solche Aussage sei Camerarius lieber, als wenn anderes gelobt würde, was gewöhnlich hervorgehoben werde, eigentlich jedoch obligatorisch in dieser Gattung sei: Wortfülle, die Bedeutsamkeit der Inhalte, die Eleganz des Aufbaus oder Ähnliches.
Camerarius habe nie etwas über den Fürsten geschrieben, als er noch lebte, möchte ihn nun aber nach seinem Tod tun durch sein Schreiben rühmen. Hätten nämlich seine Meinungen und Bemühungen zum Erfolg geführt, wäre in Deutschland der Frieden wiederhergestellt worden und auch die Künste und Wissenschaften könnten nun in Ruhe gedeihen.
(Jochen Schultheiß)
Forschungsliteratur
- Woitkowitz 2003, 275-284 (Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar).